Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
80 B <strong>Gas</strong>installation<br />
4.4 Festlegungen für Aufstellräume<br />
4.4.1 Allgemeine Festlegungen<br />
für Aufstellräume<br />
<strong>Gas</strong>geräte können unter bestimmten Bedingungen in<br />
jedem beliebigen Raum aufgestellt werden. Entsprechende<br />
Vorschriften sind in der Musterfeuerungsverordnung<br />
(MFeuV) bzw. in den Länderfeuerungsverordnungen<br />
und in der Technischen Regel für <strong>Gas</strong>-Installationen<br />
(<strong>DVGW</strong>-TRGI 2008) festgelegt.<br />
Eignung und Bemessung der Räume:<br />
• Lage, Größe, bauliche Beschaffenheit und Benutzungsart<br />
dürfen nicht zu Gefahren führen.<br />
• Die Aufstellräume müssen so bemessen sein, dass<br />
<strong>Gas</strong>geräte ordnungsgemäß betrieben und instand<br />
gehalten werden können.<br />
• Die Einbauanleitungen der Hersteller sind zu beachten.<br />
• Ausreichende Verbrennungsluftversorgung muss<br />
gewährleistet sein.<br />
• Min<strong>des</strong>tabstände der <strong>Gas</strong>geräte zu brennbaren<br />
Baustoffen und Einbaumöbeln sind den Einbauanleitungen<br />
der Hersteller zu entnehmen; werden<br />
dazu keine Angaben gemacht, ist ein Abstand von<br />
min<strong>des</strong>tens 40 cm einzuhalten.<br />
• Bei <strong>Gas</strong>-Brennwertgeräten sind <strong>die</strong> örtlichen Bestimmungen<br />
für <strong>die</strong> Kondenswassereinleitung in<br />
<strong>die</strong> öffentliche Kanalisation zu beachten.