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<strong>uni</strong>:<strong>que</strong> 04|2006<br />
<strong>uni</strong>:recht<br />
29<br />
Alles, was<br />
Recht ist …<br />
Alles Bachelor oder was?<br />
Es geht ein Gespenst um in der deutschen<br />
Bildungslandschaft. Das Gespenst des<br />
Bachelor. In drei Jahren zum berufsqualifizierten<br />
Abschluss. Das hört sich zunächst<br />
viel versprechend an. Die Absolventen<br />
werden jünger. Die Nachfrage nach so<br />
genannten High – Potentials wird schneller<br />
gedeckt. Außerdem sind die Abschlüsse international<br />
vergleichbar. Ein zukunftsträchtiger<br />
Ansatz zur Modernisierung des verkrusteten<br />
deutschen Bildungssystems oder<br />
lediglich die Umsetzung eines ökonomisch<br />
– diktatorischen Befehls? Ziel ist es, Studierende<br />
aller Fachrichtungen in drei Jahren<br />
für die Praxis fit zu machen. Studiengänge<br />
mit einer Regelstudienzeit von derzeit acht<br />
Semestern werden nach sechs Semestern<br />
abgeschlossen. So weit, so gut. Was aber<br />
geschieht mit den Studieninhalten der wegfallenden<br />
Semester? Offensichtlich wird konse<strong>que</strong>nt<br />
gestrichen. Das, was man ich acht<br />
Semestern vermitteln kann, kann man auch<br />
in sechs. Kein Problem. Wir müssen halt<br />
nur die Anzahl der Semesterwochenstunden<br />
erhöhen. Das bedeutet für alle Studierenden<br />
einen überwiegenden Aufenthalt bei<br />
Alma Mater. Leuchtet es doch ein; Studium<br />
ist eine Vollzeitbeschäftigung. Warum also<br />
nicht auch die meiste Zeit anwesend sein.<br />
Bevor sich jetzt allerdings der Großteile der<br />
Leserschaft auf macht, um dem Chef seines<br />
Nebenjobs mitzuteilen, er könne nur noch<br />
abends arbeiten, muss ich noch sagen,<br />
dass es sich um einen Fall von »denkste«<br />
handelt. Denn die fehlenden Studieninhalte<br />
werden nicht etwa auf die übrigen sechs Semester<br />
verteilt. Neiiin. Der größte Teil wird<br />
gestrichen. Darüber hinaus<br />
wird die Umstellung genutzt,<br />
um weitere Studieninhalte zu<br />
kürzen. Warum auch nicht. Der<br />
Markt will junge Absolventen.<br />
Und was der Markt will, schlägt<br />
man nicht ab. Irgendwie gespenstisch.<br />
Studierende können bis zu 4000€<br />
als Sonderausgaben geltend machen<br />
Wer als Student einen lohnsteuerpflichtigen<br />
Nebenjob hat, kann in seiner Steuererklärung<br />
»Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung<br />
bis zu 4000 Euro im Kalenderjahr«<br />
geltend machen. Das ergibt sich aus §<br />
10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz).<br />
Darunter fallen zum Beispiel Studentenbeiträge<br />
und Ausgaben für Lehrbücher.<br />
Auch Teilzeitbeschäftigte haben<br />
Anspruch auf Urlaub<br />
Arbeitnehmer auf Teilzeitbasis (Teilzeitbeschäftigte<br />
vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG,<br />
dazu gehören auch Studentenjobs) haben,<br />
sofern die übrigen Voraussetzungen nach<br />
dem Bundesurlaubsgesetz erfüllt sind,<br />
Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />
(BUrlG). Nach § 4 Abs. 1 Satz<br />
1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes<br />
dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter<br />
gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Die<br />
Voraussetzungen für den vollen Anspruch<br />
auf Urlaub sind:<br />
1. Es muss ein Arbeitsverhältnis bestehen<br />
2. Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs<br />
Monate im Betrieb sein<br />
Folge: Es gilt gemäß § 3 Abs. 1 des BUrlG,<br />
vorbehaltlich günstigerer Regelungen durch<br />
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder<br />
Einzelvertrag, eine Mindesturlaubszeit von<br />
24 Werktagen, bzw. 4 Wochen.<br />
Augen auf beim Ebay – Kauf<br />
Wer bei Ebay auf einen Gegenstand bietet,<br />
gibt eine rechtsverbindliche Willenserklärung<br />
ab. Das folgt aus der Vertragslehre des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach<br />
kommt ein Vertrag durch Antrag und<br />
Annahme zustande. Den Antrag bei Ebay<br />
gibt der Verkäufer dadurch ab, dass er einen<br />
Gegenstand zum Verkauf auf der Plattform<br />
(elektronisches Vertriebssystem) anbietet.<br />
Das Angebot erlischt allerdings nach Ablauf<br />
der vom Verkäufer gesetzten Annahmefrist<br />
(»Bietzeit«). Der potenzielle Käufer (Bieter)<br />
gibt seine Willenserklärung dadurch ab, dass<br />
er per Mausklick das Gebot (Höchstgebot)<br />
bestätigt. An dieses Gebot ist der Bieter<br />
dann gebunden. In all den Fällen, bei denen<br />
der Verkäufer als Unternehmer auftritt, hat<br />
der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht.<br />
Dieses beträgt zwei Wochen.<br />
Wusstest du schon...<br />
...was Supranationalität bedeutet?<br />
Im Zuge der Europäischen Integration<br />
geben die Mitgliedstaaten in bestimmten<br />
(vor allem in wirtschaftlichen) Bereichen<br />
Hoheitsrechte ab. Dadurch wird die EU (Europäische<br />
Union) ermächtigt Rechtsakte mit<br />
Wirkung für die Mitgliedstaaten zu erlassen.<br />
Rechtsakte können in Form von Richtlinien<br />
oder Verordnungen erlassen werden. Richtlinien<br />
wirken in der Regel nicht unmittelbar,<br />
sondern erst nach dem sie nach einer Frist<br />
umgesetzt wurden. Verordnungen wirken dagegen<br />
unmittelbar. Das hat zur Folge, dass<br />
sich jede Bürgerin und jeder Bürger darauf<br />
berufen kann. Diese Rechtsakte haben Vorrang<br />
vor nationalem Recht.<br />
:: Christian Weiß