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Übergabe der sanierten Sporthalle Somsdorf - Freital

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Nr. 2/2011 Amtsblatt <strong>der</strong> Großen Kreisstadt vom 28. Januar 2011<br />

1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung<br />

von Elternbeiträgen und weiteren<br />

Abgaben für die Betreuung und<br />

För<strong>der</strong>ung von<br />

Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege <strong>der</strong> Großen<br />

Kreisstadt <strong>Freital</strong><br />

(Elternbeitragssatzung - EBeitragS)<br />

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für<br />

den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

18.03.2003 (SächsGVBl. S 55, ber.<br />

S. 159), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323,<br />

325) i. V. m. §§ 2 und 9 des Sächsischen<br />

Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG)<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005<br />

S. 306), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />

19.05.2010 (SächsGVBl. S. 142, 144) und<br />

§ 15 des Sächsischen Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Kin<strong>der</strong>n in Tageseinrichtungen<br />

(SächsKitaG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 15.05.2009 (SächsGVBl.<br />

S. 225), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />

15.12.2010 (SächsGVBl. S. 387, 395) hat<br />

<strong>der</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Großen Kreisstadt <strong>Freital</strong> in<br />

seiner Sitzung am 13. Januar 2011 die folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

Öffentliche Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung<br />

Artikel 1<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Elternbeitragssatzung<br />

§ 3 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

a) In Absatz 2 wird Buchstabe b wie folgt<br />

gefasst:<br />

„b) eine bis zu neunstündige Betreuungszeit<br />

für Kin<strong>der</strong> im Alter von <strong>der</strong><br />

Vollendung des 3. Lebensjahres bis<br />

zum Schuleintritt 30 Prozent <strong>der</strong> Betriebskosten,“<br />

b) Absatz 6 wird aufgehoben.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt mit Wirkung<br />

vom 01.01.2011 in Kraft.<br />

<strong>Freital</strong>, 17. Januar 2011<br />

gez. Mättig<br />

Oberbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 und 5 SächsGemO gelten<br />

Satzungen und an<strong>der</strong>e ortsrechtliche<br />

Vorschriften die unter Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften <strong>der</strong> Sächs-<br />

GemO zustande gekommen sind, ein Jahr<br />

nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang<br />

an gültig zustande gekommen. Dies gilt<br />

nicht, wenn<br />

5<br />

1. die Ausfertigung <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des<br />

an<strong>der</strong>en Ortsrechts nicht o<strong>der</strong> fehlerhaft<br />

erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong><br />

Sitzungen, die Genehmigung o<strong>der</strong> die<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />

worden sind,<br />

3. <strong>der</strong> Oberbürgermeister dem Beschluss<br />

nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />

Gesetzeswidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat,<br />

4. vor Ablauf <strong>der</strong> in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet hat<br />

o<strong>der</strong><br />

b) die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong><br />

Formvorschrift gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

unter Bezeichnung des<br />

Sachverhalts, <strong>der</strong> die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 o<strong>der</strong><br />

4 geltend gemacht worden, so kann auch<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> in Satz 1 genannten Frist<br />

je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend machen.<br />

An<strong>der</strong>e Verletzungen können nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> bezeichneten Frist nicht mehr<br />

geltend gemacht werden.<br />

gez. Mättig<br />

Oberbürgermeister<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Freital</strong> weist darauf hin, dass am 15. Februar 2011 folgende Abgaben zur Zahlung fällig werden:<br />

➢ Grundsteuer A 1. Quartal 2011<br />

➢ Grundsteuer B 1. Quartal 2011<br />

➢ Hundesteuer 1. Quartal 2011<br />

➢ Gewerbesteuer Vorauszahlungen 1. Quartal 2011<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Bargeldlose Zahlungen werden auf folgende Konten erbeten:<br />

Konto 3021000176 Ostsächsische<br />

Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00<br />

Konto 1200914 Deutsche<br />

Kreditbank AG (DKB) BLZ 120 300 00<br />

Wir bitten darum, bei <strong>der</strong> Überweisung in jedem Fall die im Steuerbescheid ausgewiesene Personennummer anzugeben.<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Bareinzahlungen können während <strong>der</strong> Kassenstunden in <strong>der</strong> Stadtkasse im Rathaus Deuben, Dresdner Str. 212, 1. Etage, 01705 <strong>Freital</strong><br />

geleistet werden:<br />

Montag/Dienstag/Donnerstag/<br />

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Es wird darum gebeten, den Zahlungstermin fristgerecht einzuhalten. Dadurch kann das Entstehen von Mahngebühren und Säumniszuschlägen<br />

vermieden werden. Bei Fristversäumnis sind wir dazu angehalten, die ausstehenden Beträge anzumahnen und bei weiterem<br />

Verzug die Vollstreckung zu veranlassen.<br />

Nutzen Sie deshalb bitte die Vorteile <strong>der</strong> Teilnahme am Lastschriftverfahren.<br />

Än<strong>der</strong>ungen von Namen, Anschriften o<strong>der</strong> Bankverbindungen teilen Sie uns bitte unter Angabe <strong>der</strong> Personennummer rechtzeitig mit.<br />

<strong>Freital</strong>, 24.01.2011<br />

gez. Funk<br />

Amtsleiter Kämmerei

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