24.11.2014 Aufrufe

Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten

Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten

Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

281<br />

12/2001<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> am<br />

Mittwoch, dem 31. Oktober 2001, um 19.00 Uhr beginnend und um 21.15 Uhr endend.<br />

Tagungsort: Im Sitzungssaal der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>.<br />

Anwesend:<br />

1. Herr Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />

2. Herr Vizebürgermeister Franz Haslinger ÖVP<br />

3. Herr GV Christian Habersack ÖVP<br />

4. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />

5. Herr GRE Karl Stinglmayr für GR Dr. Clemens Ofner ÖVP<br />

6. Herr GRE Franz Antensteiner für GR Markus Thallinger ÖVP<br />

7. Herr GR Ing. Anton Burger ÖVP<br />

8. Frau GR Michaela Fischer ÖVP<br />

9. Herr GR Stefan Wasserbauer ÖVP<br />

10. Frau GRE Johanna Rohregger für GR Elfriede Löger ÖVP<br />

11. Herr GV Heinrich Stangl SPÖ<br />

12. Herr GV Helmut Brunner SPÖ<br />

13. Herr GV Johann Schweiger SPÖ<br />

14. Herr GRE Werner Gschaider für GR Karin Dreier SPÖ<br />

15. Herr GRE Günther Fehringer für GR Franz Antensteiner SPÖ<br />

16. Herr GR Rudolf Lackner SPÖ<br />

17. Herr GR Helmut Brandstätter SPÖ<br />

18. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />

19. Herr GR Ing. Werner Kreiter SPÖ<br />

20. Herr GR Reinhard Virag SPÖ<br />

21. Herr GRE Erwin Weißensteiner für GR Diether Beckel FPÖ<br />

22. Herr GR Manfred Gansterer FPÖ<br />

23. Frau GRE Marianne Wiesinger für GR Sieglinde Huber FORUM<br />

24. Herr GV Wolfgang Koblmüller FORUM<br />

25. Herr GR Karl Lanza FORUM<br />

Es fehlen entschuldigt:<br />

1. Herr GR Dr. Clemens Ofner dafür GRE Karl Stinglmayr ÖVP<br />

2. Herr GR Thallinger Markus dafür GRE Franz Antensteiner ÖVP<br />

3. Frau GR Elfriede Löger dafür GRE Johanna Rohregger ÖVP<br />

4. Frau GR Karin Dreier dafür GRE Werner Gschaider SPÖ<br />

5. Herr GR Franz Antensteiner dafür GRE Günther Fehringer SPÖ<br />

6. Herr GR Diether Beckel dafür GRE Erwin Weißensteiner FPÖ<br />

7. Frau GR Sieglinde Huber dafür GRE Marianne Wiesinger FORUM<br />

Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl als Vorsitzender begrüßt die erschienenen Mitglieder<br />

des Gemeinderates, eröffnet die 12. öffentliche Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode<br />

und stellt fest, dass:<br />

281


282<br />

12/2001<br />

a) die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder gemäß der vorliegenden Kurrende<br />

und soweit solche als entschuldigt gelten, an die Ersatzmitglieder – schriftlich, unter<br />

Angabe der Tagesordnung - am 24. Oktober 2001, durch Boten erfolgte;<br />

b) die Gemeinderatssitzung an der hiesigen Amtstafel kundgemacht und auch als<br />

Kundmachung bezeichnet wurde und<br />

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist.<br />

d) Es sind keine Gemeinderats(ersatz)mitglieder neu anzugeloben.<br />

e) Der Vorsitzende stellt den Antrag um die Aufnahme des Punktes: „Bericht Wohnungsausschuss“<br />

in die Tagesordnung, gemäß § 46 Abs. und § 5 Abs. 4, der<br />

OöGemO 1990 idgF..<br />

Der Antrag des Vorsitzenden auf Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig,<br />

durch ein Zeichen mit der Hand, angenommen.<br />

f) Der Tagesordnungspunkt 5. Berufung Kanalanschlussgebühr SPAR-Markt wird<br />

von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

g) Er bestellt Herrn Amtsleiter Arthur Rohregger zum Schriftführer dieser Gemeinderatssitzung<br />

Nr. 12/2001.<br />

Tagesordnung<br />

1. Nachtragsvoranschlag<br />

2. Rechnungsabschluß Kindergarten<br />

3. Budget Kindergarten<br />

4. Forststraßenbau<br />

5. Kaufvertrag Marktgemeinde – Fam. Robl<br />

6. Kaufangebot Bgm.-Wiese<br />

7. Grundverkauf Kaun, Stadler, Holl-Dietl<br />

8. Baurechtsvertrag Österr. Bundesforste<br />

9. Bericht Prüfungsausschuss<br />

10. Bericht Wohnungsausschuss<br />

11. Allfälliges<br />

Nachdem gegen die Tagesordnung kein Einwand erhoben wird, geht der Vorsitzende<br />

in die Tagesordnung über.<br />

Vorerst stellt er aber den neu bestellten Geschäftsführer der DMC TourismusgmbH<br />

Pyhrn-Priel, Herrn Andreas Krobath vor, der ab 1. Nov. d. J. seine Tätigkeit für die<br />

touristische Vermarktung in unserer Region übernehmen wird.<br />

282


1. Nachtragsvoranschlag<br />

283<br />

12/2001<br />

1.1. Im ordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

Voranschlag Nachtrags-VA<br />

Einnahmen 51.203.000,-- 56.513.000,--<br />

Ausgaben 52.831.000,-- 58.099.000,--<br />

Fehlbetrag -1.628.000,-- -1.586.000,--<br />

Der Soll-Fehlbetrag des Nachtragsvoranschlages 2001 setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Abwicklung des Abganges 2000 S -1.351.000,--<br />

voraussichtlicher Abgang 2001 S -235.000,--<br />

Soll-Fehlbetrag 2001 S -1.586.000,--<br />

Für den Abgang im Jahr 2000 haben wir vom Land OÖ. Bedarfszuweisungsmittel<br />

in der Höhe von S 675.000,-- erhalten.<br />

Einnahmenerhöhungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 2 - Landesbeihilfe zu den Leasingraten der HS-II S 1.230.000,--<br />

Gruppe 6 - Mehreinnahmen bei den Verkehrsflächenbeiträgen S 250.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Strafgeldern S 108.000,--<br />

Gruppe 8 - Mehreinnahmen bei den Holzverkäufen S 291.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Wasseranschlussgebühren S 200.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Kanalanschlußgebühren S 600.000,--<br />

Versicherungsersatz für den Wasserschaden im<br />

Rathaus und im Haus Wdg. 28 S 290.000,--<br />

Gruppe 9 - Dividende 2000 Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen<br />

AG S 128.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Aufschließungsbeiträgen lt.<br />

RO S 200.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen S 72.000,--<br />

BZ Ausgleich ordentlicher Haushalt S 675.000,--<br />

Einnahmenverminderungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 2 Verkauf eines Schi-HS-Busses erst im Jahr 2002 S 120.000,--<br />

Mindereinnahmen bei der Schülerausspeisung, da<br />

40 Schüler weniger S 90.000,--<br />

Gruppe 8 - Mindereinnahmen bei der Vermietung von Geschäftslokalen<br />

S 81.000,--<br />

Gruppe 9 Mindereinnahmen bei der Grundsteuer S 116.000,--<br />

Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer S 350.000,--<br />

weniger Ertragsanteile für den Getränkesteuerausgleich<br />

S 81.000,--<br />

283


284<br />

12/2001<br />

Ausgabenerhöhungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 0 - Druckkosten Gemeindezeitung – Fa. Jost S 67.000,--<br />

Gruppe 2 - Übernahme der Reinigungskräfte in ein VB-<br />

Verhältnis S 170.000,--<br />

Fensteraustausch im Garderobenbereich der VS S 110.000,--<br />

Sanierung der WC-Anlagen und Malerarbeiten in der<br />

HS I S 170.000,--<br />

EDV-Ausstattung des 2. Informatik-Raumes in der<br />

HS II S 117.000,--<br />

Ankauf einer Schleifmaschine für die Schi-HS S 316.000,--<br />

Gruppe 6 - Mehrausgaben für die Straßeninstandhaltung S 125.000,--<br />

Bauhofhalle – höhere Fundamentkosten, Hochwasserklappen<br />

S 150.000,--<br />

Mehrausgaben für VB II Bauhof und geleistete Überstunden<br />

S 267.000,--<br />

Gruppe 7 - mehr Musikergagen und höhere AKM für das Marktfest<br />

S 88.000,--<br />

Gruppe 8 - mehr Schlägerungskosten und Entschädigung Grünbichler<br />

S 484.000,--<br />

Ablöse Aichinger, Abbruch Anbau Wdg. 28 und<br />

Parkplatzgestaltung S 275.000,--<br />

Rest Fassadenrenovierung Wdg. 41 S 99.000,--<br />

Rücklage für den Wasserleitungsbau S 100.000,--<br />

Zuführung an ao. Haushalt – Kanalerweiterung 2001 S 700.000,--<br />

Ausgabenverminderungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 2 - weniger Investitionen in der VS und HS I S 146.000,--<br />

Ankauf eines neuen Busses für die Schi-HS auf 2002<br />

verschoben S 330.000,-<br />

Gruppe 3 - weniger Stromverbrauch im Heimathaus S 64.000,--<br />

weniger geringwertige Wirtschaftsgüter für die Ortsgestaltung<br />

S 75.000,--<br />

Gruppe 6 - Neumann Peter seit April nicht mehr über BIS S 159.000,--<br />

Gruppe 7 - weniger Tourismusförderung S 100.000,--<br />

Gruppe 8 - Hager ab 19. 3. 2001 im Ruhestand S 115.000,--<br />

Minderausgaben für den Wasserleitungsbau S 120.000,--<br />

Kanalerweiterung wurde großteils im ao. Haushalt<br />

abgewickelt S 200.000,--<br />

Planungskosten für Veranstaltungszentrum auf 2002<br />

verschoben S 100.000,--<br />

284


285<br />

12/2001<br />

Gruppe 9 - weniger Zinsen für den Kassenkredit S 105.000,--<br />

1.2. Im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

Voranschlag Nachtrags-VA<br />

Einnahmen 11.864.000,-- 25.243.000,--<br />

Ausgaben 11.864.000,-- 25.633.000,--<br />

Fehlbetrag 0,-- 390.000,--<br />

Der Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Fehlbetrag Architektenwettbewerb Musikschulneubau Abschnitt<br />

3200) S 400.000,--<br />

Überschuß Straßenbauten und Asphaltierungen Abschnitt<br />

6124 u. 6125) S 10.000,--<br />

S 390.000,--<br />

Folgende Vorhaben wurden im Jahr 2001 neu begonnen:<br />

Kindergarten-Parkplatz: Der Parkplatz vor dem Caritas-Kindergarten wird neu<br />

gestaltet und die Säulen im Eingangsbereich, sowie der Zaun werden, nach der<br />

Beschädigung bei einem Einsatz der FFW im Vorjahr, wieder hergerichtet. Die<br />

Gesamtausgaben werden ca. S. 170.000,- betragen. Die Caritas leistet dazu einen<br />

Beitrag von S 100.000,-- und von der Wr. Städtischen wird eine Schadensabgeltung<br />

von S 70.000,-- erwartet.<br />

Grundstücksankäufe für das Sport und Freizeitzentrum: Die Grundankäufe<br />

für das Sport- und Freizeitzentrum wurden heuer getätigt. Die Gesamtausgaben<br />

einschließlich der Grunderwerbssteuer) betragen heuer S 5.617.000,--. An Notarkosten<br />

sind nächstes Jahr noch ca. S 235.000,-- zu bezahlen. Die Finanzierung<br />

erfolgt mit Einnahmen aus Grundverkäufen, aus einem Optionsvertrag mit<br />

der ÖMV, durch den Verkauf des Baurechtes an die Neue Heimat und durch die<br />

Sparkassen-Dividende 2000.<br />

Volksheim-Sesselankauf: Der Ankauf von neuen Sesseln für das Volksheim<br />

war dringend notwendig. Die Kosten von S 332.000,- werden mit einem Teil der<br />

Sparkassen-Dividende 1997 abgedeckt.<br />

Architektenwettbewerb für den Bau einer Musikschule und eines Veranstaltungssaales:<br />

Für den Architektenwettbewerb ist heuer noch mit Kosten von ca.<br />

S 400.000,-- zu rechnen.<br />

Hauenschildplatz-Gestaltung: Anläßlich des 100. Todestages von Herrn Professor<br />

Hauenschild wurde der Platz neben dem Haus Wdg. 41 neu gestaltet, ein<br />

Gedenkstein aufgestellt und eine Gedenkschrift herausgegeben. Die Gesamtkosten<br />

betragen ca. S 512.000,-- und werden mit einem Teil der Sparkassen-<br />

Dividende 1996 S 320.000,--), mit Holzerlösen S 92.000,--) und mit einem Landesbeitrag<br />

aus der Steinaktion S 100.000,--) finanziert.<br />

Ortsgestaltung – Abschnitt II: Für die Pflasterungsarbeiten und die Bepflanzung<br />

im Bereich Zöls – Grassecker ist heuer noch mit Kosten von ca. S<br />

686.000,-- zu rechnen, die mit Holzerlösen abgedeckt werden sollen.<br />

285


286<br />

12/2001<br />

GV Koblmüller stellt zum Punkt „Schülerausspeisung“ fest, dass anscheinend<br />

deshalb heuer um 40 Schüler weniger sind, weil sich manche Eltern gegen den<br />

gewünschten Bankeinzug weigern. Dazu erklärt GV Schweiger, dass das Problem<br />

wahrscheinlich eher am unterschiedlichen Stundenplan zwischen den beiden<br />

Hauptschulen liegt, und nicht am Bankeinzug.<br />

GV Koblmüller bemerkt zum Holzverkauf, dass es vor einiger Zeit noch geheissen<br />

hat, dass es nichts mehr zu schlägern gibt, und nun wurde wieder Holzerlös<br />

um mehr als S1,5 Mio lukriert. Damals hieß es, dass die Gemeinde keinen Wald<br />

mehr besitzt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies dann eingetroffen wäre, wenn<br />

derartige Kahlschlägerungen wie seinerzeit weitergemacht worden wären. Außerdem<br />

ändert sich die Gesamtsituation durch den Bau der Aufschließungsstraße<br />

am Kleinerberg.<br />

GV Koblmüller bemerkt weiters, dass die Finanzierung des Sport- und Freizeitzentrums<br />

nicht durch Grundstücksverkäufe im Ort finanziert werden darf. Es ist<br />

ihm lieber, dass sich der Schuldenstand langsamer verringert, wenn auch höhere<br />

Belastungen im Budget entstehen.<br />

Vizebürgermeister Haslinger spricht dem Vorsitzenden seine Anerkennung aus,<br />

der als Finanzprofi größten Wert darauf legt, dass die geplanten Projekte auch finanzierbar<br />

sind.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird auf Antrag des<br />

Vorsitzenden dem Nachtragsvoranschlag für das Rechnungsjahr 2001 in<br />

der vorgetragenen bzw. vorliegenden Form, mittels Heben der Hand einstimmig<br />

zugestimmt.<br />

Einwendungen:<br />

2. Rechnungsabschluß Kindergarten 2000/2001<br />

Der Rechnungsabschluss für den Caritas Kindergarten für das Kindergartenjahr<br />

vom 1. 9. 2000 – 31. 8. 2001 schließt mit einem Fehlbetrag von 498.388,50 ATS<br />

ab, der sich folgend ergibt:<br />

Einnahmen<br />

Ausgaben<br />

Fehlbetrag<br />

2.872.034,29 ATS<br />

3.370.422,79 ATS<br />

- 498.388,50 ATS<br />

Die Kinder kommen aus folgenden Gemeinden:<br />

Gemeinde Kinder je Kind Gemeindeanteil<br />

<strong>Windischgarsten</strong> 72 4.746,56 341.752,11<br />

Edlbach 12 4.746,56 56.958,69<br />

Roßleithen 7 4.746,56 33.225,90<br />

Rosenau 10 4.746,56 47.465,57<br />

Spital am Pyhrn 3 4.746,56 14.239,67<br />

Hinterstoder 1 4.746,56 4.746,56<br />

Gesamtzahl der Kinder 105 4.746,56 498.388,50<br />

286


287<br />

12/2001<br />

GV Koblmüller stellt fest, dass beim Caritas-Kindergarten wirklich wirtschaftlich<br />

und sparsam gewirtschaftet wird.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig,<br />

durch Heben der Hand, dem Rechnungsergebnis, einem Fehlbetrag in der<br />

Höhe von 498.388,50 ATS, für das Kindergartenjahr 2000/2001 zuzustimmen.<br />

Einwendungen:<br />

3. Budget Kindergarten 2001/2002<br />

Das Budget für den Caritas Kindergarten für das Kindergartenjahr vom 1. 9. 2001<br />

– 31. 8. 2002 schließt mit einem Fehlbetrag von 500.000,-- ATS ab, der sich folgend<br />

ergibt:<br />

Einnahmen<br />

Ausgaben<br />

Fehlbetrag<br />

2.877.112,00 ATS<br />

3.377.111,00 ATS<br />

- 500.000,00 ATS<br />

Die Kinder kommen aus folgenden Gemeinden:<br />

Gemeinde Kinder je Kind Gemeindeanteil<br />

<strong>Windischgarsten</strong> 59 5.555,56 327.777,78<br />

Edlbach 12 5.555,56 66.666,67<br />

Roßleithen 6 5.555,56 33.333,33<br />

Rosenau 6 5.555,56 33.333,33<br />

Spital am Pyhrn 7 5.555,56 38.888,89<br />

Gesamtzahl der Kinder 90 5.555,56 500.000,00<br />

GV Schweiger möchte wissen, wie es das gibt, wenn heuer 15 Kinder weniger<br />

als im Vorjahr im Kindergarten sind und die Kosten dafür aber nicht erhöht worden<br />

sind, dass es fast die gleiche Einnahmenhöhe ergibt. Herr Bgm. Ing Norbert<br />

Vögerl stellt dazu fest, dass die Personalkosten um S 90.000,-- mehr ausmachen,<br />

welche wir uns vom Land erwarten dürfen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat, mittels Heben der Hand,<br />

einstimmig mit dem neuen Budgetvoranschlag des Kindergartens für<br />

2001/2002 einverstanden.<br />

Einwendungen:<br />

4. Forststraßenbau<br />

GV Helmut Brunner berichtet: Wir haben das Projekt und die Finanzierung des<br />

Forststraßenprojektes „Saurüsslgraben“ vorbereitet. Aufgrund der grundsätzlichen<br />

Bereitschaft aller Beteiligten, das Straßenprojekt weiter zu betreiben wurde<br />

die Projektierung und die Gründung der Forststraßengemeinschaft in die Wege<br />

geleitet.<br />

287


288<br />

12/2001<br />

Am 6. Aug. 2001 hat die 1. Interessentenversammlung, geleitet von der Forstabteilung<br />

der BH Kirchdorf, Herrn Ing. Roßmann, stattgefunden, bei der das Projekt<br />

grundsätzlich erläutert wurde. Die Forststraße hat eine Länge von ca. 2,7 km.<br />

Frau Schönegger bringt eine bereits gebaute Forststraße mit ca. 950 lfm. in das<br />

Projekt ein. Das Gesamtprojekt wird auf ca. 1.143.000,-- ATS geschätzt. Für das<br />

Projekt wird eine Förderung der privaten Waldeigentümer in Höhe von 40 % in<br />

Aussicht gestellt. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> bekommt keine Förderung.<br />

Damit das Projekt zustande kommt hat die Marktgemeinde den beteiligten Waldeigentümern<br />

angeboten, die über die Förderung hinausreichenden Kosten zu<br />

übernehmen. Die laufende Straßenerhaltung, ausgenommen der durch eine<br />

„Sondernutzung“ wie z.B. Schlägerung verursachte Sanierungsanlass, wird von<br />

der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> geleistet. Ausdrücklich festgehalten wird,<br />

dass die Straße für die forstliche Nutzung errichtet wird.<br />

Für die Straßengemeinschaft im Sinne des Forstgesetzes gibt es auch eine Satzung<br />

die folgend lautet:<br />

S A T Z U N G<br />

der Bringungsgenossenschaft für die Forststraße<br />

" Saurüsselgraben "<br />

Name und Sitz der Genossenschaft<br />

§ 1<br />

Die Genossenschaft führt den Namen Forstliche Bringungsgenossenschaft<br />

Forststraße Saurüsselgraben mit dem Sitz in 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße<br />

27. Diese Genossenschaft ist gegründet im Sinne der §§ 68 - 73 des Forstgesetzes<br />

1975, BGBI.Nr. 440/1975 i.d.g.F., im folgenden kurz FG. genannt.<br />

Rechtliche Stellung und Zweck der Genossenschaft<br />

§ 2<br />

Die Genossenschaft ist Rechtsträger und Bauherr. Ihr Zweck ist die Herstellung<br />

und Erhaltung der Forststraße Saurüsselgraben zur dauernden Erschließung eines<br />

ca. 38,1314 ha großen Waldgebietes in der Gemeinde Rosenau. Die Forststraße<br />

wird nach dem vorliegenden Projekt - vorbehaltlich der bei der behördlichen<br />

Genehmigung desselben sich als allfällig notwendig ergebenden Abänderungen<br />

- gebaut werden.<br />

Mitglieder der Genossenschaft, ihre Rechte und Pflichten<br />

§ 3<br />

Mitglieder sind alle in dem Vorteilsflächenverzeichnis Anlage) angeführten Liegenschaftsbesitzer<br />

mit ihren dort verzeichneten Grundflächen. Dieses Verzeichnis<br />

bildet einen wesentlichen Bestandteil der Satzungen.<br />

Die Mitglieder sind berechtigt<br />

1 . die Forststraße für Transporte und wirtschaftlichen Verkehr zu benützen diese<br />

Berechtigung bezieht sich auch auf ihre Familienmitglieder, Dienstnehmer und<br />

Beauftragten),<br />

2. innerhalb der Vorteilsfläche Holz und andere Forstprodukte in mindestschädlicher<br />

Weise unentgeltlich über fremden Boden zur Forststraße zu bringen und<br />

dort bis zur Abfuhr in geeigneter Weise zu lagern,<br />

288


289<br />

12/2001<br />

3. das aktive und passive Wahlrecht in der Genossenschaft auszuüben.<br />

Die Mitglieder sind verpflichtet,<br />

1. in Genossenschaftsangelegenheiten den Beschlüssen der Genossenschaft,<br />

des Ausschusses bzw. den Anordnungen des Obmannes nachzukommen,<br />

2. die vorgeschriebenen Beiträge für jedes Baujahr rechtzeitig zu entrichten,<br />

3. die ausgezeigte Trasse auf ihren Grundstücken auf eigene Kosten bis zum<br />

Baubeginn zu schlägern und zu räumen,<br />

4. auf Fremdflächen lagerndes Holz unter Berücksichtigung von Witterung und<br />

Erschwernissen ehestmöglich abzutransportieren,<br />

5. Bringungs- und Lagerschäden auf Fremdgrund entsprechend den Bestimmungen<br />

des FG. zu vergüten,<br />

6. durch eigenes Verschulden an der Anlage entstandene Schäden sofort und<br />

auf eigene Kosten zu beheben,<br />

7. auf erkennbare Beschädigungen der Forststraße, Mißstände bei Baudurchführung<br />

bzw. an der Anlage selbst dem Obmann oder dessen Stellvertreter unverzüglich<br />

aufmerksam zu machen,<br />

8. sowie im Falle einer Wahl als Genossenschaftsorgan pünktlich und gewissenhaft<br />

alle damit übernommenen Geschäfte - gegen Ersatz allfälliger Barkosten -<br />

zu erfüllen.<br />

Beitragsleistung<br />

§ 4<br />

Die Höhe der Beitragsleistungen für den Bau und die Erhaltung der Forststraße<br />

richtet sich nach den laut Vorteilsflächenverzeichnis einbezogenen Grundflächen.<br />

Bei der Festlegung des Kostenaufteilungsschlüssels können auf Verlangen des<br />

Mitgliedes eingebrachte Bringungsanlagen, bestehende Verpflichtungen und besondere<br />

Vorteile, die die Genossenschaft einzelnen Mitgliedern auferlegt oder<br />

bietet, berücksichtigt werden. Auf Grund des sich ergebenden anteilsmäßigen<br />

Beitragsschlüssels werden nach Aufstellung des Jahresfinanzplanes die Jahresbeiträge<br />

der Mitglieder nach Abzug allfälliger öffentlicher Beihilfen errechnet.<br />

Diese in Schilling festgelegten Beiträge werden jedem Genossenschaftsmitglied<br />

zur Leistung vorgeschrieben. Deren Abstattung kann je nach Zweckmäßigkeit erfolgen<br />

durch:<br />

a) Barzahlungen<br />

b) Arbeitsleistungen Robot): Hand- bzw. Fuhrwerksschichten<br />

c) Sachlieferungen u.ä.<br />

d) Zahlung der Annuität aufgenommener Darlehen.<br />

Einbringung rückständiger Genossenschaftsbeiträge<br />

§ 5<br />

Rückständige Genossenschaftsbeiträge können im Verwaltungswege gemäß §<br />

73 Abs. 2) des FG. eingebracht werden.<br />

Kommt ein Mitglied der Bringungsgenossenschaft der Pflicht zur Schlägerung<br />

und Räumung der Trasse gar nicht oder nicht vollständig oder nicht zeitgerecht<br />

nach, so werden diese Arbeiten nach vorheriger Androhung auf Gefahr und Kosten<br />

des Verpflichteten ausgeführt. Die hiebei aufgelaufenen Kosten sind wie<br />

rückständige Genossenschaftsbeiträge im Sinne des § 73 2) FG. zu behandeln<br />

und auf Antrag der Genossenschaft hat sie die Behörde dem säumigen Mitglied<br />

289


290<br />

12/2001<br />

vorzuschreiben. Solche Rückersätze für Trassenschlägerungen gehören nicht<br />

zum Bauaufwand und sind in der Gebarung als durchlaufende Posten zu behandeln.<br />

Genossenschaftsvertretung<br />

§ 6<br />

a) die Vollversammlung,<br />

b) wenn die Zahl der Mitglieder mehr als 20 beträgt, ein Ausschuß,<br />

c) der Obmann bzw. sein Stellvertreter,<br />

d) die Rechnungsprüfer,<br />

e) der Rechnungsführer,<br />

f) der Schriftführer<br />

Vollversammlung<br />

§ 7<br />

Die Vollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Genossenschaft. Sie hat<br />

nach Bedarf stattzufinden. Eine außerordentliche Vollversammlung muß jedenfalls<br />

dann einberufen werden, wenn der Obmann dies für notwendig erachtet o-<br />

der es mindestens von einem Drittel der Genossenschaftsmitglieder verlangt<br />

wird.<br />

Die Einberufung der Vollversammlung erfolgt durch den Obmann, welcher in der<br />

Vollversammlung den Vorsitz führt und die ordnungsgemäße Abwicklung der Tagesordnung<br />

leitet. Die Forstbehörde (Bezirkshauptmannschaft-Bezirksforstinspektion)<br />

ist zu laden.<br />

Der Vollversammlung vorbehaltene Angelegenheiten<br />

§ 8<br />

Der Vollversammlung ist vorbehalten:<br />

1. Die Wahl des Obmannes, seines Stellvertreters, des eventuell notwendigen<br />

Ausschusses mit Ersatzmännern, der beiden Rechnungsprüfer, des Rechnungsführers<br />

und des Schriftführers. Diese Organe sind in gesonderten<br />

Wahlgängen mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen). Ergeben im ersten<br />

Wahlgang die Wahlen keine absolute Mehrheit, dann entscheidet die Stichwahl,<br />

bzw. bei Stimmengleichheit das Los.<br />

2. Die Beschlußfassung über den Baubeginn, den jeweiligen Baufortschritt bei<br />

Großprojekten und Projektsänderungen,<br />

3. die Beschlußfassung über Aufnahme von Darlehen,<br />

4. die Beschlußfassung über die Höhe der jährlichen Interessentenleistungen,<br />

deren Aufbringung und Einhebung,<br />

5. die Genehmigung der Jahresabrechnung, in deren Unterlagen jedes Mitglied<br />

mindestens 8 Tage vorher Einsicht nehmen kann,<br />

6. die Beschlußfassung über die Satzung und ihre Abänderung, vorbehaltlich der<br />

Genehmigung durch die Behörde,<br />

7. die Beschlußfassung über die nachträgliche Einbeziehung oder Ausscheidung<br />

von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen,<br />

8. die Beschlußfassung über Benützungskosten für Nichtmitglieder und für Sonderfälle<br />

z.B. Errichtung von Objekten),<br />

9. die Entlastung des Ausschusses.<br />

290


291<br />

12/2001<br />

Beschlußfassung in der Vollversammlung<br />

§ 9<br />

In der Vollversammlung hat jedes Mitglied so viele Stimmen, als es Prozente der<br />

für den Bau bzw. die Erhaltung aufzubringenden Kosten zu tragen hat. Für die<br />

Beschlüsse der Vollversammlung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen erforderlich.<br />

Satzungsänderungen jedoch bedürfen ebenso wie die Festsetzung oder Änderung<br />

des Maßstabes für die Verteilung der Kosten der Mehrheit der Mitglieder, in<br />

deren Eigentum sich mindestens zwei Drittel der in die Genossenschaft einbezogenen<br />

Waldfläche befinden.<br />

Beschlußfähigkeit der Vollversammlung<br />

§ 10<br />

Die Versammlung wird in ortsüblicher Weise einberufen. Sie ist beschlußfähig,<br />

wenn die erschienenen Mitglieder wenigstens die Hälfte der Gesamtstimmen vertreten.<br />

Im Falle der Beschlußunfähigkeit der Vollversammlung wird ihr Beginn um<br />

eine halbe Stunde verschoben, wonach sie ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen<br />

Mitglieder und der von ihnen vertretenen Stimmen beschlußfähig ist.<br />

Eine Vollversammlung, die zu Beginn beschlußfähig war, bleibt, wenn sich Mitglieder<br />

vor dem Ende der Verhandlung entfernen, ohne Rücksicht auf die Zahl<br />

der verbliebenen Mitglieder und die von ihnen vertretene Stimmenanzahl<br />

beschlußfähig.<br />

Über die Verhandlungen der Vollversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen,<br />

aus der die gestellten Anträge und die gefaßten Beschlüsse mit dem Stimmenverhältnis<br />

zu entnehmen sind; sie ist vom Obmann und vom Schriftführer zu<br />

fertigen. Jeder Niederschrift ist ein Verzeichnis der anwesenden Mitglieder<br />

beizulegen.<br />

Obmann<br />

§ 11<br />

Der Obmann und sein Stellvertreter werden von der Vollversammlung aus ihrer<br />

Mitte auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied ohne<br />

Rücksicht auf die Höhe seines Beitragsanteiles. Der Obmann und bei Verhinderung<br />

sein Stellvertreter vertreten die Genossenschaft nach außen, berufen die<br />

Vollversammlungen und die Ausschußsitzungen ein und leiten diese. Sie leiten<br />

die Verhandlungen und führen die gefaßten Beschlüsse durch. Der Obmann leitet<br />

die Geschäfte der Genossenschaft.<br />

Er oder sein Stellvertreter zeichnet für den Ausschuss bzw. für das gesamte<br />

Bauvorhaben. Urkunden jedoch, durch welche die Genossenschaft Rechtsverbindlichkeiten<br />

eingeht, müssen - nach deren Genehmigung durch die Vollversammlung<br />

- vom Obmann und mindestens einem weiteren Ausschußmitglied<br />

Mitglied unterschrieben werden.<br />

Der Obmannstellvertreter hat bei Verhinderung des Obmannes diesen zu vertreten.<br />

Ausschuß<br />

291


292<br />

12/2001<br />

§ 12<br />

Wenn die Zahl der Genossenschaftsmitglieder mehr als zwanzig beträgt, ist von<br />

der Vollversammlung aus ihrer Mitte ein aus höchstens fünf Personen bestehender<br />

Ausschuß auf die Dauer von drei Jahren zu wählen. Der Obmann und sein<br />

Stellvertreter gehören ohne besondere Wahl dem Ausschuß als Mitglieder an.<br />

Der Obmann, im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter, führt bei den Sitzungen<br />

den Vorsitz. Ausschußsitzungen sind vom Obmann je nach Bedarf, sonst<br />

fallweise bzw. auf Grund eines diesbezüglichen Verlangens von mindestens einem<br />

Drittel der Ausschußmitglieder, einzuberufen.<br />

Im Ausschuß hat jedes Mitglied nur eine Stimme. Für alle Beschlüsse ist die einfache<br />

Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt jener Antrag als Beschluß,<br />

welchem der Obmann bzw. sein Stellvertreter mit seiner Stimme beitritt.<br />

Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden drei Mitglieder<br />

anwesend sind.<br />

Dem Ausschuß obliegen:<br />

1. die Erledigung von Angelegenheiten, die nicht in den Wirkungskreis der Vollversammlung<br />

fallen, die Unterstützung des Obmannes und die Aufsicht über<br />

die Rechnungs- und Geschäftsführung,<br />

2. die Vorbereitung der Vollversammlung und die Vorbereitung der Gegenstände<br />

der Tagesordnung.<br />

Rechnungsprüfer<br />

§ 13<br />

Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren zwei<br />

Rechnungsprüfer. Diesen obliegt die Prüfung der Jahresabrechnung und die Berichterstattung<br />

an die Vollversammlung. Die Rechnungsprüfer dürfen dem etwa<br />

bestehenden Ausschuß nicht angehören; Obmann und Obmannstellvertreter<br />

können daher nicht Rechnungsprüfer sein.<br />

Rechnungsführer und Schriftführer<br />

§ 14<br />

Die Vollversammlung wählt je einen Rechnungs- und Schriftführer auf die Dauer<br />

von drei Jahren. Rechnungs- und Schriftführer müssen nicht dem Kreis der Genossenschaftsmitglieder<br />

angehören. Die Ämter des Rechnungs- und des Schriftführers<br />

können in einer Person vereinigt sein.<br />

Schlichten von Streitigkeiten<br />

§ 15<br />

Im Rahmen der Genossenschaft nicht zu klärende Streitfragen sind der Behörde<br />

gemäß § 73 Abs. 1 FG. zur Entscheidung vorzulegen.<br />

Erhaltung der Forststraße<br />

§ 16<br />

Nach Fertigstellung des Baues wird ein Erhaltungsfonds gegründet, zu dem die<br />

Genossenschaftsmitglieder entsprechende Jahresbeiträge zu leisten haben.<br />

Verursacht ein Mitglied, dessen Beauftragte oder Vertragspartner z.B. Frächter)<br />

über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden an der Forststraße, so hat<br />

292


293<br />

12/2001<br />

das Mitglied diese Schäden auf eigene Kosten zu beheben bzw. können die erforderlichen<br />

Reparaturarbeiten auf seine Kosten durchgeführt werden. Die im<br />

vorhinein zu leistenden Erhaltungsbeiträge gelten als Kautionserlag.<br />

Aufsicht<br />

§ 17<br />

Die Bauaufsicht gemäß FG. übt eine befugte Fachkraft aus, mit der die Genossenschaft<br />

in allen forstlichen und technischen Fragen das Einvernehmen herstellt.<br />

Gemäß § 73 FG. obliegt die rechtliche Aufsicht der Forstbehörde Bezirkshauptmannschaft).<br />

Wird der Bau der Forststraße aus öffentlichen Mitteln gefördert, so überwacht<br />

das Amt der Oö. Landesregierung, Landesforstdirektion, die wirtschaftliche Bauausführung<br />

und widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel.<br />

Die dauernde Erhaltung der geförderten Forststraße kontrolliert die Bezirkshauptmannschaft<br />

- Bezirksforstinspektion.<br />

Auflösung<br />

§ 18<br />

Die Auflösung der Genossenschaft kann auf Grund eines Vollversammlungsbeschlusses<br />

durch behördlichen Ausspruch erfolgen, wenn für die Erhaltung der<br />

Forststraße anderweitig vorgesorgt wird und die Genossenschaft sowie deren<br />

Mitglieder ihre gesamten eingegangenen Verpflichtungen erfüllt haben oder<br />

wenn an dem Weiterbestand der Genossenschaft im Hinblick auf die gegebenen<br />

Verhältnisse kein forstwirtschaftliches Interesse besteht.<br />

Die Vorteilsflächen aller Beteiligter setzen sich folgend zusammensetzen:<br />

Name<br />

Parzelle<br />

Gesamtfläche<br />

in ha<br />

Vorteilsfläche<br />

in ha je Besitzer Baubeitrag<br />

Erhaltungsbeitrag<br />

Schönegger Waltraud 221/3 0,3314 0,3314<br />

221/4 16,7309 13,3000 13,6314 35,8 35,8<br />

Schober Claudia 277/2 9,8620 6,9000 6,9000 18,1 18,1<br />

Marktgem. Windischg. 277/3 8,9269 3,5000<br />

279/3 51,9773 14,0000 17,5000 46,1 46,1<br />

Der Obmann:<br />

GV Brunner berichtet noch kurz über die Forstausschusssitzung vom 19. Oktober<br />

2001. Auf der Tagesordnung standen die Punkte:<br />

• Projekt Forststraße Saurüsselgraben,<br />

• die Bäume am Kühberg und<br />

• Projekt Naturpark.<br />

Zum Projekt Forststraßenbau Saurüsselgraben: Es erfolgte auch in diesem Bereich<br />

eine Forstbegehung. Die Gemeinde besitzt dort einen Waldbestand im Alter<br />

von 140 – 160 Jahren, welcher aber nur mit dieser geplanten Forststraße erreichbar<br />

und daher auch nutzbar wäre. Zur Finanzierung ist zu sagen, dass auf<br />

293


294<br />

12/2001<br />

dem Bereich, wo die Straße gebaut werden soll ca. 800 fm Holz stehen, was einen<br />

Erlös von ca. 800.000,-- ergeben würde. Weiters können die Fam. Schober<br />

und die Fam. Schönegger eine Förderung von 40 % beantragen. Womit sich die<br />

Forststraße fast selbst finanziert. GV Brunner dankt dem Herrn Bürgermeister für<br />

seinen Einsatz und sein Verhandlungsgeschick, dass die beiden Familien dem<br />

Bau der Forststraße zugestimmt haben. Die Errichtungskosten aber auch das<br />

Stimmrecht teilen sich nach dem Schlüssel vom Vorteilsflächenplan auf.<br />

Die Zwischenfinanzierung läuft lt. Vorsitzenden Bgm. Vögerl über die Gemeinde,<br />

damit die beiden Familien keine Zwischenfinanzierungskosten haben. Die Erhaltung<br />

des Weges übernimmt die Marktgemeinde, außer es werden durch deren<br />

Schlägerungen entsprechende Wegschäden verursacht. Kanalreinigen übernimmt<br />

auch die Gemeinde. Der Weg darf nicht beritten werden. Und der Forstweg<br />

darf ausschließlich für forstliches Interesse verwendet werden. Obmann dieser<br />

Bringungsgenossenschaft ist der Bürgermeister von <strong>Windischgarsten</strong>, Obmann-Stellvertreter<br />

ist Frau Schober, Kassier sind der Amtsleiter der Marktgemeinde<br />

<strong>Windischgarsten</strong> und Frau Schönegger. Baubeginn des Projektes wird im<br />

Frühjahr nächsten Jahres sein.<br />

GR Gansterer wendet ein, dass nicht nur die Gemeinde was von dem Bau der<br />

Forststraße hat, sondern auch die beiden anderen Familien. Trotzdem zahlt alles<br />

die Gemeinde. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass die Fam. Schober und Fam.<br />

Schönegger die 40 % Förderung einbringen. Wenn man den beiden Familien<br />

nicht entgegenkommt, dann kann die Gemeinde zuschauen, wie der Wald auf<br />

dem Berg kaputt wird.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Hand<br />

einstimmig damit einverstanden, die vollinhaltlich verlesenen Satzungen<br />

für die Bringungsgenossenschaft „Saurüsselgraben“ zu beschließen.<br />

Einwendungen:<br />

5. Kaufvertrag Marktgemeinde – Fam. Robl<br />

In der Sitzung am 5. Oktober 2001 wurde im TOP 10/11/2001 die Veräußerung<br />

der Parzellen in der „Bürgermeisterwiese“ zum Kaufpreis von 1,750.000,-- ATS<br />

beschlossen. Die Gesamtfläche der beiden Parzellen 780/17 und 780/29 beträgt<br />

1.604 m². Der Vertrag liegt vor, ist vollinhaltlich zu verlesen und zu beschließen.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden, mittels Heben<br />

der Hand einstimmig, dem vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag, verfasst<br />

vom RA Dr. Thomas Langer, 4020 Linz, betreffend den Verkauf der Parzellen<br />

780/17, im Ausmaß von 806 m² und 780/29, im Ausmaß von 798 m², je<br />

KG <strong>Windischgarsten</strong>, an die Ehegatten Mag. Liesbeth und Ing. Rudolf Robl,<br />

beide wohnhaft in 4040 Linz, Wolfauerstraße 21, zum Kaufpreis von 1,750<br />

Mill. ATS, zuzustimmen. Der Vertrag liegt dem Protokoll in Kopie bei.<br />

Einwendungen:<br />

294


295<br />

12/2001<br />

6. Kaufanbot Bgm.-Wiese<br />

Familie Robl, 4040 Linz, Wolfauerstraße 21, hat auch für die verbleibende, nicht<br />

zu verbauende Grundfläche, Parzelle 780/14, KG <strong>Windischgarsten</strong>, das ist das<br />

Grundstück zwischen der von Ihnen erworbenen Fläche und der „Pernköpfl“-<br />

Runse, im Ausmaß von 1.065 m² ein pauschales Kaufangebot in Höhe von<br />

100.000,-- ATS gestellt.<br />

Der Vorsitzende bringt vor, dass diese Parzelle kein Bauland ist, und die Familie<br />

Robl würde einen erhöhten landwirtschaftlichen Grundpreis bezahlen. Die Gemeinde<br />

hat keine Möglichkeit mit diesem Grundstück anderweitig eine Wertschöpfung<br />

zu erzielen – im Gegenteil, wir müßten diese Wiese pflegen. Wenn es<br />

zu einer zukünftigen Umwidmung kommen sollte, dann muß der werterhöhende<br />

Betrag nachbezahlt werden. Das ist rechtlich möglich und müßte vertraglich abgesichert<br />

werden.<br />

GV Koblmüller bemerkt, dass er gegen eine Veräußerung ist, da es für die Gemeinde<br />

nicht von Bedeutung ist, ob nun durch den Verkauf S 100.000,-- mehr<br />

Budget vorhanden ist oder nicht. Außerdem würde man bei einer jetzigen Zusage<br />

des Kaufes eventuell weitere Anbieter in einigen Jahren ausschließen.<br />

GV Habersack wendet ebenfalls ein, dass es Einheimische gibt, die freiwillig bereit<br />

sind, für ein kleines Stückchen Grund S 700,--/m² zu bezahlen, um etwas<br />

mehr Grund um ihr Haus zu haben. Deshalb sollte man dieses Grundstück nicht<br />

zu so einem günstigen Preis an die Fam. Robl veräußern.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat, mittels Heben der Hand,<br />

mit 17 JA- und 8 NEIN-Stimmen, mehrheitlich damit einverstanden, dass<br />

das Grundstück 780/14 um S 100.000,-- an die Fam. Mag. Liesbeth und Ing.<br />

Rudolf Robl, mit den entsprechenden Einschränkungen, verkauft werden<br />

soll. Der Vertrag ist in Auftrag zu geben.<br />

Gegenstimmen: 1. Herr GR Christian Habersack ÖVP<br />

2. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />

3. Herr GR Rudolf Lackner SPÖ<br />

4. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />

5. Herr GR Günther Fehringer SPÖ<br />

6. Frau GR Marianne Wiesinger Forum<br />

7. Herr GR Wolfgang Koblmüller Forum<br />

8. Herr GR Karl Lanza Forum<br />

Einwendungen:<br />

295


296<br />

12/2001<br />

7. Grundverkauf Kaun, Stadler, Holl-Dietl<br />

Die Familien Stadler, Kaun und Holl möchten eine Teilfläche aus der Parzelle<br />

957/27 Ortsraum) erwerben und bieten dafür 700,-- ATS.<br />

Flächenaufstellung<br />

Holl 155 m² á 700,-- ATS = 108.500,-- ATS<br />

Stadler 125 m² á 700,-- ATS = 87.759,-- ATS<br />

Kaun 130 m² á 700,-- ATS = 91.000,-- ATS<br />

Der Vorsitzende bringt vor, dass er sich vorstellen kann, dass die Flächen aus<br />

dem öff. Gut zwischen den Parzellen .157/1 und .159, bzw. .156 und .158 an<br />

Familie Stadler (ca. 125 m²); die Fläche zwischen den Parzellen 118/2 und 120/2<br />

an Fam. Kaun (ca. 130 m²), sowie die Fläche zwischen den Parzellen .151 bzw.<br />

117 und 120/2 bzw. 132, je KG <strong>Windischgarsten</strong>, an Familie Holl u. Dietl (ca. 155<br />

m²) veräußert wird. Öffentliches Gut ist nicht Gemeindeeigentum. Das Ausscheidungsverfahren<br />

aus dem öffentlichen Gut dauert einige Wochen und wird dann<br />

mit einer Verordnung des Gemeinderates abgeschlossen. Der Erlös von diesem<br />

Verkauf fällt der Marktgemeinde zu.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden, mittels Heben<br />

der Hand einstimmig, dass grundsätzlich Teile der Parzelle 957/27 an die<br />

Anrainer Holl-Dietl, Stadler und Kaun, zum Preis von 700,-- ATS je m² veräußert<br />

werden. Das entsprechende Verfahren ist einzuleiten.<br />

Einwendungen:<br />

8. Baurechtsvertrag Österr. Bundesforste<br />

Der Baurechtsvertrag mit den Österr. Bundesforsten wurde bereits in der Sitzung<br />

am 6. April 2001, im TOP 4/8/2001 beschlossen. Geändert hat sich das Flächenausmaß<br />

von ca. 3.600 m² auf 3.920 m² und daraus resultierend der Baurechtszins<br />

von 16.362,-- ATS auf 17.640,-- ATS. Das Baurecht beginnt ab 1. 1. 2002<br />

und ist auf 99 Jahre abgeschlossen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird mehrheitlich, durch Heben der Hand, der<br />

Flächenausmaßänderung von 3.600 auf 3.920 m² im, in der Sitzung am 6.<br />

April 2001, im TOP 4/8/2001 beschlossenen Baurechtsvertrag mit den<br />

Österr. Bundesforsten, zugestimmt.<br />

Gegenstimme: Herr GR Manfred Gansterer FPÖ<br />

9. Bericht Prüfungsausschuss<br />

Der Prüfungsausschuss hat am 13. Sep. 2001 beraten und festgestellt:<br />

a) Die Barkasse wurde geprüft und festgestellt, dass ein Überschuss in Höhe von<br />

415,20 ATS aufscheint der zu klären ist.<br />

Gerichtsplatz: Der bisherige Abrechnungsstand weist einen Saldo von<br />

69.481,60 ATS aus.<br />

296


297<br />

12/2001<br />

Material und Swietelsky 390.481,60<br />

Lohnkosten Land Oberösterreich 83.000,00<br />

offene Rechnungen 16.000,00<br />

Landesbeitrag Steinaktion 100.000,00<br />

Sparkassendividende 320.000,00<br />

489.481,60 420.000,00<br />

Saldo 69.481,60<br />

In dieser Aufstellung sind die Lohn- und Kfz-Kosten des Gemeindebauhofes<br />

für insgesamt rd. 567,5 Arbeits- und 245 Kfz-Stunden mit einer geschätzten<br />

Summe von ca. 190.000,-- ATS nicht enthalten. Für die durch die Erweiterung<br />

des Projektes bedingte Kostenüberschreitung von rd. 70.000,-- ATS liegt kein<br />

Gemeinderatsbeschluss vor.<br />

b) Abrechnung Sparmarkt<br />

Das Projekt Sparmarkt wurde ursprünglich mit rd. 450.000,-- ATS geschätzt.<br />

Die Herstellung des Gehsteiges wurde von der Landesstraßenverwaltung ü-<br />

bernommen, wobei dafür Lohnkosten in Höhe 10.638,-- angefallen sind. Die<br />

Leistensteine wurden gemeinsam mit dem Gerichtsplatz abgerechnet. Die Asphaltierung<br />

des Parkplatzes wurde von der Fa. Allbau mit 124.900,-- angeboten<br />

und mit 134.624,52 ATS abgerechnet, wovon derzeit 16.074,-- ATS noch<br />

nicht anerkannt sind. Somit hat der Sparmarkt Parkplatz ca. 145.262,-- ATS<br />

gekostet.<br />

c) Abrechnung Bauhofstadel<br />

Der Bauhofstadel hat bisher 631.059,-- ATS gekostet. Es fehlen noch einige<br />

Kleinigkeiten, sodass voraussichtlich mit rd. 650.000,-- ATS Gesamtkosten zu<br />

rechnen ist. Die Arbeits- und Kfz-Leistungen des Gemeindebauhofes betragen<br />

ca. 360.000,-- ATS. Ein Landesbeitrag von 100.000,-- ATS ist für die Außengestaltung<br />

dieses Projektes zugesagt. Im Budget sind 500.000,-- ATS eingeplant,<br />

für die Überschreitung von rd. 150.000,-- ATS ist ein Bedeckungsvorschlag<br />

zu erarbeiten.<br />

d) Allfälliges<br />

Im Zuge der letzten Prüfungsausschuss-Sitzung wurde die Schulausspeisung<br />

überprüft und Mängel in der technischen Ausstattung festgestellt. Insbesondere<br />

wurde festgestellt, dass eine Warmhaltegarnitur und eine Gemüseschneidemaschine<br />

fehlt. Dafür wurden Angebote eingeholt und soll nach Rückfrage<br />

mit dem Kochpersonal eine 3teilige, fahrbare Warmhaltegarnitur und eine<br />

Gemüseschneidemaschine angekauft werden. Es wird empfohlen noch kleinere<br />

Gefäße für die Warmhaltegarnitur zuzukaufen.<br />

Punkte für die nächste Prüfungsausschusssitzung sind: Hundeabgabe, Aufschließungsbeiträge,<br />

Anschlußgebühren und die Zweitwohnsitzabgabe.<br />

Der Vorsitzende erklärt dazu, dass, bedingt durch die Erweiterung des Projektes,<br />

weil die südseitig ans Gericht angebauten Garagen entfernt werden konnten, eine<br />

Kostenerhöhung unvermeidlich war. Dass sie nur mit ca. 15 % der Projektskosten<br />

ausgefallen ist, beweist die Sparsamkeit. Er stellt daher den Antrag an<br />

den Gemeinderat, diesen Fehlbetrag durch eine Erweiterung der Abdeckung aus<br />

der Sparkassendividende 1996 zu tätigen.<br />

297


298<br />

12/2001<br />

Der Antrag des Vorsitzenden, den Fehlbetrag im Ausmaß von ca. 70.000,--<br />

ATS aus der Sparkassendividende 1996 zu decken wird vom Gemeinderat<br />

einstimmig, mittels Heben der Hand, angenommen.<br />

Einwendungen:<br />

10. Bericht Wohnungsausschuss<br />

GV Schweiger berichtet, dass in der Wohnungsausschusssitzung am 22. Oktober<br />

d. J. die Vergabe der Wohnungen „Santner“ im WAG-Wohnhaus in <strong>Windischgarsten</strong><br />

358 beraten wurde und dem Gemeinderat die Vergabe nach folgender<br />

Reihung vorgeschlagen wird:<br />

1. Berger Friederike, wohnhaft in 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Edlbach 62<br />

2. Hörtner Margret, wohnhaft in 4582 Spital am Pyhrn Nr. 291.<br />

Dem Antrag des Ausschussobmannes GV J. Schweiger auf Vergabe der<br />

„Santner“-WAG-Wohnung in <strong>Windischgarsten</strong>, Gleinkerseestraße 358, an<br />

Frau Berger Friederike, wohnhaft in 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Edlbach 62<br />

wird einstimmig, mittels Heben der Hand, zugestimmt. Solle Frau Berger ihr<br />

Wohnungsansuchen zurückziehen, wird ebenfalls einstimmig beschlossen<br />

der Vergabe an die Zweitgereihte, Frau Hörtner Margret, zuzustimmen.<br />

Einwendungen:<br />

11. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende berichtet:<br />

a) Am Dienstag 6. November findet eine Veranstaltung zum Projekt Zukunftssicherung<br />

Wurbauerkogel. Es wird dort dann eine Plattform gegründet. Es soll<br />

eine Lösung für den Wurbauerkogel gefunden werden, wobei uns der Landeshauptmann<br />

Dr. Josef Pühringer seine Unterstützung zugesagt hat.<br />

c) Ebenso hat bereits die Konstituierung der DMC stattgefunden. Die DMC ist die<br />

GesmbH des Tourismusverbandes für die der neue Geschäftsführer, Herr<br />

Krobath Andreas, bestellt wurde. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Personen:<br />

Bgm. Wallner, Bgm Schürrer, Schmidleitner Manfred, Gressenbauer<br />

Florian, Kerbl Willi, Dilly Horst, Dkfm. Laimgruber, Bgm. Vögerl und Lindbichler<br />

Gerhard. Obmann des MTV ist Herr Lindbichler Gerhard und die DMC arbeitet<br />

im Auftrag des mehrgemeindigen Tourismusverbandes.<br />

d) Der Bürgermeister war bei Herrn LH-Stv. Hiesl und hat diesem Kostenvoranschläge<br />

zur Finanzierung der Straße beim Sport- und Freizeitzentrum einschließlich<br />

der Parkplätze vorgelegt. Herr LH-Stv. Hiesl hat dafür vorerst ATS<br />

700.000,-- zugesichert.<br />

e) Die Ausschreibung des neuen Mitarbeiters wird bei der nächsten Sitzung behandelt,<br />

da die Ausschreibungsfrist zu kurz war.<br />

298


299<br />

12/2001<br />

f) Weiters hat Herr Pfarrer ersucht von jeder Fraktion eine Person für eine Arbeitssitzung<br />

wo das Thema „Politik und Kirche“ besprochen werden soll, namhaft<br />

zu machen. Es meldeten sich von der<br />

ÖVP<br />

SPÖ<br />

Forum<br />

FPÖ<br />

Ing. Norbert Vögerl,<br />

Johann Schweiger,<br />

Wolfgang Koblmüller und<br />

Diether Beckel.<br />

g) Zum neuen Parkplatzangebot hinterm Dallhammerhaus wurde mit den Gewerbebetrieben<br />

besprochen, dass S 100,--/Auto/Monat nicht von den Dienstnehmern<br />

sondern von den Dienstgebern finanziert werden sollten. Es sind an<br />

diesem Standort ca 18 Parkplätze geschaffen worden.<br />

h) Nächstes Parteiengespräch mit Voranschlag findet am 19. November statt.<br />

i) Für die Kirchenbeleuchtung ist die Fa. Wagner Billigstbieter. Die Leuchten sind<br />

lt. GV Schweiger bestellt und werden nach Eintreffen sofort montiert.<br />

j) Die Markierung der Kurzparkzone im Mondobereich wird ehestens erledigt.<br />

k) Die Kehrmaschine ist bereits eingetroffen. Es gibt einen gesonderten Einschulungstag<br />

da die Bedienung dieses Gerätes auch einiges an Routine erfordert.<br />

l) GV Brunner möchte wissen wann die Müllinsel bei der WAG in Angriff genommen<br />

wird.<br />

m) Weiters bemerkt GV Brunner, dass der Kalvarienberg dringendst wieder ausgeschnitten<br />

gehört. Der Vorsitzende bittet diesbezüglich den Ortsgestaltungsausschuss<br />

sich um die Organisation der Säuberung zu kümmern.<br />

n) GV Schweiger spricht die Handhabung über Einhebung eines Kopierbeitrages<br />

in den Schulen an. Es kursiert in den Schulen die Meinung, dass, wenn kein<br />

Kopierbeitrag eingehoben wird das Budget von der Gemeinde gekürzt wird.<br />

Dazu erklärt der Vorsitzende, dass vereinbart wurde, dass ein freiwilliger Kopierbeitrag<br />

eingehoben werden kann. Die Kopierkosten wären im Falle einer<br />

Nichteinhebung eines Kopierbeitrages vom Budget zu bezahlen. Die Schulen<br />

haben mehr Mittel zur Verfügung wenn ein Kopierbeitrag eingehoben wird.<br />

o) GR Lackner bemerkt, dass es nicht sein kann, dass es mitten im Ort ein Haus<br />

(Moherndl) ohne Kläranlage gibt. Der Vorsitzende gibt dem Einwand recht. Es<br />

wird sofort eine baupolizeiliche Überprüfung in die Wege geleitet.<br />

p) Es wurde die Begehung wegen der 30 km/h Zone gemacht, und da ist aufgefallen,<br />

dass viele Holzplakate herumstehen mit schon längst durchgeführten<br />

Veranstaltungen. Es müsste ev. ein Vertrag auf der Gemeinde gemacht werden,<br />

wo der Plakatierer selbst nach der Veranstaltung für das Entsorgen verantwortlich<br />

ist, oder der Bauhof das gegen Entgelt erledigt.<br />

q) Am 11.11. um 11.11 Uhr wird das Rathaus gestürmt. Der Bürgermeister und<br />

der Vizebürgermeister spielen die Hauptrolle. Alle werden recht herzlich eingeladen.<br />

299


300<br />

12/2001<br />

r) GR Burger berichtet, dass er mit den Bürgermeistern im Raum Micheldorf –<br />

Kirchdorf wegen einer Autobahnabfahrt gesprochen hat, und sie der Meinung<br />

sind, dass sich die Bürgermeister aus unserer Region zusammentun sollten<br />

und eventuell einen offiziellen Beschluß machen sollten, um der Entstehung<br />

einer Autobahnabfahrt offiziell Druck zu machen. Der Vorsitzende sagt, dass<br />

am 26. November eine regionale Planungsbeiratssitzung stattfindet, bei der<br />

die 9 Bürgermeister beisammen sind, und da wird der Antrag gestellt, die<br />

Notwendigkeit einer Autobahnabfahrt Kirchdorf/Micheldorf zu beschließen. GR<br />

Burger spricht als weiteres Problem die ÖBB-Zugverbindungen bzw. Halteintensität<br />

an. Es sollte ein diesbezüglicher Antrag an die ÖBB oder/und ans<br />

Land gestellt werden. GR Burger bemerkt weiters, dass die Parkplätze hinterm<br />

Dallhammerhaus, die an Gewerbebetriebe vermietet werden sollen, sehr positiv<br />

angenommen werden. Es sollte es aber auch eine Regelung geben, dass<br />

diese Fläche an den Wochenenden von Besuchern der Sommerrodelbahn genutzt<br />

werden kann.<br />

s) GV Haslinger berichtet über die Homepage. Er sagt, dass diese auch in Anspruch<br />

genommen wird. Es stört noch immer die Adresse und die Gemeinde<br />

kommt an einer Klage nicht vorbei. Es gibt ein Schriftstück vom Gemeindebund,<br />

welcher uns im Zuge eines Prozesses S 20.000,-- refundieren würde.<br />

Der Rest der Prozeßkosten wäre von der Gemeinde selbst zu bezahlen. Die<br />

zweite Möglichkeit wäre dem Herrn Bertram von Wittgenstein die Hompageadresse<br />

abzukaufen. Gmunden hat z. B. ihre Domain um 25.000,-- ATS gekauft.<br />

Nachdem unter dem Punkt Allfälliges nichts mehr vorgebracht wird, bedankt sich der<br />

Vorsitzende bei den Anwesenden und schließt die 12. Sitzung des Gemeinderates<br />

um 21.15 Uhr.<br />

Schriftführer Arthur Rohregger<br />

Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl<br />

GV. Johann Schweiger<br />

GV. Wolfgang Koblmüller<br />

Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am ....................ohne / mit Einwendungen<br />

beim Tagesordnungspunkt _________________________ gemäß § 54 Abs. 5 OÖ.<br />

Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für<br />

Kollegialorgane vom 28. Feb. 1997.<br />

Ing. Norbert Vögerl, Bürgermeister<br />

300

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!