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Parteibegriff § 2 AußStrG

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Zulässigkeit des Revisionsrekurses<br />

→ absolut unstatthaft § 62 AußStrG<br />

→ Kosten<br />

→ Verfahrenshilfe<br />

→ Gebühren<br />

→ Entscheidungswert bis inkl 30.000 € +<br />

Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zugelassen +<br />

rein vermögensrechtliche Sache<br />

→ bei Nichtzulassung des ordentlichen Revisionsrekurses durch das<br />

Rekursgericht<br />

→ bei einem Entscheidungswert bis inkl 30.000 € Zulassungsvorstellung an<br />

das Rekursgericht § 63 AußStrG<br />

→ bei einem Entscheidungswert über 30.000 € oder nicht rein<br />

vermögensrechtliche Sache außerordentlicher Revisionsrekurs<br />

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