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ZAHNÄRZ TEBLATT

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Michael wartet seit 8 Jahren.<br />

Auf eine neue Niere.<br />

Lasst uns helfen. Fuers-Leben.de<br />

© Deutsche Stiftung Organtransplantation<br />

Das Transplantationsgesetz schließt jeden Missbrauch aus<br />

Das betont die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)<br />

als bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende.<br />

Ihre Aufgabe ist die umfassende Förderung der Organspende<br />

und -transplantation in Deutschland. Durch das Transplantationsgesetz<br />

bestehe zudem Rechtssicherheit für Spender,<br />

Empfänger und alle an der Organentnahme Beteiligten.<br />

„Das Gesetz sorgt für Transparenz und Chancengleichheit<br />

unter allen Organempfängern, da die Verteilung streng nach<br />

bundesweit einheitlichen Richtlinien erfolgt“, heißt es auf<br />

der Homepage der DSO [www.dso.de]. Das deutsche<br />

Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1. Dezember 1997<br />

in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und<br />

Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu<br />

Lebzeiten gespendet werden.<br />

Die Transplantationszentren geben die erforderlichen<br />

Patientendaten weiter an die Vermittlungsstelle Eurotransplant<br />

(ET) in Leiden, Niederlande. Dort werden für jedes<br />

Organ gemeinsame Wartelisten der ET-Mitgliedsländer<br />

Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien,<br />

Kroatien, Ungarn und Deutschland geführt. Die länderübergreifende<br />

Kooperation ermöglicht es, in dringenden Fällen<br />

möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden.<br />

Außerdem werden mehr immunologisch „passende“<br />

Organe (Nieren) vermittelt und damit die Erfolgsaussicht<br />

erhöht. Die Vermittlung an deutsche Patienten erfolgt nach<br />

den Richtlinien der Bundesärztekammer. Hierbei stehen<br />

Erfolgsaussicht und Dringlichkeit im Vordergrund.<br />

Ab November 2012 wurde die bisherige erweiterte Zustimmungslösung<br />

durch die Entscheidungslösung ersetzt.<br />

Danach sollen alle Bundesbürger ihre persönliche Bereitschaft<br />

zur Organ- und Gewebespende auf Grundlage<br />

fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten.<br />

Niemand in Deutschland ist jedoch verpflichtet, sich<br />

schriftlich zu entscheiden. Der Wille des Verstorbenen<br />

zu Lebzeiten hat Vorrang. Falls er nicht dokumentiert<br />

oder bekannt ist, entscheiden die nächsten Angehörigen.<br />

Private und gesetzliche Krankenkassen stellen ihren<br />

Versicherten Organspendeausweise zur Verfügung, die sie<br />

mit sich führen können. Alle Informationen zur Organspende<br />

finden Sie unter http://www.dso.de/<br />

Informationen zur Organspende<br />

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9040400 ist<br />

das Infotelefon Organspende montags bis freitags von<br />

9 bis 18 Uhr erreichbar.<br />

Das Team des Infotelefons<br />

4beantwortet Fragen zu Organspende und Transplantation<br />

4versendet Organspendeausweise<br />

4nimmt Bestellungen von kostenlosem<br />

Informationsmaterial entgegen. Nutzen<br />

Sie dafür bitte auch das Bestellformular<br />

auf der Seite 7 oder nutzen sie den<br />

QR-Code <br />

P O L I T I S C H E S<br />

J U L I / A U G U S T 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

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