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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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21<br />

2.2 Erstellung der Leitungsanlage<br />

<strong>Gas</strong>leitungen müssen nicht frostfrei liegen. Sie brauchen<br />

keine Wärmedämmung und sind lediglich gegen Korrosion<br />

zu schützen.<br />

2.2.1 Außenleitungen<br />

Erdverlegte Außenleitung<br />

Bei Verlegung im Erdreich soll <strong>die</strong> Überdeckung 0,6 m<br />

bis 1 m, jedoch nicht mehr als 2 m betragen (Bild 7).<br />

Bei offener Verlegung ist es erforderlich, ein Trassenwarnband<br />

im Abstand von ca. 0,2 m über dem <strong>Gas</strong>rohr einzulegen.<br />

Die Leitungsführung verdeckt verlegter Leitungen muss<br />

z. B. durch <strong>die</strong> Anfertigung eines Lageplans dokumentiert<br />

und dem Anlagenbetreiber übergeben werden.<br />

Freiverlegte Außenleitungen<br />

<strong>Gas</strong>leitungen können auch außen am Gebäude verlegt werden.<br />

Freiverlegte Außenleitungen müssen durch geeignete<br />

Maßnahmen gegen starke Temperaturänderungen und mechanische<br />

Belastung geschützt werden (z. B. durch Kompensatoren,<br />

Verschattung, Anfahrschutz, Verwendung ummantelter<br />

Leitungsstücke). Wichtig ist darüber hinaus, dass geeignete<br />

Maßnahmen zum Korrosionsschutz getroffen werden.<br />

mind. 60 cm<br />

Achtung <strong>Gas</strong>leitung<br />

ca. 20 cm<br />

Bild 7: Erdverlegte Außenleitung

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