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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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39<br />

2.4 Einlassen von <strong>Gas</strong> in Leitungsanlagen<br />

Die Prüfung auf Dichtheit ist erforderlich beim<br />

Einlassen von <strong>Gas</strong>:<br />

• in neuverlegte Leitungsanlagen<br />

• zur Wiederinbetriebnahme von stillgelegten<br />

Leitungsanlagen<br />

• zur Wiederinbetriebnahme von außer Betrieb<br />

gesetzten Leitungsanlagen<br />

• in Leitungsanlagen nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung<br />

Die Prüfarten sind bei jedem Anlass gleich. Erforderlich<br />

ist jedoch eine unterschiedliche Kombination der<br />

Prüfarten vor dem Einlassen von <strong>Gas</strong>. Das zeigt <strong>die</strong><br />

Übersicht in Tabelle 5.<br />

In undichte Leitungen darf kein <strong>Gas</strong><br />

eingelassen werden!<br />

➜<br />

Prüfarten<br />

Belastungsprüfung<br />

(1 bar)<br />

Dichtheitsprüfung<br />

(150 mbar)<br />

Kombinierte Belastungs-<br />

und Dichtheitsprüfung<br />

(3 bar)<br />

Prüfung der Anschlüsse<br />

und Verbindungen mit<br />

Betriebsdruck bis 1 bar<br />

Druckmessung<br />

Gebrauchs fähigkeitsprüfung<br />

Leitungsanlagen<br />

neuverlegt<br />

stillgelegt<br />

außer<br />

Betrieb<br />

gesetzt<br />

Tabelle 5: Anlass und Prüfart beim Einlassen von <strong>Gas</strong><br />

nach kurzzeitiger<br />

Betriebsunterbrechung

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