Paar- und Familienstruktur bei Klinikaufnahme
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382 Carola Hiedl<br />
Gutachten wurde im Auftrag des Sozialgerichts erstellt, da Frau F. gegen die landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft klagte. Gr<strong>und</strong> des Rechtsstreits war die<br />
Nichtanerkennung eines Grads der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % infolge<br />
eines Ar<strong>bei</strong>tsunfalls, der sich im Januar 1996, also 6 Jahre vor der Begutachtung,<br />
ereignet hatte.<br />
Der Unfall<br />
Im Januar 1986 rutschte Frau F. <strong>bei</strong> Melkar<strong>bei</strong>ten aus <strong>und</strong> fiel mit dem Hinterkopf<br />
auf den Steinboden. Nach kurzer Benommenheit stand sie wieder auf <strong>und</strong> ar<strong>bei</strong>tete<br />
weiter. Da sie zunehmend Kopfschmerzen verspürte, ging sie am Nachmittag zum<br />
Arzt, der eine Schädelprellung mit Commotio cerebri <strong>und</strong> eine Prellung der rechten<br />
Thoraxseite diagnostizierte.<br />
Seit diesem Unfall klagte Frau F. über Kopfschmerzen <strong>und</strong> intellektuelle Leistungsminderungen,<br />
die sie <strong>bei</strong> der Führung der Landwirtschaft erheblich behinderten. Sie<br />
litt ständig unter Kopfschmerzen <strong>und</strong> einem Gefühl der Erschöpftheit. Sie fühlte<br />
sich nicht mehr in der Lage, ihren landwirtschaftlichen Betrieb zu führen <strong>und</strong> hatte<br />
Hilfskräfte einstellen müssen, die sie durch die Verpachtung von Feldern finanzierte.<br />
Zusätzlich litt sie unter dem Gerede der Dorfbewohner, die sie seit dem Unfall<br />
für verrückt hielten. Auch ihr Fre<strong>und</strong> hatte sie deswegen verlassen.<br />
Medizinische Bef<strong>und</strong>e<br />
Drei Monate nach dem Sturz erfolgte die erste kernspintomographische Darstellung<br />
des Gehirns. Es fanden sich ein Contusionsherd im linken Schläfenlappen mit Verlust<br />
von corticalen Anteilen <strong>und</strong> ein Encephalitisherd links paraventrikulär.<br />
In den folgenden Jahren wurden wegen der anhaltenden Beschwerden der Patientin<br />
noch mehrere radiologische Darstellungen angefertigt, die immer ähnliche strukturelle<br />
Besonderheiten zeigen. Diese wurden jedoch unterschiedlich interpretiert. Die<br />
Auffälligkeit im linken vorderen Bereich wurden von einem Gutachter als hypodense<br />
Zone im linken Vorderhorn infolge eines Hirnrindenprellungsherdes im Sinne<br />
eines contre-coup interpretiert. Es wurde aber auch von einem anderen Gutachter<br />
der Verdacht auf eine Arachnoidalzyste <strong>bei</strong> Vorliegen einer Aplasie des basalen Anteils<br />
des linken Temporallappens geäußert. Für den Gutachter schien es ausgeschlossen<br />
zu sein, daß ein so leichtes Schädel-Hirn-Trauma einen so ausgedehnten<br />
Contusionsherd verursachen konnte. Allerdings schränkte der Gutachter ein, es<br />
wäre <strong>bei</strong> den hartnäckigen Beschwerden durchaus denkbar, daß es auf Gr<strong>und</strong> der<br />
veränderten Anatomie <strong>bei</strong> dem Trauma zu einem umschriebenen Rindenprellungsherd,<br />
vielleicht sogar mit traumatischer Subarachnoidalblutung gekommen sein<br />
könnte. Ein weiterer Gutachter sah Verdachtsmomente für eine frühkindliche Dysplasie<br />
oder Hirnschädigung.