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Ausgabe 4/2012

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Jahrestagung Saunaimpulse®<br />

Jahrestagung „Saunaimpulse®” mit großer Resonanz<br />

Informationen aus erster Hand<br />

Aus zwei Themenkreisen bestand<br />

die diesjährige Jahrestagung<br />

„Saunaimpulse®“ des Deutschen<br />

Sauna-Bundes im Rahmen des 64.<br />

Kongresses für das Badewesen auf der<br />

internationalen Fachmesse interbad<br />

Anfang Oktober <strong>2012</strong> in Stuttgart. Im<br />

ICS – Internationales Congresscenter<br />

Messe Stuttgart – stieß insbesondere<br />

der Themenkreis I „Betrieb öffentlicher<br />

Sauna-Bäder“ auf große Resonanz.<br />

Weit über 100 Teilnehmer informierten sich<br />

im Themenkreis I, weniger im Themenkreis II<br />

„Moderne Sauna-Anlagen – Gestaltungsbeispiele<br />

aus Deutschland“.<br />

Die Leitung des ersten<br />

Themenkreises hatte<br />

Erich Hartmann, die des<br />

zweiten Dieter Gronbach,<br />

beide Präsidiumsmitglieder des<br />

Deutschen Sauna-Bundes.<br />

Themenkreis I<br />

„Probleme in öffentlichen<br />

Saunabädern mit dem Verhalten<br />

von Gästen”: Als „Warm-up“<br />

ging der bekannte Marketingexperte<br />

und Wirtschaftspsychologe<br />

Peter Rach der Frage nach, „warum<br />

der Kunde nicht König sein darf“. Es geht<br />

um sach- und kundengerechte Ansprache<br />

im Konfliktfall. Rachs dialogischer Lösungsansatz:<br />

Am besten, man redet dann wie<br />

unter gleichberechtigten Erwachsenen oder<br />

gleich wie unter Freunden. Da es immer nur<br />

vorläufige Wahrheiten gibt, sollte man sich als<br />

„Informationssucher“ zu erkennen geben, der<br />

nicht Recht haben muss. „Bleiben Sie maximal<br />

freundlich“, lautete Rachs Empfehlung für<br />

Auseinandersetzungen (unter vier Augen) mit<br />

widerspenstigen Kunden. „Reden Sie über<br />

Fakten, formulieren Sie vorsichtig, reden Sie<br />

über Konsequenzen, finden Sie gemeinsam<br />

eine Lösung, treffen Sie Vereinbarungen und<br />

halten Sie diese konsequent ein.“<br />

An der sich daran anschließenden „Podiumsdiskussion<br />

zu problematischem Gästeverhalten“<br />

nahmen, neben Peter Rach, teil: Martin<br />

Fromm, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe<br />

Mühlhausen mit der Thüringen<br />

Therme, Doris Räuber, Geschäftsführerin<br />

der Hanauer Bäder, Peter Kaiser, Geschäftsführer<br />

der Bali Therme Bad Oeynhausen,<br />

André Schäfer, Schauspieler und Kommunikationstrainer<br />

und ehemaliger Bereichsleiter<br />

des „Mediterana“ Bergisch Gladbach sowie<br />

Prof. Dr. Carsten Sonnenberg, Syndikus<br />

des Stadtbads Braunschweig und Präsident<br />

des Deutschen Sauna-Bundes.<br />

Die Diskutanten befassten sich mit den<br />

Konflikthemen Reservierung von Ruheliegen,<br />

Handynutzung, sexuelle Belästigungen und<br />

Zärtlichkeiten, Umgang mit Fundsachen,<br />

Folgen eines Schlüsselverlustes für den Verwahrschrank,<br />

bekleidete Gäste im Saunaraum,<br />

alkoholisierte Saunabesucher, Lebensmittelverzehr<br />

in der Anlage und mit verbalen<br />

Störungen beim Aufguss.<br />

Die Ruheliegen-Problematik regelt sich normalerweise<br />

über die Haus- und Badeordnung.<br />

Bei den Mitarbeitern sind Fingerspitzengefühl<br />

und kreative Ansätze gefragt, die bei den<br />

Gästen Verständnis für getroffene Maßnahmen<br />

wecken. Bei der Durchsetzung des<br />

Verbots der Handy- und Smartphone-Nutzung<br />

greift ebenfalls die Haus-und Badeordnung.<br />

In extra eingerichteten „Kommunikationsräumen“<br />

könnten Medien aber möglicherweise<br />

erlaubt werden. Bei sexuellen Belästigungen<br />

und Zärtlichkeiten ist die Haus- und Badeordnung<br />

ebenfalls der Bezugsrahmen. In jedem<br />

Fall sind hier klare Regeln einzuhalten und<br />

konsequent Grenzen zu ziehen zum Schutz<br />

der Gäste und der Mitarbeiter. Notfalls ist<br />

die Polizei zu rufen und ein Hausverbot<br />

auszusprechen. Bei Fundsachen können eine<br />

Dienstanweisung und das Vieraugenprinzip<br />

Rechtssicherheit bieten. Außerdem sind die<br />

gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung zu<br />

beachten. Bei Schlüsselverlust greift auch die<br />

<strong>2012</strong><br />

Foto: Frank Bohn<br />

Haus- und Badeordnung. Es muss zweifelsfrei<br />

nachgewiesen werden können, dass die<br />

Kleidung im Verwahrschrank dem gehört, der<br />

sie beansprucht.<br />

Bei bekleideten Gästen im Saunaraum sollte<br />

unter Verweis auf die Haus- und Badeordnung<br />

freundlich aber bestimmt das richtige<br />

Verhalten angemahnt werden. Hat dieser<br />

Hinweis keinen Erfolg, kann der Gast unter<br />

Verweis auf das Hausrecht des Betreibers der<br />

Anlage verwiesen werden. Im Falle alkoholisierter<br />

Gäste ist sensibel per Sichtkontrolle auf<br />

deren Verkehrssicherheit zu achten. Gegebenenfalls<br />

muss ihnen der Zutritt zur Anlage<br />

verwehrt werden oder aber sie müssen diese<br />

umgehend verlassen. Das Konsumieren von<br />

mitgebrachten Speisen und Getränken muss<br />

Sauna & Bäderpraxis 4/<strong>2012</strong><br />

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