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NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte

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ZENK<br />

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Mit dem Bundes-Raumordnungsplan für die AWZ in der Nordsee und einem<br />

jedenfalls von der bisherigen Bundesregierung vorgesehenen Bundes-Raumordnungsplan<br />

für die AWZ in der Ostsee soll eine Offshore-Windenergienutzung<br />

mit einer Leistung von insgesamt ca. 12.000 MW gesichert werden. Davon entfallen<br />

etwa 8.000 MW auf die vom Bund für die Nordsee im Raumordnungsplan<br />

festgelegten und für die Ostsee vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie,<br />

der übrige Teil auf bereits bestandskräftig genehmigte Windparks außerhalb<br />

dieser Vorranggebiete. Darüber hinaus ist im Raumordnungsplan für die AWZ in<br />

der Nordsee das Ziel festgelegt, bis zum Jahre 2030 eine Offshore-Windenergienutzung<br />

im Umfang von bis zu 25.000 MW zu erreichen.<br />

Damit hat der Bund einen planungsrechtlichen Rahmen für die Windenergienutzung<br />

in der Nordsee geschaffen. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung<br />

den Raumordnungsplan für die AWZ in der Ostsee – wie von der<br />

bisherigen Bundesregierung geplant – noch im Herbst 20<strong>09</strong> erlassen wird. Im<br />

Interesse der Planungssicherheit für die Entwickler und Betreiber von Offshore-<br />

Windparks wäre dies zu begrüßen.<br />

[DR. RALF HÜTING • hueting@zenk.com]<br />

[DR. WOLFGANG HOPP • hopp@zenk.com]<br />

zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 7

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