Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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39<br />
2.4 Einlassen von <strong>Gas</strong> in Leitungsanlagen<br />
Die Prüfung auf Dichtheit ist erforderlich beim<br />
Einlassen von <strong>Gas</strong>:<br />
• in neuverlegte Leitungsanlagen<br />
• zur Wiederinbetriebnahme von stillgelegten<br />
Leitungsanlagen<br />
• zur Wiederinbetriebnahme von außer Betrieb<br />
gesetzten Leitungsanlagen<br />
• in Leitungsanlagen nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung<br />
Die Prüfarten sind bei jedem Anlass gleich. Erforderlich<br />
ist jedoch eine unterschiedliche Kombination der<br />
Prüfarten vor dem Einlassen von <strong>Gas</strong>. Das zeigt <strong>die</strong><br />
Übersicht in Tabelle 5.<br />
In undichte Leitungen darf kein <strong>Gas</strong><br />
eingelassen werden!<br />
➜<br />
Prüfarten<br />
Belastungsprüfung<br />
(1 bar)<br />
Dichtheitsprüfung<br />
(150 mbar)<br />
Kombinierte Belastungs-<br />
und Dichtheitsprüfung<br />
(3 bar)<br />
Prüfung der Anschlüsse<br />
und Verbindungen mit<br />
Betriebsdruck bis 1 bar<br />
Druckmessung<br />
Gebrauchs fähigkeitsprüfung<br />
Leitungsanlagen<br />
neuverlegt<br />
stillgelegt<br />
außer<br />
Betrieb<br />
gesetzt<br />
Tabelle 5: Anlass und Prüfart beim Einlassen von <strong>Gas</strong><br />
nach kurzzeitiger<br />
Betriebsunterbrechung