Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I
Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I
Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I
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Präsenzpflicht, Absenzen<br />
Unfall, Krankheit<br />
der Praxislehrperson,<br />
Spezialwochen der Schule<br />
Ausnahmebewilligung<br />
den. Die Praxislehrpersonen können jederzeit über das Praktikumstool im Extranet die Besucher/innen<br />
und die Besuchstermine abrufen. Zudem können sie die aktuelle Besuchsliste für<br />
das Schulhaus ausdrucken und erhalten Einblick in die Praktikumsabrechnung.<br />
Aus den Praktikumseinträgen im Tool erstellt die Praxisorganisation nach Abschluss der berufpraktischen<br />
Ausbildung der Studentin bzw. dem Studenten den Praxispass.<br />
Das Praktikum und damit die Arbeit in der Praktikumsklasse ist mit Verantwortung gegenüber<br />
den Jugendlichen und den Lehrpersonen verbunden. Bei Krankheit meldet sich der/die<br />
Student/in frühzeitig bei der Praktikumslehrperson ab und informiert zusätzlich die zuständige<br />
Mentoratsperson. Die Praktikumslehrperson vermerkt die Absenzen im Formular «Praktikumsbestätigung<br />
<strong>Profilpraktikum</strong>».<br />
Für die Praktikumsphasen kann keine Beurlaubung erteilt werden, diese Phasen sind als unabdingbarer<br />
Teil der Ausbildung vollständig zu besuchen (siehe Extranet: «Regelung der Präsenz<br />
und Absenz»). Über das Nachholen von Praktikumstagen oder das Wiederholen des Praktikums<br />
bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit entscheidet die zuständige Mentoratsperson in<br />
Absprache mit der Praxislehrperson.<br />
Kann eine Praxislehrperson den Ausbildungsauftrag nicht oder nur unvollständig wahrnehmen,<br />
dann nimmt sie, der/die betroffene Student/in oder die Koordinationsperson mit der Praxisorganisation<br />
und der Mentorin bzw. dem Mentoren Kontakt auf. Folgende Lösungen werden angestrebt:<br />
• Bei Absenzen von einem bis drei Tagen sorgt die Koordinationsperson für eine Ersatzansprechperson<br />
im Praxislehrpersonenteam für den/die Studenten/in.<br />
• Bei Absenzen bis max. fünf Tagen sorgt die Koordinationsperson für eine Ersatzbetreuung<br />
durch eine andere Praxislehrperson, die teilweise auch während des Unterrichts anwesend ist.<br />
• Bei Absenzen von mehr als fünf Tagen wird das Praktikum unterbrochen. Das Praktikum kann<br />
zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende geführt werden. Sollte dies unwahrscheinlich sein, wird<br />
eine neue Ausbildungslösung gesucht. In der Regel kann eine kurzfristig eingestellte Stellvertretung<br />
nicht als Praxislehrperson eingesetzt werden.<br />
Spezialwochen wie z. B. Klassenlager, Schnupperlehre oder Projektwochen führen in der Regel<br />
zu einem Praktikumsunterbruch. Spezialwochen sind während des <strong>Profilpraktikum</strong>s kein Ausbildungsinhalt.<br />
Das <strong>Profilpraktikum</strong> dauert in diesem Fall eine Woche länger. Es ist der/dem Student/in<br />
freigestellt, ob er/sie sich an der Spezialwoche beteiligt. Die PHZ empfiehlt den<br />
Studierenden ein allfälliges Ausbildungsangebot der Schule zusätzlich zum Praktikum anzunehmen.<br />
Die Praxisorganisation vermittelt die Praktika innerhalb der aufgeführten Rahmenbedingungen<br />
und Pensenanforderungen. Kann die Praktikumsschule diese Bedingungen nicht in allen Punkten<br />
erfüllen, ersucht die Studentin/der Student in Absprache mit der Mentorin/dem Mentor in<br />
der Phase der Praktikumsplanung bei der Praxisorganisation um eine Ausnahmebewilligung.<br />
Nur in begründeten Einzel- und Ausnahmefällen vonseiten der Praktikumsschule erhält die Studentin/der<br />
Student eine Bewilligung für ein Praktikum ausserhalb der oben definierten Rahmenbedingungen<br />
und Pensenanforderungen.<br />
Grundlagen<br />
Struktur und<br />
Organisation<br />
Rolle und Aufgaben Leistungsnachweis Förderung und<br />
Beurteilung<br />
Formulare Spezifische Aufträge Perspektivengespräch –<br />
Verlauf<br />
Einhalten von Terminen<br />
Der Praktikumserfolg im Ausbildungsprozess ist abhängig vom Wahrnehmen und Einhalten der<br />
Termine. Die Termine müssen sowohl von den Praxislehrpersonen wie auch von den Studierenden<br />
eingefordert und eingehalten werden. Die PHZ bittet die Schulleitungen und die Koor-<br />
Leitlinien<br />
für Studierende<br />
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