21.11.2014 Aufrufe

Parteibegriff § 2 AußStrG

Parteibegriff § 2 AußStrG

Parteibegriff § 2 AußStrG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das Außerstreitverfahren - Allgemeines<br />

→ Qualifikation des Außerstreitverfahrens<br />

→ Abgrenzung zum Zivilprozess<br />

→ Zulässigkeit des streitigen/außerstreitigen Rechtswegs<br />

→ § 1 Abs 2 AußStrG – gesetzliche Zuweisung an das VaSt<br />

→ Außerstreitmaterien<br />

→ „schlüssige Verweisung“<br />

→ Nichtigkeitsgefahr § 56 AußStrG<br />

→ § 40a JN: Umdeutung nach dem Inhalt des Begehrens<br />

→ § 44 JN: amtswegige Überweisung des Antrags<br />

→ Rechtsgrundlagen<br />

→ AußStrG und Materiengesetze<br />

→ kein Generalverweis auf die Zivilprozessgesetze<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!