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<strong>uni</strong>:<strong>que</strong> 04|2006<br />

<strong>uni</strong>:recht<br />

29<br />

Alles, was<br />

Recht ist …<br />

Alles Bachelor oder was?<br />

Es geht ein Gespenst um in der deutschen<br />

Bildungslandschaft. Das Gespenst des<br />

Bachelor. In drei Jahren zum berufsqualifizierten<br />

Abschluss. Das hört sich zunächst<br />

viel versprechend an. Die Absolventen<br />

werden jünger. Die Nachfrage nach so<br />

genannten High – Potentials wird schneller<br />

gedeckt. Außerdem sind die Abschlüsse international<br />

vergleichbar. Ein zukunftsträchtiger<br />

Ansatz zur Modernisierung des verkrusteten<br />

deutschen Bildungssystems oder<br />

lediglich die Umsetzung eines ökonomisch<br />

– diktatorischen Befehls? Ziel ist es, Studierende<br />

aller Fachrichtungen in drei Jahren<br />

für die Praxis fit zu machen. Studiengänge<br />

mit einer Regelstudienzeit von derzeit acht<br />

Semestern werden nach sechs Semestern<br />

abgeschlossen. So weit, so gut. Was aber<br />

geschieht mit den Studieninhalten der wegfallenden<br />

Semester? Offensichtlich wird konse<strong>que</strong>nt<br />

gestrichen. Das, was man ich acht<br />

Semestern vermitteln kann, kann man auch<br />

in sechs. Kein Problem. Wir müssen halt<br />

nur die Anzahl der Semesterwochenstunden<br />

erhöhen. Das bedeutet für alle Studierenden<br />

einen überwiegenden Aufenthalt bei<br />

Alma Mater. Leuchtet es doch ein; Studium<br />

ist eine Vollzeitbeschäftigung. Warum also<br />

nicht auch die meiste Zeit anwesend sein.<br />

Bevor sich jetzt allerdings der Großteile der<br />

Leserschaft auf macht, um dem Chef seines<br />

Nebenjobs mitzuteilen, er könne nur noch<br />

abends arbeiten, muss ich noch sagen,<br />

dass es sich um einen Fall von »denkste«<br />

handelt. Denn die fehlenden Studieninhalte<br />

werden nicht etwa auf die übrigen sechs Semester<br />

verteilt. Neiiin. Der größte Teil wird<br />

gestrichen. Darüber hinaus<br />

wird die Umstellung genutzt,<br />

um weitere Studieninhalte zu<br />

kürzen. Warum auch nicht. Der<br />

Markt will junge Absolventen.<br />

Und was der Markt will, schlägt<br />

man nicht ab. Irgendwie gespenstisch.<br />

Studierende können bis zu 4000€<br />

als Sonderausgaben geltend machen<br />

Wer als Student einen lohnsteuerpflichtigen<br />

Nebenjob hat, kann in seiner Steuererklärung<br />

»Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung<br />

bis zu 4000 Euro im Kalenderjahr«<br />

geltend machen. Das ergibt sich aus §<br />

10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz).<br />

Darunter fallen zum Beispiel Studentenbeiträge<br />

und Ausgaben für Lehrbücher.<br />

Auch Teilzeitbeschäftigte haben<br />

Anspruch auf Urlaub<br />

Arbeitnehmer auf Teilzeitbasis (Teilzeitbeschäftigte<br />

vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG,<br />

dazu gehören auch Studentenjobs) haben,<br />

sofern die übrigen Voraussetzungen nach<br />

dem Bundesurlaubsgesetz erfüllt sind,<br />

Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />

(BUrlG). Nach § 4 Abs. 1 Satz<br />

1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes<br />

dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter<br />

gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Die<br />

Voraussetzungen für den vollen Anspruch<br />

auf Urlaub sind:<br />

1. Es muss ein Arbeitsverhältnis bestehen<br />

2. Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs<br />

Monate im Betrieb sein<br />

Folge: Es gilt gemäß § 3 Abs. 1 des BUrlG,<br />

vorbehaltlich günstigerer Regelungen durch<br />

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder<br />

Einzelvertrag, eine Mindesturlaubszeit von<br />

24 Werktagen, bzw. 4 Wochen.<br />

Augen auf beim Ebay – Kauf<br />

Wer bei Ebay auf einen Gegenstand bietet,<br />

gibt eine rechtsverbindliche Willenserklärung<br />

ab. Das folgt aus der Vertragslehre des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach<br />

kommt ein Vertrag durch Antrag und<br />

Annahme zustande. Den Antrag bei Ebay<br />

gibt der Verkäufer dadurch ab, dass er einen<br />

Gegenstand zum Verkauf auf der Plattform<br />

(elektronisches Vertriebssystem) anbietet.<br />

Das Angebot erlischt allerdings nach Ablauf<br />

der vom Verkäufer gesetzten Annahmefrist<br />

(»Bietzeit«). Der potenzielle Käufer (Bieter)<br />

gibt seine Willenserklärung dadurch ab, dass<br />

er per Mausklick das Gebot (Höchstgebot)<br />

bestätigt. An dieses Gebot ist der Bieter<br />

dann gebunden. In all den Fällen, bei denen<br />

der Verkäufer als Unternehmer auftritt, hat<br />

der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht.<br />

Dieses beträgt zwei Wochen.<br />

Wusstest du schon...<br />

...was Supranationalität bedeutet?<br />

Im Zuge der Europäischen Integration<br />

geben die Mitgliedstaaten in bestimmten<br />

(vor allem in wirtschaftlichen) Bereichen<br />

Hoheitsrechte ab. Dadurch wird die EU (Europäische<br />

Union) ermächtigt Rechtsakte mit<br />

Wirkung für die Mitgliedstaaten zu erlassen.<br />

Rechtsakte können in Form von Richtlinien<br />

oder Verordnungen erlassen werden. Richtlinien<br />

wirken in der Regel nicht unmittelbar,<br />

sondern erst nach dem sie nach einer Frist<br />

umgesetzt wurden. Verordnungen wirken dagegen<br />

unmittelbar. Das hat zur Folge, dass<br />

sich jede Bürgerin und jeder Bürger darauf<br />

berufen kann. Diese Rechtsakte haben Vorrang<br />

vor nationalem Recht.<br />

:: Christian Weiß

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