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NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte

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ZENK<br />

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Auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufbauend hat das<br />

OLG München mit Urteil vom 20. November 2007 zur „bauablaufbezogenen<br />

Darlegung“ Folgendes ergänzt:<br />

„Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Falle von Behinderungen<br />

der Anspruchssteller zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf<br />

darlegen muss, dann die genaue Behinderung darlegen muss und<br />

schließlich deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistung. Beispielsweise<br />

müsste dargelegt werden, welche Arbeiter in welchem Zeitraum die vorgesehene<br />

Tätigkeit nicht ausführen konnten und untätig bleiben mussten. Dazu<br />

gehört die Darlegung, warum sie in dem Bauvorhaben auch nicht anderweitig<br />

eingesetzt werden konnten.“<br />

Das Urteil des OLG München ist rechtskräftig.<br />

Die von der Rechtsprechung geforderte „bauablaufbezogene Darstellung“ der<br />

jeweiligen Behinderungen ist erforderlich, weil nur so erkennbar wird, dass die<br />

behauptete Behinderung überhaupt einen negativen Einfluss auf den tatsächlichen<br />

Bauablauf genommenen hat. Dies ist keineswegs zwingend. Stellt ein<br />

Auftraggeber beispielsweise einen Architektenplan für das 2. Obergeschoss<br />

eines Hauses später zur Verfügung als im Vertragsterminplan vereinbart, so<br />

befindet er sich insoweit in Verzug. Dies führt allerdings nur dann zu einer<br />

relevanten Behinderung, wenn der Auftragnehmer den Plan aufgrund des Bauablaufs<br />

auch tatsächlich schon braucht, was z. B. dann nicht der Fall wäre, wenn<br />

er aus anderen Gründen erst dabei ist, die Baugrube auszuheben. Es geht bei<br />

der geforderten „bauablaufbezogenen Darstellung“ folglich um die Darlegung<br />

der Kausalität. Dies ist – wie die Erfahrung zeigt – bei größeren Maßnahmen<br />

fast nur möglich, wenn die Auswirkungen von Störungen – sofort nach deren Eintritt<br />

– täglich auf der Baustelle dokumentiert werden.<br />

[DIPL.-ING (FH) FLORIAN WERNER • werner@zenk.com]<br />

zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 19

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