ZAHNÄRZ TEBLATT
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Michael wartet seit 8 Jahren.<br />
Auf eine neue Niere.<br />
Lasst uns helfen. Fuers-Leben.de<br />
© Deutsche Stiftung Organtransplantation<br />
Das Transplantationsgesetz schließt jeden Missbrauch aus<br />
Das betont die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)<br />
als bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende.<br />
Ihre Aufgabe ist die umfassende Förderung der Organspende<br />
und -transplantation in Deutschland. Durch das Transplantationsgesetz<br />
bestehe zudem Rechtssicherheit für Spender,<br />
Empfänger und alle an der Organentnahme Beteiligten.<br />
„Das Gesetz sorgt für Transparenz und Chancengleichheit<br />
unter allen Organempfängern, da die Verteilung streng nach<br />
bundesweit einheitlichen Richtlinien erfolgt“, heißt es auf<br />
der Homepage der DSO [www.dso.de]. Das deutsche<br />
Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1. Dezember 1997<br />
in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und<br />
Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu<br />
Lebzeiten gespendet werden.<br />
Die Transplantationszentren geben die erforderlichen<br />
Patientendaten weiter an die Vermittlungsstelle Eurotransplant<br />
(ET) in Leiden, Niederlande. Dort werden für jedes<br />
Organ gemeinsame Wartelisten der ET-Mitgliedsländer<br />
Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien,<br />
Kroatien, Ungarn und Deutschland geführt. Die länderübergreifende<br />
Kooperation ermöglicht es, in dringenden Fällen<br />
möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden.<br />
Außerdem werden mehr immunologisch „passende“<br />
Organe (Nieren) vermittelt und damit die Erfolgsaussicht<br />
erhöht. Die Vermittlung an deutsche Patienten erfolgt nach<br />
den Richtlinien der Bundesärztekammer. Hierbei stehen<br />
Erfolgsaussicht und Dringlichkeit im Vordergrund.<br />
Ab November 2012 wurde die bisherige erweiterte Zustimmungslösung<br />
durch die Entscheidungslösung ersetzt.<br />
Danach sollen alle Bundesbürger ihre persönliche Bereitschaft<br />
zur Organ- und Gewebespende auf Grundlage<br />
fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten.<br />
Niemand in Deutschland ist jedoch verpflichtet, sich<br />
schriftlich zu entscheiden. Der Wille des Verstorbenen<br />
zu Lebzeiten hat Vorrang. Falls er nicht dokumentiert<br />
oder bekannt ist, entscheiden die nächsten Angehörigen.<br />
Private und gesetzliche Krankenkassen stellen ihren<br />
Versicherten Organspendeausweise zur Verfügung, die sie<br />
mit sich führen können. Alle Informationen zur Organspende<br />
finden Sie unter http://www.dso.de/<br />
Informationen zur Organspende<br />
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9040400 ist<br />
das Infotelefon Organspende montags bis freitags von<br />
9 bis 18 Uhr erreichbar.<br />
Das Team des Infotelefons<br />
4beantwortet Fragen zu Organspende und Transplantation<br />
4versendet Organspendeausweise<br />
4nimmt Bestellungen von kostenlosem<br />
Informationsmaterial entgegen. Nutzen<br />
Sie dafür bitte auch das Bestellformular<br />
auf der Seite 7 oder nutzen sie den<br />
QR-Code <br />
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