Rund um die Jugendhilfe - Landschaftsverband Rheinland
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und <strong>um</strong> <strong>die</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>_jhr<br />
Zusammenarbeit zwischen Schule und <strong>Jugendhilfe</strong><br />
im Bereich des Kreisjugendamtes Düren<br />
In der Bestimmung des § 81 SGB VIII<br />
ist dem Träger der öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong><br />
aufgegeben, u. a. auch mit Schulen<br />
und Stellen der Schulverwaltung<br />
im Rahmen der jeweiligen Aufgaben<br />
und Befugnisse zusammenzuarbeiten.<br />
Während bisher <strong>die</strong> Verpflichtung<br />
zur Zusammenarbeit nur einseitig der<br />
öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong> zugeordnet<br />
war, besteht aus gutem Grund <strong>die</strong>se<br />
Verpflichtung seit 2000 durch Änderung<br />
des Schulverwaltungsgesetzes<br />
vom 15. 06. 1999 in § 5 b auch seitens<br />
der Schule.<br />
Die Allgemeine Dienstordnung für<br />
Lehrer, Lehrerinnen und Schulleiter/<br />
Innen an öffentlichen Schulen vom<br />
20.09.1992 unterstreicht <strong>die</strong> Verpflichtung,<br />
z. B. das Jugendamt über besondere<br />
Vorkommnisse zu unterrichten.<br />
Aus den unterschiedlichsten Gründen<br />
bestehen auch heute noch auf<br />
beiden Seiten Ängste, aufeinander zuzugehen,<br />
obwohl <strong>die</strong> Zielgruppe für<br />
beide Bereiche <strong>die</strong> Gleiche ist.<br />
Wenn <strong>Jugendhilfe</strong> entsprechend<br />
dem Auftrag nach Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong>recht<br />
den jungen Menschen und<br />
ihren Familien gerecht werden will, so<br />
hat sie deren Lebenssituationen in ihrer<br />
Gesamtheit zu berücksichtigen. Im<br />
konkreten Fall heißt das, dass Schule<br />
als wesentlicher Erziehungsfaktor unter<br />
dem Gesichtspunkt einer ganzheitlichen<br />
Betrachtungsweise nicht außer<br />
Acht gelassen werden darf.<br />
Wenngleich Schule immer mehr den<br />
Anforderungen unserer Leistungsgesellschaft<br />
gegenübersteht, so sieht sie<br />
sich gleichermaßen den defizitären<br />
Strukturen der Ursprungsfamilie und<br />
den einhergehenden Entwicklungen<br />
unserer Kons<strong>um</strong>gesellschaft ausgesetzt.<br />
Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung<br />
gegenüber den jungen Menschen<br />
arbeiten das Kreisjugendamt<br />
und das Schulamt für den Kreis Düren<br />
seit Jahren in vielen Teilbereichen partnerschaftlich<br />
zusammen.<br />
An nachfolgenden Beispielen wird<br />
<strong>die</strong> Zusammenarbeit aufgezeigt:<br />
Schulverweigerung<br />
Gemeinsam mit Schulamt, der zuständigen<br />
Schule, dem Jugendamt und<br />
den betroffenen Schülern/Innen sowie<br />
den Erziehungsberechtigten wird unter<br />
Berücksichtigung der gesetzlich<br />
vorgegebenen Schulpflicht nach einem<br />
Weg gesucht, der den betroffenen<br />
Schülern/Innen aus dem Teufelskreis<br />
„Schulverweigerung“ heraushilft.<br />
Einzelfallhilfen nach<br />
§ 13 SGB VIII<br />
Das Sozialwerk Dürener Christen e. V.<br />
unterhält in Düren eine Jugendwerkstatt,<br />
<strong>die</strong> mit Mitteln der <strong>Jugendhilfe</strong><br />
unterstützt wird. Im Rahmen der Einzelfallhilfe<br />
werden dort im Verbund mit<br />
der jeweiligen Schule, dem Schulamt<br />
und des Jugendamtes junge Menschen<br />
ganztägig betreut.<br />
Neben einer praxis-orientierten Förderung<br />
erhalten <strong>die</strong> jungen Menschen im<br />
engen Verbund mit dem Schulamt<br />
Unterricht im Sinne des Schulpflichtgesetzes.<br />
Hilfen für Migrantenkinder<br />
Im Rahmen des Projektes „Jugendbus“<br />
werden Migrantenkinder, deren Eltern<br />
in den Randgebieten des Kreises leben,<br />
im Primarbereich an <strong>die</strong> deutsche<br />
Sprache herangeführt. Neben einer<br />
sozialpädagogischen Fachkraft steht<br />
eine Lehrkraft des Schulamtes aus dem<br />
Stellenpool für Integrationshilfe zur<br />
Verfügung.<br />
Die Struktur des Kreisjugendamtes<br />
Düren (Flächenkreis) bedingt einen flexiblen<br />
Einsatzort für <strong>die</strong> Durchführung<br />
des Förderunterrichts.<br />
Hilfen zur Erziehung und Hilfen<br />
nach § 35 a SGB VIII<br />
Im Vorfeld und bei Umsetzung <strong>die</strong>ser<br />
Hilfen werden nach Bedarf Helferkonferenzen<br />
im engen Zusammenwirken<br />
mit der Schule durchgeführt. Diese<br />
Konferenzen werden unter Berücksichtigung<br />
einer ganzheitlichen Betrachtungsweise<br />
des Einzelschicksals eines<br />
jungen Menschen immer größere Bedeutung<br />
haben.<br />
Das wird dadurch deutlich, dass<br />
Helferkonferenzen entweder durch den<br />
jeweils zuständigen Schulaufsichtsbeamten<br />
oder <strong>die</strong> Leitung des Jugendamtes<br />
einberufen und gemeinsam verantwortlich<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Leiter des Jugendamtes nimmt<br />
an Schulleiterkonferenzen im Primarund<br />
Sekundarstufenbereich teil. Er informiert<br />
ausführlich über <strong>die</strong> Aufgaben<br />
der <strong>Jugendhilfe</strong>. Im Rahmen <strong>die</strong>ser<br />
Veranstaltungen werden zwischen<br />
Jugendamt, Schule und Schulamt konkrete<br />
Absprachen für <strong>die</strong> künftige Zusammenarbeit<br />
getroffen. Dies geschieht<br />
auch erstmals im Rahmen von<br />
Arbeitsgemeinschaften für neu eingestellte<br />
Lehrerinnen und Lehrer, <strong>die</strong> in<br />
den meisten Fällen keinerlei Erfahrungen<br />
im Bereich der Kooperation zwischen<br />
Schule und <strong>Jugendhilfe</strong> besitzen.<br />
Aus der Sicht des Kreisjugendamtes<br />
und des Schulamtes für den Kreis<br />
Düren sollte <strong>die</strong> Thematik in der Lehrerausbildung<br />
einen besonderen Stellenwert<br />
erhalten und vor allem z<strong>um</strong><br />
festen Bestandteil des Curricul<strong>um</strong>s in<br />
der 2. Ausbildungsphase werden.<br />
Ausblick:<br />
Die aufgezeigten Beispiele spiegeln einen<br />
Teil der Zusammenarbeit von <strong>Jugendhilfe</strong><br />
und Schule wieder. Wichtig<br />
ist, dass <strong>die</strong> Zusammenarbeit keine Einbahnstraße<br />
ist, sondern getragen wird<br />
vom gegenseitigen Vertrauen und der<br />
Akzeptanz.<br />
Im Interesse der gemeinsamen Zielgruppen<br />
sollte erreicht werden:<br />
– Intensivierung und Verbesserung der<br />
Kooperation mit allen Schulformen<br />
der Sekundarstufe I und Sekundarstufe<br />
II.<br />
– Ausbau des Präventionsmodells “<strong>Jugendhilfe</strong><br />
- Schule - Polizei”<br />
– Teilnahme an den Dienstbesprechungen<br />
der Ausbildungsseminare<br />
für Primar- und Sekundarstufe in der<br />
Region.<br />
Auskünfte erteilen gerne<br />
Für das Schulamt für den Kreis Düren:<br />
Schulamtsdirektor Josef Lemoine<br />
Tel.: 02421/222802<br />
E-Mail-Adresse:<br />
Josef.Lemoine@KreisDueren.de<br />
Für das Kreisjugendamt Düren: Jugendamtsleiter<br />
Gerhard Otte<br />
Tel.: 02421/222475<br />
E-Mail-Adresse:<br />
Gerhard.Otte@KreisDueren.de<br />
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