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NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte

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ZENK<br />

DR. RALF HÜTING<br />

DR. WOLFGANG HOPP<br />

Bebauungsplan für das GroSSkraftwerk Datteln<br />

für unwirksam erklärt - neue Hürden für den Kraftwerksbau<br />

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) hat<br />

dem Bau des geplanten größten Kraftwerksblocks in Europa durch E.ON<br />

am Standort Datteln die planungsrechtliche Grundlage entzogen, indem<br />

es mit Urteil vom 3. September 20<strong>09</strong> auf die Klage eines Landwirtes den<br />

erforderlichen Bebauungsplan der Stadt Datteln für unwirksam erklärt hat<br />

(Az.: <strong>10</strong> D 121/07.NE). Damit ist das Schicksal dieses bereits in Bau befindlichen<br />

Großprojekts mit einem Investitionsvolumen von etwa € 1,2 Mrd.<br />

völlig offen.<br />

Nach Auffassung des OVG Münster ist der Bebauungsplan insbesondere mit den<br />

Zielen der Raumordnung unvereinbar. Die von der Stadt Datteln im Bebauungsplan<br />

vorgenommene Ausweisung eines Kraftwerksstandortes widerspreche dem<br />

Landesentwicklungsplan (LEP), weil darin für das Stadtgebiet Datteln ein anderer<br />

Kraftwerksstandort festgelegt sei. Darüber hinaus verstoße der Bebauungsplan<br />

gegen die im LEP enthaltenen Festlegungen zum Klimaschutz und gegen<br />

die im Landesentwicklungsprogramm enthaltene Vorgabe, vorrangig den Einsatz<br />

einheimischer und regenerativer Energieträger anzustreben.<br />

Der Bebauungsplan leidet nach Ansicht des Gerichts außerdem an zahlreichen<br />

Abwägungsmängeln. Insbesondere fehle es an einer sachgerechten Ermittlung<br />

und Bewertung der Abstandsproblematik. Außerdem sei die Bewältigung der<br />

durch die Nachbarschaft des Kraftwerksstandortes zu Wohngebieten begründeten<br />

Konflikte zu Unrecht nahezu vollständig in das immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigungsverfahren verlagert worden. Der Bebauungsplan sei zudem unter<br />

anderem mit dem europäischen Naturschutzrecht und den Vorschriften zum<br />

Bodenschutz unvereinbar.<br />

Die Bezirksregierung Münster hat aufgrund dieses Urteils inzwischen einen<br />

Teilbaustopp zum Kraftwerk Datteln erlassen.<br />

>><br />

zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 4

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