Wirtschaftsförderung - Wadern
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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 4/2010 - SEITE 21<br />
09. Information über eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 180<br />
KSVG betr. Beschaffung von PCs für das BBZ Merzig<br />
10. Information über die Vergabe eines Auftrages zur Lieferung von<br />
Lautsprecher-Systemen für die kreiseigenen Schulen<br />
11. Information über die Aufnahme eines Darlehens<br />
Vorberatung für den Kreistag<br />
12. Änderung der Entgeltordnung und des Entgeltverzeichnisses<br />
des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
13. Ausschuss für Energie, Klima- und Naturschutz, Landnutzung<br />
und nachhaltige Entwicklung: Bestimmung von Mitgliedern zur<br />
Unterzeichnung von Niederschriften<br />
Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
Die Landrätin: Daniela Schlegel-Friedrich<br />
Fastnacht - Keine Auszeit für den Jugendschutz<br />
Ein Appell der Landrätin an Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche<br />
- Die fünfte Jahreszeit ist im vollen Gange - Kinder und<br />
Jugendliche wollen und sollen sich an diesen tollen Tagen austoben<br />
dürfen und ihren Spaß haben. Deshalb ist es wichtig, dass Veranstalter,<br />
Vereine und Eltern dafür Sorge tragen, dass auch an diesen<br />
Tagen bestimmte Regeln eingehalten werden und die Freude<br />
für den Nachwuchs an den närrischen Tagen ungetrübt bleibt.<br />
Die anstehenden Hochtage der närrischen Zeit sind mit öffentlichen<br />
Veranstaltungen wie Kappensitzungen und so mancher Feier im<br />
Freundes- und Bekanntenkreis verbunden. In den Gemeinden locken<br />
die traditionellen Umzüge viele Besucher an, um gemeinsam<br />
ausgelassen zu feiern. Zur Brauchtumspflege ist dies wichtig und<br />
gut.<br />
Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre aber auch, dass der<br />
Trend eines immer früheren Alkoholmissbrauchs von Kindern und<br />
Jugendlichen anlässlich derartiger Veranstaltungen dramatisch zunimmt.<br />
Besonders am „Fetten Donnerstag“ und Rosenmontag zeigen<br />
sich vermehrt Alkoholexzesse junger Menschen. Dies nicht<br />
zuletzt deswegen, weil viele Erwachsene sich nachgiebig zeigen<br />
(„... das macht doch jeder ...“) oder den Alkoholkonsum durch unüberlegte<br />
Abgabe an Minderjährige sogar aktiv fördern. Dabei sollte<br />
allen klar sein: Alkohol gehört auch in der Fastnachtszeit nicht in<br />
die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Fastnacht<br />
ist keine Auszeit für den Jugendschutz!<br />
Wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden,<br />
sollte es selbstverständlich sein, dass auch antialkoholische Getränke<br />
kostenfrei ausgeschenkt werden! Mini- und Taschengeldpreise<br />
sollten gerade bei alkoholfreien Getränken angesagt sein. Dass es<br />
Antialkoholisches oft nur auf Nachfrage gibt oder nur in kleinen<br />
Mengen vorrätig ist, sollte der Vergangenheit angehören. Im Gegenteil!<br />
Fit und ausgelassen feiern - soll heißen - dabei nüchtern<br />
bleiben!<br />
Die Altersbeschränkung bei Tanzveranstaltungen ist ebenfalls ein<br />
Thema, das häufig zu heftigen Diskussionen zwischen Eltern und<br />
Kindern führt. Der Zutritt für Jugendliche ist erst ab 16 Jahren möglich,<br />
ab 24.00 Uhr nur noch ab 18 Jahren. Hiervon gibt es Ausnahmen:<br />
Bei Tanzveranstaltungen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe<br />
oder bei Veranstaltungen, die der künstlerischen Betätigung<br />
oder der Brauchtumspflege dienen, dürfen Kinder bis 22.00 Uhr und<br />
Jugendliche unter 18 Jahren bis 24.00 Uhr teilnehmen. Außerdem<br />
werden in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten<br />
Person die Altersgrenzen aufgehoben. Erziehungsbeauftragte<br />
Personen sind Erwachsene, die das Kind oder den Jugendlichen<br />
im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht<br />
übernehmen.<br />
Mit der Neufassung des Jugendschutzgesetztes zum 01. September<br />
2007 dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der<br />
Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche, d. h. an alle<br />
Personen unter 18 Jahren, weder abgegeben noch darf ihnen das<br />
Rauchen gestattet werden.<br />
Das Jugendamt des Landkreises empfiehlt, dass sich jeder in geeigneter<br />
Weise über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes<br />
informieren sollte. Hierzu gibt es zahlreiche Infomaterialien, wie<br />
z. B. die Broschüre „Fasching, Fasnet und Jugendschutz“ und geeignete<br />
Plakate, die auch für Veranstalter beim Landkreis kostenlos<br />
erhältlich sind. Empfehlenswert ist auch ein Blick in den Jugendschutz-Trainer<br />
www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de im<br />
Internet.<br />
Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich Zeit nehmen, mit<br />
ihren Kindern frühzeitig darüber zu reden und vernünftige Vereinbarungen<br />
treffen. Der Veranstalter beziehungsweise die Vereine<br />
sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen<br />
treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen<br />
kommt.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Peter Wilhelm im Kreisjugendamt<br />
Merzig-<strong>Wadern</strong>, Tel. (06861) 80165.<br />
Mehr zum Thema Jugendschutz auch unter www.merzigwadern.de.<br />
Zwangsversteigerung<br />
10 K 31/07 - Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch<br />
von Lockweiler, Blatt 2268, 2269, 2270, 2271 und 1818 eingetragenen,<br />
nachstehend beschriebenen Grundstücke am Donnerstag,<br />
11. Februar 2010, 11.00 Uhr, vor dem Amtsgericht Merzig -<br />
Zweigstelle <strong>Wadern</strong> - in <strong>Wadern</strong>, Gerichtsstr. 7, Sitzungssaal, versteigert<br />
werden.<br />
1. Lockweiler, Blatt 2268<br />
146/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
6,37 Ar,<br />
Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />
5,21 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />
im Erdgeschoss und Keller im Kellergeschoss, Nr. 2 laut Aufteilungsplan;<br />
2. Lockweiler, Blatt 2269<br />
228/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
6,37 Ar,<br />
Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />
5,21 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />
im Obergeschoss, Flur und zwei Schlafzimmer im Dachgeschoss,<br />
Nr. 3 laut Aufteilungsplan;<br />
3. Lockweiler, Blatt 2270<br />
229/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
6,37 Ar,<br />
Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />
5,21 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss,<br />
Schlafzimmer im Dachgeschoss, Garage im Erdgeschoss, Nr.<br />
4 laut Aufteilungsplan;<br />
4. Lockweiler, Blatt 2271<br />
288/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
6,37 Ar,<br />
Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />
5,21 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keramikstudio nebst<br />
WC im Erdgeschoss, Werkstatt und Abstellraum im Kellergeschoss,<br />
Nr. 5 laut Aufteilungsplan;<br />
5. Lockweiler, Blatt 1818<br />
Flur 7 Nr. 28/20, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
0,05 Ar.<br />
Der Wert wurde wie folgt festgesetzt:<br />
A) Bei den nachfolgenden Wohnungen handelt es sich jeweils um<br />
Anteile an dem Grundstück Gemarkung Lockweiler<br />
Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
6,37 Ar,<br />
Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />
5,21 Ar;<br />
Lockweiler, Blatt 2268<br />
146/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />
im Erdgeschoss und Keller im Kellergeschoss, Nr. 2 laut Aufteilungsplan:<br />
52.000,00 Euro;<br />
Lockweiler, Blatt 2269<br />
228/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />
im Obergeschoss, Flur und zwei Schlafzimmer im Dachgeschoss,<br />
Nr.3 laut Aufteilungsplan: 64.800,00 Euro;<br />
Lockweiler, Blatt 2270<br />
229/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss,<br />
Schlafzimmer im Dachgeschoss, Garage im Erdgeschoss, Nr.<br />
4 laut Aufteilungsplan: 71.000,00 Euro;<br />
Lockweiler, Blatt 2271<br />
288/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keramikstudio nebst<br />
WC im Erdgeschoss, Werkstatt und Abstellraum im Kellergeschoss,<br />
Nr. 5 laut Aufteilungsplan: 104.000,00 Euro;<br />
B) Lockweiler, Blatt 1818<br />
Flur 7 Nr. 28/20, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />
0,05 Ar: 200,00 Euro<br />
insgesamt: 292.000,00 Euro.<br />
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a ZVG<br />
versagt.<br />
Objektbeschreibung (ohne Gewähr): je Eigentumswohnung in EFH<br />
mit 4 Wohnungen in <strong>Wadern</strong>-Lockweiler, Schwarzenbergstraße 8;<br />
Baujahr um 1920; Ausbau zu ETW 1984.<br />
Das Amtsgericht Merzig - Zweigstelle <strong>Wadern</strong><br />
Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
Beim Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong> ist zum<br />
01.05.2010 die Stelle einer sozialmedizinischen Assistentin/eines<br />
sozialmedizinischen Assistenten zu besetzen.<br />
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:<br />
- Mitarbeit bei jugendärztlichen Untersuchungen in Kindergärten<br />
und Schulen sowie Planung und Vorbereitung der Untersuchungstermine,<br />
- Gesundheitliche Aufklärung bzgl. Ernährung, Impfwesen, allgemeine<br />
Gesundheitsfürsorge,<br />
- Überprüfung des Pflege- und Ernährungszustandes sowie der<br />
Entwicklung von Säuglingen einschließlich der damit verbunde-