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gelang nur teilweise und wurde oft auf die Operationalisierung von Lernzielen<br />

reduziert. 70 Kritisch stellt Siebert da<strong>zu</strong> fest, dass das Ergebnis dieser Entwicklung <strong>zu</strong><br />

einer Fremdbestimmung des Unterrichts führte. Als problematisch sind seines<br />

Erachtens die „sozialtechnologischen Tendenzen der `Übersteuerung´, der<br />

übertriebenen Standardisierung und Operationalisierung“ 71 ein<strong>zu</strong>stufen. Positiv<br />

konstatiert er jedoch die Akzentverlagerung von der „fachlichen Stofforientierung <strong>zu</strong>r<br />

zielgruppenspezifischen Handlungsorientierung.“ 72<br />

Jongebloed sieht den umfassenderen Wechsel des Verständnisses von Curriculum<br />

basierend auf den Überlegungen von Robinsohn darin, dass das<br />

Verwertungsinteresse, welches durch die didaktische Konzeptualisierung der<br />

Situationsanalyse erreicht werden soll, stärker betont wird. Nach Robinsohns<br />

Überlegungen sollten dabei folgende Schritte Berücksichtigung finden:<br />

• Zunächst geht er davon aus, dass es „das allgemeine Erziehungsziel 73 ist, den<br />

einzelnen <strong>zu</strong>r Bewältigung von Lebenssituationen aus<strong>zu</strong>statten“ 74<br />

• Eine solche Ausstattung erfolgt dabei „durch den Erwerb von Qualifikationen<br />

und Dispositionen“ 75<br />

• Die Qualifikationen schließlich werden „durch die verschiedenen Elemente des<br />

Curriculums vermittelt“ 76<br />

70 Vgl. Peterßen verweist darauf, dass die „methodischen Probleme bis heute nicht <strong>zu</strong>frieden stellend<br />

gelöst werden konnten.“ Peterßen, W. H., 1983, S. 192.<br />

71 Siebert, H. in Arnold, R., Nolda, S., Nuissl, E., 2001, S. 64.<br />

72 Siebert, H. in Arnold, R., Nolda, S., Nuissl, E., 2001, S. 64.<br />

73 Dass Robinsohn hier von Erziehungsziel spricht, weiter oben von Bildungszielen liegt an folgendem,<br />

von Robinsohn vorgegebenen Begriffsverständnis, das m. E. den <strong>zu</strong>vor angesprochenen<br />

Konvergenzgedanken bestätigt: “Ist einerseits ein Bildungsbegriff ungenügend, der allein von der<br />

Vorstellung unmittelbar pragmatischer Ausrüstung für Bedürfnisse realer Existenz ausgeht, so<br />

bedeutet doch andererseits `Kultur´ als Gegenstand von Bildung nicht schlicht ein <strong>zu</strong> tradierendes<br />

`Erbe´, vielmehr die aus ihm nach Relevanz- und Adäquanzkriterien ermittelte Substanz bildender<br />

Gehalte. Es scheint eine eigentümliche Belastung bildungstheoretischer Überlegungen <strong>zu</strong> sein, daß<br />

die doppelte Aufgabe von Erziehung, einmal die Erfahrung der Lebenswirklichkeit helfend <strong>zu</strong><br />

begleiten, <strong>zu</strong>m anderen die Formen ihrer geistigen und gefühlsmäßigen Erfassung <strong>zu</strong> vermitteln,<br />

häufig in ihrer grundsätzlichen Einheit verkannt worden ist.“ Robinsohn, S. B., 1975, S. 13.<br />

74 Robinsohn, S. B., 1975, S. 79.<br />

75 Robinsohn, S. B., 1975, S. 79. Berücksichtigt man, dass Robinsohn <strong>zu</strong>vor von der Bewältigung von<br />

Lebenssituationen spricht, ist hier der Begriff Qualifikation eher als Kompetenz <strong>zu</strong> verstehen. Zum<br />

Zusammenhang von Qualifikation, Kompetenz und Disposition. Vgl. Sloane, F. E. S., Twardy, M.,<br />

Buschfeld, D., 2004, S. 108.<br />

76 Robinsohn, S. B., 1975, S. 80.<br />

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