Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas
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4.5 Verbrennungsluftversorgung<br />
4.5.1 <strong>Gas</strong>geräte Art A<br />
Für <strong>Gas</strong>geräte Art A ist <strong>die</strong> ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />
durch <strong>die</strong> abgasbedingten<br />
Anforderungen an Beschaffenheit und Größe <strong>des</strong><br />
Aufstellraumes gegeben (Kap. 4.4.3).<br />
4.5.2 <strong>Gas</strong>geräte Art B<br />
Schutzziel 2: Ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />
Dieses Ziel ist im Regelfall erfüllt, wenn dem Aufstellraum<br />
auf natürliche Weise oder durch technische<br />
Maßnahmen eine stündliche Verbrennungsluftmenge<br />
von 1,6 m 3 je 1 kW Gesamtnennleistung aller raumluftabhängigen<br />
Feuerstätten (für feste, flüssige und<br />
gasförmige Brennstoffe) bei einem stündlichen Luftwechsel<br />
von n = 0,4 zuströmt.<br />
Die Verbrennungsluftzufuhr kann auf verschiedene<br />
Weise erreicht werden:<br />
• über Außenfugen <strong>des</strong> Aufstellraumes<br />
• über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund<br />
• über Öffnungen ins Freie<br />
• über Außenfugen gemeinsam mit Außenluft-<br />
Durchlasselementen im Aufstellraum<br />
• durch besondere technische Anlagen<br />
Die Absicherung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung<br />
muss durch <strong>die</strong> Funktionsprüfung der<br />
Abgasanlage (siehe Kapitel 4.7.2) bestätigt werden.