NEWS 10/09 - Zenk Rechtsanwälte
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ZENK<br />
DR. RALF HÜTING<br />
DR. MARTIN DÜWEL<br />
Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />
Die SektVO ist da! Ein Grund zum Feiern?<br />
ZENK-Schlaglicht<br />
„Vergaberecht“<br />
Mit der neuen „Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe<br />
von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und<br />
der Energieversorgung anzuwendenden Regeln“ (kurz SektVO) ist am<br />
29. September 20<strong>09</strong> ein weiterer Meilenstein der umfassenden Vergaberechtsreform<br />
in Kraft getreten. Zuvor war im April die umfangreichste<br />
Änderung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, nämlich das<br />
„Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ in Kraft getreten.<br />
Für Sektorenauftraggeber, also solche, die auf den Gebieten der Trinkwasseroder<br />
Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, gilt mit Inkrafttreten der<br />
SektVO ein neues Recht. Im Sinne des Vereinfachungs- und Verschlankungsgedankens<br />
der gesamten Vergaberechtsreform erfolgt mit der SektVO eine Neuregelung<br />
der für die Sektorenauftraggeber anzuwendenden Vergaberegeln in<br />
einer Vorschrift. Die Verordnung ersetzt für den Sektorenbereich die Vergabeverordnung<br />
(VgV), die bisher die öffentlichen Auftraggeber aller Bereiche verpflichtete,<br />
bei der Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte die<br />
Verdingungsverordnungen VOL/A, VOB/A und VOF anzuwenden. Somit werden<br />
auch die bisher anzuwendenden Abschnitte 3 und 4 der VOL/A und der VOB/A<br />
für die Sektorenauftraggeber obsolet.<br />
Die neue SektVO umfasst 34 Paragraphen in 7 Abschnitten mit insgesamt<br />
3 Anhängen. Der Gesetzgeber hat sich dabei bemüht, in Anlehnung an den<br />
Ablauf eines Vergabeverfahrens die anzuwendenden Vorschriften benutzerfreundlich<br />
vorzugeben.<br />
Eine der wichtigsten Neuerungen der SektVO ist die Aufgabe der Unterscheidung<br />
zwischen Auftraggebern in den Bereichen ÖPNV und Wasserversorgung<br />
einerseits und in den Bereichen Energie und Flughafenbetrieb andererseits. Die<br />
Beendigung dieser Unterscheidung führt für die Auftraggeber des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs und der Wasserversorgung zu Erleichterungen bei der<br />
Vergabe von Aufträgen. Außerdem fasst die neue Verordnung einheitlich die<br />
Vergaberegelungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich<br />
zusammen.<br />
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zenk <strong>NEWS</strong> | <strong>10</strong>/<strong>09</strong> | www.zenk.com 2