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AiC_Dokumente - Institut für Kunst im Kontext - Universität der ...

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Antrag zur Re-Akkreditierung des postgradualen Masterstudiengangs Art in Context 2013<br />

§ 2 Zweck <strong>der</strong> Masterprüfung<br />

(1) Die Masterprüfung bildet einen weiteren Berufsqualifizierenden Abschluss. Mit dem Masterabschluss wird<br />

nachgewiesen, dass <strong>der</strong> Student o<strong>der</strong> die Studentin zur selbständigen Entwicklung und Anwendung<br />

künstlerischer Arbeit in zumindest einem <strong>der</strong> folgenden Berufsfel<strong>der</strong> befähigt ist:<br />

Berufsfeld A - Künstlerische Arbeit mit gesellschaftlichen Gruppen,<br />

Berufsfeld B - Künstlerische Arbeit in kulturellen <strong>Institut</strong>ionen,<br />

Berufsfeld C - Künstlerische Arbeit <strong>im</strong> öffentlichen Raum,<br />

Berufsfeld D - Künstlerische Arbeit <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> <strong>der</strong> wissenschaftlichen und medialen Bildproduktion.<br />

(2) Durch die einzelnen Modulprüfungen als Bestandteile <strong>der</strong> Masterprüfung wird nachgewiesen, dass die<br />

wesentlichen Lernziele <strong>der</strong> jeweiligen Module <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Studienziele erfüllt worden sind.<br />

§ 3 Zugangsvoraussetzungen<br />

Die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren werden in <strong>der</strong> Zulassungsordnung des Studiengangs<br />

geregelt.<br />

§ 4 Zeugnis und Hochschulgrad, Diploma Supplement<br />

(1) Über die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung werden ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt. Mit <strong>der</strong><br />

Urkunde wird <strong>der</strong> Hochschulgrad Master of Arts (M.A.) verliehen. Das Zeugnis gibt Auskunft über das Thema <strong>der</strong><br />

Abschlussarbeit sowie die studierten Module mit den entsprechenden Leistungspunkten einschließlich <strong>der</strong> Titel<br />

<strong>der</strong> besuchten Lehrveranstaltungen und <strong>der</strong> Namen <strong>der</strong> Lehrenden. Es enthält die Begutachtung <strong>der</strong><br />

Abschlussarbeit verbunden mit dem Gesamtgutachten <strong>der</strong> Prüfungskommission, in dem die beson<strong>der</strong>en<br />

Studienleistungen, Kenntnisse und Fähigkeiten des Kandidaten bzw. <strong>der</strong> Kandidatin dargestellt werden.<br />

(2) Das Zeugnis wird von dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem Dekan o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Dekanin und<br />

dem Gutachter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gutachterin unterzeichnet, die Urkunde vom Dekan o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Dekanin und vom<br />

Präsidenten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Präsidentin. Beide tragen das Siegel <strong>der</strong> Universität <strong>der</strong> Künste Berlin.<br />

(3) Mit dem Zeugnis über den Abschluss des Masterstudiums wird dem Absolventen bzw. <strong>der</strong> Absolventin ein<br />

Diploma Supplement verliehen, das <strong>der</strong> Einstufung und Bewertung des Abschlusses nach national und<br />

international gebräuchlichen Standards dient.<br />

§ 5 Modularisierung und Prüfungsaufbau<br />

(1) Das gesamte Studium besteht aus Modulen. Sie bilden Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus mehreren<br />

Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Die Prüfung <strong>der</strong> Studienleistungen eines Moduls findet in den<br />

dazugehörigen Lehrveranstaltungen statt. Eine Modulprüfung ist „bestanden“, wenn alle Studienleistungen des<br />

Moduls erbracht worden sind.<br />

(2) Die Abschlussprüfung setzt sich zusammen aus unbenoteten studienbegleitenden Modulprüfungen und <strong>der</strong><br />

unbenoteten Abschlussmodulprüfung.<br />

§ 6 Regelstudienzeit und Studienumfang<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.<br />

(2) Der gesamte Studienaufwand wird durch ein Leistungspunktesystem abgebildet. Das Studium umfasst<br />

insgesamt 120 Leistungspunkte und in <strong>der</strong> Regel 30 Leistungspunkte pro Semester. Einem Leistungspunkt liegen<br />

ca. 30 Arbeitsstunden zugrunde. Jedem Modul und seinen einzelnen Lehrveranstaltungen werden entsprechend<br />

dem Studienaufwand Leistungspunkte zugeordnet. Leistungspunkte zum Nachweis bisheriger Studienleistungen<br />

werden nur nach bestandener Modulprüfung o<strong>der</strong> Teilprüfung vergeben.<br />

(3) Für Studierende, die das Studium neben einer beruflichen Tätigkeit o<strong>der</strong> neben einer gleichartigen zeitlichen<br />

Belastung absolvieren wollen, besteht die Möglichkeit <strong>der</strong> Immatrikulation als Teilzeitstudierende. Für<br />

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