Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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82 B <strong>Gas</strong>installation<br />
4.4.2 Aufstellräume bei Gesamtnennleistungen<br />
der <strong>Gas</strong>geräte über 100 kW<br />
Bei Gesamtnennleistungen über 100 kW darf der<br />
Aufstellraum:<br />
• nicht anderweitig genutzt werden und<br />
• gegenüber anderen Räumen keine weiteren<br />
Öffnungen außer dicht- und selbstschließenden<br />
Türen haben.<br />
Die Räume müssen gelüftet werden können und<br />
außerhalb <strong>des</strong> Aufstellraumes muss ein „Notschalter-Feuerung“<br />
vorhanden sein, durch welchen <strong>die</strong><br />
Brenner der <strong>Gas</strong>geräte jederzeit außer Betrieb genommen<br />
werden können.<br />
4.4.3 Aufstellräume für <strong>Gas</strong>geräte<br />
der Art A<br />
<strong>Gas</strong>-Haushalts-Kochgeräte (z. B. <strong>Gas</strong>herde) benötigen<br />
keine Abgasanlage. Durch den Luftwechsel im Aufstellraum<br />
und <strong>die</strong> Aufstellraumgröße ist zu gewährleisten,<br />
dass keine Gefährdung durch Abgas entstehen kann.<br />
• Für <strong>Gas</strong>-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung<br />
von nicht mehr als 11 kW muss das Aufstellraumluftvolumen<br />
min<strong>des</strong>tens 15 m 3 betragen<br />
und der Aufstellraum muss ein Fenster, das geöffnet<br />
werden kann, oder eine Tür ins Freie haben.<br />
• Für <strong>Gas</strong>-Haushalts-Kochgeräte mit mehr als 11 kW,<br />
jedoch nicht mehr als 18 kW (z. B. <strong>Gas</strong>herd mit<br />
mehr als vier Kochstellen oder <strong>Gas</strong>herd und zusätzlicher<br />
Wok-Brenner) muss das Aufstellraumvolumen<br />
mehr als 2 m 3 je kW Raumvolumen betragen.<br />
Der Aufstellraum muss über eine Tür ins Freie oder<br />
ein Fenster verfügen, das geöffnet werden kann<br />
sowie eine Abluft-Dunstabzugshaube (kein Umluftbetrieb)<br />
oder eine kontrollierte Wohnungslüftung<br />
mit min<strong>des</strong>tens 15 m 3 /h je kW aufweisen. Entsprechende<br />
Zuluftöffnungen müssen vorhanden sein.