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Tipps für die Praxis - DVGW - Deutscher Verein des Gas

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4.5 Verbrennungsluftversorgung<br />

4.5.1 <strong>Gas</strong>geräte Art A<br />

Für <strong>Gas</strong>geräte Art A ist <strong>die</strong> ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />

durch <strong>die</strong> abgasbedingten<br />

Anforderungen an Beschaffenheit und Größe <strong>des</strong><br />

Aufstellraumes gegeben (Kap. 4.4.3).<br />

4.5.2 <strong>Gas</strong>geräte Art B<br />

Schutzziel 2: Ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />

Dieses Ziel ist im Regelfall erfüllt, wenn dem Aufstellraum<br />

auf natürliche Weise oder durch technische<br />

Maßnahmen eine stündliche Verbrennungsluftmenge<br />

von 1,6 m 3 je 1 kW Gesamtnennleistung aller raumluftabhängigen<br />

Feuerstätten (für feste, flüssige und<br />

gasförmige Brennstoffe) bei einem stündlichen Luftwechsel<br />

von n = 0,4 zuströmt.<br />

Die Verbrennungsluftzufuhr kann auf verschiedene<br />

Weise erreicht werden:<br />

• über Außenfugen <strong>des</strong> Aufstellraumes<br />

• über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund<br />

• über Öffnungen ins Freie<br />

• über Außenfugen gemeinsam mit Außenluft-<br />

Durchlasselementen im Aufstellraum<br />

• durch besondere technische Anlagen<br />

Die Absicherung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung<br />

muss durch <strong>die</strong> Funktionsprüfung der<br />

Abgasanlage (siehe Kapitel 4.7.2) bestätigt werden.

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