Gestrata Journal 99
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Dipl.Ing. Peter BREITBACH<br />
ergibt den Seitenkraftbeiwert.“ Der Schräglaufwinkel<br />
beträgt 20°.<br />
Die Fahrbahn wird während der Messung im<br />
Bereich der Messradspur angenässt. Die Wassermenge<br />
muss hierbei geschwindigkeitsabhängig<br />
dosiert werden, um eine konstante<br />
Wasserfilmdicke zu erzeugen.<br />
3. Anforderungen an die Griffigkeit<br />
beim Bau von Fahrbahndecken<br />
im Straßenbau in Bayern<br />
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium<br />
des Innern (OBB) hat mit Rundschreiben<br />
vom 09.04.2001 mit sofortiger Wirkung<br />
die Anforderungen an die Griffigkeit<br />
beim Bau von Fahrbahndecken im Straßenbau<br />
in Bayern als Besondere Vertragsbedingungen<br />
im Sinne des § 1 VOB/B bauvertraglich geregelt.<br />
Bereits 1<strong>99</strong>9 wurde eine vorläufige Regelung<br />
für bauvertragliche Anforderungen an die<br />
Griffigkeit neuer Fahrbahndecken getroffen<br />
und bei den Neu- und Ausbau- sowie Erneuerungsmaßnahmen<br />
im Straßenbau in Bayern<br />
als besondere Vertragsbedingung in die Bauverträge<br />
aufgenommen. Die damalige Regelung,<br />
die insbesondere noch bauvertragliche<br />
Mindestwerte für die Griffigkeit vorsah, ist<br />
inzwischen überholt.<br />
Das OBB-Rundschreiben vom 09.04.2001<br />
wurde zeitlich gesehen vor der ZTV Asphalt –<br />
StB 01, also der Bundesregelung, veröffentlicht.<br />
Außerdem wurde im Einführungsschreiben<br />
zur Bundesregelung vereinbart, dass<br />
Unterschreitungen der Griffigkeitswerte entsprechend<br />
den Anforderungen in den ZTV<br />
Asphalt – StB 01 erst bei den ab dem 01. Januar<br />
2002 abzuschließenden Bauverträgen verfolgt<br />
werden sollen („Schonfrist“).<br />
Nun zu den Anforderungswerten in Bayern:<br />
Die Griffigkeit der fertigen Oberfläche der<br />
Deckschicht auf Straßen der Bauklassen SV und<br />
I bis VI darf für das Messverfahren SCRIM die<br />
nachfolgenden Grenzwerte für den Mittelwert<br />
eines 100 m-Abschnittes um nicht mehr<br />
als 0,03 unterschreiten:<br />
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber<br />
den bisherigen Regelungen im Straßenbau in<br />
Bayern sind u.a., dass Griffigkeitsmessungen<br />
l im Rahmen der Kontrollprüfungen nur noch<br />
mit dem Messsystem SCRIM nach den TP<br />
Griff – StB (SCRIM), Ausgabe 2001,<br />
l im Zeitraum von 4 bis 8 Wochen nach<br />
Verkehrsfreigabe,<br />
l im Rahmen einer erneuten Kontrollprüfung<br />
auf Antrag und auf Kosten des Auftragsnehmers<br />
möglich sind<br />
und dass<br />
l entsprechend der Wiederhol- und Vergleichspräzision<br />
des Prüfverfahrens SCRIM<br />
für die Anforderungswerte der Griffigkeit<br />
eine Toleranz von 0,03 zugelassen (bisher<br />
Mindestwerte) ist,<br />
l bei Unterschreitung der Grenzwerte für die<br />
Abnahme um mehr als 0,03 jedoch nicht<br />
mehr als 0,06 bzw. 0,09 bei zweibahnigen<br />
Bundesfernstraßen eine Abzugsregelung<br />
vorgesehen werden soll und<br />
l erst bei Unterschreitung der Grenzwerte für<br />
die Abnahme um mehr als 0,06 bzw. 0,09<br />
bei zweibahnigen Bundesfernstraßen<br />
griffigkeitsverbessernde Maßnahmen vom<br />
AN durchzuführen sind.<br />
Zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit neuerstellter<br />
Deckschichten aus Asphalt sind generell<br />
Abstumpfungsmaßnahmen erforderlich.<br />
4. SCRIM-Griffigkeitsmessdiagramme<br />
– Bewertung,<br />
Einstufung<br />
Ich möchte nun dazu übergehen, Ihnen einige<br />
Messdiagramme von ausgesuchten Straßenbzw.<br />
Streckenabschnitten vorwiegend im nordbayerischen<br />
Raum zu zeigen.<br />
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