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Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I

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Präsenzpflicht, Absenzen<br />

Unfall, Krankheit<br />

der Praxislehrperson,<br />

Spezialwochen der Schule<br />

Ausnahmebewilligung<br />

den. Die Praxislehrpersonen können jederzeit über das Praktikumstool im Extranet die Besucher/innen<br />

und die Besuchstermine abrufen. Zudem können sie die aktuelle Besuchsliste für<br />

das Schulhaus ausdrucken und erhalten Einblick in die Praktikumsabrechnung.<br />

Aus den Praktikumseinträgen im Tool erstellt die Praxisorganisation nach Abschluss der berufpraktischen<br />

Ausbildung der Studentin bzw. dem Studenten den Praxispass.<br />

Das Praktikum und damit die Arbeit in der Praktikumsklasse ist mit Verantwortung gegenüber<br />

den Jugendlichen und den Lehrpersonen verbunden. Bei Krankheit meldet sich der/die<br />

Student/in frühzeitig bei der Praktikumslehrperson ab und informiert zusätzlich die zuständige<br />

Mentoratsperson. Die Praktikumslehrperson vermerkt die Absenzen im Formular «Praktikumsbestätigung<br />

<strong>Profilpraktikum</strong>».<br />

Für die Praktikumsphasen kann keine Beurlaubung erteilt werden, diese Phasen sind als unabdingbarer<br />

Teil der Ausbildung vollständig zu besuchen (siehe Extranet: «Regelung der Präsenz<br />

und Absenz»). Über das Nachholen von Praktikumstagen oder das Wiederholen des Praktikums<br />

bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit entscheidet die zuständige Mentoratsperson in<br />

Absprache mit der Praxislehrperson.<br />

Kann eine Praxislehrperson den Ausbildungsauftrag nicht oder nur unvollständig wahrnehmen,<br />

dann nimmt sie, der/die betroffene Student/in oder die Koordinationsperson mit der Praxisorganisation<br />

und der Mentorin bzw. dem Mentoren Kontakt auf. Folgende Lösungen werden angestrebt:<br />

• Bei Absenzen von einem bis drei Tagen sorgt die Koordinationsperson für eine Ersatzansprechperson<br />

im Praxislehrpersonenteam für den/die Studenten/in.<br />

• Bei Absenzen bis max. fünf Tagen sorgt die Koordinationsperson für eine Ersatzbetreuung<br />

durch eine andere Praxislehrperson, die teilweise auch während des Unterrichts anwesend ist.<br />

• Bei Absenzen von mehr als fünf Tagen wird das Praktikum unterbrochen. Das Praktikum kann<br />

zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende geführt werden. Sollte dies unwahrscheinlich sein, wird<br />

eine neue Ausbildungslösung gesucht. In der Regel kann eine kurzfristig eingestellte Stellvertretung<br />

nicht als Praxislehrperson eingesetzt werden.<br />

Spezialwochen wie z. B. Klassenlager, Schnupperlehre oder Projektwochen führen in der Regel<br />

zu einem Praktikumsunterbruch. Spezialwochen sind während des <strong>Profilpraktikum</strong>s kein Ausbildungsinhalt.<br />

Das <strong>Profilpraktikum</strong> dauert in diesem Fall eine Woche länger. Es ist der/dem Student/in<br />

freigestellt, ob er/sie sich an der Spezialwoche beteiligt. Die PHZ empfiehlt den<br />

Studierenden ein allfälliges Ausbildungsangebot der Schule zusätzlich zum Praktikum anzunehmen.<br />

Die Praxisorganisation vermittelt die Praktika innerhalb der aufgeführten Rahmenbedingungen<br />

und Pensenanforderungen. Kann die Praktikumsschule diese Bedingungen nicht in allen Punkten<br />

erfüllen, ersucht die Studentin/der Student in Absprache mit der Mentorin/dem Mentor in<br />

der Phase der Praktikumsplanung bei der Praxisorganisation um eine Ausnahmebewilligung.<br />

Nur in begründeten Einzel- und Ausnahmefällen vonseiten der Praktikumsschule erhält die Studentin/der<br />

Student eine Bewilligung für ein Praktikum ausserhalb der oben definierten Rahmenbedingungen<br />

und Pensenanforderungen.<br />

Grundlagen<br />

Struktur und<br />

Organisation<br />

Rolle und Aufgaben Leistungsnachweis Förderung und<br />

Beurteilung<br />

Formulare Spezifische Aufträge Perspektivengespräch –<br />

Verlauf<br />

Einhalten von Terminen<br />

Der Praktikumserfolg im Ausbildungsprozess ist abhängig vom Wahrnehmen und Einhalten der<br />

Termine. Die Termine müssen sowohl von den Praxislehrpersonen wie auch von den Studierenden<br />

eingefordert und eingehalten werden. Die PHZ bittet die Schulleitungen und die Koor-<br />

Leitlinien<br />

für Studierende<br />

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