Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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4.2 Allgemeine Festlegung<br />
4.2.1 CE-Kennzeichnung<br />
Zum 1. Januar 1996 ist <strong>die</strong> DIN-<strong>DVGW</strong>-Zulassung<br />
von <strong>Gas</strong>geräten endgültig durch <strong>die</strong> Konformitätsbewertung<br />
nach der EG-<strong>Gas</strong>geräterichtlinie abgelöst<br />
worden. Seither dürfen <strong>Gas</strong>geräte nur noch auf den<br />
Markt gebracht werden, wenn sie ein CE-Zeichen<br />
tragen. „CE“ bedeutet „Communauté Européenne“<br />
(= Europäische Union). Geräte mit <strong>die</strong>sem Zeichen<br />
erfüllen <strong>die</strong> geltenden EU-Richtlinien und dürfen in<br />
allen Mitgliedsländern der Europäischen Union vertrieben<br />
werden.<br />
Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Schriftzug<br />
„CE“ sowie der Kennnummer der überwachenden<br />
Stelle, zum Beispiel CE 0085 (<strong>DVGW</strong> Cert GmbH,<br />
Deutschland). Andere europäische Prüf- und Überwachungsstellen<br />
sind u. a. 0049 (Afnor Certification<br />
SA, Frankreich), 0063 (<strong>Gas</strong>tec Certification B.V.,<br />
Niederlande), 0086 (BSI Product Services, England)<br />
oder 0433 (Österreichische <strong>Verein</strong>igung für das<br />
<strong>Gas</strong>- und Wasserfach, Österreich). Das CE-Zeichen<br />
steht nur für <strong>die</strong> Einhaltung der sicherheitstechnischen<br />
Min<strong>des</strong>tanforderungen.<br />
<strong>Gas</strong>geräte für den häuslichen Anwendungsbereich<br />
müssen <strong>die</strong> europäische Kennzeichnung „CE“ tragen<br />
und für Deutschland geeignet sein. Sichergestellt<br />
ist das durch <strong>die</strong> Angabe der für Deutschland<br />
zulässigen Gerätekategorie und <strong>des</strong> Anschlussdruckes<br />
auf dem Typenschild (s. nachfolgende Beispiele). Die<br />
zusätzliche Angabe der Abkürzung „DE“ für das Bestimmungsland<br />
Deutschland erleichtert <strong>die</strong> Zuordnung<br />
vor Ort.