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Spielplatz-Scouts - Freizeit und Spiel

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Weitere Möglichkeiten eröffnen sich durch das<br />

Instrument des städtebaulichen Vertrags, mit<br />

dem die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher<br />

Maßnahmen durch den Vertragspartner<br />

auf eigene Kosten, die Förderung <strong>und</strong><br />

Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten<br />

Ziele <strong>und</strong> die Übernahme von Kosten oder<br />

sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde<br />

für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder<br />

entstanden sind <strong>und</strong> die Voraussetzung oder<br />

Folge des geplanten Vorhabens sind, vereinbart<br />

werden können 12 . Insbesondere bei neu angelegten<br />

Gebieten, aber auch bei der Sanierung<br />

vorhandener Bebauung bestehen also rechtliche<br />

Instrumente, mit denen öffentlich-private<br />

Partnerschaften eingeleitet <strong>und</strong> durchgesetzt<br />

werden können.<br />

Freifl ächengestaltung <strong>und</strong> -unterhaltung<br />

durch private Dienstleister<br />

Aber auch für öffentliche <strong>Spiel</strong>plätze ergeben<br />

sich weitere kommunale Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Das betrifft zum Beispiel die Einrichtung<br />

<strong>und</strong> Unterhaltung von <strong>Freizeit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Spiel</strong>fl ächen.<br />

Vergleichbar dem Facility Management,<br />

wie es von der öffentlichen Hand bei Gebäu-den<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen vermehrt nachgefragt wird,<br />

bieten Hersteller von <strong>Spiel</strong>geräten zuneh-mend<br />

Komplettlösungen an, die neben der Planung<br />

<strong>und</strong> Einrichtung von <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>-fl ächen<br />

auch die Dienstleistung umfasst, die <strong>Spiel</strong>plätze<br />

laufend zu kontrollieren, defekte <strong>Spiel</strong>geräte<br />

auszutauschen oder zu ersetzen. Rechtlich<br />

gesehen handelt es sich hierbei nicht um eine<br />

öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) im engeren<br />

Sinne, sondern um einen Beschaf-fungsvorgang:<br />

Die Gemeinde beschafft sich bei privaten<br />

Unternehmen Güter <strong>und</strong> Dienstleis-tungen<br />

(<strong>Spiel</strong>geräte <strong>und</strong> deren Wartung <strong>und</strong> Unterhaltung).<br />

Im Außenverhältnis zu den Bür-gern, die<br />

die <strong>Spiel</strong>plätze in Anspruch nehmen, bleibt die<br />

Gemeinde für die Sicherheit verant-wortlich;<br />

allerdings muss sie diese Pfl ichten nicht mehr<br />

selbst erfüllen, sondern bedient sich dazu im<br />

Innenverhältnis der Privatunternehmen. Ihre<br />

Leistungsverantwortung wandelt sich in eine<br />

Gewährleistungsverantwortung. Auf diese Weise<br />

können Haftungs- <strong>und</strong> Regressrisiken weitestgehend<br />

abgesichert werden. 13<br />

Finanzwirtschaftlich positive Auswirkungen<br />

des Outsourcing<br />

Die Einschaltung privater Dritter kann zu Kosteneinsparungen<br />

<strong>und</strong> damit zur Haushaltsentlastung<br />

beitragen. Kosten eingespart werden können<br />

für die Gemeinde schon deshalb, weil der<br />

<strong>Spiel</strong>gerätehersteller, der diese Dienstleistung<br />

für eine Vielzahl von Kommunen anbietet, Ra-<br />

tionalisierung- <strong>und</strong> Größenvorteile (economies<br />

of scale) erzielen kann, die einzelnen Gemeinden<br />

verschlossen sind, <strong>und</strong> sich Potentiale in<br />

Bezug auf die Finanzierung, die buchhalterische<br />

Erfassung <strong>und</strong> die steuerliche Behandlung ergeben<br />

können. Bei sorgfältiger rechtlicher Gestaltung<br />

können sich damit Qualitätsverbesserungen<br />

bei gleichen oder niedrigeren Kosten<br />

zugleich ergeben.<br />

Realistische Kostenanalyse<br />

des Ist-Zustands<br />

Erster Ansatzpunkt einer Verbesserung gegenüber<br />

dem Status Quo ist die Analyse des Ist-<br />

Zustands <strong>und</strong> der tatsächlich für die Aufgaben<br />

der Freifl ächen-/<strong><strong>Spiel</strong>platz</strong>bewirtschaftung<br />

entstehenden Kosten. Auf die i. d. R. auf rein<br />

externe Kosten gerichteten Haushaltsansätze<br />

kann zur Einschätzung der tatsächlich anfallenden<br />

Kosten nur bedingt zurückgegriffen<br />

werden. Vielmehr liegen die tatsächlichen Kosten<br />

der Bewirtschaftung meist sehr viel höher<br />

als diese Ansätze. So können in den doppischen<br />

Haushalten zwar gr<strong>und</strong>sätzlich die tatsächlich<br />

entstehenden Kosten von Produkten (defi niert<br />

als Leistungen gegenüber den Bürgern) abgebildet<br />

werden; dies setzt jedoch eine funktionierende<br />

interne Leistungsverrechnung nebst<br />

Kostenrechnung voraus, die in der Praxis eher<br />

selten ausgeprägt <strong>und</strong> sachgerecht ausgestaltet<br />

vorhanden ist. In den Produktrahmenplänen<br />

der Länder fi ndet man teilweise Produkte wie<br />

„Einrichtungen der Jugendarbeit“ mit den Leistungen<br />

„<strong>Spiel</strong>plätze“ oder „Einrichtungen der<br />

Stadtranderholung“ oder die Produkte „Freifl<br />

ächen“, „Sportstätten“, „öffentliches Grün/<br />

Landschaftsbau“ oder „Erholungseinrichtungen“.<br />

Jedoch ist die Produktebene meist nicht<br />

bis auf einzelne <strong>Spiel</strong>stätten oder Freifl ächen<br />

heruntergebrochen, Informationen aus der Kostenrechnung<br />

(sofern überhaupt existent) bilden<br />

ebenfalls oftmals keine ausreichend detaillierten<br />

Kostenstellengliederungen. Insbesondere<br />

eine verursachungsgerechte Verteilung von<br />

Gemeinkosten <strong>und</strong> Abschreibungen auf die jeweiligen<br />

Produkte bzw. Leistungen fi ndet selten<br />

vollständig statt. Zudem sind Ziele <strong>und</strong> Kennzahlen,<br />

die ggf. Aussagen zu Nutzungsgraden<br />

oder Ähnlichem bieten, kaum vorhanden. Dies<br />

alles erschwert einen Einblick in die tatsächlich<br />

anfallenden Kosten dieser Bereiche <strong>und</strong><br />

lässt die Ansätze im Haushaltsplan häufi g niedriger<br />

erscheinen, als sie tatsächlich sind.<br />

Gestufte Dienstleistungsmodelle<br />

Nach Analyse der realistisch entstehenden eigenen<br />

Kosten erfolgt in einem weiteren Schritt<br />

der Vergleich mit privaten Dienstleistern, um<br />

1. Siehe zu den geänderten Bedingungen in der<br />

Globalisierung Geoff Colvin, Talent Is Overrated<br />

– What Really Separates World-Class<br />

Performers from Everybody Else, 2008.<br />

2. Diese Bewertung liegt etwa auch dem<br />

Angebot der „<strong>Spiel</strong>leitplanung“ zugr<strong>und</strong>e,<br />

http://www.spielleitplanung.de.<br />

3. Das Angebot r<strong>und</strong> um das Thema Stadtmarketing<br />

ist vielfältig, siehe etwa Deutsches<br />

Institut für Urbanistik, Stadtmarketing: Ein<br />

leistungsfähiges Instrument auch in Krisenzeiten?,<br />

Seminar am 1./2. 6. 2010, http://www.<br />

difu.de/sites/difu.de/fi les/archiv/veranstaltungen/10_stadtmarketing.programm.pdf.<br />

4.<br />

§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch – BauGB.<br />

5. Siehe beispielsweise Landesgesetz über die<br />

öffentliche Förderung von Sport <strong>und</strong> <strong>Spiel</strong><br />

in Rheinland-Pfalz (Sportförderungsgesetz –<br />

SportFG -); Berliner Gesetz über öffentliche<br />

Kinderspielplätze – Kinderspielplatzgesetz<br />

(KiSpG) vom 5. 3. 2010; Niedersächsisches<br />

Gesetz über <strong>Spiel</strong>plätze (<strong>Spiel</strong>plG) vom 6. 2.<br />

1973, zuletzt geändert durch Art. 2 ModellkommunenÄndG<br />

vom 10. 12. 1008; Saarländisches<br />

Gesetz über <strong>Spiel</strong>plätze (<strong>Spiel</strong>plG) vom<br />

6. 11. 19743, zuletzt geändert durch § 101<br />

des Gesetzes Nr. 1370 vom 27. 3. 1996.<br />

6. Meinungsstreit herrscht nicht nur über den<br />

Umfang der Pfl ichtaufgaben. Umstrittenen<br />

sind heutzutage bereits die Fragen, wie weit<br />

Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben<br />

einschränken dürfen. Siehe B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht,<br />

Urteil vom 27. 5. 2009 – 8 C<br />

10.08, <strong>und</strong> Hessischer Verwaltungsgerichtshof,<br />

Urteil vom 4. 3. 2010, 8 A 2613/09 (zum<br />

Verbot der „materiellen Privatisierung“ eines<br />

Weihnachtsmarktes).<br />

7. Siehe Karl Schmidt <strong>und</strong> Peter Haberer, Rheinland-Pfälzisches<br />

SportFG, Kommentar, Praxis<br />

der Kommunalverwaltung, Erläuterungen zum<br />

<strong><strong>Spiel</strong>platz</strong>-Programm Rheinland-Pfalz vom<br />

29. 5. 1973.<br />

8. Die Reaktionen auf den Investitionsrückstau<br />

in öffentlichen Infrastrukturbereichen sind<br />

augenfällig – etwa die ÖPP Deutschland<br />

AG, die 2008 unter der Federführung des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums der Finanzen sowie des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung gegründet <strong>und</strong> – selbst<br />

als öffentlich-private Initiative über eine<br />

Rahmenvereinbarung von zehn B<strong>und</strong>esländern,<br />

82 Kommunen, 33 weiteren öffentlichen<br />

Auftraggebern sowie über 70 Unternehmen<br />

getragen wird (http://www.partnerschaftendeutschland.de/).<br />

9. BGH, Urteil vom 01.03.1988, VI ZR 190/87<br />

unter Hinweis auf BGH, NJW 1988, 48=VersR<br />

1987, 891, 892.<br />

10. Siehe Winkelmüller, Sicherheitskonzepte, Unterhaltspfl<br />

ichten, Prüfung <strong>und</strong> Zertifi zierung –<br />

Rechtliche Anforderungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />

zur Haftungsvermeidung, FreeLounge 1/2010,<br />

105 ff.<br />

11. Siehe beispielsweise § 9 Abs. 2 Bauordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung<br />

– (BauO NRW).<br />

12. § 11 Abs. 1 Nr. 1 – 3 Baugesetzbuch – BauGB.<br />

13. Siehe Winkelmüller, Sicherheitskonzepte, Unterhaltspfl<br />

ichten, Prüfung <strong>und</strong> Zertifi zierung –<br />

Rechtliche Anforderungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />

zur Haftungsvermeidung, FreeLounge 1/2010,<br />

105 ff.<br />

Recht | 97

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