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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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C 1. BImSchV<br />

Novelle der 1. Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzverordnung<br />

(1. BImSchV)<br />

Mit der Novellierung der 1. BlmSchV wird vorrangig<br />

das Ziel verfolgt, <strong>die</strong> Emissionen aus kleinen und<br />

mittleren Feuerungsanlagen weiter zu begrenzen<br />

und an den verbesserten Stand der Technik anzupassen.<br />

Zusätzlich werden in erster Linie Einzelfeuerungsanlagen<br />

privater Haushalte für feste Brennstoffe erfasst<br />

– wie zum Beispiel Kamin- u. Pelletöfen sowie Heizkamine,<br />

<strong>die</strong> zumeist als Zusatzheizungen aufgestellt<br />

sind und eine bedeutende Quelle für gesundheitsgefährdende<br />

Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe<br />

darstellen. Die Überwachungsregelungen werden<br />

erweitert, gleichzeitig aber auch <strong>die</strong> Messfristen für<br />

<strong>Gas</strong>- und Ölfeuerstätten angepasst bzw. ver längert.<br />

Besonders für raumluftunabhängig betriebene <strong>Gas</strong>-<br />

Heiz kessel mit Selbstkalibrierung wirkt sich <strong>die</strong><br />

Verlängerung der Messfristen positiv aus. Damit<br />

wird dem technischen Fortschritt bei <strong>Gas</strong>-Heizkesseln<br />

Rechnung getragen, <strong>die</strong> äußerst schadstoffarm<br />

und zuverlässig arbeiten.

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