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Konzern- lagebericht

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Zum Erwerb eigener Aktien wurde<br />

die Gesellschaft durch die Hauptversammlung<br />

am 18. Januar 2008<br />

ermächtigt.<br />

Er kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen<br />

ausschließen:<br />

•<br />

•<br />

für Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben;<br />

um Inhabern von im Zeitpunkt der Ausübung des genehmigten Kapitals umlaufenden Wandel- und/<br />

oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder ihren <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />

bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen<br />

ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach<br />

Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als<br />

Aktionären zustehen würde;<br />

• wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum<br />

Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und<br />

die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten;<br />

•<br />

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.<br />

Auf die Kapitalgrenze von 10 % ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während<br />

der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4<br />

AktG erfolgt. Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten<br />

bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sind ebenfalls auf die<br />

Kapitalgrenze von 10 % anzurechnen, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser<br />

Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den<br />

weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.<br />

Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf<br />

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Januar 2008 wurde die Gesellschaft bis zum 17. Juli<br />

2009 ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % ihres derzeitigen Grundkapitals von 1.317.091.952,64 € zu<br />

erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, zu einem oder zu<br />

mehreren Zwecken durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt<br />

werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen<br />

Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Der<br />

für den Erwerb der Aktien gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag<br />

durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem<br />

vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

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