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Gestrata Journal 99

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Dipl.Ing. Peter BREITBACH<br />

ergibt den Seitenkraftbeiwert.“ Der Schräglaufwinkel<br />

beträgt 20°.<br />

Die Fahrbahn wird während der Messung im<br />

Bereich der Messradspur angenässt. Die Wassermenge<br />

muss hierbei geschwindigkeitsabhängig<br />

dosiert werden, um eine konstante<br />

Wasserfilmdicke zu erzeugen.<br />

3. Anforderungen an die Griffigkeit<br />

beim Bau von Fahrbahndecken<br />

im Straßenbau in Bayern<br />

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium<br />

des Innern (OBB) hat mit Rundschreiben<br />

vom 09.04.2001 mit sofortiger Wirkung<br />

die Anforderungen an die Griffigkeit<br />

beim Bau von Fahrbahndecken im Straßenbau<br />

in Bayern als Besondere Vertragsbedingungen<br />

im Sinne des § 1 VOB/B bauvertraglich geregelt.<br />

Bereits 1<strong>99</strong>9 wurde eine vorläufige Regelung<br />

für bauvertragliche Anforderungen an die<br />

Griffigkeit neuer Fahrbahndecken getroffen<br />

und bei den Neu- und Ausbau- sowie Erneuerungsmaßnahmen<br />

im Straßenbau in Bayern<br />

als besondere Vertragsbedingung in die Bauverträge<br />

aufgenommen. Die damalige Regelung,<br />

die insbesondere noch bauvertragliche<br />

Mindestwerte für die Griffigkeit vorsah, ist<br />

inzwischen überholt.<br />

Das OBB-Rundschreiben vom 09.04.2001<br />

wurde zeitlich gesehen vor der ZTV Asphalt –<br />

StB 01, also der Bundesregelung, veröffentlicht.<br />

Außerdem wurde im Einführungsschreiben<br />

zur Bundesregelung vereinbart, dass<br />

Unterschreitungen der Griffigkeitswerte entsprechend<br />

den Anforderungen in den ZTV<br />

Asphalt – StB 01 erst bei den ab dem 01. Januar<br />

2002 abzuschließenden Bauverträgen verfolgt<br />

werden sollen („Schonfrist“).<br />

Nun zu den Anforderungswerten in Bayern:<br />

Die Griffigkeit der fertigen Oberfläche der<br />

Deckschicht auf Straßen der Bauklassen SV und<br />

I bis VI darf für das Messverfahren SCRIM die<br />

nachfolgenden Grenzwerte für den Mittelwert<br />

eines 100 m-Abschnittes um nicht mehr<br />

als 0,03 unterschreiten:<br />

Die wesentlichen Abweichungen gegenüber<br />

den bisherigen Regelungen im Straßenbau in<br />

Bayern sind u.a., dass Griffigkeitsmessungen<br />

l im Rahmen der Kontrollprüfungen nur noch<br />

mit dem Messsystem SCRIM nach den TP<br />

Griff – StB (SCRIM), Ausgabe 2001,<br />

l im Zeitraum von 4 bis 8 Wochen nach<br />

Verkehrsfreigabe,<br />

l im Rahmen einer erneuten Kontrollprüfung<br />

auf Antrag und auf Kosten des Auftragsnehmers<br />

möglich sind<br />

und dass<br />

l entsprechend der Wiederhol- und Vergleichspräzision<br />

des Prüfverfahrens SCRIM<br />

für die Anforderungswerte der Griffigkeit<br />

eine Toleranz von 0,03 zugelassen (bisher<br />

Mindestwerte) ist,<br />

l bei Unterschreitung der Grenzwerte für die<br />

Abnahme um mehr als 0,03 jedoch nicht<br />

mehr als 0,06 bzw. 0,09 bei zweibahnigen<br />

Bundesfernstraßen eine Abzugsregelung<br />

vorgesehen werden soll und<br />

l erst bei Unterschreitung der Grenzwerte für<br />

die Abnahme um mehr als 0,06 bzw. 0,09<br />

bei zweibahnigen Bundesfernstraßen<br />

griffigkeitsverbessernde Maßnahmen vom<br />

AN durchzuführen sind.<br />

Zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit neuerstellter<br />

Deckschichten aus Asphalt sind generell<br />

Abstumpfungsmaßnahmen erforderlich.<br />

4. SCRIM-Griffigkeitsmessdiagramme<br />

– Bewertung,<br />

Einstufung<br />

Ich möchte nun dazu übergehen, Ihnen einige<br />

Messdiagramme von ausgesuchten Straßenbzw.<br />

Streckenabschnitten vorwiegend im nordbayerischen<br />

Raum zu zeigen.<br />

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