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Parteibegriff § 2 AußStrG

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Verfahrensgegenstand und Verfahrensgrundsätze<br />

→ Verfahrensgegenstand<br />

→ Verfahren mit Dispositionsgrundsatz: Rückgriff auf Kriterien des<br />

zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs<br />

→ Verfahren mit Offizialgrundsatz: Gericht hat den Verfahrensgegenstand<br />

spätestens in seiner ersten Verfahrenshandlung den Parteien gegenüber zu<br />

bezeichnen § 8 Abs 3 AußStrG<br />

→ Verfahrensgrundsätze<br />

→ idR Dispositionsgrundsatz § 8 Abs 1 AußStrG, Offizialgrundsatz bei<br />

gesetzlicher Anordnung<br />

→ Untersuchungsgrundsatz §§ 16, 31 AußStrG<br />

→ Parteien Prozessförderungs-, Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht<br />

§ 13 Abs 1, § 16 Abs 2 AußStrG<br />

→ Präklusionsfolge § 33 AußStrG<br />

→ eigene Säumnisregelung § 17 AußStrG<br />

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