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AiC_Dokumente - Institut für Kunst im Kontext - Universität der ...

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Antrag zur Re-Akkreditierung des postgradualen Masterstudiengangs Art in Context 2013<br />

§ 9 Studienfachberatung<br />

§ 10 Inkrafttreten<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs Art in Context an <strong>der</strong> Universität <strong>der</strong><br />

Künste Berlin. Sie gilt in Verbindung mit <strong>der</strong> Zulassungs- und Prüfungsordnung für diesen Studiengang.<br />

§ 2 Gegenstand und Ziele des Studiums<br />

Der Masterstudiengang Art in Context gibt Studierenden die Möglichkeit, eine wissenschaftlich-künstlerische<br />

Zusatzqualifikation zu erwerben, die sie befähigt, in <strong>der</strong> <strong>Kunst</strong>- und Kulturvermittlung und Berufsfel<strong>der</strong>n jenseits<br />

des <strong>Kunst</strong>betriebs selbständig Projekte zu entwickeln und zu realisieren.<br />

§ 3 Studienbeginn<br />

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.<br />

§ 4 Studienumfang und Studiendauer<br />

(1) Der gesamte Studienaufwand (Präsenzzeit und Selbststudium) wird durch ein Leistungspunktesystem<br />

abgebildet. Das Studium umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte und 30 Leistungspunkte pro Semester. Einem<br />

Leistungspunkt liegen ca. 30 Arbeitsstunden zugrunde. Jedem Modul und seinen einzelnen Lehrveranstaltungen<br />

werden entsprechend dem Arbeitsaufwand Leistungspunkte zugeordnet.<br />

(2) Die Studiendauer ist auf eine Regelstudienzeit von 4 Semestern festgelegt.<br />

(3) Für Studierende, die das Studium neben einer beruflichen Tätigkeit o<strong>der</strong> neben einer gleichartigen zeitlichen<br />

Belastung absolvieren wollen, besteht die Möglichkeit <strong>der</strong> Immatrikulation als Teilzeitstudierende. Für<br />

Teilzeitstudierende gelten die gleichen Voraussetzungen bei <strong>der</strong> Zulassung zum Studium wie für<br />

Vollzeitstudierende, jedoch verlängert sich die Regelstudienzeit auf sechs Semester. Ein Anspruch auf<br />

Bereitstellung eines beson<strong>der</strong>en Studien- und Betreuungsangebotes besteht nicht.<br />

§ 5 Studienaufbau<br />

(1) Das Studium ist modularisiert. Module bilden Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus einer o<strong>der</strong> mehreren<br />

Lehrveranstaltungen, dem dazugehörigen Selbststudium und Prüfungen zusammensetzen.<br />

(2) Das Studium umfasst drei Modulformen:<br />

a) Einführungsmodul (16 Leistungspunkte)<br />

Die Teilnahme an den vier Lehrveranstaltungen in diesem Modul ist Pflicht. Die Lehrveranstaltungen werden alle<br />

zwei Semester angeboten. Die Themen dieser Lehrveranstaltungen sind:<br />

Zwischen Atelier und Projekt,<br />

Medien und Arbeitsweisen,<br />

Kooperation, Kommunikation und Vermittlung,<br />

<strong>Kunst</strong> und Wissenschaft.<br />

b) Schwerpunktmodule (32 Leistungspunkte)<br />

Es werden 8 bis 10 Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei <strong>der</strong> folgenden Schwerpunktmodule gewählt:<br />

Schwerpunktmodul 1 - <strong>Kunst</strong>, Öffentlichkeit und Vermittlung<br />

Lehrinhalte: <strong>Kunst</strong>- und Kulturtheorien; <strong>Kunst</strong>philosophie und -soziologie; ästhetische Lern- und<br />

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