06.09.2014 Aufrufe

IKZ Energy Die Zukunft der Wärmeversorgung (Vorschau)

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ENERGIEEFFIZIENZ<br />

Energiemanagementsysteme<br />

Mit Energiemanagementsystemen<br />

auf Erfolgskurs<br />

Chancen und Potenziale für externe Energiemanager und Fachhandwerker – Teil 1<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Einführung eines zertifizierten Energiemanagements in Unternehmen<br />

eine immer größere Rolle spielen. Laut einer aktuellen Umfrage <strong>der</strong> Initiative EnergieEffizienz <strong>der</strong> Deutschen Energie-Agentur<br />

(dena) erfasst jedoch bislang nur jedes fünfte Unternehmen seinen Energieverbrauch über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem.<br />

Betriebe können also beim Einstieg in das komplexe Thema noch erheblich Unterstützung gebrauchen.<br />

<strong>Die</strong> EEG-Novelle 2014 stellt an Unternehmen<br />

höhere Anfor<strong>der</strong>ungen an die Erfassung<br />

des Energieverbrauchs, um in den<br />

Genuss <strong>der</strong> Spitzenausgleichsregelung zu<br />

kommen. Und: <strong>Die</strong> Novelle macht wohl die<br />

Einführung eines Energiemanagementsystems<br />

auch für Firmen erfor<strong>der</strong>lich, die bisher<br />

noch nicht über ein Energiemanagement<br />

nachgedacht haben. Externen Energiemanager<br />

und Fachhandwerkern bieten<br />

sich somit erhebliches Potenzial. Denn <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber för<strong>der</strong>t die Einführung von<br />

Energiemanagementsystemen und damit<br />

letztendlich auch Berater und Handwerksunternehmen,<br />

die sich mit dem Thema befassen.<br />

Spitzenausgleich: Steuern senken<br />

Unternehmen können Steuern und Abgaben<br />

senken, sofern sie ein Energiemanagementsystem<br />

nachweisen. Durch einen<br />

effizienteren Umgang mit den Ressourcen<br />

erzielen sie außerdem erhebliche<br />

Kostensenkungen. EU und Bundesregierung<br />

unterstützen mit verschiedenen Programmen<br />

auch direkt, indem sie finanzielle<br />

Zuschüsse gewähren. Energieintensive<br />

Unternehmen des produzierenden Gewerbes<br />

erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich<br />

einen Teil <strong>der</strong> von ihnen entrichteten<br />

Strom- und Energiesteuern zurück.<br />

Rechtsgrundlage hierfür bilden § 55<br />

Energiesteuergesetz und <strong>der</strong> § 10 Stromsteuergesetz.<br />

Bis zu 90 % können Unternehmen<br />

sogar rückvergütet bekommen. <strong>Die</strong><br />

Regelungen schreiben seit Januar 2013 dafür<br />

ein Energiemanagementsystem nach<br />

DIN EN ISO 50001 o<strong>der</strong> ein nach EMAS<br />

zertifizierte Umweltmanagement, ein sogenanntes<br />

EU-Ökoaudit, vor.<br />

Eine Übergangsregelung gilt für die Jahre<br />

2013 und 2014. Wollen Unternehmen<br />

den Spitzenausgleich in diesem Zeitraum<br />

erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie<br />

im Antragsjahr o<strong>der</strong> früher mit dem Aufbau<br />

eines Energiemanagementsystems begonnen<br />

haben. Ab 2015 gilt dies dann ohne<br />

Einschränkung. Das heißt, ein solches System<br />

muss im Antragsjahr bereits fertig<br />

installiert sein.<br />

Ausgenommen von dieser Regel sind<br />

kleine und mittlere Unternehmen (KMU).<br />

Für sie reicht ein Energieaudit nach DIN<br />

EN 16247-1 o<strong>der</strong> ein alternatives System<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Energieeffizienz aus.<br />

<strong>Die</strong> Konkretisierung dieser gesetzlichen<br />

Regelung erfolgte im Juli 2013 in Form<br />

<strong>der</strong> Spitzenausgleich-Effizienzsystemverodnung,<br />

kurz SpaEfV. Zu den KMU zählen<br />

Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter<br />

beschäftigen und einen jährlichen<br />

Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro erwirtschaften<br />

o<strong>der</strong> eine Jahresbilanzsumme<br />

von weniger als 43 Mio. Euro aufweisen.<br />

Um die kundenindividuelle Energieund<br />

Stromsteuererstattung zu ermitteln,<br />

setzt man die energiebedingte Abgabenbelastung<br />

ins Verhältnis zu den Arbeitnehmerkosten<br />

des jeweiligen Unternehmens.<br />

Zahlt dies mehr Energie- und Stromsteuern<br />

als Arbeitnehmeranteile an den<br />

Rentenversicherungen seiner Beschäftigten,<br />

kann es diese Mehrkosten als Spitzenausgleich<br />

zurückerstattet bekommen.<br />

Energieeffizienzpotenziale bei Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe.<br />

EEG-Abgabe reduzieren<br />

Um keine Nachteile im internationalen<br />

Wettbewerb zu erleiden, können sich energieintensive<br />

Unternehmen des produzierenden<br />

Gewerbes von <strong>der</strong> EEG-Umlage befreien<br />

lassen. Gesetzesgrundlage ist das<br />

EEG mit den dazugehörigen Merkblättern<br />

des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA). Letzteres ist auch<br />

58 <strong>IKZ</strong>-ENERGY 8/9/2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!