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Parteibegriff § 2 AußStrG

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Durchsetzung von Beschlüssen<br />

1. Zwangsmittel im Verfahren § 79 AußStrG<br />

→ Geld- und Haftstrafen<br />

→ zwangsweise Vorführung<br />

→ Abnahme von Beweismitteln<br />

→ Bestellung von Kuratoren zwecks Handlungsvornahme<br />

2. Vollstreckung von Beschlüssen<br />

→ idR nach der EO § 80 AußStrG → § 1 Z 6 EO<br />

→ ausnahmsweise nach AußStrG → § 110 AußStrG<br />

3. Einstweilige Verfügungen<br />

→ auch amtswegig im Offizialverfahren § 378a EO<br />

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