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Rund um die Jugendhilfe - Landschaftsverband Rheinland

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und <strong>um</strong> <strong>die</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>_jhr<br />

Zusammenarbeit zwischen Schule und <strong>Jugendhilfe</strong><br />

im Bereich des Kreisjugendamtes Düren<br />

In der Bestimmung des § 81 SGB VIII<br />

ist dem Träger der öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong><br />

aufgegeben, u. a. auch mit Schulen<br />

und Stellen der Schulverwaltung<br />

im Rahmen der jeweiligen Aufgaben<br />

und Befugnisse zusammenzuarbeiten.<br />

Während bisher <strong>die</strong> Verpflichtung<br />

zur Zusammenarbeit nur einseitig der<br />

öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong> zugeordnet<br />

war, besteht aus gutem Grund <strong>die</strong>se<br />

Verpflichtung seit 2000 durch Änderung<br />

des Schulverwaltungsgesetzes<br />

vom 15. 06. 1999 in § 5 b auch seitens<br />

der Schule.<br />

Die Allgemeine Dienstordnung für<br />

Lehrer, Lehrerinnen und Schulleiter/<br />

Innen an öffentlichen Schulen vom<br />

20.09.1992 unterstreicht <strong>die</strong> Verpflichtung,<br />

z. B. das Jugendamt über besondere<br />

Vorkommnisse zu unterrichten.<br />

Aus den unterschiedlichsten Gründen<br />

bestehen auch heute noch auf<br />

beiden Seiten Ängste, aufeinander zuzugehen,<br />

obwohl <strong>die</strong> Zielgruppe für<br />

beide Bereiche <strong>die</strong> Gleiche ist.<br />

Wenn <strong>Jugendhilfe</strong> entsprechend<br />

dem Auftrag nach Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong>recht<br />

den jungen Menschen und<br />

ihren Familien gerecht werden will, so<br />

hat sie deren Lebenssituationen in ihrer<br />

Gesamtheit zu berücksichtigen. Im<br />

konkreten Fall heißt das, dass Schule<br />

als wesentlicher Erziehungsfaktor unter<br />

dem Gesichtspunkt einer ganzheitlichen<br />

Betrachtungsweise nicht außer<br />

Acht gelassen werden darf.<br />

Wenngleich Schule immer mehr den<br />

Anforderungen unserer Leistungsgesellschaft<br />

gegenübersteht, so sieht sie<br />

sich gleichermaßen den defizitären<br />

Strukturen der Ursprungsfamilie und<br />

den einhergehenden Entwicklungen<br />

unserer Kons<strong>um</strong>gesellschaft ausgesetzt.<br />

Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung<br />

gegenüber den jungen Menschen<br />

arbeiten das Kreisjugendamt<br />

und das Schulamt für den Kreis Düren<br />

seit Jahren in vielen Teilbereichen partnerschaftlich<br />

zusammen.<br />

An nachfolgenden Beispielen wird<br />

<strong>die</strong> Zusammenarbeit aufgezeigt:<br />

Schulverweigerung<br />

Gemeinsam mit Schulamt, der zuständigen<br />

Schule, dem Jugendamt und<br />

den betroffenen Schülern/Innen sowie<br />

den Erziehungsberechtigten wird unter<br />

Berücksichtigung der gesetzlich<br />

vorgegebenen Schulpflicht nach einem<br />

Weg gesucht, der den betroffenen<br />

Schülern/Innen aus dem Teufelskreis<br />

„Schulverweigerung“ heraushilft.<br />

Einzelfallhilfen nach<br />

§ 13 SGB VIII<br />

Das Sozialwerk Dürener Christen e. V.<br />

unterhält in Düren eine Jugendwerkstatt,<br />

<strong>die</strong> mit Mitteln der <strong>Jugendhilfe</strong><br />

unterstützt wird. Im Rahmen der Einzelfallhilfe<br />

werden dort im Verbund mit<br />

der jeweiligen Schule, dem Schulamt<br />

und des Jugendamtes junge Menschen<br />

ganztägig betreut.<br />

Neben einer praxis-orientierten Förderung<br />

erhalten <strong>die</strong> jungen Menschen im<br />

engen Verbund mit dem Schulamt<br />

Unterricht im Sinne des Schulpflichtgesetzes.<br />

Hilfen für Migrantenkinder<br />

Im Rahmen des Projektes „Jugendbus“<br />

werden Migrantenkinder, deren Eltern<br />

in den Randgebieten des Kreises leben,<br />

im Primarbereich an <strong>die</strong> deutsche<br />

Sprache herangeführt. Neben einer<br />

sozialpädagogischen Fachkraft steht<br />

eine Lehrkraft des Schulamtes aus dem<br />

Stellenpool für Integrationshilfe zur<br />

Verfügung.<br />

Die Struktur des Kreisjugendamtes<br />

Düren (Flächenkreis) bedingt einen flexiblen<br />

Einsatzort für <strong>die</strong> Durchführung<br />

des Förderunterrichts.<br />

Hilfen zur Erziehung und Hilfen<br />

nach § 35 a SGB VIII<br />

Im Vorfeld und bei Umsetzung <strong>die</strong>ser<br />

Hilfen werden nach Bedarf Helferkonferenzen<br />

im engen Zusammenwirken<br />

mit der Schule durchgeführt. Diese<br />

Konferenzen werden unter Berücksichtigung<br />

einer ganzheitlichen Betrachtungsweise<br />

des Einzelschicksals eines<br />

jungen Menschen immer größere Bedeutung<br />

haben.<br />

Das wird dadurch deutlich, dass<br />

Helferkonferenzen entweder durch den<br />

jeweils zuständigen Schulaufsichtsbeamten<br />

oder <strong>die</strong> Leitung des Jugendamtes<br />

einberufen und gemeinsam verantwortlich<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Leiter des Jugendamtes nimmt<br />

an Schulleiterkonferenzen im Primarund<br />

Sekundarstufenbereich teil. Er informiert<br />

ausführlich über <strong>die</strong> Aufgaben<br />

der <strong>Jugendhilfe</strong>. Im Rahmen <strong>die</strong>ser<br />

Veranstaltungen werden zwischen<br />

Jugendamt, Schule und Schulamt konkrete<br />

Absprachen für <strong>die</strong> künftige Zusammenarbeit<br />

getroffen. Dies geschieht<br />

auch erstmals im Rahmen von<br />

Arbeitsgemeinschaften für neu eingestellte<br />

Lehrerinnen und Lehrer, <strong>die</strong> in<br />

den meisten Fällen keinerlei Erfahrungen<br />

im Bereich der Kooperation zwischen<br />

Schule und <strong>Jugendhilfe</strong> besitzen.<br />

Aus der Sicht des Kreisjugendamtes<br />

und des Schulamtes für den Kreis<br />

Düren sollte <strong>die</strong> Thematik in der Lehrerausbildung<br />

einen besonderen Stellenwert<br />

erhalten und vor allem z<strong>um</strong><br />

festen Bestandteil des Curricul<strong>um</strong>s in<br />

der 2. Ausbildungsphase werden.<br />

Ausblick:<br />

Die aufgezeigten Beispiele spiegeln einen<br />

Teil der Zusammenarbeit von <strong>Jugendhilfe</strong><br />

und Schule wieder. Wichtig<br />

ist, dass <strong>die</strong> Zusammenarbeit keine Einbahnstraße<br />

ist, sondern getragen wird<br />

vom gegenseitigen Vertrauen und der<br />

Akzeptanz.<br />

Im Interesse der gemeinsamen Zielgruppen<br />

sollte erreicht werden:<br />

– Intensivierung und Verbesserung der<br />

Kooperation mit allen Schulformen<br />

der Sekundarstufe I und Sekundarstufe<br />

II.<br />

– Ausbau des Präventionsmodells “<strong>Jugendhilfe</strong><br />

- Schule - Polizei”<br />

– Teilnahme an den Dienstbesprechungen<br />

der Ausbildungsseminare<br />

für Primar- und Sekundarstufe in der<br />

Region.<br />

Auskünfte erteilen gerne<br />

Für das Schulamt für den Kreis Düren:<br />

Schulamtsdirektor Josef Lemoine<br />

Tel.: 02421/222802<br />

E-Mail-Adresse:<br />

Josef.Lemoine@KreisDueren.de<br />

Für das Kreisjugendamt Düren: Jugendamtsleiter<br />

Gerhard Otte<br />

Tel.: 02421/222475<br />

E-Mail-Adresse:<br />

Gerhard.Otte@KreisDueren.de<br />

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