Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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4.6.3 Abgasmündungen<br />
von <strong>Gas</strong>geräten Art C<br />
<strong>Gas</strong>geräte Art C 1<br />
Raumluftunabhängige <strong>Gas</strong>geräte ohne Gebläse Art C 11<br />
dürfen als Raumheizer bis zu einer Nennleistung von<br />
7 kW und als Geräte für <strong>die</strong> Warmwasserbereitung bis<br />
zu einer Nennleistung von höchstens 28 kW nur an<br />
der Außenwand aufgestellt werden (Bild 25, Seite 56).<br />
Beim Einsatz <strong>die</strong>ser <strong>Gas</strong>geräte (vor allem im Rahmen<br />
von Neubaumaßnahmen) sind <strong>die</strong> baurechtlichen Vorschriften<br />
der Länder zu beachten.<br />
a<br />
a<br />
c<br />
z<br />
d<br />
b<br />
a<br />
y<br />
Abgasmündung<br />
b<br />
d<br />
In <strong>die</strong>sem Bereich dürfen keine Fenster oder Türen angeordnet sein.<br />
Bild 51: Min<strong>des</strong>tabstände einer einzelnen Abgasmündung zu<br />
Fenstern, <strong>die</strong> geöffnet werden können oder zu Fassadentüren<br />
bei Fassaden mit Vorsprung<br />
Raumluftunabhängige <strong>Gas</strong>geräte mit Gebläse Art<br />
C 12x und C 13x können entweder direkt an der Außenwand<br />
oder an Innenwänden aufgestellt werden.<br />
Für <strong>die</strong> Beheizung dürfen 11 kW und für <strong>die</strong> Warmwasserbereitung<br />
28 kW Nennleistung nicht überschritten<br />
werden (Bilder 26 und 27, Seite 57).