Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I
Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I
Fachdidaktisches Profilpraktikum - Sekundarstufe I
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Beurteilung,<br />
Beurteilungsprozesse<br />
Im Rahmen des <strong>Profilpraktikum</strong>s sind von der Studentin/dem Studenten formale Anforderungen<br />
einzuhalten. Die inhaltlichen Anforderungen sind beurteilungs- und schlussendlich bewertungsrelevant<br />
(vgl. Beschreibung Leistungsnachweis)<br />
Die inhaltliche Beurteilung orientiert sich an den Kompetenzen der berufspraktischen Ausbildung,<br />
welche in Anlehnung an die zehn Merkmale guten Unterrichts nach Hilbert Meyer 5 und<br />
unter Berücksichtigung der Bausteinhefte der S1-Ausbildung der PHZ Luzern entwickelt wurden<br />
(vgl. «Kompetenzenraster berufspraktische Ausbildung» im Extranet).<br />
Grundlagen<br />
Struktur und<br />
Organisation<br />
Kompetenzmängel,<br />
berufsethische<br />
Unvereinbarkeiten<br />
Sollten fachliche und fachdidaktische Kompetenzen, Haltungen oder Einstellungen gemäss<br />
Berufsethos oder auch psychische Voraussetzungen der Studentin oder des Studenten aus Sicht<br />
der Praxislehrperson oder aus Sicht der Dozierenden der Fachdidaktik fraglich sein, informieren<br />
sie möglichst schnell die zuständige PH-Mentoratsperson. In jedem Fall muss die Mentoratsperson<br />
aktiv werden und gemeinsam mit der Praxislehrperson oder dem Dozenten/der<br />
Dozentin der betreffenden Fachdidaktik eine Auslegeordnung vornehmen. Bei gravierenden<br />
Kompetenzmängeln ist ein Antrag mit möglichen Auflagen für das Perspektivengespräch vorzubereiten.<br />
Bei berufsethischen Unvereinbarkeiten wird über ein Case Management 6 ein entsprechender<br />
Entwicklungs- oder Veränderungsprozess initiiert und begleitet.<br />
Mögliche Konsequenzen:<br />
• Zusätzliche Unterrichtssbesuche der Fachdidaktik-Dozierenden und/oder des Mentors/der<br />
Mentorin während des <strong>Profilpraktikum</strong>s<br />
• Zusätzliche Unterrichtsverpflichtungen im Rahmen von Halbtagespraktika<br />
• Zusätzliche Praktikumsbesuche im entsprechenden Fach im Berufspraktikum<br />
• Analyse eines videografierten Fachunterrichts<br />
• usw.<br />
Rolle und Aufgaben Leistungsnachweis Förderung und<br />
Beurteilung<br />
Praktikumsabbruch<br />
Bei einem Praktikumsabbruch wird das <strong>Profilpraktikum</strong> mit «nicht erfüllt» bewertet. Auf Anfrage<br />
der Studentin/des Studenten erhält er/sie an einer andern Praktikumsschule eine zweite Möglichkeit<br />
für ein fachdidaktisches <strong>Profilpraktikum</strong>.<br />
Wichtig: Das <strong>Profilpraktikum</strong> gilt als begonnen, sobald zwischen der Praxislehrperson und<br />
der/dem Student/in die Kontaktnahme vorgenommen wurde.<br />
Praktikumswiederholung Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. Ein erneutes Nichtbestehen hat den Studiums -<br />
abbruch zur Folge (vgl. Verfahrensregelungen der ALK zum Modulanlassmanagement an der<br />
PHZ Luzern vom 13.03.2008).<br />
Formulare Spezifische Aufträge Perspektivengespräch –<br />
Verlauf<br />
5 Meyer, Hilbert (2004). Was ist guter Unterricht? Berlin: Cornelson-Verlag.<br />
6 Das Case Management (CM) an der PHZ Luzern regelt im Fall von berufsethischen Unvereinbarkeiten<br />
prozess- und zielorientiert die Zusammenarbeit zwischen Studierenden, zuständigen Begleitpersonen<br />
und allfälligen Fachkräften. Das CM ist ein Element der Qualitätssicherung.<br />
Leitlinien<br />
für Studierende<br />
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