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281<br />
12/2001<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> am<br />
Mittwoch, dem 31. Oktober 2001, um 19.00 Uhr beginnend und um 21.15 Uhr endend.<br />
Tagungsort: Im Sitzungssaal der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>.<br />
Anwesend:<br />
1. Herr Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />
2. Herr Vizebürgermeister Franz Haslinger ÖVP<br />
3. Herr GV Christian Habersack ÖVP<br />
4. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />
5. Herr GRE Karl Stinglmayr für GR Dr. Clemens Ofner ÖVP<br />
6. Herr GRE Franz Antensteiner für GR Markus Thallinger ÖVP<br />
7. Herr GR Ing. Anton Burger ÖVP<br />
8. Frau GR Michaela Fischer ÖVP<br />
9. Herr GR Stefan Wasserbauer ÖVP<br />
10. Frau GRE Johanna Rohregger für GR Elfriede Löger ÖVP<br />
11. Herr GV Heinrich Stangl SPÖ<br />
12. Herr GV Helmut Brunner SPÖ<br />
13. Herr GV Johann Schweiger SPÖ<br />
14. Herr GRE Werner Gschaider für GR Karin Dreier SPÖ<br />
15. Herr GRE Günther Fehringer für GR Franz Antensteiner SPÖ<br />
16. Herr GR Rudolf Lackner SPÖ<br />
17. Herr GR Helmut Brandstätter SPÖ<br />
18. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />
19. Herr GR Ing. Werner Kreiter SPÖ<br />
20. Herr GR Reinhard Virag SPÖ<br />
21. Herr GRE Erwin Weißensteiner für GR Diether Beckel FPÖ<br />
22. Herr GR Manfred Gansterer FPÖ<br />
23. Frau GRE Marianne Wiesinger für GR Sieglinde Huber FORUM<br />
24. Herr GV Wolfgang Koblmüller FORUM<br />
25. Herr GR Karl Lanza FORUM<br />
Es fehlen entschuldigt:<br />
1. Herr GR Dr. Clemens Ofner dafür GRE Karl Stinglmayr ÖVP<br />
2. Herr GR Thallinger Markus dafür GRE Franz Antensteiner ÖVP<br />
3. Frau GR Elfriede Löger dafür GRE Johanna Rohregger ÖVP<br />
4. Frau GR Karin Dreier dafür GRE Werner Gschaider SPÖ<br />
5. Herr GR Franz Antensteiner dafür GRE Günther Fehringer SPÖ<br />
6. Herr GR Diether Beckel dafür GRE Erwin Weißensteiner FPÖ<br />
7. Frau GR Sieglinde Huber dafür GRE Marianne Wiesinger FORUM<br />
Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl als Vorsitzender begrüßt die erschienenen Mitglieder<br />
des Gemeinderates, eröffnet die 12. öffentliche Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode<br />
und stellt fest, dass:<br />
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12/2001<br />
a) die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder gemäß der vorliegenden Kurrende<br />
und soweit solche als entschuldigt gelten, an die Ersatzmitglieder – schriftlich, unter<br />
Angabe der Tagesordnung - am 24. Oktober 2001, durch Boten erfolgte;<br />
b) die Gemeinderatssitzung an der hiesigen Amtstafel kundgemacht und auch als<br />
Kundmachung bezeichnet wurde und<br />
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist.<br />
d) Es sind keine Gemeinderats(ersatz)mitglieder neu anzugeloben.<br />
e) Der Vorsitzende stellt den Antrag um die Aufnahme des Punktes: „Bericht Wohnungsausschuss“<br />
in die Tagesordnung, gemäß § 46 Abs. und § 5 Abs. 4, der<br />
OöGemO 1990 idgF..<br />
Der Antrag des Vorsitzenden auf Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig,<br />
durch ein Zeichen mit der Hand, angenommen.<br />
f) Der Tagesordnungspunkt 5. Berufung Kanalanschlussgebühr SPAR-Markt wird<br />
von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
g) Er bestellt Herrn Amtsleiter Arthur Rohregger zum Schriftführer dieser Gemeinderatssitzung<br />
Nr. 12/2001.<br />
Tagesordnung<br />
1. Nachtragsvoranschlag<br />
2. Rechnungsabschluß Kindergarten<br />
3. Budget Kindergarten<br />
4. Forststraßenbau<br />
5. Kaufvertrag Marktgemeinde – Fam. Robl<br />
6. Kaufangebot Bgm.-Wiese<br />
7. Grundverkauf Kaun, Stadler, Holl-Dietl<br />
8. Baurechtsvertrag Österr. Bundesforste<br />
9. Bericht Prüfungsausschuss<br />
10. Bericht Wohnungsausschuss<br />
11. Allfälliges<br />
Nachdem gegen die Tagesordnung kein Einwand erhoben wird, geht der Vorsitzende<br />
in die Tagesordnung über.<br />
Vorerst stellt er aber den neu bestellten Geschäftsführer der DMC TourismusgmbH<br />
Pyhrn-Priel, Herrn Andreas Krobath vor, der ab 1. Nov. d. J. seine Tätigkeit für die<br />
touristische Vermarktung in unserer Region übernehmen wird.<br />
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1. Nachtragsvoranschlag<br />
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12/2001<br />
1.1. Im ordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
Voranschlag Nachtrags-VA<br />
Einnahmen 51.203.000,-- 56.513.000,--<br />
Ausgaben 52.831.000,-- 58.099.000,--<br />
Fehlbetrag -1.628.000,-- -1.586.000,--<br />
Der Soll-Fehlbetrag des Nachtragsvoranschlages 2001 setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Abwicklung des Abganges 2000 S -1.351.000,--<br />
voraussichtlicher Abgang 2001 S -235.000,--<br />
Soll-Fehlbetrag 2001 S -1.586.000,--<br />
Für den Abgang im Jahr 2000 haben wir vom Land OÖ. Bedarfszuweisungsmittel<br />
in der Höhe von S 675.000,-- erhalten.<br />
Einnahmenerhöhungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 2 - Landesbeihilfe zu den Leasingraten der HS-II S 1.230.000,--<br />
Gruppe 6 - Mehreinnahmen bei den Verkehrsflächenbeiträgen S 250.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Strafgeldern S 108.000,--<br />
Gruppe 8 - Mehreinnahmen bei den Holzverkäufen S 291.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Wasseranschlussgebühren S 200.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Kanalanschlußgebühren S 600.000,--<br />
Versicherungsersatz für den Wasserschaden im<br />
Rathaus und im Haus Wdg. 28 S 290.000,--<br />
Gruppe 9 - Dividende 2000 Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen<br />
AG S 128.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Aufschließungsbeiträgen lt.<br />
RO S 200.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen S 72.000,--<br />
BZ Ausgleich ordentlicher Haushalt S 675.000,--<br />
Einnahmenverminderungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 2 Verkauf eines Schi-HS-Busses erst im Jahr 2002 S 120.000,--<br />
Mindereinnahmen bei der Schülerausspeisung, da<br />
40 Schüler weniger S 90.000,--<br />
Gruppe 8 - Mindereinnahmen bei der Vermietung von Geschäftslokalen<br />
S 81.000,--<br />
Gruppe 9 Mindereinnahmen bei der Grundsteuer S 116.000,--<br />
Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer S 350.000,--<br />
weniger Ertragsanteile für den Getränkesteuerausgleich<br />
S 81.000,--<br />
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12/2001<br />
Ausgabenerhöhungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 0 - Druckkosten Gemeindezeitung – Fa. Jost S 67.000,--<br />
Gruppe 2 - Übernahme der Reinigungskräfte in ein VB-<br />
Verhältnis S 170.000,--<br />
Fensteraustausch im Garderobenbereich der VS S 110.000,--<br />
Sanierung der WC-Anlagen und Malerarbeiten in der<br />
HS I S 170.000,--<br />
EDV-Ausstattung des 2. Informatik-Raumes in der<br />
HS II S 117.000,--<br />
Ankauf einer Schleifmaschine für die Schi-HS S 316.000,--<br />
Gruppe 6 - Mehrausgaben für die Straßeninstandhaltung S 125.000,--<br />
Bauhofhalle – höhere Fundamentkosten, Hochwasserklappen<br />
S 150.000,--<br />
Mehrausgaben für VB II Bauhof und geleistete Überstunden<br />
S 267.000,--<br />
Gruppe 7 - mehr Musikergagen und höhere AKM für das Marktfest<br />
S 88.000,--<br />
Gruppe 8 - mehr Schlägerungskosten und Entschädigung Grünbichler<br />
S 484.000,--<br />
Ablöse Aichinger, Abbruch Anbau Wdg. 28 und<br />
Parkplatzgestaltung S 275.000,--<br />
Rest Fassadenrenovierung Wdg. 41 S 99.000,--<br />
Rücklage für den Wasserleitungsbau S 100.000,--<br />
Zuführung an ao. Haushalt – Kanalerweiterung 2001 S 700.000,--<br />
Ausgabenverminderungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 2 - weniger Investitionen in der VS und HS I S 146.000,--<br />
Ankauf eines neuen Busses für die Schi-HS auf 2002<br />
verschoben S 330.000,-<br />
Gruppe 3 - weniger Stromverbrauch im Heimathaus S 64.000,--<br />
weniger geringwertige Wirtschaftsgüter für die Ortsgestaltung<br />
S 75.000,--<br />
Gruppe 6 - Neumann Peter seit April nicht mehr über BIS S 159.000,--<br />
Gruppe 7 - weniger Tourismusförderung S 100.000,--<br />
Gruppe 8 - Hager ab 19. 3. 2001 im Ruhestand S 115.000,--<br />
Minderausgaben für den Wasserleitungsbau S 120.000,--<br />
Kanalerweiterung wurde großteils im ao. Haushalt<br />
abgewickelt S 200.000,--<br />
Planungskosten für Veranstaltungszentrum auf 2002<br />
verschoben S 100.000,--<br />
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Gruppe 9 - weniger Zinsen für den Kassenkredit S 105.000,--<br />
1.2. Im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
Voranschlag Nachtrags-VA<br />
Einnahmen 11.864.000,-- 25.243.000,--<br />
Ausgaben 11.864.000,-- 25.633.000,--<br />
Fehlbetrag 0,-- 390.000,--<br />
Der Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Fehlbetrag Architektenwettbewerb Musikschulneubau Abschnitt<br />
3200) S 400.000,--<br />
Überschuß Straßenbauten und Asphaltierungen Abschnitt<br />
6124 u. 6125) S 10.000,--<br />
S 390.000,--<br />
Folgende Vorhaben wurden im Jahr 2001 neu begonnen:<br />
Kindergarten-Parkplatz: Der Parkplatz vor dem Caritas-Kindergarten wird neu<br />
gestaltet und die Säulen im Eingangsbereich, sowie der Zaun werden, nach der<br />
Beschädigung bei einem Einsatz der FFW im Vorjahr, wieder hergerichtet. Die<br />
Gesamtausgaben werden ca. S. 170.000,- betragen. Die Caritas leistet dazu einen<br />
Beitrag von S 100.000,-- und von der Wr. Städtischen wird eine Schadensabgeltung<br />
von S 70.000,-- erwartet.<br />
Grundstücksankäufe für das Sport und Freizeitzentrum: Die Grundankäufe<br />
für das Sport- und Freizeitzentrum wurden heuer getätigt. Die Gesamtausgaben<br />
einschließlich der Grunderwerbssteuer) betragen heuer S 5.617.000,--. An Notarkosten<br />
sind nächstes Jahr noch ca. S 235.000,-- zu bezahlen. Die Finanzierung<br />
erfolgt mit Einnahmen aus Grundverkäufen, aus einem Optionsvertrag mit<br />
der ÖMV, durch den Verkauf des Baurechtes an die Neue Heimat und durch die<br />
Sparkassen-Dividende 2000.<br />
Volksheim-Sesselankauf: Der Ankauf von neuen Sesseln für das Volksheim<br />
war dringend notwendig. Die Kosten von S 332.000,- werden mit einem Teil der<br />
Sparkassen-Dividende 1997 abgedeckt.<br />
Architektenwettbewerb für den Bau einer Musikschule und eines Veranstaltungssaales:<br />
Für den Architektenwettbewerb ist heuer noch mit Kosten von ca.<br />
S 400.000,-- zu rechnen.<br />
Hauenschildplatz-Gestaltung: Anläßlich des 100. Todestages von Herrn Professor<br />
Hauenschild wurde der Platz neben dem Haus Wdg. 41 neu gestaltet, ein<br />
Gedenkstein aufgestellt und eine Gedenkschrift herausgegeben. Die Gesamtkosten<br />
betragen ca. S 512.000,-- und werden mit einem Teil der Sparkassen-<br />
Dividende 1996 S 320.000,--), mit Holzerlösen S 92.000,--) und mit einem Landesbeitrag<br />
aus der Steinaktion S 100.000,--) finanziert.<br />
Ortsgestaltung – Abschnitt II: Für die Pflasterungsarbeiten und die Bepflanzung<br />
im Bereich Zöls – Grassecker ist heuer noch mit Kosten von ca. S<br />
686.000,-- zu rechnen, die mit Holzerlösen abgedeckt werden sollen.<br />
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12/2001<br />
GV Koblmüller stellt zum Punkt „Schülerausspeisung“ fest, dass anscheinend<br />
deshalb heuer um 40 Schüler weniger sind, weil sich manche Eltern gegen den<br />
gewünschten Bankeinzug weigern. Dazu erklärt GV Schweiger, dass das Problem<br />
wahrscheinlich eher am unterschiedlichen Stundenplan zwischen den beiden<br />
Hauptschulen liegt, und nicht am Bankeinzug.<br />
GV Koblmüller bemerkt zum Holzverkauf, dass es vor einiger Zeit noch geheissen<br />
hat, dass es nichts mehr zu schlägern gibt, und nun wurde wieder Holzerlös<br />
um mehr als S1,5 Mio lukriert. Damals hieß es, dass die Gemeinde keinen Wald<br />
mehr besitzt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies dann eingetroffen wäre, wenn<br />
derartige Kahlschlägerungen wie seinerzeit weitergemacht worden wären. Außerdem<br />
ändert sich die Gesamtsituation durch den Bau der Aufschließungsstraße<br />
am Kleinerberg.<br />
GV Koblmüller bemerkt weiters, dass die Finanzierung des Sport- und Freizeitzentrums<br />
nicht durch Grundstücksverkäufe im Ort finanziert werden darf. Es ist<br />
ihm lieber, dass sich der Schuldenstand langsamer verringert, wenn auch höhere<br />
Belastungen im Budget entstehen.<br />
Vizebürgermeister Haslinger spricht dem Vorsitzenden seine Anerkennung aus,<br />
der als Finanzprofi größten Wert darauf legt, dass die geplanten Projekte auch finanzierbar<br />
sind.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird auf Antrag des<br />
Vorsitzenden dem Nachtragsvoranschlag für das Rechnungsjahr 2001 in<br />
der vorgetragenen bzw. vorliegenden Form, mittels Heben der Hand einstimmig<br />
zugestimmt.<br />
Einwendungen:<br />
2. Rechnungsabschluß Kindergarten 2000/2001<br />
Der Rechnungsabschluss für den Caritas Kindergarten für das Kindergartenjahr<br />
vom 1. 9. 2000 – 31. 8. 2001 schließt mit einem Fehlbetrag von 498.388,50 ATS<br />
ab, der sich folgend ergibt:<br />
Einnahmen<br />
Ausgaben<br />
Fehlbetrag<br />
2.872.034,29 ATS<br />
3.370.422,79 ATS<br />
- 498.388,50 ATS<br />
Die Kinder kommen aus folgenden Gemeinden:<br />
Gemeinde Kinder je Kind Gemeindeanteil<br />
<strong>Windischgarsten</strong> 72 4.746,56 341.752,11<br />
Edlbach 12 4.746,56 56.958,69<br />
Roßleithen 7 4.746,56 33.225,90<br />
Rosenau 10 4.746,56 47.465,57<br />
Spital am Pyhrn 3 4.746,56 14.239,67<br />
Hinterstoder 1 4.746,56 4.746,56<br />
Gesamtzahl der Kinder 105 4.746,56 498.388,50<br />
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12/2001<br />
GV Koblmüller stellt fest, dass beim Caritas-Kindergarten wirklich wirtschaftlich<br />
und sparsam gewirtschaftet wird.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig,<br />
durch Heben der Hand, dem Rechnungsergebnis, einem Fehlbetrag in der<br />
Höhe von 498.388,50 ATS, für das Kindergartenjahr 2000/2001 zuzustimmen.<br />
Einwendungen:<br />
3. Budget Kindergarten 2001/2002<br />
Das Budget für den Caritas Kindergarten für das Kindergartenjahr vom 1. 9. 2001<br />
– 31. 8. 2002 schließt mit einem Fehlbetrag von 500.000,-- ATS ab, der sich folgend<br />
ergibt:<br />
Einnahmen<br />
Ausgaben<br />
Fehlbetrag<br />
2.877.112,00 ATS<br />
3.377.111,00 ATS<br />
- 500.000,00 ATS<br />
Die Kinder kommen aus folgenden Gemeinden:<br />
Gemeinde Kinder je Kind Gemeindeanteil<br />
<strong>Windischgarsten</strong> 59 5.555,56 327.777,78<br />
Edlbach 12 5.555,56 66.666,67<br />
Roßleithen 6 5.555,56 33.333,33<br />
Rosenau 6 5.555,56 33.333,33<br />
Spital am Pyhrn 7 5.555,56 38.888,89<br />
Gesamtzahl der Kinder 90 5.555,56 500.000,00<br />
GV Schweiger möchte wissen, wie es das gibt, wenn heuer 15 Kinder weniger<br />
als im Vorjahr im Kindergarten sind und die Kosten dafür aber nicht erhöht worden<br />
sind, dass es fast die gleiche Einnahmenhöhe ergibt. Herr Bgm. Ing Norbert<br />
Vögerl stellt dazu fest, dass die Personalkosten um S 90.000,-- mehr ausmachen,<br />
welche wir uns vom Land erwarten dürfen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat, mittels Heben der Hand,<br />
einstimmig mit dem neuen Budgetvoranschlag des Kindergartens für<br />
2001/2002 einverstanden.<br />
Einwendungen:<br />
4. Forststraßenbau<br />
GV Helmut Brunner berichtet: Wir haben das Projekt und die Finanzierung des<br />
Forststraßenprojektes „Saurüsslgraben“ vorbereitet. Aufgrund der grundsätzlichen<br />
Bereitschaft aller Beteiligten, das Straßenprojekt weiter zu betreiben wurde<br />
die Projektierung und die Gründung der Forststraßengemeinschaft in die Wege<br />
geleitet.<br />
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12/2001<br />
Am 6. Aug. 2001 hat die 1. Interessentenversammlung, geleitet von der Forstabteilung<br />
der BH Kirchdorf, Herrn Ing. Roßmann, stattgefunden, bei der das Projekt<br />
grundsätzlich erläutert wurde. Die Forststraße hat eine Länge von ca. 2,7 km.<br />
Frau Schönegger bringt eine bereits gebaute Forststraße mit ca. 950 lfm. in das<br />
Projekt ein. Das Gesamtprojekt wird auf ca. 1.143.000,-- ATS geschätzt. Für das<br />
Projekt wird eine Förderung der privaten Waldeigentümer in Höhe von 40 % in<br />
Aussicht gestellt. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> bekommt keine Förderung.<br />
Damit das Projekt zustande kommt hat die Marktgemeinde den beteiligten Waldeigentümern<br />
angeboten, die über die Förderung hinausreichenden Kosten zu<br />
übernehmen. Die laufende Straßenerhaltung, ausgenommen der durch eine<br />
„Sondernutzung“ wie z.B. Schlägerung verursachte Sanierungsanlass, wird von<br />
der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> geleistet. Ausdrücklich festgehalten wird,<br />
dass die Straße für die forstliche Nutzung errichtet wird.<br />
Für die Straßengemeinschaft im Sinne des Forstgesetzes gibt es auch eine Satzung<br />
die folgend lautet:<br />
S A T Z U N G<br />
der Bringungsgenossenschaft für die Forststraße<br />
" Saurüsselgraben "<br />
Name und Sitz der Genossenschaft<br />
§ 1<br />
Die Genossenschaft führt den Namen Forstliche Bringungsgenossenschaft<br />
Forststraße Saurüsselgraben mit dem Sitz in 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße<br />
27. Diese Genossenschaft ist gegründet im Sinne der §§ 68 - 73 des Forstgesetzes<br />
1975, BGBI.Nr. 440/1975 i.d.g.F., im folgenden kurz FG. genannt.<br />
Rechtliche Stellung und Zweck der Genossenschaft<br />
§ 2<br />
Die Genossenschaft ist Rechtsträger und Bauherr. Ihr Zweck ist die Herstellung<br />
und Erhaltung der Forststraße Saurüsselgraben zur dauernden Erschließung eines<br />
ca. 38,1314 ha großen Waldgebietes in der Gemeinde Rosenau. Die Forststraße<br />
wird nach dem vorliegenden Projekt - vorbehaltlich der bei der behördlichen<br />
Genehmigung desselben sich als allfällig notwendig ergebenden Abänderungen<br />
- gebaut werden.<br />
Mitglieder der Genossenschaft, ihre Rechte und Pflichten<br />
§ 3<br />
Mitglieder sind alle in dem Vorteilsflächenverzeichnis Anlage) angeführten Liegenschaftsbesitzer<br />
mit ihren dort verzeichneten Grundflächen. Dieses Verzeichnis<br />
bildet einen wesentlichen Bestandteil der Satzungen.<br />
Die Mitglieder sind berechtigt<br />
1 . die Forststraße für Transporte und wirtschaftlichen Verkehr zu benützen diese<br />
Berechtigung bezieht sich auch auf ihre Familienmitglieder, Dienstnehmer und<br />
Beauftragten),<br />
2. innerhalb der Vorteilsfläche Holz und andere Forstprodukte in mindestschädlicher<br />
Weise unentgeltlich über fremden Boden zur Forststraße zu bringen und<br />
dort bis zur Abfuhr in geeigneter Weise zu lagern,<br />
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12/2001<br />
3. das aktive und passive Wahlrecht in der Genossenschaft auszuüben.<br />
Die Mitglieder sind verpflichtet,<br />
1. in Genossenschaftsangelegenheiten den Beschlüssen der Genossenschaft,<br />
des Ausschusses bzw. den Anordnungen des Obmannes nachzukommen,<br />
2. die vorgeschriebenen Beiträge für jedes Baujahr rechtzeitig zu entrichten,<br />
3. die ausgezeigte Trasse auf ihren Grundstücken auf eigene Kosten bis zum<br />
Baubeginn zu schlägern und zu räumen,<br />
4. auf Fremdflächen lagerndes Holz unter Berücksichtigung von Witterung und<br />
Erschwernissen ehestmöglich abzutransportieren,<br />
5. Bringungs- und Lagerschäden auf Fremdgrund entsprechend den Bestimmungen<br />
des FG. zu vergüten,<br />
6. durch eigenes Verschulden an der Anlage entstandene Schäden sofort und<br />
auf eigene Kosten zu beheben,<br />
7. auf erkennbare Beschädigungen der Forststraße, Mißstände bei Baudurchführung<br />
bzw. an der Anlage selbst dem Obmann oder dessen Stellvertreter unverzüglich<br />
aufmerksam zu machen,<br />
8. sowie im Falle einer Wahl als Genossenschaftsorgan pünktlich und gewissenhaft<br />
alle damit übernommenen Geschäfte - gegen Ersatz allfälliger Barkosten -<br />
zu erfüllen.<br />
Beitragsleistung<br />
§ 4<br />
Die Höhe der Beitragsleistungen für den Bau und die Erhaltung der Forststraße<br />
richtet sich nach den laut Vorteilsflächenverzeichnis einbezogenen Grundflächen.<br />
Bei der Festlegung des Kostenaufteilungsschlüssels können auf Verlangen des<br />
Mitgliedes eingebrachte Bringungsanlagen, bestehende Verpflichtungen und besondere<br />
Vorteile, die die Genossenschaft einzelnen Mitgliedern auferlegt oder<br />
bietet, berücksichtigt werden. Auf Grund des sich ergebenden anteilsmäßigen<br />
Beitragsschlüssels werden nach Aufstellung des Jahresfinanzplanes die Jahresbeiträge<br />
der Mitglieder nach Abzug allfälliger öffentlicher Beihilfen errechnet.<br />
Diese in Schilling festgelegten Beiträge werden jedem Genossenschaftsmitglied<br />
zur Leistung vorgeschrieben. Deren Abstattung kann je nach Zweckmäßigkeit erfolgen<br />
durch:<br />
a) Barzahlungen<br />
b) Arbeitsleistungen Robot): Hand- bzw. Fuhrwerksschichten<br />
c) Sachlieferungen u.ä.<br />
d) Zahlung der Annuität aufgenommener Darlehen.<br />
Einbringung rückständiger Genossenschaftsbeiträge<br />
§ 5<br />
Rückständige Genossenschaftsbeiträge können im Verwaltungswege gemäß §<br />
73 Abs. 2) des FG. eingebracht werden.<br />
Kommt ein Mitglied der Bringungsgenossenschaft der Pflicht zur Schlägerung<br />
und Räumung der Trasse gar nicht oder nicht vollständig oder nicht zeitgerecht<br />
nach, so werden diese Arbeiten nach vorheriger Androhung auf Gefahr und Kosten<br />
des Verpflichteten ausgeführt. Die hiebei aufgelaufenen Kosten sind wie<br />
rückständige Genossenschaftsbeiträge im Sinne des § 73 2) FG. zu behandeln<br />
und auf Antrag der Genossenschaft hat sie die Behörde dem säumigen Mitglied<br />
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12/2001<br />
vorzuschreiben. Solche Rückersätze für Trassenschlägerungen gehören nicht<br />
zum Bauaufwand und sind in der Gebarung als durchlaufende Posten zu behandeln.<br />
Genossenschaftsvertretung<br />
§ 6<br />
a) die Vollversammlung,<br />
b) wenn die Zahl der Mitglieder mehr als 20 beträgt, ein Ausschuß,<br />
c) der Obmann bzw. sein Stellvertreter,<br />
d) die Rechnungsprüfer,<br />
e) der Rechnungsführer,<br />
f) der Schriftführer<br />
Vollversammlung<br />
§ 7<br />
Die Vollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Genossenschaft. Sie hat<br />
nach Bedarf stattzufinden. Eine außerordentliche Vollversammlung muß jedenfalls<br />
dann einberufen werden, wenn der Obmann dies für notwendig erachtet o-<br />
der es mindestens von einem Drittel der Genossenschaftsmitglieder verlangt<br />
wird.<br />
Die Einberufung der Vollversammlung erfolgt durch den Obmann, welcher in der<br />
Vollversammlung den Vorsitz führt und die ordnungsgemäße Abwicklung der Tagesordnung<br />
leitet. Die Forstbehörde (Bezirkshauptmannschaft-Bezirksforstinspektion)<br />
ist zu laden.<br />
Der Vollversammlung vorbehaltene Angelegenheiten<br />
§ 8<br />
Der Vollversammlung ist vorbehalten:<br />
1. Die Wahl des Obmannes, seines Stellvertreters, des eventuell notwendigen<br />
Ausschusses mit Ersatzmännern, der beiden Rechnungsprüfer, des Rechnungsführers<br />
und des Schriftführers. Diese Organe sind in gesonderten<br />
Wahlgängen mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen). Ergeben im ersten<br />
Wahlgang die Wahlen keine absolute Mehrheit, dann entscheidet die Stichwahl,<br />
bzw. bei Stimmengleichheit das Los.<br />
2. Die Beschlußfassung über den Baubeginn, den jeweiligen Baufortschritt bei<br />
Großprojekten und Projektsänderungen,<br />
3. die Beschlußfassung über Aufnahme von Darlehen,<br />
4. die Beschlußfassung über die Höhe der jährlichen Interessentenleistungen,<br />
deren Aufbringung und Einhebung,<br />
5. die Genehmigung der Jahresabrechnung, in deren Unterlagen jedes Mitglied<br />
mindestens 8 Tage vorher Einsicht nehmen kann,<br />
6. die Beschlußfassung über die Satzung und ihre Abänderung, vorbehaltlich der<br />
Genehmigung durch die Behörde,<br />
7. die Beschlußfassung über die nachträgliche Einbeziehung oder Ausscheidung<br />
von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen,<br />
8. die Beschlußfassung über Benützungskosten für Nichtmitglieder und für Sonderfälle<br />
z.B. Errichtung von Objekten),<br />
9. die Entlastung des Ausschusses.<br />
290
291<br />
12/2001<br />
Beschlußfassung in der Vollversammlung<br />
§ 9<br />
In der Vollversammlung hat jedes Mitglied so viele Stimmen, als es Prozente der<br />
für den Bau bzw. die Erhaltung aufzubringenden Kosten zu tragen hat. Für die<br />
Beschlüsse der Vollversammlung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen erforderlich.<br />
Satzungsänderungen jedoch bedürfen ebenso wie die Festsetzung oder Änderung<br />
des Maßstabes für die Verteilung der Kosten der Mehrheit der Mitglieder, in<br />
deren Eigentum sich mindestens zwei Drittel der in die Genossenschaft einbezogenen<br />
Waldfläche befinden.<br />
Beschlußfähigkeit der Vollversammlung<br />
§ 10<br />
Die Versammlung wird in ortsüblicher Weise einberufen. Sie ist beschlußfähig,<br />
wenn die erschienenen Mitglieder wenigstens die Hälfte der Gesamtstimmen vertreten.<br />
Im Falle der Beschlußunfähigkeit der Vollversammlung wird ihr Beginn um<br />
eine halbe Stunde verschoben, wonach sie ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen<br />
Mitglieder und der von ihnen vertretenen Stimmen beschlußfähig ist.<br />
Eine Vollversammlung, die zu Beginn beschlußfähig war, bleibt, wenn sich Mitglieder<br />
vor dem Ende der Verhandlung entfernen, ohne Rücksicht auf die Zahl<br />
der verbliebenen Mitglieder und die von ihnen vertretene Stimmenanzahl<br />
beschlußfähig.<br />
Über die Verhandlungen der Vollversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen,<br />
aus der die gestellten Anträge und die gefaßten Beschlüsse mit dem Stimmenverhältnis<br />
zu entnehmen sind; sie ist vom Obmann und vom Schriftführer zu<br />
fertigen. Jeder Niederschrift ist ein Verzeichnis der anwesenden Mitglieder<br />
beizulegen.<br />
Obmann<br />
§ 11<br />
Der Obmann und sein Stellvertreter werden von der Vollversammlung aus ihrer<br />
Mitte auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied ohne<br />
Rücksicht auf die Höhe seines Beitragsanteiles. Der Obmann und bei Verhinderung<br />
sein Stellvertreter vertreten die Genossenschaft nach außen, berufen die<br />
Vollversammlungen und die Ausschußsitzungen ein und leiten diese. Sie leiten<br />
die Verhandlungen und führen die gefaßten Beschlüsse durch. Der Obmann leitet<br />
die Geschäfte der Genossenschaft.<br />
Er oder sein Stellvertreter zeichnet für den Ausschuss bzw. für das gesamte<br />
Bauvorhaben. Urkunden jedoch, durch welche die Genossenschaft Rechtsverbindlichkeiten<br />
eingeht, müssen - nach deren Genehmigung durch die Vollversammlung<br />
- vom Obmann und mindestens einem weiteren Ausschußmitglied<br />
Mitglied unterschrieben werden.<br />
Der Obmannstellvertreter hat bei Verhinderung des Obmannes diesen zu vertreten.<br />
Ausschuß<br />
291
292<br />
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§ 12<br />
Wenn die Zahl der Genossenschaftsmitglieder mehr als zwanzig beträgt, ist von<br />
der Vollversammlung aus ihrer Mitte ein aus höchstens fünf Personen bestehender<br />
Ausschuß auf die Dauer von drei Jahren zu wählen. Der Obmann und sein<br />
Stellvertreter gehören ohne besondere Wahl dem Ausschuß als Mitglieder an.<br />
Der Obmann, im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter, führt bei den Sitzungen<br />
den Vorsitz. Ausschußsitzungen sind vom Obmann je nach Bedarf, sonst<br />
fallweise bzw. auf Grund eines diesbezüglichen Verlangens von mindestens einem<br />
Drittel der Ausschußmitglieder, einzuberufen.<br />
Im Ausschuß hat jedes Mitglied nur eine Stimme. Für alle Beschlüsse ist die einfache<br />
Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt jener Antrag als Beschluß,<br />
welchem der Obmann bzw. sein Stellvertreter mit seiner Stimme beitritt.<br />
Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden drei Mitglieder<br />
anwesend sind.<br />
Dem Ausschuß obliegen:<br />
1. die Erledigung von Angelegenheiten, die nicht in den Wirkungskreis der Vollversammlung<br />
fallen, die Unterstützung des Obmannes und die Aufsicht über<br />
die Rechnungs- und Geschäftsführung,<br />
2. die Vorbereitung der Vollversammlung und die Vorbereitung der Gegenstände<br />
der Tagesordnung.<br />
Rechnungsprüfer<br />
§ 13<br />
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren zwei<br />
Rechnungsprüfer. Diesen obliegt die Prüfung der Jahresabrechnung und die Berichterstattung<br />
an die Vollversammlung. Die Rechnungsprüfer dürfen dem etwa<br />
bestehenden Ausschuß nicht angehören; Obmann und Obmannstellvertreter<br />
können daher nicht Rechnungsprüfer sein.<br />
Rechnungsführer und Schriftführer<br />
§ 14<br />
Die Vollversammlung wählt je einen Rechnungs- und Schriftführer auf die Dauer<br />
von drei Jahren. Rechnungs- und Schriftführer müssen nicht dem Kreis der Genossenschaftsmitglieder<br />
angehören. Die Ämter des Rechnungs- und des Schriftführers<br />
können in einer Person vereinigt sein.<br />
Schlichten von Streitigkeiten<br />
§ 15<br />
Im Rahmen der Genossenschaft nicht zu klärende Streitfragen sind der Behörde<br />
gemäß § 73 Abs. 1 FG. zur Entscheidung vorzulegen.<br />
Erhaltung der Forststraße<br />
§ 16<br />
Nach Fertigstellung des Baues wird ein Erhaltungsfonds gegründet, zu dem die<br />
Genossenschaftsmitglieder entsprechende Jahresbeiträge zu leisten haben.<br />
Verursacht ein Mitglied, dessen Beauftragte oder Vertragspartner z.B. Frächter)<br />
über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden an der Forststraße, so hat<br />
292
293<br />
12/2001<br />
das Mitglied diese Schäden auf eigene Kosten zu beheben bzw. können die erforderlichen<br />
Reparaturarbeiten auf seine Kosten durchgeführt werden. Die im<br />
vorhinein zu leistenden Erhaltungsbeiträge gelten als Kautionserlag.<br />
Aufsicht<br />
§ 17<br />
Die Bauaufsicht gemäß FG. übt eine befugte Fachkraft aus, mit der die Genossenschaft<br />
in allen forstlichen und technischen Fragen das Einvernehmen herstellt.<br />
Gemäß § 73 FG. obliegt die rechtliche Aufsicht der Forstbehörde Bezirkshauptmannschaft).<br />
Wird der Bau der Forststraße aus öffentlichen Mitteln gefördert, so überwacht<br />
das Amt der Oö. Landesregierung, Landesforstdirektion, die wirtschaftliche Bauausführung<br />
und widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel.<br />
Die dauernde Erhaltung der geförderten Forststraße kontrolliert die Bezirkshauptmannschaft<br />
- Bezirksforstinspektion.<br />
Auflösung<br />
§ 18<br />
Die Auflösung der Genossenschaft kann auf Grund eines Vollversammlungsbeschlusses<br />
durch behördlichen Ausspruch erfolgen, wenn für die Erhaltung der<br />
Forststraße anderweitig vorgesorgt wird und die Genossenschaft sowie deren<br />
Mitglieder ihre gesamten eingegangenen Verpflichtungen erfüllt haben oder<br />
wenn an dem Weiterbestand der Genossenschaft im Hinblick auf die gegebenen<br />
Verhältnisse kein forstwirtschaftliches Interesse besteht.<br />
Die Vorteilsflächen aller Beteiligter setzen sich folgend zusammensetzen:<br />
Name<br />
Parzelle<br />
Gesamtfläche<br />
in ha<br />
Vorteilsfläche<br />
in ha je Besitzer Baubeitrag<br />
Erhaltungsbeitrag<br />
Schönegger Waltraud 221/3 0,3314 0,3314<br />
221/4 16,7309 13,3000 13,6314 35,8 35,8<br />
Schober Claudia 277/2 9,8620 6,9000 6,9000 18,1 18,1<br />
Marktgem. Windischg. 277/3 8,9269 3,5000<br />
279/3 51,9773 14,0000 17,5000 46,1 46,1<br />
Der Obmann:<br />
GV Brunner berichtet noch kurz über die Forstausschusssitzung vom 19. Oktober<br />
2001. Auf der Tagesordnung standen die Punkte:<br />
• Projekt Forststraße Saurüsselgraben,<br />
• die Bäume am Kühberg und<br />
• Projekt Naturpark.<br />
Zum Projekt Forststraßenbau Saurüsselgraben: Es erfolgte auch in diesem Bereich<br />
eine Forstbegehung. Die Gemeinde besitzt dort einen Waldbestand im Alter<br />
von 140 – 160 Jahren, welcher aber nur mit dieser geplanten Forststraße erreichbar<br />
und daher auch nutzbar wäre. Zur Finanzierung ist zu sagen, dass auf<br />
293
294<br />
12/2001<br />
dem Bereich, wo die Straße gebaut werden soll ca. 800 fm Holz stehen, was einen<br />
Erlös von ca. 800.000,-- ergeben würde. Weiters können die Fam. Schober<br />
und die Fam. Schönegger eine Förderung von 40 % beantragen. Womit sich die<br />
Forststraße fast selbst finanziert. GV Brunner dankt dem Herrn Bürgermeister für<br />
seinen Einsatz und sein Verhandlungsgeschick, dass die beiden Familien dem<br />
Bau der Forststraße zugestimmt haben. Die Errichtungskosten aber auch das<br />
Stimmrecht teilen sich nach dem Schlüssel vom Vorteilsflächenplan auf.<br />
Die Zwischenfinanzierung läuft lt. Vorsitzenden Bgm. Vögerl über die Gemeinde,<br />
damit die beiden Familien keine Zwischenfinanzierungskosten haben. Die Erhaltung<br />
des Weges übernimmt die Marktgemeinde, außer es werden durch deren<br />
Schlägerungen entsprechende Wegschäden verursacht. Kanalreinigen übernimmt<br />
auch die Gemeinde. Der Weg darf nicht beritten werden. Und der Forstweg<br />
darf ausschließlich für forstliches Interesse verwendet werden. Obmann dieser<br />
Bringungsgenossenschaft ist der Bürgermeister von <strong>Windischgarsten</strong>, Obmann-Stellvertreter<br />
ist Frau Schober, Kassier sind der Amtsleiter der Marktgemeinde<br />
<strong>Windischgarsten</strong> und Frau Schönegger. Baubeginn des Projektes wird im<br />
Frühjahr nächsten Jahres sein.<br />
GR Gansterer wendet ein, dass nicht nur die Gemeinde was von dem Bau der<br />
Forststraße hat, sondern auch die beiden anderen Familien. Trotzdem zahlt alles<br />
die Gemeinde. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass die Fam. Schober und Fam.<br />
Schönegger die 40 % Förderung einbringen. Wenn man den beiden Familien<br />
nicht entgegenkommt, dann kann die Gemeinde zuschauen, wie der Wald auf<br />
dem Berg kaputt wird.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Hand<br />
einstimmig damit einverstanden, die vollinhaltlich verlesenen Satzungen<br />
für die Bringungsgenossenschaft „Saurüsselgraben“ zu beschließen.<br />
Einwendungen:<br />
5. Kaufvertrag Marktgemeinde – Fam. Robl<br />
In der Sitzung am 5. Oktober 2001 wurde im TOP 10/11/2001 die Veräußerung<br />
der Parzellen in der „Bürgermeisterwiese“ zum Kaufpreis von 1,750.000,-- ATS<br />
beschlossen. Die Gesamtfläche der beiden Parzellen 780/17 und 780/29 beträgt<br />
1.604 m². Der Vertrag liegt vor, ist vollinhaltlich zu verlesen und zu beschließen.<br />
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden, mittels Heben<br />
der Hand einstimmig, dem vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag, verfasst<br />
vom RA Dr. Thomas Langer, 4020 Linz, betreffend den Verkauf der Parzellen<br />
780/17, im Ausmaß von 806 m² und 780/29, im Ausmaß von 798 m², je<br />
KG <strong>Windischgarsten</strong>, an die Ehegatten Mag. Liesbeth und Ing. Rudolf Robl,<br />
beide wohnhaft in 4040 Linz, Wolfauerstraße 21, zum Kaufpreis von 1,750<br />
Mill. ATS, zuzustimmen. Der Vertrag liegt dem Protokoll in Kopie bei.<br />
Einwendungen:<br />
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295<br />
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6. Kaufanbot Bgm.-Wiese<br />
Familie Robl, 4040 Linz, Wolfauerstraße 21, hat auch für die verbleibende, nicht<br />
zu verbauende Grundfläche, Parzelle 780/14, KG <strong>Windischgarsten</strong>, das ist das<br />
Grundstück zwischen der von Ihnen erworbenen Fläche und der „Pernköpfl“-<br />
Runse, im Ausmaß von 1.065 m² ein pauschales Kaufangebot in Höhe von<br />
100.000,-- ATS gestellt.<br />
Der Vorsitzende bringt vor, dass diese Parzelle kein Bauland ist, und die Familie<br />
Robl würde einen erhöhten landwirtschaftlichen Grundpreis bezahlen. Die Gemeinde<br />
hat keine Möglichkeit mit diesem Grundstück anderweitig eine Wertschöpfung<br />
zu erzielen – im Gegenteil, wir müßten diese Wiese pflegen. Wenn es<br />
zu einer zukünftigen Umwidmung kommen sollte, dann muß der werterhöhende<br />
Betrag nachbezahlt werden. Das ist rechtlich möglich und müßte vertraglich abgesichert<br />
werden.<br />
GV Koblmüller bemerkt, dass er gegen eine Veräußerung ist, da es für die Gemeinde<br />
nicht von Bedeutung ist, ob nun durch den Verkauf S 100.000,-- mehr<br />
Budget vorhanden ist oder nicht. Außerdem würde man bei einer jetzigen Zusage<br />
des Kaufes eventuell weitere Anbieter in einigen Jahren ausschließen.<br />
GV Habersack wendet ebenfalls ein, dass es Einheimische gibt, die freiwillig bereit<br />
sind, für ein kleines Stückchen Grund S 700,--/m² zu bezahlen, um etwas<br />
mehr Grund um ihr Haus zu haben. Deshalb sollte man dieses Grundstück nicht<br />
zu so einem günstigen Preis an die Fam. Robl veräußern.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat, mittels Heben der Hand,<br />
mit 17 JA- und 8 NEIN-Stimmen, mehrheitlich damit einverstanden, dass<br />
das Grundstück 780/14 um S 100.000,-- an die Fam. Mag. Liesbeth und Ing.<br />
Rudolf Robl, mit den entsprechenden Einschränkungen, verkauft werden<br />
soll. Der Vertrag ist in Auftrag zu geben.<br />
Gegenstimmen: 1. Herr GR Christian Habersack ÖVP<br />
2. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />
3. Herr GR Rudolf Lackner SPÖ<br />
4. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />
5. Herr GR Günther Fehringer SPÖ<br />
6. Frau GR Marianne Wiesinger Forum<br />
7. Herr GR Wolfgang Koblmüller Forum<br />
8. Herr GR Karl Lanza Forum<br />
Einwendungen:<br />
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296<br />
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7. Grundverkauf Kaun, Stadler, Holl-Dietl<br />
Die Familien Stadler, Kaun und Holl möchten eine Teilfläche aus der Parzelle<br />
957/27 Ortsraum) erwerben und bieten dafür 700,-- ATS.<br />
Flächenaufstellung<br />
Holl 155 m² á 700,-- ATS = 108.500,-- ATS<br />
Stadler 125 m² á 700,-- ATS = 87.759,-- ATS<br />
Kaun 130 m² á 700,-- ATS = 91.000,-- ATS<br />
Der Vorsitzende bringt vor, dass er sich vorstellen kann, dass die Flächen aus<br />
dem öff. Gut zwischen den Parzellen .157/1 und .159, bzw. .156 und .158 an<br />
Familie Stadler (ca. 125 m²); die Fläche zwischen den Parzellen 118/2 und 120/2<br />
an Fam. Kaun (ca. 130 m²), sowie die Fläche zwischen den Parzellen .151 bzw.<br />
117 und 120/2 bzw. 132, je KG <strong>Windischgarsten</strong>, an Familie Holl u. Dietl (ca. 155<br />
m²) veräußert wird. Öffentliches Gut ist nicht Gemeindeeigentum. Das Ausscheidungsverfahren<br />
aus dem öffentlichen Gut dauert einige Wochen und wird dann<br />
mit einer Verordnung des Gemeinderates abgeschlossen. Der Erlös von diesem<br />
Verkauf fällt der Marktgemeinde zu.<br />
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden, mittels Heben<br />
der Hand einstimmig, dass grundsätzlich Teile der Parzelle 957/27 an die<br />
Anrainer Holl-Dietl, Stadler und Kaun, zum Preis von 700,-- ATS je m² veräußert<br />
werden. Das entsprechende Verfahren ist einzuleiten.<br />
Einwendungen:<br />
8. Baurechtsvertrag Österr. Bundesforste<br />
Der Baurechtsvertrag mit den Österr. Bundesforsten wurde bereits in der Sitzung<br />
am 6. April 2001, im TOP 4/8/2001 beschlossen. Geändert hat sich das Flächenausmaß<br />
von ca. 3.600 m² auf 3.920 m² und daraus resultierend der Baurechtszins<br />
von 16.362,-- ATS auf 17.640,-- ATS. Das Baurecht beginnt ab 1. 1. 2002<br />
und ist auf 99 Jahre abgeschlossen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird mehrheitlich, durch Heben der Hand, der<br />
Flächenausmaßänderung von 3.600 auf 3.920 m² im, in der Sitzung am 6.<br />
April 2001, im TOP 4/8/2001 beschlossenen Baurechtsvertrag mit den<br />
Österr. Bundesforsten, zugestimmt.<br />
Gegenstimme: Herr GR Manfred Gansterer FPÖ<br />
9. Bericht Prüfungsausschuss<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 13. Sep. 2001 beraten und festgestellt:<br />
a) Die Barkasse wurde geprüft und festgestellt, dass ein Überschuss in Höhe von<br />
415,20 ATS aufscheint der zu klären ist.<br />
Gerichtsplatz: Der bisherige Abrechnungsstand weist einen Saldo von<br />
69.481,60 ATS aus.<br />
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297<br />
12/2001<br />
Material und Swietelsky 390.481,60<br />
Lohnkosten Land Oberösterreich 83.000,00<br />
offene Rechnungen 16.000,00<br />
Landesbeitrag Steinaktion 100.000,00<br />
Sparkassendividende 320.000,00<br />
489.481,60 420.000,00<br />
Saldo 69.481,60<br />
In dieser Aufstellung sind die Lohn- und Kfz-Kosten des Gemeindebauhofes<br />
für insgesamt rd. 567,5 Arbeits- und 245 Kfz-Stunden mit einer geschätzten<br />
Summe von ca. 190.000,-- ATS nicht enthalten. Für die durch die Erweiterung<br />
des Projektes bedingte Kostenüberschreitung von rd. 70.000,-- ATS liegt kein<br />
Gemeinderatsbeschluss vor.<br />
b) Abrechnung Sparmarkt<br />
Das Projekt Sparmarkt wurde ursprünglich mit rd. 450.000,-- ATS geschätzt.<br />
Die Herstellung des Gehsteiges wurde von der Landesstraßenverwaltung ü-<br />
bernommen, wobei dafür Lohnkosten in Höhe 10.638,-- angefallen sind. Die<br />
Leistensteine wurden gemeinsam mit dem Gerichtsplatz abgerechnet. Die Asphaltierung<br />
des Parkplatzes wurde von der Fa. Allbau mit 124.900,-- angeboten<br />
und mit 134.624,52 ATS abgerechnet, wovon derzeit 16.074,-- ATS noch<br />
nicht anerkannt sind. Somit hat der Sparmarkt Parkplatz ca. 145.262,-- ATS<br />
gekostet.<br />
c) Abrechnung Bauhofstadel<br />
Der Bauhofstadel hat bisher 631.059,-- ATS gekostet. Es fehlen noch einige<br />
Kleinigkeiten, sodass voraussichtlich mit rd. 650.000,-- ATS Gesamtkosten zu<br />
rechnen ist. Die Arbeits- und Kfz-Leistungen des Gemeindebauhofes betragen<br />
ca. 360.000,-- ATS. Ein Landesbeitrag von 100.000,-- ATS ist für die Außengestaltung<br />
dieses Projektes zugesagt. Im Budget sind 500.000,-- ATS eingeplant,<br />
für die Überschreitung von rd. 150.000,-- ATS ist ein Bedeckungsvorschlag<br />
zu erarbeiten.<br />
d) Allfälliges<br />
Im Zuge der letzten Prüfungsausschuss-Sitzung wurde die Schulausspeisung<br />
überprüft und Mängel in der technischen Ausstattung festgestellt. Insbesondere<br />
wurde festgestellt, dass eine Warmhaltegarnitur und eine Gemüseschneidemaschine<br />
fehlt. Dafür wurden Angebote eingeholt und soll nach Rückfrage<br />
mit dem Kochpersonal eine 3teilige, fahrbare Warmhaltegarnitur und eine<br />
Gemüseschneidemaschine angekauft werden. Es wird empfohlen noch kleinere<br />
Gefäße für die Warmhaltegarnitur zuzukaufen.<br />
Punkte für die nächste Prüfungsausschusssitzung sind: Hundeabgabe, Aufschließungsbeiträge,<br />
Anschlußgebühren und die Zweitwohnsitzabgabe.<br />
Der Vorsitzende erklärt dazu, dass, bedingt durch die Erweiterung des Projektes,<br />
weil die südseitig ans Gericht angebauten Garagen entfernt werden konnten, eine<br />
Kostenerhöhung unvermeidlich war. Dass sie nur mit ca. 15 % der Projektskosten<br />
ausgefallen ist, beweist die Sparsamkeit. Er stellt daher den Antrag an<br />
den Gemeinderat, diesen Fehlbetrag durch eine Erweiterung der Abdeckung aus<br />
der Sparkassendividende 1996 zu tätigen.<br />
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298<br />
12/2001<br />
Der Antrag des Vorsitzenden, den Fehlbetrag im Ausmaß von ca. 70.000,--<br />
ATS aus der Sparkassendividende 1996 zu decken wird vom Gemeinderat<br />
einstimmig, mittels Heben der Hand, angenommen.<br />
Einwendungen:<br />
10. Bericht Wohnungsausschuss<br />
GV Schweiger berichtet, dass in der Wohnungsausschusssitzung am 22. Oktober<br />
d. J. die Vergabe der Wohnungen „Santner“ im WAG-Wohnhaus in <strong>Windischgarsten</strong><br />
358 beraten wurde und dem Gemeinderat die Vergabe nach folgender<br />
Reihung vorgeschlagen wird:<br />
1. Berger Friederike, wohnhaft in 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Edlbach 62<br />
2. Hörtner Margret, wohnhaft in 4582 Spital am Pyhrn Nr. 291.<br />
Dem Antrag des Ausschussobmannes GV J. Schweiger auf Vergabe der<br />
„Santner“-WAG-Wohnung in <strong>Windischgarsten</strong>, Gleinkerseestraße 358, an<br />
Frau Berger Friederike, wohnhaft in 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Edlbach 62<br />
wird einstimmig, mittels Heben der Hand, zugestimmt. Solle Frau Berger ihr<br />
Wohnungsansuchen zurückziehen, wird ebenfalls einstimmig beschlossen<br />
der Vergabe an die Zweitgereihte, Frau Hörtner Margret, zuzustimmen.<br />
Einwendungen:<br />
11. Allfälliges<br />
Der Vorsitzende berichtet:<br />
a) Am Dienstag 6. November findet eine Veranstaltung zum Projekt Zukunftssicherung<br />
Wurbauerkogel. Es wird dort dann eine Plattform gegründet. Es soll<br />
eine Lösung für den Wurbauerkogel gefunden werden, wobei uns der Landeshauptmann<br />
Dr. Josef Pühringer seine Unterstützung zugesagt hat.<br />
c) Ebenso hat bereits die Konstituierung der DMC stattgefunden. Die DMC ist die<br />
GesmbH des Tourismusverbandes für die der neue Geschäftsführer, Herr<br />
Krobath Andreas, bestellt wurde. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Personen:<br />
Bgm. Wallner, Bgm Schürrer, Schmidleitner Manfred, Gressenbauer<br />
Florian, Kerbl Willi, Dilly Horst, Dkfm. Laimgruber, Bgm. Vögerl und Lindbichler<br />
Gerhard. Obmann des MTV ist Herr Lindbichler Gerhard und die DMC arbeitet<br />
im Auftrag des mehrgemeindigen Tourismusverbandes.<br />
d) Der Bürgermeister war bei Herrn LH-Stv. Hiesl und hat diesem Kostenvoranschläge<br />
zur Finanzierung der Straße beim Sport- und Freizeitzentrum einschließlich<br />
der Parkplätze vorgelegt. Herr LH-Stv. Hiesl hat dafür vorerst ATS<br />
700.000,-- zugesichert.<br />
e) Die Ausschreibung des neuen Mitarbeiters wird bei der nächsten Sitzung behandelt,<br />
da die Ausschreibungsfrist zu kurz war.<br />
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299<br />
12/2001<br />
f) Weiters hat Herr Pfarrer ersucht von jeder Fraktion eine Person für eine Arbeitssitzung<br />
wo das Thema „Politik und Kirche“ besprochen werden soll, namhaft<br />
zu machen. Es meldeten sich von der<br />
ÖVP<br />
SPÖ<br />
Forum<br />
FPÖ<br />
Ing. Norbert Vögerl,<br />
Johann Schweiger,<br />
Wolfgang Koblmüller und<br />
Diether Beckel.<br />
g) Zum neuen Parkplatzangebot hinterm Dallhammerhaus wurde mit den Gewerbebetrieben<br />
besprochen, dass S 100,--/Auto/Monat nicht von den Dienstnehmern<br />
sondern von den Dienstgebern finanziert werden sollten. Es sind an<br />
diesem Standort ca 18 Parkplätze geschaffen worden.<br />
h) Nächstes Parteiengespräch mit Voranschlag findet am 19. November statt.<br />
i) Für die Kirchenbeleuchtung ist die Fa. Wagner Billigstbieter. Die Leuchten sind<br />
lt. GV Schweiger bestellt und werden nach Eintreffen sofort montiert.<br />
j) Die Markierung der Kurzparkzone im Mondobereich wird ehestens erledigt.<br />
k) Die Kehrmaschine ist bereits eingetroffen. Es gibt einen gesonderten Einschulungstag<br />
da die Bedienung dieses Gerätes auch einiges an Routine erfordert.<br />
l) GV Brunner möchte wissen wann die Müllinsel bei der WAG in Angriff genommen<br />
wird.<br />
m) Weiters bemerkt GV Brunner, dass der Kalvarienberg dringendst wieder ausgeschnitten<br />
gehört. Der Vorsitzende bittet diesbezüglich den Ortsgestaltungsausschuss<br />
sich um die Organisation der Säuberung zu kümmern.<br />
n) GV Schweiger spricht die Handhabung über Einhebung eines Kopierbeitrages<br />
in den Schulen an. Es kursiert in den Schulen die Meinung, dass, wenn kein<br />
Kopierbeitrag eingehoben wird das Budget von der Gemeinde gekürzt wird.<br />
Dazu erklärt der Vorsitzende, dass vereinbart wurde, dass ein freiwilliger Kopierbeitrag<br />
eingehoben werden kann. Die Kopierkosten wären im Falle einer<br />
Nichteinhebung eines Kopierbeitrages vom Budget zu bezahlen. Die Schulen<br />
haben mehr Mittel zur Verfügung wenn ein Kopierbeitrag eingehoben wird.<br />
o) GR Lackner bemerkt, dass es nicht sein kann, dass es mitten im Ort ein Haus<br />
(Moherndl) ohne Kläranlage gibt. Der Vorsitzende gibt dem Einwand recht. Es<br />
wird sofort eine baupolizeiliche Überprüfung in die Wege geleitet.<br />
p) Es wurde die Begehung wegen der 30 km/h Zone gemacht, und da ist aufgefallen,<br />
dass viele Holzplakate herumstehen mit schon längst durchgeführten<br />
Veranstaltungen. Es müsste ev. ein Vertrag auf der Gemeinde gemacht werden,<br />
wo der Plakatierer selbst nach der Veranstaltung für das Entsorgen verantwortlich<br />
ist, oder der Bauhof das gegen Entgelt erledigt.<br />
q) Am 11.11. um 11.11 Uhr wird das Rathaus gestürmt. Der Bürgermeister und<br />
der Vizebürgermeister spielen die Hauptrolle. Alle werden recht herzlich eingeladen.<br />
299
300<br />
12/2001<br />
r) GR Burger berichtet, dass er mit den Bürgermeistern im Raum Micheldorf –<br />
Kirchdorf wegen einer Autobahnabfahrt gesprochen hat, und sie der Meinung<br />
sind, dass sich die Bürgermeister aus unserer Region zusammentun sollten<br />
und eventuell einen offiziellen Beschluß machen sollten, um der Entstehung<br />
einer Autobahnabfahrt offiziell Druck zu machen. Der Vorsitzende sagt, dass<br />
am 26. November eine regionale Planungsbeiratssitzung stattfindet, bei der<br />
die 9 Bürgermeister beisammen sind, und da wird der Antrag gestellt, die<br />
Notwendigkeit einer Autobahnabfahrt Kirchdorf/Micheldorf zu beschließen. GR<br />
Burger spricht als weiteres Problem die ÖBB-Zugverbindungen bzw. Halteintensität<br />
an. Es sollte ein diesbezüglicher Antrag an die ÖBB oder/und ans<br />
Land gestellt werden. GR Burger bemerkt weiters, dass die Parkplätze hinterm<br />
Dallhammerhaus, die an Gewerbebetriebe vermietet werden sollen, sehr positiv<br />
angenommen werden. Es sollte es aber auch eine Regelung geben, dass<br />
diese Fläche an den Wochenenden von Besuchern der Sommerrodelbahn genutzt<br />
werden kann.<br />
s) GV Haslinger berichtet über die Homepage. Er sagt, dass diese auch in Anspruch<br />
genommen wird. Es stört noch immer die Adresse und die Gemeinde<br />
kommt an einer Klage nicht vorbei. Es gibt ein Schriftstück vom Gemeindebund,<br />
welcher uns im Zuge eines Prozesses S 20.000,-- refundieren würde.<br />
Der Rest der Prozeßkosten wäre von der Gemeinde selbst zu bezahlen. Die<br />
zweite Möglichkeit wäre dem Herrn Bertram von Wittgenstein die Hompageadresse<br />
abzukaufen. Gmunden hat z. B. ihre Domain um 25.000,-- ATS gekauft.<br />
Nachdem unter dem Punkt Allfälliges nichts mehr vorgebracht wird, bedankt sich der<br />
Vorsitzende bei den Anwesenden und schließt die 12. Sitzung des Gemeinderates<br />
um 21.15 Uhr.<br />
Schriftführer Arthur Rohregger<br />
Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl<br />
GV. Johann Schweiger<br />
GV. Wolfgang Koblmüller<br />
Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am ....................ohne / mit Einwendungen<br />
beim Tagesordnungspunkt _________________________ gemäß § 54 Abs. 5 OÖ.<br />
Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für<br />
Kollegialorgane vom 28. Feb. 1997.<br />
Ing. Norbert Vögerl, Bürgermeister<br />
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