Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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32 B <strong>Gas</strong>installation<br />
➜<br />
Da <strong>die</strong> Versorgungsdrücke und <strong>die</strong> Absicherungen<br />
der Hausanschlussleitungen durch den Netzbetreiber<br />
sowie <strong>die</strong> örtlichen Installationsgegebenheiten<br />
unter schiedlich sind, ist bei Maßnahmen<br />
zur Manipulationsabwehr immer eine Abstimmung<br />
zwischen Vertragsinstallationsunternehmen<br />
(VIU) und Netzbetreiber (NB) zu empfehlen.<br />
Bestand<br />
Es besteht keine allgemeine Nachrüstpflicht für GS<br />
(Bestandsschutz). Bei wesentlichen Änderungen an<br />
bestehenden <strong>Gas</strong>installationen wird jedoch eine Anpassung<br />
an den Stand der Technik gefordert. Dies gilt<br />
auch für Anwendungsfälle, bei denen mit einem kritischen<br />
Nutzungsverhalten oder kritischen Nutzungssituationen<br />
gerechnet werden muss. Bei Nachrüstungen<br />
kann auch der Einsatz von Passivmaßnahmen in<br />
„allgemein zugänglichen Räumen“ <strong>die</strong> allein mögliche<br />
und somit ausreichende Maßnahme darstellen.