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Wirtschaftsförderung - Wadern

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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 4/2010 - SEITE 21<br />

09. Information über eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 180<br />

KSVG betr. Beschaffung von PCs für das BBZ Merzig<br />

10. Information über die Vergabe eines Auftrages zur Lieferung von<br />

Lautsprecher-Systemen für die kreiseigenen Schulen<br />

11. Information über die Aufnahme eines Darlehens<br />

Vorberatung für den Kreistag<br />

12. Änderung der Entgeltordnung und des Entgeltverzeichnisses<br />

des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong><br />

13. Ausschuss für Energie, Klima- und Naturschutz, Landnutzung<br />

und nachhaltige Entwicklung: Bestimmung von Mitgliedern zur<br />

Unterzeichnung von Niederschriften<br />

Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong><br />

Die Landrätin: Daniela Schlegel-Friedrich<br />

Fastnacht - Keine Auszeit für den Jugendschutz<br />

Ein Appell der Landrätin an Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche<br />

- Die fünfte Jahreszeit ist im vollen Gange - Kinder und<br />

Jugendliche wollen und sollen sich an diesen tollen Tagen austoben<br />

dürfen und ihren Spaß haben. Deshalb ist es wichtig, dass Veranstalter,<br />

Vereine und Eltern dafür Sorge tragen, dass auch an diesen<br />

Tagen bestimmte Regeln eingehalten werden und die Freude<br />

für den Nachwuchs an den närrischen Tagen ungetrübt bleibt.<br />

Die anstehenden Hochtage der närrischen Zeit sind mit öffentlichen<br />

Veranstaltungen wie Kappensitzungen und so mancher Feier im<br />

Freundes- und Bekanntenkreis verbunden. In den Gemeinden locken<br />

die traditionellen Umzüge viele Besucher an, um gemeinsam<br />

ausgelassen zu feiern. Zur Brauchtumspflege ist dies wichtig und<br />

gut.<br />

Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre aber auch, dass der<br />

Trend eines immer früheren Alkoholmissbrauchs von Kindern und<br />

Jugendlichen anlässlich derartiger Veranstaltungen dramatisch zunimmt.<br />

Besonders am „Fetten Donnerstag“ und Rosenmontag zeigen<br />

sich vermehrt Alkoholexzesse junger Menschen. Dies nicht<br />

zuletzt deswegen, weil viele Erwachsene sich nachgiebig zeigen<br />

(„... das macht doch jeder ...“) oder den Alkoholkonsum durch unüberlegte<br />

Abgabe an Minderjährige sogar aktiv fördern. Dabei sollte<br />

allen klar sein: Alkohol gehört auch in der Fastnachtszeit nicht in<br />

die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Fastnacht<br />

ist keine Auszeit für den Jugendschutz!<br />

Wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden,<br />

sollte es selbstverständlich sein, dass auch antialkoholische Getränke<br />

kostenfrei ausgeschenkt werden! Mini- und Taschengeldpreise<br />

sollten gerade bei alkoholfreien Getränken angesagt sein. Dass es<br />

Antialkoholisches oft nur auf Nachfrage gibt oder nur in kleinen<br />

Mengen vorrätig ist, sollte der Vergangenheit angehören. Im Gegenteil!<br />

Fit und ausgelassen feiern - soll heißen - dabei nüchtern<br />

bleiben!<br />

Die Altersbeschränkung bei Tanzveranstaltungen ist ebenfalls ein<br />

Thema, das häufig zu heftigen Diskussionen zwischen Eltern und<br />

Kindern führt. Der Zutritt für Jugendliche ist erst ab 16 Jahren möglich,<br />

ab 24.00 Uhr nur noch ab 18 Jahren. Hiervon gibt es Ausnahmen:<br />

Bei Tanzveranstaltungen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe<br />

oder bei Veranstaltungen, die der künstlerischen Betätigung<br />

oder der Brauchtumspflege dienen, dürfen Kinder bis 22.00 Uhr und<br />

Jugendliche unter 18 Jahren bis 24.00 Uhr teilnehmen. Außerdem<br />

werden in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten<br />

Person die Altersgrenzen aufgehoben. Erziehungsbeauftragte<br />

Personen sind Erwachsene, die das Kind oder den Jugendlichen<br />

im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht<br />

übernehmen.<br />

Mit der Neufassung des Jugendschutzgesetztes zum 01. September<br />

2007 dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der<br />

Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche, d. h. an alle<br />

Personen unter 18 Jahren, weder abgegeben noch darf ihnen das<br />

Rauchen gestattet werden.<br />

Das Jugendamt des Landkreises empfiehlt, dass sich jeder in geeigneter<br />

Weise über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes<br />

informieren sollte. Hierzu gibt es zahlreiche Infomaterialien, wie<br />

z. B. die Broschüre „Fasching, Fasnet und Jugendschutz“ und geeignete<br />

Plakate, die auch für Veranstalter beim Landkreis kostenlos<br />

erhältlich sind. Empfehlenswert ist auch ein Blick in den Jugendschutz-Trainer<br />

www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de im<br />

Internet.<br />

Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich Zeit nehmen, mit<br />

ihren Kindern frühzeitig darüber zu reden und vernünftige Vereinbarungen<br />

treffen. Der Veranstalter beziehungsweise die Vereine<br />

sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen<br />

treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen<br />

kommt.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Peter Wilhelm im Kreisjugendamt<br />

Merzig-<strong>Wadern</strong>, Tel. (06861) 80165.<br />

Mehr zum Thema Jugendschutz auch unter www.merzigwadern.de.<br />

Zwangsversteigerung<br />

10 K 31/07 - Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch<br />

von Lockweiler, Blatt 2268, 2269, 2270, 2271 und 1818 eingetragenen,<br />

nachstehend beschriebenen Grundstücke am Donnerstag,<br />

11. Februar 2010, 11.00 Uhr, vor dem Amtsgericht Merzig -<br />

Zweigstelle <strong>Wadern</strong> - in <strong>Wadern</strong>, Gerichtsstr. 7, Sitzungssaal, versteigert<br />

werden.<br />

1. Lockweiler, Blatt 2268<br />

146/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

6,37 Ar,<br />

Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />

5,21 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />

im Erdgeschoss und Keller im Kellergeschoss, Nr. 2 laut Aufteilungsplan;<br />

2. Lockweiler, Blatt 2269<br />

228/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

6,37 Ar,<br />

Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />

5,21 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />

im Obergeschoss, Flur und zwei Schlafzimmer im Dachgeschoss,<br />

Nr. 3 laut Aufteilungsplan;<br />

3. Lockweiler, Blatt 2270<br />

229/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

6,37 Ar,<br />

Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />

5,21 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss,<br />

Schlafzimmer im Dachgeschoss, Garage im Erdgeschoss, Nr.<br />

4 laut Aufteilungsplan;<br />

4. Lockweiler, Blatt 2271<br />

288/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

6,37 Ar,<br />

Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />

5,21 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keramikstudio nebst<br />

WC im Erdgeschoss, Werkstatt und Abstellraum im Kellergeschoss,<br />

Nr. 5 laut Aufteilungsplan;<br />

5. Lockweiler, Blatt 1818<br />

Flur 7 Nr. 28/20, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

0,05 Ar.<br />

Der Wert wurde wie folgt festgesetzt:<br />

A) Bei den nachfolgenden Wohnungen handelt es sich jeweils um<br />

Anteile an dem Grundstück Gemarkung Lockweiler<br />

Flur 7 Nr. 28/22, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

6,37 Ar,<br />

Flur 7 Nr. 28/23, Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, Schwarzenbergstraße,<br />

5,21 Ar;<br />

Lockweiler, Blatt 2268<br />

146/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />

im Erdgeschoss und Keller im Kellergeschoss, Nr. 2 laut Aufteilungsplan:<br />

52.000,00 Euro;<br />

Lockweiler, Blatt 2269<br />

228/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Balkon<br />

im Obergeschoss, Flur und zwei Schlafzimmer im Dachgeschoss,<br />

Nr.3 laut Aufteilungsplan: 64.800,00 Euro;<br />

Lockweiler, Blatt 2270<br />

229/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss,<br />

Schlafzimmer im Dachgeschoss, Garage im Erdgeschoss, Nr.<br />

4 laut Aufteilungsplan: 71.000,00 Euro;<br />

Lockweiler, Blatt 2271<br />

288/1000 Miteigentumsanteil an dem oben genannten Grundstück,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keramikstudio nebst<br />

WC im Erdgeschoss, Werkstatt und Abstellraum im Kellergeschoss,<br />

Nr. 5 laut Aufteilungsplan: 104.000,00 Euro;<br />

B) Lockweiler, Blatt 1818<br />

Flur 7 Nr. 28/20, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwarzenbergstraße,<br />

0,05 Ar: 200,00 Euro<br />

insgesamt: 292.000,00 Euro.<br />

In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a ZVG<br />

versagt.<br />

Objektbeschreibung (ohne Gewähr): je Eigentumswohnung in EFH<br />

mit 4 Wohnungen in <strong>Wadern</strong>-Lockweiler, Schwarzenbergstraße 8;<br />

Baujahr um 1920; Ausbau zu ETW 1984.<br />

Das Amtsgericht Merzig - Zweigstelle <strong>Wadern</strong><br />

Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong><br />

Beim Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong> ist zum<br />

01.05.2010 die Stelle einer sozialmedizinischen Assistentin/eines<br />

sozialmedizinischen Assistenten zu besetzen.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:<br />

- Mitarbeit bei jugendärztlichen Untersuchungen in Kindergärten<br />

und Schulen sowie Planung und Vorbereitung der Untersuchungstermine,<br />

- Gesundheitliche Aufklärung bzgl. Ernährung, Impfwesen, allgemeine<br />

Gesundheitsfürsorge,<br />

- Überprüfung des Pflege- und Ernährungszustandes sowie der<br />

Entwicklung von Säuglingen einschließlich der damit verbunde-

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