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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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80 B <strong>Gas</strong>installation<br />

4.4 Festlegungen für Aufstellräume<br />

4.4.1 Allgemeine Festlegungen<br />

für Aufstellräume<br />

<strong>Gas</strong>geräte können unter bestimmten Bedingungen in<br />

jedem beliebigen Raum aufgestellt werden. Entsprechende<br />

Vorschriften sind in der Musterfeuerungsverordnung<br />

(MFeuV) bzw. in den Länderfeuerungsverordnungen<br />

und in der Technischen Regel für <strong>Gas</strong>-Installationen<br />

(<strong>DVGW</strong>-TRGI 2008) festgelegt.<br />

Eignung und Bemessung der Räume:<br />

• Lage, Größe, bauliche Beschaffenheit und Benutzungsart<br />

dürfen nicht zu Gefahren führen.<br />

• Die Aufstellräume müssen so bemessen sein, dass<br />

<strong>Gas</strong>geräte ordnungsgemäß betrieben und instand<br />

gehalten werden können.<br />

• Die Einbauanleitungen der Hersteller sind zu beachten.<br />

• Ausreichende Verbrennungsluftversorgung muss<br />

gewährleistet sein.<br />

• Min<strong>des</strong>tabstände der <strong>Gas</strong>geräte zu brennbaren<br />

Baustoffen und Einbaumöbeln sind den Einbauanleitungen<br />

der Hersteller zu entnehmen; werden<br />

dazu keine Angaben gemacht, ist ein Abstand von<br />

min<strong>des</strong>tens 40 cm einzuhalten.<br />

• Bei <strong>Gas</strong>-Brennwertgeräten sind <strong>die</strong> örtlichen Bestimmungen<br />

für <strong>die</strong> Kondenswassereinleitung in<br />

<strong>die</strong> öffentliche Kanalisation zu beachten.

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