Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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38 B <strong>Gas</strong>installation<br />
2.3.2.2 Beurteilung in Betrieb befindlicher<br />
<strong>Gas</strong>leitungsanlagen mit Betriebsdruck<br />
> 100 mbar bis 1 bar auf Dichtheit<br />
Leckstellen an durchgehend zugänglichen <strong>Gas</strong>leitungsanlagen<br />
sind mit einem <strong>Gas</strong>spürgerät nach <strong>DVGW</strong>-Hinweis<br />
G 465-4 oder mit schaumbildenden Mitteln nach<br />
DIN EN 14291 zu lokalisieren. Nach Instandsetzung ist<br />
<strong>die</strong> Dichtheit mit geeigneten Mitteln festzustellen.<br />
2.3.3 Anschlüsse und Verbindungen<br />
mit Betriebsdrücken bis 1 bar<br />
Von der Dichtheitsprüfung oder der kombinierten<br />
Belastungs- und Dichtheitsprüfung können nachstehende<br />
Teile ausgenommen werden, wenn sie<br />
unter Betriebsdruck mit <strong>Gas</strong>spürgeräten nach <strong>DVGW</strong>-<br />
Hinweis G 465-4 oder mit schaumbildenden Mitteln<br />
nach DIN EN 14291 geprüft werden:<br />
• Verbindungsstellen mit der Hauptabsperreinrichtung<br />
(HAE), mit <strong>Gas</strong>-Druckregelgeräten, <strong>Gas</strong>zählern<br />
und <strong>Gas</strong>geräten, Geräteanschlussleitungen,<br />
Geräteanschlussarmaturen sowie mit gasführenden<br />
Leitungen.<br />
• Geräteanschlussleitungen<br />
• Verschlüsse von Prüföffnungen