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Stadtjournal Brüggen Juli 2014

Stadtzeitung für Brüggen, Bracht und Born

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Bleiben Sie gesund!<br />

Dr. med.<br />

Johann<br />

Heinrich<br />

Arens<br />

Den Leserinnen und Lesern des<br />

<strong>Stadtjournal</strong>s gibt der <strong>Brüggen</strong>er Arzt Dr.<br />

med. Johann Heinrich Arens, Facharzt für<br />

Allgemein- und Ernährungsmedizin, Monat<br />

für Monat wertvolle Gesundheitstipps.<br />

Das Risiko reist mit<br />

Auf Reisen im Ausland auf Nummer Sicher<br />

gehen: Was eine Versicherung abdecken<br />

kann<br />

Magengrimmen am Mittelmeer, Herzanfall<br />

in Rio oder Beinbruch in den Rockies:<br />

Krankheiten und Unfälle treten während<br />

einer Urlaubsreise nicht seltener auf, als<br />

in heimischen Gefilden. Je nach Reiseziel<br />

und dortigen Aktivitäten trifft oft sogar das<br />

Gegenteil zu.<br />

Deshalb und um sich vor dem finanziellen<br />

Risiko unvorhergesehener medizinischer<br />

Behandlungen zu schützen, ist es ratsam, auf<br />

Auslandsreisen ausreichend krankenversichert<br />

zu sein. Dabei macht es zumindest für<br />

gesetzlich Versicherte fast immer Sinn, eine<br />

private Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

abzuschließen - die noch nicht einmal teuer<br />

sein muss.<br />

Die wichtigsten Gründe für den privaten<br />

Versicherungsschutz: Die gesetzliche Krankenversicherung<br />

erstattet nur Behandlungskosten<br />

und Medikamente in der Europäischen<br />

Union und einigen wenigen weiteren<br />

Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen<br />

besteht (z.B. Schweiz). Allerdings<br />

erfolgt auch diese Erstattung längst<br />

nicht immer in voller Höhe – etwa wenn die<br />

Behandlung im Ausland privat abgerechnet<br />

wird und teurer ist, als eine vergleichbare<br />

Kassenleistung im Heimatland.<br />

Klinikaufenthalte sind besonders in Nordamerika<br />

erheblich teurer als in Deutschland.<br />

So kann die Behandlung eines akuten<br />

Herzinfarktes dort schnell mal mit 100.000<br />

Dollar und mehr zu Buche schlagen. Kosten<br />

für einen Kranken-Rücktransport nach<br />

Deutschland – die bei außereuropäischen<br />

Abflugorten mehrere 10.000 Euro betragen<br />

können – erstattet die deutsche Krankenversicherung<br />

überhaupt nicht.<br />

Was private Auslandsreise-Krankenversicherungen<br />

leisten, hat kürzlich die Stiftung<br />

Warentest untersucht (Ergebnisse im Juni-<br />

Heft der Zeitschrift „Finanztest“). Bei den<br />

Angeboten für Familien landeten dabei Tarife<br />

der Versicherungen Würzburger, Allianz und<br />

Hanse Merkur auf den ersten drei Plätzen, bei<br />

den Angeboten für Einzelpersonen waren<br />

es Allianz, Debeka und Würzburger. Rat der<br />

Tester: Ab und zu einen neuen Versicherungsvertrag<br />

abzuschließen, ist oft besser,<br />

als die vielleicht schon jahrelang bestehende<br />

Versicherung (mit teilweise deutlich schlechteren<br />

Bedingungen und weniger Leistungsumfang)<br />

zu behalten.<br />

Mit einer Jahrespolice sind in der Regel<br />

beliebig viele Reisen mit einer Einzeldauer<br />

von sechs bis acht Wochen versichert. Die<br />

Preise sind ausgesprochen günstig. So gibt es<br />

einige Familientarife bereits für weniger als<br />

20 Euro im Jahr, die meisten kosten weniger<br />

als 30 Euro im Jahr. Ein solcher Tarif schließt<br />

Eltern und Kinder (teilweise jedoch nur bis<br />

zum Alter von 17 Jahren) ein, auch wenn sie<br />

getrennt voneinander verreisen. Für Einzelpersonen<br />

liegen die Jahrestarife oft sogar<br />

unter zehn Euro. Bei älteren Reisenden<br />

werden Alterszuschläge erhoben.<br />

Preise und Leistungen vergleichen<br />

Vor Vertragsabschluss gut beraten ist jedoch,<br />

wer nicht nur auf den Preis schaut, sondern<br />

auch aufmerksam den angebotenen Leistungsumfang<br />

der jeweiligen Versicherung<br />

prüft. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede.<br />

In aller Regel vom Leistungsumfang<br />

ausgeschlossen sind Behandlungen,<br />

die bereits vor Reiseantritt absehbar waren.<br />

Besonders aufmerksam sollten daher<br />

Menschen mit chronischen Krankheiten das<br />

„Kleingedruckte“ im Versicherungsvertrag<br />

lesen. Rechnungen über kleinere Behandlungen<br />

etwa einer Schürfwunde oder bei<br />

Zahnschmerzen zahlen die Versicherten<br />

zunächst selbst vor Ort und reichen die<br />

Belege nach ihrer Rückkehr zur Erstattung<br />

beim Versicherer ein.<br />

Rücktransport des Patienten in die Heimat<br />

Bei teureren Behandlungen, Klinikaufenthalten<br />

oder nach einem Unfall muss der Versicherer<br />

schnellstmöglich vom Urlaubsort aus<br />

informiert werden. Er klärt dann oft auch<br />

gleich die Bezahlung mit dem Leistungserbringer<br />

oder organisiert einen eventuell<br />

in Frage kommenden Rücktransport in die<br />

Heimat.<br />

Ist es einem erkrankten Urlauber nicht<br />

möglich, wie geplant nach Hause zu reisen,<br />

dann bezahlen mittlerweile mehrere Gesellschaften<br />

die Rechnungen auch über den<br />

versicherten Reisezeitraum (von z.B. sechs<br />

Wochen) hinaus, bis der Patient wieder reisefähig<br />

ist. Bei Vertragsabschluss sollte darauf<br />

geachtet werden, dass diese Nachleistungen<br />

nicht befristet sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale<br />

Nordrhein-Westfalen.<br />

Von besonderer Bedeutung sind die Vertragsbedingungen<br />

zum Krankenrücktransport:<br />

Hier sollten die Kosten bereits für einen medizinisch<br />

sinnvollen und nicht erst bei einem<br />

medizinisch notwendigen Rücktransport<br />

übernommen werden, raten die Verbraucherschützer.<br />

Demnach kann eine separate<br />

Auslands-Krankenversicherung auch für<br />

privat Krankenversicherte sinnvoll sein: Um<br />

sich im Notfall den Rücktransport zu sichern<br />

oder gegebenenfalls seine Selbstbeteiligung<br />

zu schonen.<br />

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