Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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2.2 Erstellung der Leitungsanlage<br />
<strong>Gas</strong>leitungen müssen nicht frostfrei liegen. Sie brauchen<br />
keine Wärmedämmung und sind lediglich gegen Korrosion<br />
zu schützen.<br />
2.2.1 Außenleitungen<br />
Erdverlegte Außenleitung<br />
Bei Verlegung im Erdreich soll <strong>die</strong> Überdeckung 0,6 m<br />
bis 1 m, jedoch nicht mehr als 2 m betragen (Bild 7).<br />
Bei offener Verlegung ist es erforderlich, ein Trassenwarnband<br />
im Abstand von ca. 0,2 m über dem <strong>Gas</strong>rohr einzulegen.<br />
Die Leitungsführung verdeckt verlegter Leitungen muss<br />
z. B. durch <strong>die</strong> Anfertigung eines Lageplans dokumentiert<br />
und dem Anlagenbetreiber übergeben werden.<br />
Freiverlegte Außenleitungen<br />
<strong>Gas</strong>leitungen können auch außen am Gebäude verlegt werden.<br />
Freiverlegte Außenleitungen müssen durch geeignete<br />
Maßnahmen gegen starke Temperaturänderungen und mechanische<br />
Belastung geschützt werden (z. B. durch Kompensatoren,<br />
Verschattung, Anfahrschutz, Verwendung ummantelter<br />
Leitungsstücke). Wichtig ist darüber hinaus, dass geeignete<br />
Maßnahmen zum Korrosionsschutz getroffen werden.<br />
mind. 60 cm<br />
Achtung <strong>Gas</strong>leitung<br />
ca. 20 cm<br />
Bild 7: Erdverlegte Außenleitung