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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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38 B <strong>Gas</strong>installation<br />

2.3.2.2 Beurteilung in Betrieb befindlicher<br />

<strong>Gas</strong>leitungsanlagen mit Betriebsdruck<br />

> 100 mbar bis 1 bar auf Dichtheit<br />

Leckstellen an durchgehend zugänglichen <strong>Gas</strong>leitungsanlagen<br />

sind mit einem <strong>Gas</strong>spürgerät nach <strong>DVGW</strong>-Hinweis<br />

G 465-4 oder mit schaumbildenden Mitteln nach<br />

DIN EN 14291 zu lokalisieren. Nach Instandsetzung ist<br />

<strong>die</strong> Dichtheit mit geeigneten Mitteln festzustellen.<br />

2.3.3 Anschlüsse und Verbindungen<br />

mit Betriebsdrücken bis 1 bar<br />

Von der Dichtheitsprüfung oder der kombinierten<br />

Belastungs- und Dichtheitsprüfung können nachstehende<br />

Teile ausgenommen werden, wenn sie<br />

unter Betriebsdruck mit <strong>Gas</strong>spürgeräten nach <strong>DVGW</strong>-<br />

Hinweis G 465-4 oder mit schaumbildenden Mitteln<br />

nach DIN EN 14291 geprüft werden:<br />

• Verbindungsstellen mit der Hauptabsperreinrichtung<br />

(HAE), mit <strong>Gas</strong>-Druckregelgeräten, <strong>Gas</strong>zählern<br />

und <strong>Gas</strong>geräten, Geräteanschlussleitungen,<br />

Geräteanschlussarmaturen sowie mit gasführenden<br />

Leitungen.<br />

• Geräteanschlussleitungen<br />

• Verschlüsse von Prüföffnungen

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