NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ZENK<br />
>><br />
Auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufbauend hat das<br />
OLG München mit Urteil vom 20. November 2007 zur „bauablaufbezogenen<br />
Darlegung“ Folgendes ergänzt:<br />
„Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Falle von Behinderungen<br />
der Anspruchssteller zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf<br />
darlegen muss, dann die genaue Behinderung darlegen muss und<br />
schließlich deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistung. Beispielsweise<br />
müsste dargelegt werden, welche Arbeiter in welchem Zeitraum die vorgesehene<br />
Tätigkeit nicht ausführen konnten und untätig bleiben mussten. Dazu<br />
gehört die Darlegung, warum sie in dem Bauvorhaben auch nicht anderweitig<br />
eingesetzt werden konnten.“<br />
Das Urteil des OLG München ist rechtskräftig.<br />
Die von der Rechtsprechung geforderte „bauablaufbezogene Darstellung“ der<br />
jeweiligen Behinderungen ist erforderlich, weil nur so erkennbar wird, dass die<br />
behauptete Behinderung überhaupt einen negativen Einfluss auf den tatsächlichen<br />
Bauablauf genommenen hat. Dies ist keineswegs zwingend. Stellt ein<br />
Auftraggeber beispielsweise einen Architektenplan für das 2. Obergeschoss<br />
eines Hauses später zur Verfügung als im Vertragsterminplan vereinbart, so<br />
befindet er sich insoweit in Verzug. Dies führt allerdings nur dann zu einer<br />
relevanten Behinderung, wenn der Auftragnehmer den Plan aufgrund des Bauablaufs<br />
auch tatsächlich schon braucht, was z. B. dann nicht der Fall wäre, wenn<br />
er aus anderen Gründen erst dabei ist, die Baugrube auszuheben. Es geht bei<br />
der geforderten „bauablaufbezogenen Darstellung“ folglich um die Darlegung<br />
der Kausalität. Dies ist – wie die Erfahrung zeigt – bei größeren Maßnahmen<br />
fast nur möglich, wenn die Auswirkungen von Störungen – sofort nach deren Eintritt<br />
– täglich auf der Baustelle dokumentiert werden.<br />
[DIPL.-ING (FH) FLORIAN WERNER • werner@zenk.com]<br />
zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 19