Ausgabe 4/2012
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Jahrestagung Saunaimpulse®<br />
Jahrestagung „Saunaimpulse®” mit großer Resonanz<br />
Informationen aus erster Hand<br />
Aus zwei Themenkreisen bestand<br />
die diesjährige Jahrestagung<br />
„Saunaimpulse®“ des Deutschen<br />
Sauna-Bundes im Rahmen des 64.<br />
Kongresses für das Badewesen auf der<br />
internationalen Fachmesse interbad<br />
Anfang Oktober <strong>2012</strong> in Stuttgart. Im<br />
ICS – Internationales Congresscenter<br />
Messe Stuttgart – stieß insbesondere<br />
der Themenkreis I „Betrieb öffentlicher<br />
Sauna-Bäder“ auf große Resonanz.<br />
Weit über 100 Teilnehmer informierten sich<br />
im Themenkreis I, weniger im Themenkreis II<br />
„Moderne Sauna-Anlagen – Gestaltungsbeispiele<br />
aus Deutschland“.<br />
Die Leitung des ersten<br />
Themenkreises hatte<br />
Erich Hartmann, die des<br />
zweiten Dieter Gronbach,<br />
beide Präsidiumsmitglieder des<br />
Deutschen Sauna-Bundes.<br />
Themenkreis I<br />
„Probleme in öffentlichen<br />
Saunabädern mit dem Verhalten<br />
von Gästen”: Als „Warm-up“<br />
ging der bekannte Marketingexperte<br />
und Wirtschaftspsychologe<br />
Peter Rach der Frage nach, „warum<br />
der Kunde nicht König sein darf“. Es geht<br />
um sach- und kundengerechte Ansprache<br />
im Konfliktfall. Rachs dialogischer Lösungsansatz:<br />
Am besten, man redet dann wie<br />
unter gleichberechtigten Erwachsenen oder<br />
gleich wie unter Freunden. Da es immer nur<br />
vorläufige Wahrheiten gibt, sollte man sich als<br />
„Informationssucher“ zu erkennen geben, der<br />
nicht Recht haben muss. „Bleiben Sie maximal<br />
freundlich“, lautete Rachs Empfehlung für<br />
Auseinandersetzungen (unter vier Augen) mit<br />
widerspenstigen Kunden. „Reden Sie über<br />
Fakten, formulieren Sie vorsichtig, reden Sie<br />
über Konsequenzen, finden Sie gemeinsam<br />
eine Lösung, treffen Sie Vereinbarungen und<br />
halten Sie diese konsequent ein.“<br />
An der sich daran anschließenden „Podiumsdiskussion<br />
zu problematischem Gästeverhalten“<br />
nahmen, neben Peter Rach, teil: Martin<br />
Fromm, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe<br />
Mühlhausen mit der Thüringen<br />
Therme, Doris Räuber, Geschäftsführerin<br />
der Hanauer Bäder, Peter Kaiser, Geschäftsführer<br />
der Bali Therme Bad Oeynhausen,<br />
André Schäfer, Schauspieler und Kommunikationstrainer<br />
und ehemaliger Bereichsleiter<br />
des „Mediterana“ Bergisch Gladbach sowie<br />
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg, Syndikus<br />
des Stadtbads Braunschweig und Präsident<br />
des Deutschen Sauna-Bundes.<br />
Die Diskutanten befassten sich mit den<br />
Konflikthemen Reservierung von Ruheliegen,<br />
Handynutzung, sexuelle Belästigungen und<br />
Zärtlichkeiten, Umgang mit Fundsachen,<br />
Folgen eines Schlüsselverlustes für den Verwahrschrank,<br />
bekleidete Gäste im Saunaraum,<br />
alkoholisierte Saunabesucher, Lebensmittelverzehr<br />
in der Anlage und mit verbalen<br />
Störungen beim Aufguss.<br />
Die Ruheliegen-Problematik regelt sich normalerweise<br />
über die Haus- und Badeordnung.<br />
Bei den Mitarbeitern sind Fingerspitzengefühl<br />
und kreative Ansätze gefragt, die bei den<br />
Gästen Verständnis für getroffene Maßnahmen<br />
wecken. Bei der Durchsetzung des<br />
Verbots der Handy- und Smartphone-Nutzung<br />
greift ebenfalls die Haus-und Badeordnung.<br />
In extra eingerichteten „Kommunikationsräumen“<br />
könnten Medien aber möglicherweise<br />
erlaubt werden. Bei sexuellen Belästigungen<br />
und Zärtlichkeiten ist die Haus- und Badeordnung<br />
ebenfalls der Bezugsrahmen. In jedem<br />
Fall sind hier klare Regeln einzuhalten und<br />
konsequent Grenzen zu ziehen zum Schutz<br />
der Gäste und der Mitarbeiter. Notfalls ist<br />
die Polizei zu rufen und ein Hausverbot<br />
auszusprechen. Bei Fundsachen können eine<br />
Dienstanweisung und das Vieraugenprinzip<br />
Rechtssicherheit bieten. Außerdem sind die<br />
gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung zu<br />
beachten. Bei Schlüsselverlust greift auch die<br />
<strong>2012</strong><br />
Foto: Frank Bohn<br />
Haus- und Badeordnung. Es muss zweifelsfrei<br />
nachgewiesen werden können, dass die<br />
Kleidung im Verwahrschrank dem gehört, der<br />
sie beansprucht.<br />
Bei bekleideten Gästen im Saunaraum sollte<br />
unter Verweis auf die Haus- und Badeordnung<br />
freundlich aber bestimmt das richtige<br />
Verhalten angemahnt werden. Hat dieser<br />
Hinweis keinen Erfolg, kann der Gast unter<br />
Verweis auf das Hausrecht des Betreibers der<br />
Anlage verwiesen werden. Im Falle alkoholisierter<br />
Gäste ist sensibel per Sichtkontrolle auf<br />
deren Verkehrssicherheit zu achten. Gegebenenfalls<br />
muss ihnen der Zutritt zur Anlage<br />
verwehrt werden oder aber sie müssen diese<br />
umgehend verlassen. Das Konsumieren von<br />
mitgebrachten Speisen und Getränken muss<br />
Sauna & Bäderpraxis 4/<strong>2012</strong><br />
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