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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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4.2 Allgemeine Festlegung<br />

4.2.1 CE-Kennzeichnung<br />

Zum 1. Januar 1996 ist <strong>die</strong> DIN-<strong>DVGW</strong>-Zulassung<br />

von <strong>Gas</strong>geräten endgültig durch <strong>die</strong> Konformitätsbewertung<br />

nach der EG-<strong>Gas</strong>geräterichtlinie abgelöst<br />

worden. Seither dürfen <strong>Gas</strong>geräte nur noch auf den<br />

Markt gebracht werden, wenn sie ein CE-Zeichen<br />

tragen. „CE“ bedeutet „Communauté Européenne“<br />

(= Europäische Union). Geräte mit <strong>die</strong>sem Zeichen<br />

erfüllen <strong>die</strong> geltenden EU-Richtlinien und dürfen in<br />

allen Mitgliedsländern der Europäischen Union vertrieben<br />

werden.<br />

Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Schriftzug<br />

„CE“ sowie der Kennnummer der überwachenden<br />

Stelle, zum Beispiel CE 0085 (<strong>DVGW</strong> Cert GmbH,<br />

Deutschland). Andere europäische Prüf- und Überwachungsstellen<br />

sind u. a. 0049 (Afnor Certification<br />

SA, Frankreich), 0063 (<strong>Gas</strong>tec Certification B.V.,<br />

Niederlande), 0086 (BSI Product Services, England)<br />

oder 0433 (Österreichische <strong>Verein</strong>igung für das<br />

<strong>Gas</strong>- und Wasserfach, Österreich). Das CE-Zeichen<br />

steht nur für <strong>die</strong> Einhaltung der sicherheitstechnischen<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen.<br />

<strong>Gas</strong>geräte für den häuslichen Anwendungsbereich<br />

müssen <strong>die</strong> europäische Kennzeichnung „CE“ tragen<br />

und für Deutschland geeignet sein. Sichergestellt<br />

ist das durch <strong>die</strong> Angabe der für Deutschland<br />

zulässigen Gerätekategorie und <strong>des</strong> Anschlussdruckes<br />

auf dem Typenschild (s. nachfolgende Beispiele). Die<br />

zusätzliche Angabe der Abkürzung „DE“ für das Bestimmungsland<br />

Deutschland erleichtert <strong>die</strong> Zuordnung<br />

vor Ort.

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