IKZ Energy Die Zukunft der Wärmeversorgung (Vorschau)
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ENERGIEEFFIZIENZ<br />
Energiemanagementsysteme<br />
Mit Energiemanagementsystemen<br />
auf Erfolgskurs<br />
Chancen und Potenziale für externe Energiemanager und Fachhandwerker – Teil 1<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Einführung eines zertifizierten Energiemanagements in Unternehmen<br />
eine immer größere Rolle spielen. Laut einer aktuellen Umfrage <strong>der</strong> Initiative EnergieEffizienz <strong>der</strong> Deutschen Energie-Agentur<br />
(dena) erfasst jedoch bislang nur jedes fünfte Unternehmen seinen Energieverbrauch über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem.<br />
Betriebe können also beim Einstieg in das komplexe Thema noch erheblich Unterstützung gebrauchen.<br />
<strong>Die</strong> EEG-Novelle 2014 stellt an Unternehmen<br />
höhere Anfor<strong>der</strong>ungen an die Erfassung<br />
des Energieverbrauchs, um in den<br />
Genuss <strong>der</strong> Spitzenausgleichsregelung zu<br />
kommen. Und: <strong>Die</strong> Novelle macht wohl die<br />
Einführung eines Energiemanagementsystems<br />
auch für Firmen erfor<strong>der</strong>lich, die bisher<br />
noch nicht über ein Energiemanagement<br />
nachgedacht haben. Externen Energiemanager<br />
und Fachhandwerkern bieten<br />
sich somit erhebliches Potenzial. Denn <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber för<strong>der</strong>t die Einführung von<br />
Energiemanagementsystemen und damit<br />
letztendlich auch Berater und Handwerksunternehmen,<br />
die sich mit dem Thema befassen.<br />
Spitzenausgleich: Steuern senken<br />
Unternehmen können Steuern und Abgaben<br />
senken, sofern sie ein Energiemanagementsystem<br />
nachweisen. Durch einen<br />
effizienteren Umgang mit den Ressourcen<br />
erzielen sie außerdem erhebliche<br />
Kostensenkungen. EU und Bundesregierung<br />
unterstützen mit verschiedenen Programmen<br />
auch direkt, indem sie finanzielle<br />
Zuschüsse gewähren. Energieintensive<br />
Unternehmen des produzierenden Gewerbes<br />
erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich<br />
einen Teil <strong>der</strong> von ihnen entrichteten<br />
Strom- und Energiesteuern zurück.<br />
Rechtsgrundlage hierfür bilden § 55<br />
Energiesteuergesetz und <strong>der</strong> § 10 Stromsteuergesetz.<br />
Bis zu 90 % können Unternehmen<br />
sogar rückvergütet bekommen. <strong>Die</strong><br />
Regelungen schreiben seit Januar 2013 dafür<br />
ein Energiemanagementsystem nach<br />
DIN EN ISO 50001 o<strong>der</strong> ein nach EMAS<br />
zertifizierte Umweltmanagement, ein sogenanntes<br />
EU-Ökoaudit, vor.<br />
Eine Übergangsregelung gilt für die Jahre<br />
2013 und 2014. Wollen Unternehmen<br />
den Spitzenausgleich in diesem Zeitraum<br />
erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie<br />
im Antragsjahr o<strong>der</strong> früher mit dem Aufbau<br />
eines Energiemanagementsystems begonnen<br />
haben. Ab 2015 gilt dies dann ohne<br />
Einschränkung. Das heißt, ein solches System<br />
muss im Antragsjahr bereits fertig<br />
installiert sein.<br />
Ausgenommen von dieser Regel sind<br />
kleine und mittlere Unternehmen (KMU).<br />
Für sie reicht ein Energieaudit nach DIN<br />
EN 16247-1 o<strong>der</strong> ein alternatives System<br />
zur Verbesserung <strong>der</strong> Energieeffizienz aus.<br />
<strong>Die</strong> Konkretisierung dieser gesetzlichen<br />
Regelung erfolgte im Juli 2013 in Form<br />
<strong>der</strong> Spitzenausgleich-Effizienzsystemverodnung,<br />
kurz SpaEfV. Zu den KMU zählen<br />
Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter<br />
beschäftigen und einen jährlichen<br />
Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro erwirtschaften<br />
o<strong>der</strong> eine Jahresbilanzsumme<br />
von weniger als 43 Mio. Euro aufweisen.<br />
Um die kundenindividuelle Energieund<br />
Stromsteuererstattung zu ermitteln,<br />
setzt man die energiebedingte Abgabenbelastung<br />
ins Verhältnis zu den Arbeitnehmerkosten<br />
des jeweiligen Unternehmens.<br />
Zahlt dies mehr Energie- und Stromsteuern<br />
als Arbeitnehmeranteile an den<br />
Rentenversicherungen seiner Beschäftigten,<br />
kann es diese Mehrkosten als Spitzenausgleich<br />
zurückerstattet bekommen.<br />
Energieeffizienzpotenziale bei Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe.<br />
EEG-Abgabe reduzieren<br />
Um keine Nachteile im internationalen<br />
Wettbewerb zu erleiden, können sich energieintensive<br />
Unternehmen des produzierenden<br />
Gewerbes von <strong>der</strong> EEG-Umlage befreien<br />
lassen. Gesetzesgrundlage ist das<br />
EEG mit den dazugehörigen Merkblättern<br />
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA). Letzteres ist auch<br />
58 <strong>IKZ</strong>-ENERGY 8/9/2014