Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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C 1. BImSchV<br />
Novelle der 1. Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzverordnung<br />
(1. BImSchV)<br />
Mit der Novellierung der 1. BlmSchV wird vorrangig<br />
das Ziel verfolgt, <strong>die</strong> Emissionen aus kleinen und<br />
mittleren Feuerungsanlagen weiter zu begrenzen<br />
und an den verbesserten Stand der Technik anzupassen.<br />
Zusätzlich werden in erster Linie Einzelfeuerungsanlagen<br />
privater Haushalte für feste Brennstoffe erfasst<br />
– wie zum Beispiel Kamin- u. Pelletöfen sowie Heizkamine,<br />
<strong>die</strong> zumeist als Zusatzheizungen aufgestellt<br />
sind und eine bedeutende Quelle für gesundheitsgefährdende<br />
Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe<br />
darstellen. Die Überwachungsregelungen werden<br />
erweitert, gleichzeitig aber auch <strong>die</strong> Messfristen für<br />
<strong>Gas</strong>- und Ölfeuerstätten angepasst bzw. ver längert.<br />
Besonders für raumluftunabhängig betriebene <strong>Gas</strong>-<br />
Heiz kessel mit Selbstkalibrierung wirkt sich <strong>die</strong><br />
Verlängerung der Messfristen positiv aus. Damit<br />
wird dem technischen Fortschritt bei <strong>Gas</strong>-Heizkesseln<br />
Rechnung getragen, <strong>die</strong> äußerst schadstoffarm<br />
und zuverlässig arbeiten.