NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ZENK<br />
DR. RALF HÜTING<br />
DR. WOLFGANG HOPP<br />
Bebauungsplan für das GroSSkraftwerk Datteln<br />
für unwirksam erklärt - neue Hürden für den Kraftwerksbau<br />
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) hat<br />
dem Bau des geplanten größten Kraftwerksblocks in Europa durch E.ON<br />
am Standort Datteln die planungsrechtliche Grundlage entzogen, indem<br />
es mit Urteil vom 3. September 20<strong>09</strong> auf die Klage eines Landwirtes den<br />
erforderlichen Bebauungsplan der Stadt Datteln für unwirksam erklärt hat<br />
(Az.: <strong>10</strong> D 121/07.NE). Damit ist das Schicksal dieses bereits in Bau befindlichen<br />
Großprojekts mit einem Investitionsvolumen von etwa € 1,2 Mrd.<br />
völlig offen.<br />
Nach Auffassung des OVG Münster ist der Bebauungsplan insbesondere mit den<br />
Zielen der Raumordnung unvereinbar. Die von der Stadt Datteln im Bebauungsplan<br />
vorgenommene Ausweisung eines Kraftwerksstandortes widerspreche dem<br />
Landesentwicklungsplan (LEP), weil darin für das Stadtgebiet Datteln ein anderer<br />
Kraftwerksstandort festgelegt sei. Darüber hinaus verstoße der Bebauungsplan<br />
gegen die im LEP enthaltenen Festlegungen zum Klimaschutz und gegen<br />
die im Landesentwicklungsprogramm enthaltene Vorgabe, vorrangig den Einsatz<br />
einheimischer und regenerativer Energieträger anzustreben.<br />
Der Bebauungsplan leidet nach Ansicht des Gerichts außerdem an zahlreichen<br />
Abwägungsmängeln. Insbesondere fehle es an einer sachgerechten Ermittlung<br />
und Bewertung der Abstandsproblematik. Außerdem sei die Bewältigung der<br />
durch die Nachbarschaft des Kraftwerksstandortes zu Wohngebieten begründeten<br />
Konflikte zu Unrecht nahezu vollständig in das immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigungsverfahren verlagert worden. Der Bebauungsplan sei zudem unter<br />
anderem mit dem europäischen Naturschutzrecht und den Vorschriften zum<br />
Bodenschutz unvereinbar.<br />
Die Bezirksregierung Münster hat aufgrund dieses Urteils inzwischen einen<br />
Teilbaustopp zum Kraftwerk Datteln erlassen.<br />
>><br />
zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 4