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Parteibegriff § 2 AußStrG

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Revisionsrekursverfahren<br />

Verfahren beim ordentlichen Revisionsrekurs:<br />

1. Einbringung beim Erstgericht § 67 AußStrG<br />

→ Frist: 14 Tage<br />

→ Zurückweisung, außer mangels erheblicher Rechtsfrage<br />

2. Revisionsrekursbeantwortung in wichtigen Fällen § 68 AußStrG<br />

3. Zwischenverfahren vor dem Rekursgericht § 69 Abs 2 AußStrG<br />

4. Verfahren vor dem OGH §§ 70 f AußStrG<br />

→ Zulässigkeitsprüfung<br />

→ inhaltliche Behandlung und Entscheidung<br />

Verfahren beim außerordentlichen Revisionsrekurs:<br />

→ wie beim ordentlichen Revisionsrekurs, außer<br />

→ Vorlage direkt an den OGH<br />

→ Beantwortung direkt beim OGH einzubringen<br />

→ zT Begründungserleichterungen § 71 Abs 3 AußStrG<br />

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