IKZ Energy Die Zukunft der Wärmeversorgung (Vorschau)
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ENERGIEEFFIZIENZ<br />
Verordnungen<br />
Hocheffizienz-Technologien wie BHKWs können durch die EnEV-Novelle an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber strombetriebenen Wärmepumpen<br />
verlieren.<br />
EnEV 2014 im Detail –<br />
spürbare Kurskorrektur<br />
Teilweise konträre Auswirkungen durch die EnEV-Novelle befürchtet<br />
Es ist eine deutliche Kurskorrektur, die mit <strong>der</strong> neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 künftig den Markt <strong>der</strong> technischen Gebäudeausrüstung<br />
beeinflussen wird. Gerade die Faktoren des Pflichtaustausches von Wärmeerzeugern im Bestand, die Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Primär-Energiefaktoren und die neuen Energieausweise sind drei <strong>der</strong> EnEV-Details, die gegenwärtig in <strong>der</strong> Branche diskutiert<br />
werden. Welche Hintergründe das hat und wie es den Markt künftig beeinflussen könnte, ist Thema das nachstehenden Beitrages.<br />
<strong>Die</strong> EnEV-Novelle 2014 hat es ohne<br />
Frage in sich. An<strong>der</strong>s als in den vorausgegangenen<br />
Ergänzungen stehen hier teils<br />
deutliche Än<strong>der</strong>ungen an – wie beispielsweise<br />
die Verschärfungen <strong>der</strong> maximal<br />
zulässigen Transmissionswärmeverluste<br />
im Neubau o<strong>der</strong> die deutliche Än<strong>der</strong>ung<br />
des bewerteten Primärenergiefaktors für<br />
Strom von 2,6 auf 1,8 zum 1. Januar 2016.<br />
Keine Konsollidierung<br />
und Zusammenführung EnEV<br />
und EEWärmeG<br />
<strong>Die</strong> erste EnEV trat 2002 in Kraft und<br />
lös te seinerzeit die Wärmeschutzverordnung<br />
sowie die Heizungsanlagenverordnung<br />
ab und überführte beide Vorschriften<br />
in eine gemeinsame Basis. Im Fokus<br />
stand in jedem Fall das Ziel <strong>der</strong> Verringerung<br />
des Energiebedarfs von Gebäuden. In<br />
mehreren Novellen wurden die Rahmenbedingun-gen<br />
spürbar verschärft. Heute steht<br />
neben <strong>der</strong> EnEV darüber hinaus seit dem<br />
1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-<br />
Wärme-Gesetz (EEWärmeG).<br />
Nach dem EEWärmeG müssen Bauherren<br />
einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs<br />
aus erneuerbaren Quellen decken.<br />
<strong>Die</strong> EnEV- und EEWärmeG-Vorgaben<br />
sind jedoch nicht aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt.<br />
So erfüllt ein nach den EnEV-Vorgaben geplantes<br />
Gebäude nicht unbedingt die Vorgaben<br />
des EEWärmeG. <strong>Die</strong> Chance, die<br />
EnEV und EEWärmeG Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />
einem Instrument zusammenzufassen,<br />
um die hohe Anzahl an technischen und<br />
fachlichen energetischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Gebäude zu reduzieren, wurde lei<strong>der</strong><br />
vergeben.<br />
Generelle Verschärfungen für den Baubestand<br />
wurden mit <strong>der</strong> aktuellen EnEV-<br />
Novelle nicht erlassen. <strong>Die</strong> einzig relevante<br />
Än<strong>der</strong>ung betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Austauschpflicht<br />
von Heizkesseln, die älter als<br />
30 Jahre sind. Alle Wärmeerzeuger, die<br />
bis einschließlich 1984 in Betrieb genommen<br />
worden sind, müssen vor dem 1. Januar<br />
2015 gegen neue Geräte ausgetauscht<br />
worden sein. <strong>Die</strong>se Austauschpflicht beinhaltet<br />
jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen.<br />
54 <strong>IKZ</strong>-ENERGY 8/9/2014