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IKZ Energy Die Zukunft der Wärmeversorgung (Vorschau)

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ENERGIEEFFIZIENZ<br />

Verordnungen<br />

Hocheffizienz-Technologien wie BHKWs können durch die EnEV-Novelle an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber strombetriebenen Wärmepumpen<br />

verlieren.<br />

EnEV 2014 im Detail –<br />

spürbare Kurskorrektur<br />

Teilweise konträre Auswirkungen durch die EnEV-Novelle befürchtet<br />

Es ist eine deutliche Kurskorrektur, die mit <strong>der</strong> neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 künftig den Markt <strong>der</strong> technischen Gebäudeausrüstung<br />

beeinflussen wird. Gerade die Faktoren des Pflichtaustausches von Wärmeerzeugern im Bestand, die Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Primär-Energiefaktoren und die neuen Energieausweise sind drei <strong>der</strong> EnEV-Details, die gegenwärtig in <strong>der</strong> Branche diskutiert<br />

werden. Welche Hintergründe das hat und wie es den Markt künftig beeinflussen könnte, ist Thema das nachstehenden Beitrages.<br />

<strong>Die</strong> EnEV-Novelle 2014 hat es ohne<br />

Frage in sich. An<strong>der</strong>s als in den vorausgegangenen<br />

Ergänzungen stehen hier teils<br />

deutliche Än<strong>der</strong>ungen an – wie beispielsweise<br />

die Verschärfungen <strong>der</strong> maximal<br />

zulässigen Transmissionswärmeverluste<br />

im Neubau o<strong>der</strong> die deutliche Än<strong>der</strong>ung<br />

des bewerteten Primärenergiefaktors für<br />

Strom von 2,6 auf 1,8 zum 1. Januar 2016.<br />

Keine Konsollidierung<br />

und Zusammenführung EnEV<br />

und EEWärmeG<br />

<strong>Die</strong> erste EnEV trat 2002 in Kraft und<br />

lös te seinerzeit die Wärmeschutzverordnung<br />

sowie die Heizungsanlagenverordnung<br />

ab und überführte beide Vorschriften<br />

in eine gemeinsame Basis. Im Fokus<br />

stand in jedem Fall das Ziel <strong>der</strong> Verringerung<br />

des Energiebedarfs von Gebäuden. In<br />

mehreren Novellen wurden die Rahmenbedingun-gen<br />

spürbar verschärft. Heute steht<br />

neben <strong>der</strong> EnEV darüber hinaus seit dem<br />

1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-<br />

Wärme-Gesetz (EEWärmeG).<br />

Nach dem EEWärmeG müssen Bauherren<br />

einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs<br />

aus erneuerbaren Quellen decken.<br />

<strong>Die</strong> EnEV- und EEWärmeG-Vorgaben<br />

sind jedoch nicht aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt.<br />

So erfüllt ein nach den EnEV-Vorgaben geplantes<br />

Gebäude nicht unbedingt die Vorgaben<br />

des EEWärmeG. <strong>Die</strong> Chance, die<br />

EnEV und EEWärmeG Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />

einem Instrument zusammenzufassen,<br />

um die hohe Anzahl an technischen und<br />

fachlichen energetischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Gebäude zu reduzieren, wurde lei<strong>der</strong><br />

vergeben.<br />

Generelle Verschärfungen für den Baubestand<br />

wurden mit <strong>der</strong> aktuellen EnEV-<br />

Novelle nicht erlassen. <strong>Die</strong> einzig relevante<br />

Än<strong>der</strong>ung betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Austauschpflicht<br />

von Heizkesseln, die älter als<br />

30 Jahre sind. Alle Wärmeerzeuger, die<br />

bis einschließlich 1984 in Betrieb genommen<br />

worden sind, müssen vor dem 1. Januar<br />

2015 gegen neue Geräte ausgetauscht<br />

worden sein. <strong>Die</strong>se Austauschpflicht beinhaltet<br />

jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen.<br />

54 <strong>IKZ</strong>-ENERGY 8/9/2014

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