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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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44 B <strong>Gas</strong>installation<br />

2.4.3 Vorgehensweise beim Einlassen<br />

von <strong>Gas</strong> zur Wiederinbetriebnahme von<br />

außer Betrieb gesetzten <strong>Gas</strong>leitungen<br />

Anlass dafür sind beispielsweise:<br />

• Instandhaltungsmaßnahmen (besonders wenn sie<br />

länger dauern und ein Hantieren Unbefugter an der<br />

<strong>Gas</strong>installation nicht ausgeschlossen werden kann)<br />

• Erneuerung oder Änderung von kurzen<br />

Leitungsteilen (das Auswechseln kompletter<br />

Leitungsstücke ist eine Neuverlegung)<br />

• Verbindung eines neuen Hausanschlusses<br />

mit bestehender Verteilungsleitung<br />

• Maßnahmen beim Austausch von <strong>Gas</strong>geräten<br />

• Zeitweise Sperrung der <strong>Gas</strong>zufuhr<br />

(z. B. bei Mieterwechsel)<br />

• Wiederinbetriebnahme der <strong>Gas</strong>versorgung<br />

nach Arbeiten am <strong>Gas</strong>netz<br />

Legende zu Bild 15:<br />

1 Bei außer Betrieb gesetzten Leitungen ist<br />

<strong>die</strong> <strong>Gas</strong>zufuhr vorübergehend unterbrochen.<br />

2 Eine nachträgliche Freilegung von außer Betrieb<br />

gesetzten Leitungen ist nicht erforderlich.<br />

3 Betriebsbereit angeschlossene <strong>Gas</strong>geräte erfüllen <strong>die</strong>selben<br />

Kriterien wie dicht verschlossene Leitungsöffnungen.<br />

4 Von der Dichtheitsprüfung, Gebrauchsfähigkeitsprüfung<br />

bzw. der kombinierten Belastungs- und Dichtheitsprüfung<br />

können nachstehende Teile ausgenommen<br />

werden, wenn sie unter Betriebsdruck mit <strong>Gas</strong>spürgeräten<br />

oder mit schaumbildenden Mitteln geprüft<br />

werden:<br />

· Verbindungsstellen mit der Hauptabsperreinrichtung<br />

(HAE), mit <strong>Gas</strong>-Druckregelgeräten, <strong>Gas</strong>zählern und<br />

<strong>Gas</strong>geräten, Geräteanschlussleitungen, Geräteanschlussarmaturen<br />

sowie mit gasführenden Leitungen<br />

· Geräteanschlussleitungen<br />

· Verschlüsse von Prüföffnungen.

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