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AiC_Dokumente - Institut für Kunst im Kontext - Universität der ...

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Antrag zur Re-Akkreditierung des postgradualen Masterstudiengangs Art in Context 2013<br />

3. Der Vorstand beschließt insbeson<strong>der</strong>e über:<br />

a) die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> in § 2 beschriebenen Zielsetzungen,<br />

b) den Wirtschaftsplan und die mittelfristige Finanzplanung,<br />

c) die Annahme von Zuwendungen<br />

d) die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften sowie die Bestellung an<strong>der</strong>er Sicherheiten<br />

e) die Verfügung über das Vereinsvermögen, soweit dies nicht durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung geschieht<br />

4. Regelungen zur Beschlussfassung des Vorstands<br />

a) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglie<strong>der</strong> ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> einschließlich des Vorsitzenden o<strong>der</strong> eines Stellvertreters anwesend sind.<br />

b) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher St<strong>im</strong>menmehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>, nach<br />

Möglichkeit jedoch einst<strong>im</strong>mig. Außerhalb einer ordentlichen Sitzung ist eine Beschlussfassung <strong>im</strong> schriftlichen<br />

Umlaufverfahren nur zulässig, wenn alle Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands diesem Abst<strong>im</strong>mungsverfahren zust<strong>im</strong>men.<br />

(c) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstands ist eine Ergebnisnie<strong>der</strong>schrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden<br />

des Vorstands zu unterzeichnen ist.<br />

§ 11 Das Kuratorium<br />

1. Aufgabe des Kuratoriums ist, die Arbeit des Vereins und die seiner Organe nach Kräften zu unterstützen und <strong>der</strong>en Ziele<br />

gegenüber Dritten wirkungsvoll zu vertreten.<br />

2. Das Kuratorium besteht aus mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong>n, die auf Vorschlag des Vorstands von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

für zwei Jahre gewählt werden. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Die Abwahl einzelner Mitglie<strong>der</strong> ist mit einfacher Mehrheit einer<br />

ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung möglich.<br />

4. Das Kuratorium tagt mindestens einmal <strong>im</strong> Jahr und nach Möglichkeit zusammen mit dem Vorstand. Es gibt sich eine<br />

eigene Geschäftsordnung<br />

5. Der Kuratorium ist ehrenamtlich tätig; seine Mitglie<strong>der</strong> erhalten Ersatz für ihre baren Auslagen.<br />

§ 12 Rechnungslegung<br />

Der Vorstand hat für den Zeitraum jeweils eines Geschäftsjahres eine nach Einnahmen und Ausgaben getrennt<br />

aufgeglie<strong>der</strong>te Aufstellung des Vermögens sowie <strong>der</strong> Einnahmen und <strong>der</strong> Ausgaben des Vereins aufzustellen und <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung bekannt zu geben. Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

§ 13 Auflösung des Vereins o<strong>der</strong> Wegfall steuerbegünstigter Zwecke und Verteilung des<br />

Vereinsvermögens<br />

1. Über die Auflösung des Vereins beschließt eine beson<strong>der</strong>e, zu diesem Zwecke einberufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Diese<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließt darüber, wer die Liquidation des Vereins durchzuführen hat.<br />

2. Bei Auflösung des Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall <strong>der</strong> steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine<br />

juristische Person des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e steuerbegünstigte Körperschaft, die es für die För<strong>der</strong>ung<br />

kultureller Zwecke zu verwenden hat.<br />

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