NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ZENK<br />
>><br />
Mit dem Bundes-Raumordnungsplan für die AWZ in der Nordsee und einem<br />
jedenfalls von der bisherigen Bundesregierung vorgesehenen Bundes-Raumordnungsplan<br />
für die AWZ in der Ostsee soll eine Offshore-Windenergienutzung<br />
mit einer Leistung von insgesamt ca. 12.000 MW gesichert werden. Davon entfallen<br />
etwa 8.000 MW auf die vom Bund für die Nordsee im Raumordnungsplan<br />
festgelegten und für die Ostsee vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie,<br />
der übrige Teil auf bereits bestandskräftig genehmigte Windparks außerhalb<br />
dieser Vorranggebiete. Darüber hinaus ist im Raumordnungsplan für die AWZ in<br />
der Nordsee das Ziel festgelegt, bis zum Jahre 2030 eine Offshore-Windenergienutzung<br />
im Umfang von bis zu 25.000 MW zu erreichen.<br />
Damit hat der Bund einen planungsrechtlichen Rahmen für die Windenergienutzung<br />
in der Nordsee geschaffen. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung<br />
den Raumordnungsplan für die AWZ in der Ostsee – wie von der<br />
bisherigen Bundesregierung geplant – noch im Herbst 20<strong>09</strong> erlassen wird. Im<br />
Interesse der Planungssicherheit für die Entwickler und Betreiber von Offshore-<br />
Windparks wäre dies zu begrüßen.<br />
[DR. RALF HÜTING • hueting@zenk.com]<br />
[DR. WOLFGANG HOPP • hopp@zenk.com]<br />
zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 7