Spielplatz-Scouts - Freizeit und Spiel
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Weitere Möglichkeiten eröffnen sich durch das<br />
Instrument des städtebaulichen Vertrags, mit<br />
dem die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher<br />
Maßnahmen durch den Vertragspartner<br />
auf eigene Kosten, die Förderung <strong>und</strong><br />
Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten<br />
Ziele <strong>und</strong> die Übernahme von Kosten oder<br />
sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde<br />
für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder<br />
entstanden sind <strong>und</strong> die Voraussetzung oder<br />
Folge des geplanten Vorhabens sind, vereinbart<br />
werden können 12 . Insbesondere bei neu angelegten<br />
Gebieten, aber auch bei der Sanierung<br />
vorhandener Bebauung bestehen also rechtliche<br />
Instrumente, mit denen öffentlich-private<br />
Partnerschaften eingeleitet <strong>und</strong> durchgesetzt<br />
werden können.<br />
Freifl ächengestaltung <strong>und</strong> -unterhaltung<br />
durch private Dienstleister<br />
Aber auch für öffentliche <strong>Spiel</strong>plätze ergeben<br />
sich weitere kommunale Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
Das betrifft zum Beispiel die Einrichtung<br />
<strong>und</strong> Unterhaltung von <strong>Freizeit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Spiel</strong>fl ächen.<br />
Vergleichbar dem Facility Management,<br />
wie es von der öffentlichen Hand bei Gebäu-den<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen vermehrt nachgefragt wird,<br />
bieten Hersteller von <strong>Spiel</strong>geräten zuneh-mend<br />
Komplettlösungen an, die neben der Planung<br />
<strong>und</strong> Einrichtung von <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>-fl ächen<br />
auch die Dienstleistung umfasst, die <strong>Spiel</strong>plätze<br />
laufend zu kontrollieren, defekte <strong>Spiel</strong>geräte<br />
auszutauschen oder zu ersetzen. Rechtlich<br />
gesehen handelt es sich hierbei nicht um eine<br />
öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) im engeren<br />
Sinne, sondern um einen Beschaf-fungsvorgang:<br />
Die Gemeinde beschafft sich bei privaten<br />
Unternehmen Güter <strong>und</strong> Dienstleis-tungen<br />
(<strong>Spiel</strong>geräte <strong>und</strong> deren Wartung <strong>und</strong> Unterhaltung).<br />
Im Außenverhältnis zu den Bür-gern, die<br />
die <strong>Spiel</strong>plätze in Anspruch nehmen, bleibt die<br />
Gemeinde für die Sicherheit verant-wortlich;<br />
allerdings muss sie diese Pfl ichten nicht mehr<br />
selbst erfüllen, sondern bedient sich dazu im<br />
Innenverhältnis der Privatunternehmen. Ihre<br />
Leistungsverantwortung wandelt sich in eine<br />
Gewährleistungsverantwortung. Auf diese Weise<br />
können Haftungs- <strong>und</strong> Regressrisiken weitestgehend<br />
abgesichert werden. 13<br />
Finanzwirtschaftlich positive Auswirkungen<br />
des Outsourcing<br />
Die Einschaltung privater Dritter kann zu Kosteneinsparungen<br />
<strong>und</strong> damit zur Haushaltsentlastung<br />
beitragen. Kosten eingespart werden können<br />
für die Gemeinde schon deshalb, weil der<br />
<strong>Spiel</strong>gerätehersteller, der diese Dienstleistung<br />
für eine Vielzahl von Kommunen anbietet, Ra-<br />
tionalisierung- <strong>und</strong> Größenvorteile (economies<br />
of scale) erzielen kann, die einzelnen Gemeinden<br />
verschlossen sind, <strong>und</strong> sich Potentiale in<br />
Bezug auf die Finanzierung, die buchhalterische<br />
Erfassung <strong>und</strong> die steuerliche Behandlung ergeben<br />
können. Bei sorgfältiger rechtlicher Gestaltung<br />
können sich damit Qualitätsverbesserungen<br />
bei gleichen oder niedrigeren Kosten<br />
zugleich ergeben.<br />
Realistische Kostenanalyse<br />
des Ist-Zustands<br />
Erster Ansatzpunkt einer Verbesserung gegenüber<br />
dem Status Quo ist die Analyse des Ist-<br />
Zustands <strong>und</strong> der tatsächlich für die Aufgaben<br />
der Freifl ächen-/<strong><strong>Spiel</strong>platz</strong>bewirtschaftung<br />
entstehenden Kosten. Auf die i. d. R. auf rein<br />
externe Kosten gerichteten Haushaltsansätze<br />
kann zur Einschätzung der tatsächlich anfallenden<br />
Kosten nur bedingt zurückgegriffen<br />
werden. Vielmehr liegen die tatsächlichen Kosten<br />
der Bewirtschaftung meist sehr viel höher<br />
als diese Ansätze. So können in den doppischen<br />
Haushalten zwar gr<strong>und</strong>sätzlich die tatsächlich<br />
entstehenden Kosten von Produkten (defi niert<br />
als Leistungen gegenüber den Bürgern) abgebildet<br />
werden; dies setzt jedoch eine funktionierende<br />
interne Leistungsverrechnung nebst<br />
Kostenrechnung voraus, die in der Praxis eher<br />
selten ausgeprägt <strong>und</strong> sachgerecht ausgestaltet<br />
vorhanden ist. In den Produktrahmenplänen<br />
der Länder fi ndet man teilweise Produkte wie<br />
„Einrichtungen der Jugendarbeit“ mit den Leistungen<br />
„<strong>Spiel</strong>plätze“ oder „Einrichtungen der<br />
Stadtranderholung“ oder die Produkte „Freifl<br />
ächen“, „Sportstätten“, „öffentliches Grün/<br />
Landschaftsbau“ oder „Erholungseinrichtungen“.<br />
Jedoch ist die Produktebene meist nicht<br />
bis auf einzelne <strong>Spiel</strong>stätten oder Freifl ächen<br />
heruntergebrochen, Informationen aus der Kostenrechnung<br />
(sofern überhaupt existent) bilden<br />
ebenfalls oftmals keine ausreichend detaillierten<br />
Kostenstellengliederungen. Insbesondere<br />
eine verursachungsgerechte Verteilung von<br />
Gemeinkosten <strong>und</strong> Abschreibungen auf die jeweiligen<br />
Produkte bzw. Leistungen fi ndet selten<br />
vollständig statt. Zudem sind Ziele <strong>und</strong> Kennzahlen,<br />
die ggf. Aussagen zu Nutzungsgraden<br />
oder Ähnlichem bieten, kaum vorhanden. Dies<br />
alles erschwert einen Einblick in die tatsächlich<br />
anfallenden Kosten dieser Bereiche <strong>und</strong><br />
lässt die Ansätze im Haushaltsplan häufi g niedriger<br />
erscheinen, als sie tatsächlich sind.<br />
Gestufte Dienstleistungsmodelle<br />
Nach Analyse der realistisch entstehenden eigenen<br />
Kosten erfolgt in einem weiteren Schritt<br />
der Vergleich mit privaten Dienstleistern, um<br />
1. Siehe zu den geänderten Bedingungen in der<br />
Globalisierung Geoff Colvin, Talent Is Overrated<br />
– What Really Separates World-Class<br />
Performers from Everybody Else, 2008.<br />
2. Diese Bewertung liegt etwa auch dem<br />
Angebot der „<strong>Spiel</strong>leitplanung“ zugr<strong>und</strong>e,<br />
http://www.spielleitplanung.de.<br />
3. Das Angebot r<strong>und</strong> um das Thema Stadtmarketing<br />
ist vielfältig, siehe etwa Deutsches<br />
Institut für Urbanistik, Stadtmarketing: Ein<br />
leistungsfähiges Instrument auch in Krisenzeiten?,<br />
Seminar am 1./2. 6. 2010, http://www.<br />
difu.de/sites/difu.de/fi les/archiv/veranstaltungen/10_stadtmarketing.programm.pdf.<br />
4.<br />
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch – BauGB.<br />
5. Siehe beispielsweise Landesgesetz über die<br />
öffentliche Förderung von Sport <strong>und</strong> <strong>Spiel</strong><br />
in Rheinland-Pfalz (Sportförderungsgesetz –<br />
SportFG -); Berliner Gesetz über öffentliche<br />
Kinderspielplätze – Kinderspielplatzgesetz<br />
(KiSpG) vom 5. 3. 2010; Niedersächsisches<br />
Gesetz über <strong>Spiel</strong>plätze (<strong>Spiel</strong>plG) vom 6. 2.<br />
1973, zuletzt geändert durch Art. 2 ModellkommunenÄndG<br />
vom 10. 12. 1008; Saarländisches<br />
Gesetz über <strong>Spiel</strong>plätze (<strong>Spiel</strong>plG) vom<br />
6. 11. 19743, zuletzt geändert durch § 101<br />
des Gesetzes Nr. 1370 vom 27. 3. 1996.<br />
6. Meinungsstreit herrscht nicht nur über den<br />
Umfang der Pfl ichtaufgaben. Umstrittenen<br />
sind heutzutage bereits die Fragen, wie weit<br />
Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben<br />
einschränken dürfen. Siehe B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht,<br />
Urteil vom 27. 5. 2009 – 8 C<br />
10.08, <strong>und</strong> Hessischer Verwaltungsgerichtshof,<br />
Urteil vom 4. 3. 2010, 8 A 2613/09 (zum<br />
Verbot der „materiellen Privatisierung“ eines<br />
Weihnachtsmarktes).<br />
7. Siehe Karl Schmidt <strong>und</strong> Peter Haberer, Rheinland-Pfälzisches<br />
SportFG, Kommentar, Praxis<br />
der Kommunalverwaltung, Erläuterungen zum<br />
<strong><strong>Spiel</strong>platz</strong>-Programm Rheinland-Pfalz vom<br />
29. 5. 1973.<br />
8. Die Reaktionen auf den Investitionsrückstau<br />
in öffentlichen Infrastrukturbereichen sind<br />
augenfällig – etwa die ÖPP Deutschland<br />
AG, die 2008 unter der Federführung des<br />
B<strong>und</strong>esministeriums der Finanzen sowie des<br />
B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />
Stadtentwicklung gegründet <strong>und</strong> – selbst<br />
als öffentlich-private Initiative über eine<br />
Rahmenvereinbarung von zehn B<strong>und</strong>esländern,<br />
82 Kommunen, 33 weiteren öffentlichen<br />
Auftraggebern sowie über 70 Unternehmen<br />
getragen wird (http://www.partnerschaftendeutschland.de/).<br />
9. BGH, Urteil vom 01.03.1988, VI ZR 190/87<br />
unter Hinweis auf BGH, NJW 1988, 48=VersR<br />
1987, 891, 892.<br />
10. Siehe Winkelmüller, Sicherheitskonzepte, Unterhaltspfl<br />
ichten, Prüfung <strong>und</strong> Zertifi zierung –<br />
Rechtliche Anforderungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />
zur Haftungsvermeidung, FreeLounge 1/2010,<br />
105 ff.<br />
11. Siehe beispielsweise § 9 Abs. 2 Bauordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung<br />
– (BauO NRW).<br />
12. § 11 Abs. 1 Nr. 1 – 3 Baugesetzbuch – BauGB.<br />
13. Siehe Winkelmüller, Sicherheitskonzepte, Unterhaltspfl<br />
ichten, Prüfung <strong>und</strong> Zertifi zierung –<br />
Rechtliche Anforderungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />
zur Haftungsvermeidung, FreeLounge 1/2010,<br />
105 ff.<br />
Recht | 97