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Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

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07/2010<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die 07. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> am Freitag,<br />

dem 03. Dez. 2010, um 19:00 Uhr beginnend und am Samstag dem 04. Dez. um 01:05<br />

Uhr endend.<br />

Tagungsort: Rathaus der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

Anwesend:<br />

1. Herr GR Ing. Vögerl Norbert ÖVP<br />

2. Herr GR Thallinger Markus ÖVP<br />

3. Herr GR Dr. Burger Hannes ÖVP<br />

4. Herr GR Dr. Ofner Clemens ÖVP<br />

5. Herr GR Haslinger Franz ÖVP<br />

6. Frau GRE Löger Elfriede für GR Lindbichler-Franke Waltraud ÖVP<br />

7. Herr GRE Degeneve Othmar für GR Großauer Stefan ÖVP<br />

8. Herr GR Antensteiner Franz ÖVP<br />

9. Herr GR Wägner Michael ÖVP<br />

10. Frau GRE Artweger Viktoria für GR Höflehner Erika ÖVP<br />

11. Herr GR Salzinger Ernst ÖVP<br />

12. Herr GR Lindbichler Ernst ÖVP<br />

13. Herr GR Ing. Burger Anton ÖVP<br />

14. Herr GR Virag Reinhard SPÖ<br />

15. Herr GR Gschaider Werner SPÖ<br />

16. Herr GR Stangl Heinrich SPÖ<br />

17. Frau GR Dreier Karin SPÖ<br />

18. Frau GRE Breitenbaumer Sonja für GR Fehringer Günther SPÖ<br />

19. Frau GRE Virag Daniela für GR Fehringer Thomas SPÖ<br />

20. Herr GR Brandstätter Helmut SPÖ<br />

21. Herr GR Dürrer Gerhard SPÖ<br />

22. Frau GR Gansch Gisela SPÖ<br />

23. Herr GR Koblmüller Wolfgang FÜRWI<br />

24. Herr GR Hofstätter Franz FÜRWI<br />

25. Herr GR Krifter Bernd FÜRWI<br />

Amtsleiter<br />

Arthur Rohregger<br />

Es fehlen entschuldigt:<br />

1. Frau GR Lindbichler-Franke Waltraud dafür GRE Löger Elfriede ÖVP<br />

2. Herr GR Großauer Stefan dafür GRE Degeneve Othmar ÖVP<br />

3. Frau GR Höflehner Erika dafür GRE Artweger Viktoria ÖVP<br />

4. Herr GR Fehringer Thomas dafür GRE Virag Daniela SPÖ<br />

5. Herr GR Fehringer Günther dafür GRE Breitenbaumer Sonja SPÖ<br />

Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl begrüßt als Vorsitzender die erschienenen Mitglieder des<br />

Gemeinderates sowie die Zuhörer Walter Hofbaur, Adolf Grünbichler, Dr. Marberger-Mark mit<br />

RA Dr. List und RA Dr. G. Secklehner, sowie die Mitarbeiter Ed. Wag, Sophie Schimpfhuber<br />

und Michaela Berger zur heutigen Sitzung, eröffnet die 06. öffentliche <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

dieser Legislaturperiode und stellt fest, dass:<br />

a) die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder gemäß der vorliegenden Kurende und<br />

soweit solche als entschuldigt gelten, an die Ersatzmitglieder schriftlich, unter Angabe der<br />

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07/2010<br />

Tagesordnung, am 25. Nov. 2010 mit der Post erfolgte; dazu stellt GR Franz Hofstätter<br />

fest, dass er *) mehrere Gemeinderäte die Einladung erst am 29. Nov. erhalten haben, was<br />

im Sinne der Oö. Gemeindeordnung zu spät ist und er werde Aufsichtsbeschwerde<br />

*) korr. AL ROHREGGER<br />

einlegen.<br />

Anmerkung: Am Dienstag, dem 23. Nov. 2010 fand das „Parteiengespräch“ als Vorbereitung in Anwesenheit<br />

der Gemeindevorstandmitglieder und der Fraktionssprecher statt. Herr GR Hofstätter ist<br />

Sprecher der Fraktion FÜRWI. Die Sitzungseinladung wurde für Donnerstag 25. Nov.<br />

angekündigt und die Sitzungsunterlagen wurden für Freitag, 26. Nov. vorbereitet. Herr GR<br />

Hofstätter hat sich am Donnerstag in Kenntnis der Sitzungseinladung im Wege der Akteneinsicht<br />

als Vorbereitung für die <strong>Gemeinderatssitzung</strong> eine Kopie des Landesrechnungshofberichtes<br />

aushändigen lassen. Die restlichen Sitzungsunterlagen (Amtsvortrag) hat sich Fraktionsobmann<br />

Koblmüller am Freitag wie vereinbart abgeholt. Nicht erklärbar ist, warum die am<br />

Donnerstagnachmittag zur Post gegebene Einladung laut Aussage des Herrn GR Hofstätter erst<br />

am Montag zugestellt wurde.<br />

b) Der Vorsitzende unterbricht für kurze Zeit die Sitzung um nach Wiederaufnahme an den<br />

Gemeinderat folgende Frage zu stellen: Ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die Sitzung<br />

durchgeführt werden soll und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Dieser Frage stimmen<br />

alle Gemeinderatsmitglieder einstimmig durch Heben der Hand zu. Somit ist die<br />

Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

c) Die <strong>Gemeinderatssitzung</strong> wurde an der hiesigen Amtstafel öffentlich kundgemacht und<br />

auch als Kundmachung bezeichnet.<br />

d) Das Protokoll der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>vom</strong> 07. Sep. 2010 über die 06. Sitzung des<br />

Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> liegt zur Einsicht auf und ist, wenn<br />

kein Einwand erhoben wird, am Schluss der Sitzung genehmigt.<br />

e) Die Fraktion FÜRWI stellt zwei Dringlichkeitsanträge:<br />

a) Weitere Vorgehensweise in Bezug auf Causa Kühberg<br />

Der Vorsitzende verliest die Begründung vollinhaltlich und stellt fest, dass dazu derzeit<br />

ein laufendes Verfahren besteht und es aus seiner Sicht keinen Sinn macht darüber im<br />

Gemeinderat zu beraten.<br />

Der Vorsitzende stellt an den Gemeinderat die Frage, wer diesen Tagesordnungspunkt<br />

in der heutigen Sitzung beraten möchte, der möge zum Zeichen der Zustimmung die<br />

Hand heben.<br />

Der Antrag wird mit<br />

9 JA-Stimmen der SPÖ und<br />

3 JA-Stimmen der FÜRWI<br />

13 NEIN-Stimmen der ÖVP abgelehnt.<br />

GR Hofstätter merkt dazu an, dass nach seiner Ansicht der Vorsitzende und Frau GR<br />

Löger befangen sind.<br />

Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert RA Dr. Günther Secklehner den derzeitigen<br />

Verfahrensstand in der Causa Kühberg.<br />

b) Misstrauensantrag gegen Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl<br />

Bürgermeister Ing. Vögerl übergibt dazu den Vorsitz an Vizebürgermeister Thallinger<br />

und dieser übernimmt die Leitung der Sitzung und verliest den Dringlichkeitsantrag bzw.<br />

die Begründung dazu vollinhaltlich.<br />

Frau GRE Sonja Breitenbaumer erklärt sich für befangen (Gemeindemitarbeiterin) und<br />

wird daher nicht mit stimmen.<br />

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07/2010<br />

Herr GR W. Koblmüller stellt den Antrag auf geheime Abstimmung. Vizebürgermeister<br />

Thallinger lässt darüber abstimmen.<br />

Das Ergebnis lautet<br />

9 JA-Stimmen der SPÖ und<br />

3 JA-Stimmen der FÜRWI<br />

13 NEIN-Stimmen der ÖVP;<br />

somit ist mehr als 1/3 des Gemeinderates für die geheime Abstimmung und ist der<br />

Antrag angenommen.<br />

Die Frage lautet: Wer der Aufnahme des Misstrauensantrages in die Tagesordnung die<br />

Zustimmung erteilt schreibt JA auf den Stimmzettel, wer den Antrag ablehnt schreibt<br />

NEIN.<br />

Leere Stimmzettel werden ausgegeben und nachdem GR Hofstätter ersucht, dass die<br />

geheime Abstimmung nicht am Sitzungstisch erfolgen sollte, verlassen die Mitglieder der<br />

SPÖ und FÜRWI-Fraktion zur Abstimmung im kleinen Sitzungssaal den großen<br />

Sitzungssaal und werfen den Stimmzettel anschließend in eine Urne ein. Auch die<br />

Fraktionsmitglieder der ÖVP geben ihre Stimmzettel in diese Urne. Die Auszählung<br />

bringt folgendes Ergebnis:<br />

12 Stimmen mit NEIN und 11 Stimmen mit JA<br />

Der Misstrauensantrag ist daher mehrheitlich abgelehnt.<br />

Vizebürgermeister Thallinger übergibt den Vorsitz wieder an Bgm. N. Vögerl.<br />

f) Der Vorsitzende bestellt Herrn Amtsleiter Arthur Rohregger zum Schriftführer dieser<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> Nr. 07/2010. Frau Manuela Nachbagauer steht für Fragen zum<br />

Voranschlag zur Verfügung und Frau Petra Polterauer unterstützt die Protokollierung.<br />

Tagesordnung<br />

1. Voranschlag 2011<br />

2. Sparkassenspende 2009<br />

3. Darlehen zur Ausfinanzierung unbedeckter aoHh-Vorhaben<br />

4. Wassergebührenordnung 2011<br />

5. Kanalgebührenordnung 2011<br />

6. Abfallgebühren- und Abfallordnung 2011<br />

7. Anschaffung eines Loipenspurgerätes<br />

8. Absichtserklärung der Kofinanzierung der Klima- und Energie Modellregionen<br />

9. Ausschuss für Bauen und Forst<br />

10. Ausschuss für Kultur<br />

11. Ausschuss für Schule, Bildung und Sport<br />

12. Ausschuss für Energie, Landesausstellung und Ortsgestaltung<br />

13. Ausschuss für örtl. Raumplanung, Flächenwidmung und Umwelt<br />

14. Ausschuss für Straßen- und Verkehrsbelange<br />

15. Caritas-Haus in <strong>Windischgarsten</strong><br />

16. Haftungsübernahme Gewerbegebiet St. Pankraz<br />

17. Prüfberichte<br />

18. Landesrechnungshofbericht<br />

19. Allfälliges<br />

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07/2010<br />

Nachdem kein Einwand gegen die Tagesordnung erhoben wird, geht der Vorsitzende nun<br />

in die Tagesordnung über.<br />

GR Hofstätter hat noch einen Einspruch. Bei der letzten GR-Sitzung am 7. September<br />

2010 wurde der 9. Tagesordnungspunkt – „Information und Aufklärung des<br />

Gemeinderates über bisherige Schadensbilder und Sanierungsmaßnahmen des<br />

neunen Sportplatzes“ vertagt. Dieser Punkt hätte laut Gemeindeordnung auf die<br />

heutige Tagesordnung aufgenommen werden müssen. Diese Nichteinhaltung wird der<br />

Aufsichtsbehörde mitgeteilt.<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass dieser Punkt wie vereinbart im zuständigen<br />

Sportausschuss behandelt wurde und der gesamte Bericht dieses Ausschusses steht<br />

auf der heutigen Tagesordnung.<br />

1. Voranschlag 2011<br />

• Festsetzung Steuerhebesätze<br />

• Grundsteuer A + B, Hundeabgabe Beschlussfassung des Voranschlages 2011<br />

• Mittelfristiger Finanzplan 2011- 2014<br />

• Festsetzung Wasserbenützungsgebühren (inkl. Mindestanschlussgebühren)<br />

• Festsetzung Kanalbenützungsgebühren (inkl. Mindestanschlussgebühren)<br />

• Festsetzung Abfallgebühren<br />

• Festsetzung Dienstpostenplan<br />

• ordentlicher Haushalt und außerordentlicher Haushalt<br />

• Festsetzung Kassenkredithöchstbetrag (allenfalls auch bei welcher Bank der<br />

Kassenkredit aufgenommen werden soll)<br />

• Betrag ab dem Abweichungen zu begründen sind<br />

1. Überblick über die Finanzwirtschaft der Gemeinde im abgelaufenen und<br />

ablaufenden Finanzjahr<br />

Der Rechnungsabschluss 2009 weist einen Soll-Fehlbetrag im o. HH. in der<br />

Höhe von € 684.840,94 auf. Der Nachtragsvoranschlag 2010 weist einen Soll-<br />

Fehlbetrag im o. HH. in der Höhe von € 603.200,-- auf. Darin enthalten ist<br />

auch der restliche Abgang aus dem RA 2009 in Höhe von € 184.200,-- der bis<br />

zum Zeitpunkt der Erstellung des NVA nicht gedeckt war.<br />

2.1. Der Voranschlag des ordentlichen Haushaltes 2011 wurde mit<br />

Einnahmen von € 5.264.400,-- und Ausgaben von € 5.459.400,-- erstellt;<br />

somit ergibt sich ein Soll-Fehlbetrag von € 195.000,--.<br />

Vergleich mit den Vorjahren:<br />

VA 2011 NVA 2010 RA 2009<br />

Einnahmen 5.264.400,00 5.679.700,00 5.173.132,16<br />

Ausgaben 5.459.400,00 6.282.900,00 5.859.973,10<br />

Soll-Fehlbetrag -195.000,00 -603.200,00 -684.840,94<br />

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07/2010<br />

2.2. Gebühren<br />

Abfallgebühren<br />

(laut Verordnung)<br />

Grundsteuer A 500 v. H.<br />

Grundsteuer B 500 v. H.<br />

Lustbarkeitsabgabe 10 v. H.<br />

Lustbarkeitsabgabe für Bildstreifen 10 v. H.<br />

Hundeabgabe 30,00 € für jeden Hund<br />

20,00 € für Wachhunde<br />

Kanalbenützungsgebühr 3,76 € inkl. Ust. je m³<br />

Wasserbezugsgebühr 1,66 € inkl. Ust. je m³<br />

Mindestanschlussgebühr Wasser 1.733,00 € exkl. Ust<br />

Bemessungsgrundlage 11,55 € / m²<br />

Mindestanschlussgebühr Kanal 2.891,00 € exkl. Ust<br />

Bemessungsgrundlage 19,27 € / m²<br />

Die Wasserbezugsgebühren und die Kanalbenützungsgebühren müssen über<br />

den von der Aufsichtsbehörde für Abgangsgemeinden nachdrücklich<br />

geforderten Mindestbenützungsgebühren liegen und werden daher im Jahr<br />

2011 geringfügig erhöht.<br />

Die Kanalbenützungsgebühr um 0,06 € inkl. Ust; die Wasserbezugsgebühr<br />

um 0,03 € inkl. Ust.<br />

Die Wasseranschlussgebühren werden mit einer Höhe von € 1.733,-- ohne<br />

Ust./m³ und die Kanalanschlussgebühren mit einer Höhe von € 2.891,-- ohne<br />

Ust./m³ den Vorgaben des Landes angepasst.<br />

Die Essensbeiträge der Schülerausspeisung betragen seit dem Schuljahr<br />

2010/2011 € 2,50 für Kinder und € 3,60 für Erwachsene.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig<br />

durch Heben der Hand die Gebühren – wie vorgelesen – ab 1. Jänner<br />

2011.<br />

2.3. Kassenkredit<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 2011 zur<br />

Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird mit 877.400,-- EUR festgesetzt.<br />

Der Kassenkredit darf ein Sechstel der Einnahmen des ordentlichen<br />

Gemeindevoranschlages nicht überschreiten.<br />

Niederschrift über die Angebotseröffnung für die Aufnahme eines<br />

Kassenkredites am 03. Dezember 2010, 11:00 Uhr im Gemeindeamt<br />

<strong>Windischgarsten</strong><br />

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07/2010<br />

Kassenkredit 881.600,00<br />

je zur Hälfte Sparkasse Kremstal/Pyhrn AG 440.800,00<br />

und Raiffeisenbank <strong>Windischgarsten</strong> 440.800,00<br />

Anwesend sind:<br />

Bgm. Ing. Vögerl<br />

AL Rohregger<br />

Schriftführer Nachbagauer<br />

Folgende Banken haben Angebote gelegt:<br />

Zinssatz<br />

3-Monats-<br />

EURIBOR EURIBOR Laufzeit<br />

Sparkasse Kremstal-P., 4580 Wdg. 1,74% 0,74% 31.12.2011<br />

Raiba <strong>Windischgarsten</strong>, 4580 Wdg. 1,768% 0,74% 31.12.2011<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig<br />

durch Heben der Hand, den Kassenkreditrahmen in Höhe von 881.600,00<br />

€, der zu je 50 % mit der Sparkasse bzw. Raiba <strong>Windischgarsten</strong>, zu den<br />

angebotenen Konditionen auf Basis des 6-Monats-EURIBOR 3-Monats-<br />

EURIBOR *) , mit Aufschlag + 0,74 %, zu vereinbaren ist. *) korr. AL. Rohregger<br />

2.5. Vereinssubventionen<br />

Die Subventionen für heimische Vereine werden mit einem Pauschalbetrag in<br />

Höhe von € 4.000,-- auf der HH-Stelle 1/061000/757000 angesetzt. Die<br />

Auszahlung der Förderungshöhe für die Vereine wird nach Ansuchen und<br />

Einbringen von entsprechenden Tätigkeitsberichten individuell beschlossen.<br />

Die Förderung des Musikvereins <strong>Windischgarsten</strong> in Höhe von € 2.000,-- und<br />

des Sportvereins <strong>Windischgarsten</strong> in Höhe von € 3.000,-- sind im Voranschlag<br />

2011 präliminiert.<br />

GR Virag erklärt, dass die zur Verfügung stehende Summe bei weitem nicht mehr<br />

dem entspricht wie sie früher war. Deshalb kann das seitens der SPÖ nicht<br />

mitgetragen werden. Die Vereine werden ja ihre Ansuchen wieder stellen und es<br />

ist anzunehmen, dass das dann wieder in den Nachtragsvoranschlag hinein<br />

kommen würde.<br />

GR Koblmüller sagt, dass die FÜRWI-Fraktion dem auch nicht zustimmen wird,<br />

denn solange die Gemeinde nur bei Subventionen für Vereine spart und der<br />

Bürgermeister nicht bei sich selbst, wird diese Entscheidung nicht mitgetragen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden genehmigt der Gemeinderat mehrheitlich mit<br />

Handzeichen die Vereinssubventionspauschale mit € 4.000,-- für das Jahr<br />

2011 im Voranschlag festzulegen.<br />

Gegenstimmen:<br />

gesamte SPÖ-Fraktion (9 Stimmen)<br />

gesamte FÜRWI-Fraktion (3 Stimmen)<br />

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07/2010<br />

3. Im ordentlichen Voranschlag wirkt sich ausgabenseitig vor allem aus:<br />

Gruppe 1 Lfd. TZ an Feuerwehr € 27.500<br />

Gruppe 2 Mietzins VFI € 49.300<br />

Betriebskosten VFI € 29.000<br />

Schulerhaltungsaufwand Berufsschulen € 29.000<br />

Transferzahlung Caritas-Kindergarten € 120.000<br />

Transferzahlung Schülerhort € 60.000<br />

Zinsen und Tilgung Sport- u. Freizeitzentrum € 31.000<br />

Zinsen und Tilgung Golfplatz € 27.700<br />

Gruppe 3 Gesamt-Zinsen und -Tilgung Kulturhaus € 68.000<br />

Transferzahlung an Kulturforum € 60.000<br />

Gruppe 4 SHV-Umlage lt. VA-Erlass 2011 € 642.200<br />

Gruppe 5 Tilgung u. Zinsen Darlehen Naturpark € 9.800<br />

Rot-Kreuz-Beitrag 2011 € 26.500<br />

Krankenanstaltenbeitrag lt. VA-Erlass 2011 € 468.400<br />

Gruppe 6 Treibstoffe Bauhof € 28.000<br />

Mehrleistungen Bauhof € 13.000<br />

Instandhaltungen Fahrzeuge, Maschinen € 36.000<br />

Zinsen und Tilgung Dambachufermauer € 21.700<br />

Gruppe 7 Tourismus, Loipenschilling, Skibus € 14.000<br />

Gruppe 8 Abfallwirtschaft und -behandlungsbeitrag u Grünschnitt € 155.000<br />

Schneeräumung € 114.300<br />

Strom Öffentliche Beleuchtung € 18.000<br />

Freibad € 38.000<br />

Hallenbad € 103.600<br />

Schlägerungskosten Forst € 45.000<br />

Zinsen und Tilgung Wasserbauten € 75.400<br />

Zinsen und Tilgung Kanalbau € 90.100<br />

Zahlung an Reinhalteverband € 177.000<br />

Gruppe 9 Zinsen Kassenkreditrahmen u. Geldverkehrsspesen € 23.000<br />

Landesumlage lt. VA-Erlass 2010 € 111.500<br />

Einnahmenseitig wirkt sich vor allem aus:<br />

Gruppe 1 Tz d. Gemeinden f. Feuerwehr € 16.000<br />

Gruppe 2 Gastschulbeiträge VS € 35.000<br />

Gastschulbeiträge HS 1+2 € 350.000<br />

Gastschulbeiträge SHS € 36.000<br />

Landesbeiträge SHS € 28.100<br />

Erlöse Schulausspeisung € 65.500<br />

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07/2010<br />

Kindergartenbeiträge v. Gemeinden € 25.000<br />

Hortbeiträge v. Gemeinden € 25.000<br />

Gruppe 3 Kostenersätze v. Gemeinden f. LMS € 10.000<br />

Mieterlöse Kulturhaus inkl. Wohnung € 35.100<br />

Gruppe 4 Erlöse Essen auf Rädern € 46.500<br />

Gruppe 6 Einnahmen aus Strafen € 35.000<br />

Gruppe 8 Müllgebühren € 185.000<br />

Freiwilliger Schneeräumbeitrag € 10.000<br />

Erlöse Freibad € 11.600<br />

Leistungserlöse Hallenbad € 15.000<br />

Holzerlöse, Einnahmen aus Verpachtung € 82.300<br />

I-Beiträge Wasser und Kanal € 30.000<br />

Wasserbenützungsgebühren € 272.100<br />

Kanalbenützungsgebühren € 540.000<br />

Einnahmen aus Vermietung € 101.600<br />

Gruppe 9 Grundsteuer A und B € 189.100<br />

Kommunalsteuer € 370.000<br />

Lustbarkeitsabgabe € 13.000<br />

Erhaltungsbeiträge Wasser u. Kanal € 10.400<br />

Ertragsanteile lt. VA-Erlass 2011 € 1.813.700<br />

4. Der Schuldenstand im Jahr 2011 gliedert sich wie folgt:<br />

Darlehensart: Jahresanfang Zugang Abgang Jahresende %-Anteil<br />

normalverzinsliche Darlehen 2.862.000,00 0,00 413.500,00 2.449.100,00 57,85 %<br />

niederverzinsliche Darlehen 1.830.300,00 0,00 165.300,00 1.665.000,00 39,33 %<br />

ohne Gemeindebelastung 119.300,00 0,00 0,00 119.300,00 2,82 %<br />

Gesamtsumme 4.812.200,00 0,00 578.800,00 4.233.400,00 100,00 %<br />

5. Der Voranschlag des außerordentlichen Haushaltes 2011 weist mit<br />

Einnahmen von € 535.400,-- und Ausgaben in Höhe von € 554.600,- einen<br />

Fehlbetrag in Höhe von € 19.200,-- auf.<br />

Dieser Fehlbetrag ergibt sich dadurch, dass für den Ankauf des Pistengerätes<br />

die Zusage aus Mitteln der Tourismusförderung auf die Jahre 2011 mit €<br />

18.000,-- und 2012 mit € 19.140,-- aufgeteilt wurden.<br />

Aufgrund des Fehlbetrages im o.H. wurde der Voranschlag gleichzeitig mit der<br />

Auflage an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems zur Vorprüfung<br />

übermittelt.<br />

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07/2010<br />

Etwaige Feststellungen der Bezirkshauptmannschaft bzw. Abänderungen<br />

gegenüber dem aufgelegten Voranschlagsentwurf sind spätestens bei<br />

Beschlussfassung des Voranschlages einzuarbeiten und zu protokollieren.<br />

6. Nachstehende Voranschlagsbeträge werden aufgrund der Vorprüfung durch<br />

die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems gegenüber dem vorliegenden<br />

Voranschlag abgeändert.<br />

HHSt. 1/0000/7520 „Lfd.TZ an Gde.verband f. ausgeschiedene Bgm.“ wird um<br />

€ 1.500,-- erhöht; es ergibt sich gegenüber dem Voranschlagsentwurf in Höhe<br />

von € 14.700,-- ein Betrag in Höhe von € 16.200,--.<br />

HHSt. 1/5220/7200 „Kostenbeitrag f. Energie-Modellregion“ wird um €<br />

10.000,-- vermindert; und somit auf € 0 gestellt.<br />

HHSt. 1/8510/7690 „Abwasserbeseitigung Gewinnentnahme“ wird um €<br />

5.000,-- erhöht; es ergibt sich gegenüber dem Voranschlagsentwurf in Höhe<br />

von € 241.100,-- ein Betrag in Höhe von € 246.100,--.<br />

Die Gegenbuchung dazu erfolgt auf der HHSt. 2/9140/8690 und es erhöht sich<br />

der Betrag lt. Voranschlagsentwurf von € 443.900,-- auf € 448.900,--.<br />

HHSt. 1/8533/0100 „Errichtung Bauhof“ werden die Planungskosten in Höhe<br />

von € 2.200,-- in den außerordentlichen Haushalt aufgenommen und die<br />

Haushaltsstelle im oH. auf € 0 gestellt.<br />

HHSt. 1/9140/7550 „Liquiditätszuschuss an VFI“ wird gegenüber dem<br />

Voranschlagsentwurf von € 0,-- mit € 10.000,-- präliminiert.<br />

HHSt. 1/9800/9101 u. 1/9800/9102 „Zuführung an aoH“ in Höhe von € 1.400,--<br />

u. € 300,-- werden herausgenommen und nicht veranschlagt (wurden für<br />

Investitionen verwendet).<br />

HHSt. 2/9250/8590 „Ertragsanteile“ wurden um € 15.700 zu niedrig<br />

veranschlagt und werden von ursprünglich € 1.423.300,-- auf € 1.439.000,--<br />

erhöht.<br />

Da die Gemeinde <strong>Windischgarsten</strong> eine Abgangsgemeinde ist muss der<br />

Voranschlagsentwurf bei der BH Kirchdorf zur Vorprüfung vorgelegt werden.<br />

Die von der BH Kirchdorf festgestellten Änderungen wurden in den<br />

Voranschlag bereits eingearbeitet. Somit verändern sich die präliminierten<br />

Voranschlagszahlen für das Jahr 2011 folgend:<br />

Einnahmen € 5.264.400,-- auf € 5.290.100,-- um € 25.700,-- mehr<br />

Ausgaben € 5.459.400,-- auf € 5.460.500,-- um € 1.100,-- mehr<br />

Es ergibt sich somit im ordentlichen Haushalt ein Abgang in Höhe von<br />

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07/2010<br />

€ 170.400,--<br />

gegenüber dem Abgang lt. Voranschlagsentwurf in Höhe von € 195.000,--.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 2011 nach Ergänzung<br />

der von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf festgestellten<br />

Änderungen mittels Handzeichen einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Bei der Vorprüfung durch die BH Kirchdorf wurde auch festgestellt, dass die<br />

Investitionsausgaben in der Höhe von € 49.900,-- im ordentlichen Haushalt<br />

keine Bedeckung finden. Dazu wird angemerkt, dass für Investitionen die in<br />

der Gesamtsumme mehr als € 5.000,-- ausmachen, im Vorfeld bei der<br />

Direktion Inneres und Kommunales die schriftliche Zustimmung eingeholt<br />

werden muss.<br />

GR Hofstätter erklärt, dass laut Gemeindeordnung der Voranschlag<br />

spätestens mit der öffentlichen Auflage des Entwurfes des<br />

Gemeindevoranschlages den Fraktionen eine Ausfertigung zu übermitteln.<br />

Laut Kundmachung an der Amtstafel ist der Voranschlag ab 19. November<br />

2010 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. An diesem Tag wurde auf<br />

Nachfrage der FÜRWI-Fraktion mitgeteilt, dass der Voranschlag noch nicht<br />

fertig ist bzw. bei der BH Kirchdorf zur Vorprüfung ist und daher noch nicht<br />

ausgegeben werden kann. Am Montag, den 22.11.2010 hat die Fraktionen<br />

dann eine unvollständige Ausgabe erhalten und erst am Abend des<br />

23.11.2010 ist eine gültige Version des Voranschlages überreicht worden.<br />

Diese Gesetzesverletzung wird ebenso der Aufsichtsbehörde gemeldet.<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt dazu, dass die Kollegin Nachbagauer in dieser<br />

Woche krank war und er hat deshalb ihre Termine wahrnehmen müssen. Der<br />

Voranschlag wurde ausgedruckt und zur BH Kirchdorf mitgenommen. Die<br />

Schulung bzw. Information war seitens der BH Kirchdorf seines Erachtens<br />

sehr spät angesetzt, da zu diesem Zeitpunkt die Voranschläge bereits fertig<br />

sein sollten. Hätte ihn jemand telefonisch verständigt, dann hätten die<br />

Fraktionen selbstverständlich den Voranschlag noch erhalten.<br />

GR Hofstätter erkundigt sich betreffend der Bezüge der gewählten Organe.<br />

Hier ist im Voranschlag eine Steigerung um 5 %. Gibt es eine Lohnerhöhung<br />

oder was ist das. Dazu erklärt Frau Nachbagauer, dass hier im<br />

Lohnverrechnungsprogramm ein gewisser Anteil für Lohnerhöhung<br />

automatisch eingerechnet wird.<br />

GR Hofstätter stellt fest, dass die Reisekosten extrem nach unten gehen. Dies<br />

ist sehr erfreulich, jedoch stellt sich die Frage warum eine Reduktion der<br />

Reisekosten um 50 % möglich ist.<br />

Frau Nachbagauer erklärt dies so, dass überall gespart werden muss. So<br />

auch hier.<br />

270


271<br />

07/2010<br />

GR Hofstätter spricht noch die Presse bzw. Gemeindezeitung an. Hier liegt<br />

auch eine 60 %ige Kürzung. Gibt es keine Gemeindezeitungen mehr, oder wie<br />

kommt es zu der Annahme.<br />

Frau Nachbagauer sagt dazu, dass im kommenden Jahr nicht mehr vier<br />

Ausgaben der Gemeindezeitung sondern nur mehr zwei erscheinen werden.<br />

GR Hofstätter bemängelt, dass die sonstigen Subventionen nicht wie<br />

vereinbart mit € 5.000,-- angesetzt wurden sondern nur mehr mit € 4.000,--.<br />

Die Repräsentationskosten und Verfügungsmittel werden nicht gekürzt.<br />

Frau Nachbagauer stellt richtig, dass die Repräsentationskosten und die<br />

Verfügungsmittel von 2009 auf 2010 bereits um 1/4 gekürzt wurden und diese<br />

Beträge wurden für 2011 übernommen.<br />

GR Hofstätter möchte wissen, warum hier nicht auch noch einmal gekürzt<br />

wurde.<br />

Der Vorsitzende sagt dazu, dass er den Fraktionen mehrmals in den letzten<br />

Wochen angeboten hat Vorschläge über Kürzungen einzubringen. Bis heute<br />

wurde von niemand auch nur ein Vorschlag eingebracht, also nimmt der<br />

Vorsitzende an, dass den anderen Fraktionen das Budget ohnehin nicht<br />

wichtig ist.<br />

GR Hofstätter möchte wissen worum es sich bei der VS sowie HS I + HS II<br />

unter Instandhaltung von sonstigen Anlagen relativ wenig Kosten drinnen,<br />

welche bis jetzt nicht budgetiert waren. Was fällt da hinein.<br />

Frau Nachbagauer erklärt, dass bei der VS das außerordentliche Vorhaben<br />

der Generalsanierung auf 2014 verschoben worden ist, daher muss man jetzt<br />

damit rechnen dass größere Reparaturen kommen, welche auch gleich<br />

gemacht werden müssen.<br />

GR Hofstätter möchte wissen, was man bei der Schülerbetreuung unter<br />

sonstiger Aufwandsentschädigung versteht. Hier ist auch ein relativ hoher<br />

Betrag angesetzt.<br />

Frau Nachbagauer erklärt, dass es sich hierbei um die Kochstellenleiterin für<br />

die Schulküche handelt.<br />

GR Hofstätter möchte wissen wie viele offene Rechnungen noch aus dem<br />

Jahre 2010 aufliegen, welche noch nicht im Jahr 2011 berücksichtigt sind. Um<br />

welche Summen handelt es sich.<br />

Frau Nachbagauer sagt, dass alle Rechnungen abgeschlossen sind und<br />

nichts ins Jahr 2011 übernommen wird.<br />

GR Dreier bemerkt abschließend, dass die SPÖ-Fraktion den Voranschlag wie<br />

jedes Jahr ablehnt. Begründet wird das damit, da die Vertrauensbasis zum<br />

Bürgermeister ihrerseits nicht mehr gegeben ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mehrheitlich<br />

durch Heben der Hand den ordentlichen Haushalt des Voranschlages<br />

2011, mit den zum Vorprüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf<br />

gemachten Ergänzungen.<br />

Gegenstimmen: gesamte SPÖ-Fraktion (9 Stimmen)<br />

gesamte FÜRWI-Fraktion (3 Stimmen)<br />

271


272<br />

07/2010<br />

Im außerordentlichen Haushalt wird<br />

bei der HHSt. 5/6171/0100 „Errichtung Bauhof“ werden die Planungskosten in<br />

Höhe von € 2.200,-- präliminiert.<br />

Einnahmen 535.400,--<br />

Ausgaben 556.800,--<br />

Fehlbetrag 21.400,--<br />

Für den Ankauf des Pistengerätes ist laut Zusage der Direktion Inneres und<br />

Kommunales die Finanzierung im Jahr 2011 abgeschlossen. Jedoch laut<br />

Schreiben der Abt. Wirtschaft, Tourismusförderung ist die Förderung auf die Jahre<br />

2011 und 2012 aufgeteilt. In der Zwischenzeit wurde mit der Abteilung Tourismus<br />

Rücksprache gehalten, und es gibt die Zusage, wenn die bezahlte Rechnung, die<br />

im März 2011 zur Zahlung fällig ist, möglichst rasch weiterleitet wird, dann kann<br />

man im Jahr 2011 auch mit der zweiten Summe von 19.140,-- rechnen und somit<br />

wäre das Projekt 2011 ausfinanziert.<br />

Für die Planung des neunen Bauhofes wurde von Herrn Ing. Kniewasser eine<br />

Rechnung gestellt, weil die Bauhoferrichtung in dieser Legislaturperiode nicht<br />

mehr statt finden wird und er aber die Kosten für die Planungsarbeiten schon<br />

hatte. Um das zu finanzieren wurde beim Bauhof für das heurige Jahr im ao.<br />

Haushalt trotzdem 2.200,-- € präliminiert, die vorher nicht vorgesehen waren.<br />

Alle anderen Vorhaben im außerordentlichen Haushalt sind jetzt ausfinanziert.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden genehmigt der Gemeinderat durch Heben der<br />

der Hand mehrheitlich den außerordentlichen Haushalt des Voranschlages<br />

2011.<br />

Gegenstimmen: gesamte SPÖ-Fraktion (9 Stimmen)<br />

gesamte FÜRWI-Fraktion (3 Stimmen)<br />

Einwendungen:<br />

2. Sparkassenspende 2009<br />

Für die Sparkassenspende 2009 ist ein entsprechendes Förderansuchen zu<br />

stellen, das lauten könnte:<br />

„Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> ersucht, als mögliche Begünstigte der<br />

Privatstiftung Sparkasse Kremstal-Pyhrn, um eine Förderung in Höhe von netto<br />

€ 39.375,--.<br />

Der Förderbetrag wird für den Ausbau der Infrastruktur des Kinderspielplatzes<br />

„Bahnhofstraße“ bzw. des Bus-Wartehäuschens bei der Hauptschule Römerfeld in<br />

<strong>Windischgarsten</strong> verwendet.“<br />

272


273<br />

07/2010<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig durch<br />

Heben der Hand die Verwendung der Sparkassenspende in der Höhe von<br />

insgesamt € 39.375,-- für den Ausbau der Infrastruktur des<br />

Kinderspielplatzes „Bahnhofstraße“ bzw. des Bus-Wartehäuschens bei der<br />

Hauptschule Römerfeld zu verwenden.<br />

Einwendungen:<br />

3. Darlehen zur Ausfinanzierung unbedeckter aoHh-Vorhaben<br />

Ein Darlehen für die Ausfinanzierung folgender außerordentlichere<br />

Haushaltsvorhaben in Höhe von 435.000 € ist ausgeschrieben worden, der<br />

Vorschlag gem. Schreiben <strong>vom</strong> 24. Nov. 2010, IKD(Gem)-311165/684-2010-Pra<br />

lautet auf 487.934 und kann auf Basis des aktuellen Standes vergeben werden.<br />

Vorhaben Betrag Genehm. per 02.12.2010<br />

HS 1 Einrichtung 40.900 29.162 41.035,73<br />

Einbau Polywerkstätte 11.600 11.557 11.612,20<br />

Errichtung Sport- u. Freizeitzentrum 22.600 22.634 22.633,88<br />

Vereinshaus 10.000 9.996 9.996,00<br />

Aufschließung Gewerbegebiet 24.000 113.613 83.578,72 1)<br />

Verkehrs- u. Parkleitsystem 8.700 10.131 7.417,25<br />

Straßenbauten u. Asphaltierungen 151.000 151.187 151.187,00<br />

Errichtung Wartehäuschen Römerfeld 20.000 19.018 20.210,90<br />

Baulandentwicklung 12.800 12.845 - 2)<br />

Errichtung Kinderspielplatz Bahnhof-Str. 34.600 33.151 34.715,20<br />

Forststraße Garstnereck 99.600 74.640 99.640,33 3)<br />

Summe 435.800 487.934 482.027,21<br />

1) + Darlehen in Höhe von 61.000 €, abzüglich Förderungsanteil<br />

2) – Förderung in Höhe von 14.806,-- €<br />

3) + Holzerlöse in Höhe von 25.000,-- €<br />

Das Ergebnis über die Angebotseröffnung <strong>vom</strong> 03. Dezember 2010, 11:00 Uhr im<br />

Gemeindeamt <strong>Windischgarsten</strong>, in Anwesenheit des Herrn Bgm. Ing. Vögerl, Hr.<br />

AL Rohregger und Frau M. Nachbagauer liegt folgend vor:<br />

Zinssatz<br />

Aufschlag<br />

3-Monats-<br />

EURIBOR EURIBOR Laufzeit<br />

Sparkasse Kremstal-P., 4580 Wdg. 1,680 0,68 % 15 J.<br />

Raiba <strong>Windischgarsten</strong>, 4580 Wdg. 1,568 0,54 % 15 J.<br />

Bawag PSK, 1018 Wien 1,600 0,60 % 15 J.<br />

Oberbank, 4560 Kirchdorf - - 15 J.<br />

V<strong>KB</strong>, 4560 Kirchdorf - - 15 J.<br />

Bank Austria UniCredit 1,627 0,60 % 15 J.<br />

273


274<br />

07/2010<br />

aktueller Zinssatz d. Bestbieters 1,568%<br />

Aufschlag +0,54%<br />

Gesamtzinssatz aktuell 2,108%<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass 6 Institute angeschrieben, aber nur von vier<br />

Instituten Angebote abgegeben wurden. Das günstigste Angebot hat die Raiba<br />

<strong>Windischgarsten</strong> auf Basis des 3-Monats-EURIBOR, mit einem Aufschlag von<br />

0,54 % gestellt. Es wurde seitens der IKD des Landes Oberösterreich in Aussicht<br />

gestellt, dass es für dieses Darlehen eine Genehmigung geben wird, wenn dies<br />

der Gemeinderat beschließt und das unverzüglich vorgelegt wird. Im ao. HH ist<br />

damit die Abdeckung bzw. Ausfinanzierung aller Vorhaben geregelt. Die Kosten<br />

für dieses Darlehen wurden im Voranschlag 2011 bereits eingearbeitet.<br />

GR Virag stellt fest, dass immer wieder <strong>vom</strong> Vorsitzenden behauptet wird, dass<br />

alles einstimmig beschlossen wird. Es verwundert GR Virag dass es jetzt eine<br />

Position gibt, wie die Forststraße Garstnereck, wo der Gemeinderat ganz klar<br />

beschlossen hat, wie dies zu finanzieren ist. Da das Geld wieder nicht dort<br />

gelandet ist wie beschlossen wurde, muss wieder nachträglich finanziert werden.<br />

GR Virag möchte wissen, ob es dafür eine Genehmigung <strong>vom</strong> Land gibt.<br />

AL Rohregger zeigt GR Virag das Schreiben <strong>vom</strong> 24. Nov. 2010, IKD(Gem)-<br />

311165/684-2010-Pra des Landes Oberösterreich.<br />

Herr GR Hofstätter verlangt, dass die Bemerkung des Vorsitzenden betreffend<br />

„...schöne Grüße an LH-Stv. Hiesl von GR Hofstätter“ im Protokoll vermerkt wird.<br />

Alle wissen, dass LH-Stv. Hiesl mit GR Hofstätter nicht das beste Einvernehmen<br />

hat und deshalb wertet GR Hofstätter diese Bemerkung als unterschwellige<br />

Drohung und er verbietet sich in Hinkunft solche Aussagen.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich durch<br />

ein Handzeichen die Darlehensausfinanzierung unbedeckter ao. HH-<br />

Vorhaben in der Höhe von € 482.027,21 an die Raiba <strong>Windischgarsten</strong> zum 3-<br />

Monats-EURIBOR mit einem Aufschlag von 0,54 % und einer Laufzeit von 15<br />

Jahren zu vergeben. Allfällige noch für die aufgelisteten Projekte zu<br />

erzielenden Fördergelder sind zur vorzeitigen Darlehenstilgung zu<br />

verwenden, ebenso ist für die Jahre 2011 – 2014 für die Forststraße<br />

Garstnereck eine „Sondernutzung“ aus dem Gemeindeforst in Höhe von<br />

jeweils 25.000 € p. a. einzuplanen und jährlich als vorzeitige Tilgung für<br />

dieses Darlehen zu verwenden.<br />

Gegenstimmen: GR Koblmüller Wolfgang FÜRWI<br />

GR Hofstätter Franz<br />

FÜRWI<br />

GR Krifter Bernd<br />

FÜRWI<br />

GR Hofstätter begründet die Gegenstimmen der Fraktion FÜRWI damit, dass ihm<br />

nicht eindeutig erklärt werden konnte, wann der Gemeinderatsbeschluss für das<br />

Projekt „Straßenbauten und Asphaltierungen“ gefasst wurde.<br />

Einwendungen:<br />

274


275<br />

07/2010<br />

4. Wassergebührenordnung 2011<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass die Gemeinde <strong>Windischgarsten</strong> den Weg der<br />

Neuauflage und nicht der Novellierung wählt, weil dies leichter lesbar ist.<br />

Grund der Neuauflage ist unter anderem auch, dass wir fälschlicherweise eine<br />

Grundgebühr verordnet haben, jedoch war es immer als Mindestgebühr gedacht<br />

und gelebt. Dies war auch so von der Aufsichtbehörde genehmigt. Deshalb wurde<br />

die Wasserleitungsgebühr an die Praxis wie sie auch umgesetzt wurde angepasst.<br />

Alles andere blieb im Wesentlichen gleich. Die Tarife sind, wie es im<br />

Voranschlagserlass für Abgangsgemeinden gefordert, mit einem Aufschlag von<br />

0,20 Cent.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat die nachstehende<br />

Wassergebührenordnung 2011 einstimmig mittels Handzeichen:<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> <strong>vom</strong> <strong>03.12.2010</strong>, mit der<br />

eine Wassergebührenordnung (Wasseranschluss- und Wasserbezugsgebühr) für<br />

die Wasserversorgung der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> erlassen wird.<br />

Auf Grund des Interessentenbeiträgegesetzes 1958, LGBl Nr. 28/1958 in der<br />

Fassung der Gesetze LGBl Nr. 55/1968 und 57/1973, und des § 15 (3) Z 4 des<br />

Finanzausgleichsgesetzes 2005 idF BGBl. I Nr. 34/2005, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Anschlussgebühr<br />

Für den Anschluss von Grundstücken an die gemeindeeigene, öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> (im folgenden<br />

Wasserversorgungsanlage genannt) wird eine Wasserleitungs-Anschlussgebühr<br />

erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.<br />

Bauberechtigte sind Grundeigentümern gleichzusetzen.<br />

§ 2<br />

Ausmaß der Anschlussgebühr<br />

(1) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke bis<br />

150 m² bebaute Fläche (Mindestanschlussgebühr) gemäß der<br />

Bemessungsgrundlage Absatz 3 € 1.733,-- exklusive der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Flächen über 150 m² bebaute Fläche werden mit dem 150.Teil<br />

je Quadratmeter der Mindestanschlussgebühr berechnet.<br />

(2) Bei Objekten mit über 500 m² bebauter Fläche gemäß Abs. 1 wird die<br />

Anschlussgebühr für die übersteigende Fläche um 20 v.H. je Quadratmeter<br />

ermäßigt.<br />

275


276<br />

07/2010<br />

(3) Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Verbauung die<br />

Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger<br />

Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener<br />

Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die<br />

gemeindeeigene, öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweisen.<br />

Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen<br />

Geschoße abzurunden. Dachräume sowie Dach- und Kellergeschosse<br />

werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohnzwecke<br />

benützbar ausgebaut sind.<br />

(4) Für Werkstätten, Produktionshallen, Geschäftsräume und andere<br />

Betriebsgebäude, ob freistehend oder im Wohngebäude integriert, für die ein<br />

Wasserleitungs-Anschluss hergestellt wird, ist ein Pauschalbetrag von:<br />

€ 363,36 bei Betrieben bis 5 Beschäftigten<br />

€ 726,73 bei Betrieben von 6-10 Beschäftigten<br />

€ 1.090,10 bei Betrieben über 10 Beschäftigten<br />

zu entrichten. Dieser Pauschalbetrag ist zu der Anschlussgebühr eines<br />

Wohngebäudes oder sonstigen Objektes (event. Mindestanschlussgebühr)<br />

dazuzurechnen.<br />

(5) Für allein stehende gewerblich genutzte Werkstätten und Betriebs- oder<br />

Geschäftsgebäude, für die ein Anschluss nicht in Verbindung mit einem<br />

Wohngebäude erfolgt, ist eine Mindestanschlussgebühr gem. § 2 Abs.1 zu<br />

entrichten.<br />

(6) Als Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke wird die<br />

Mindestanschlussgebühr vorgeschrieben.<br />

(7) Bei nachträglichen Abänderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine<br />

ergänzende Wasserleitungs-Anschlussgebühr zu entrichten, die im Sinne der<br />

obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:<br />

c) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, so ist von<br />

der ermittelten Wasserleitungs-Anschlussgebühr, die nach dieser<br />

Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich<br />

ergebende Wasserleitungs-Anschlussgebühr abzusetzen, wenn für den<br />

Anschluss des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit <strong>vom</strong><br />

Grundstückseigentümer oder dessen Vorgänger bereits eine<br />

Wasserleitungs-Anschlussgebühr oder ein Entgelt für den Anschluss an die<br />

Wasserversorgungsanlage entrichtet wurde.<br />

d) Bei Änderung eines angeschlossenen Grundstückes durch Zu-, Ein- oder<br />

Umbau sowie bei Neubau nach Abbruch und bei Änderung des<br />

Widmungszweckes ist die Wasserleitungs-Anschlussgebühr in dem<br />

Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine<br />

Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. 3 gegeben ist;<br />

276


277<br />

07/2010<br />

e) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Wasserleitungs-Anschlussgebühren<br />

auf Grund einer Neuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.<br />

(8) Für alle übrigen nicht genannten Objekte bzw. Objektteile (angebaute u.<br />

freistehende Garagen, Kellergaragen, Tiefgaragen, Nebengebäude und<br />

dergl.) erfolgt keine Berechnung der Wasserleitungs-Anschlussgebühr.<br />

a. § 3<br />

b. Wasserbezugsgebühren<br />

(1) Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen<br />

Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten.<br />

Diese setzt sich aus einer Mindestgebühr und einer Gebrauchsgebühr<br />

zusammen.<br />

a) Die Mindestgebühr beträgt ab 01.01.2011 jährlich das 50-fache der m³<br />

Gebühr in Höhe von 1,51 € exkl. Umsatzsteuer (1,66 € inkl. 10 % Ust), das<br />

sind 75,50 € exkl. bzw. 83,05 € inkl. 10 % Ust.<br />

b) Darüber hinaus ist eine Gebrauchsgebühr je m³ verbrauchten Wassers von<br />

€ 1,51 € exkl. Umsatzsteuer bzw. 1,66 € inkl. 10 % Ust. zu entrichten, die<br />

Messung erfolgt mit Wasserzähler.<br />

(2) Für ein mit einem Baustellen-Wasseranschluss versehenes Grundstück bzw.<br />

wo aus techn. Gründen noch kein Wasserzähler installiert werden kann, ist<br />

eine Pauschaljahresgebühr in Höhe der Mindestgebühr gem. § 3 Abs.1 lit. a)<br />

zu entrichten.<br />

(3) Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte<br />

Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist<br />

insbesondere auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen<br />

Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

(4) Der Wasserzähler bleibt Eigentum der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>. Die<br />

Gebühr für den Wasserzähler beträgt jährlich 8,00 € exkl. Ust., bzw. 8,80 €<br />

incl. 10 % Ust. und wird mit den Wasserbezugsgebühren einmal jährlich im<br />

Mai eingehoben.<br />

§ 4<br />

Bereitstellungsgebühr<br />

Für die Bereitstellung der Wasserleitung wird für angeschlossene aber unbebaute<br />

Grundstücke eine jährliche Wasserleitungsbereitstellungsgebühr erhoben.<br />

Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Wasserleitung angeschlossenen,<br />

jedoch unbebauten Grundstücks.<br />

§ 5<br />

Ausmaß der Bereitstellungsgebühr<br />

Die Bereitstellungsgebühr beträgt einheitlich für alle Grundstücke € 83,05 (analog<br />

Mindestgebühr gem. § 3 Abs. 1 lit. a).<br />

277


278<br />

07/2010<br />

§ 6<br />

Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit<br />

(1) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr wird mit dem Anschluss eines<br />

Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage fällig; geleistete<br />

Vorauszahlungen (z.B. Aufschließungsbeitrag, privatrechtliche<br />

Vereinbarungen) sind anzurechnen. Die Herstellung des Anschlusses ist <strong>vom</strong><br />

Grundstückseigentümer bzw. <strong>vom</strong> Bauberechtigten binnen 2 Wochen nach<br />

Fertigstellung dem Marktgemeindeamt schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Wasserleitungs-<br />

Anschlussgebühr nach § 2 Abs. 7 lit. a) oder b) entsteht mit Vollendung der<br />

Rohbauarbeiten.<br />

(3) Die Wasserbezugsgebühr und die Bereitstellungsgebühr sind vierteljährlich<br />

und zwar jeweils am 15.2., 15.5, 15.8. und 15.11. eines Jahres im Nachhinein<br />

zu entrichten.<br />

§ 7<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den in dieser Verordnung geregelten Gebühren wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer (derzeit 10 v.H.) hinzugerechnet.<br />

§ 8<br />

Privatrechtliche Vereinbarungen<br />

Durch diese Gebührenordnung wird der Abschluss privatrechtlicher<br />

Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Wassergebührenordnung beginnt mit 01.01.2011.<br />

Gleichzeitig treten alle bisherigen Wassergebührenordnungen der Marktgemeinde<br />

Der Bürgermeister:<br />

Einwendungen:<br />

5. Kanalgebührenordnung 2011<br />

Amtsleiter Rohregger berichtet, dass man auch bei der Kanalgebührenordnung<br />

immer von einer Mindestverbrauchsgebühr gesprochen hat. Tatsächlich regelte<br />

die Gebührenordnung aber eine Grundgebühr. Die Verordnung wird an die Praxis<br />

278


279<br />

07/2010<br />

angepasst. Gleichzeitig ist die Erhöhung gemäß dem Voranschlagserlass um rd.<br />

0,20 Cent enthalten. Es handelt sich wieder um eine Neuauflage der Verordnung.<br />

GR Virag möchte wissen, ob man sich von der Grundgebühr befreien lassen kann.<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass es keine Grundgebühr ist, sondern eine<br />

Mindestbezugsgebühr von 50 m³. Sollte ein Objekt gänzlich unbewohnt sein dann<br />

ist kein Wasserbedarf und die Wasserversorgung abzusperren und somit fällt<br />

auch keine Kanalbenützungsgebühr an.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mit<br />

einem Handzeichen die Neuauflage der Kanalgebührenordnung mit einer<br />

Mindestbezugsgebühr von 50 m³ pro Objekt und einer Erhöhung des m³-<br />

Preises um 0,20 Cent.<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> <strong>vom</strong> 03. Dez. 2010,<br />

mit der eine Kanalgebührenordnung (Kanalanschluss- und<br />

Kanalbenützungsgebühr) für die Abwasser- und Oberflächenwasserentsorgung<br />

der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> erlassen wird.<br />

Auf Grund des Interessentenbeiträgegesetzes 1958, LGBl Nr. 28 in der Fassung<br />

der Gesetze LGBl Nr. 55/1968 und 57/1973, und des § 15 (3) Z 4 des<br />

Finanzausgleichsgesetzes 2005 idF. BGBl. I Nr. 34/2005, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Anschlussgebühr<br />

Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche<br />

Kanalnetz wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der<br />

Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke. Bauberechtigte sind<br />

Grundeigentümern gleichzusetzen.<br />

§ 2 a<br />

Ausmaß der Anschlussgebühr für Schmutzwasserkanal<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke bis 150 m²<br />

bebaute Fläche (Mindestanschlussgebühr) gemäß der<br />

Bemessungsgrundlage Absatz 4 € 2.891,00 exkl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Flächen über 150 m² werden mit dem 150. Teil je<br />

Quadratmeter der Mindestanschlussgebühr berechnet.<br />

(2) Bei Objekten mit Flächen über 500 m², gemäß Abs.1, wird die<br />

Anschlussgebühr für die übersteigende Fläche um 20 v.H. je Quadratmeter<br />

ermäßigt.<br />

(3) Für Wohnblocks, Fleischhauereien und Gerbereien beträgt die<br />

Kanalanschlussgebühr per Quadratmeter den 150. Teil der<br />

Mindestanschlussgebühr.<br />

279


280<br />

07/2010<br />

(4) Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Verbauung die<br />

Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger<br />

Verbauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener<br />

Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das<br />

gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz aufweisen.<br />

Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen<br />

Geschosse abzurunden. Dachräume sowie Dach- und Kellergeschosse<br />

werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäftsoder<br />

Betriebszwecke bzw. als Kellergaragen benutzbar ausgebaut sind.<br />

Auch angebaute Garagen sowie freistehende Garagen und Nebengebäude<br />

über 12 m² bebaute Fläche sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.<br />

(5) In allen Fällen, in denen für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle<br />

geschaffen wird, ist für jede weitere Einmündungsstelle in das<br />

gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz ein Zuschlag im Ausmaß von 50 v.H.<br />

der Kanalanschlussgebühr (Mindestanschlussgebühr) nach Abs. 1 zu<br />

entrichten.<br />

(6) Für den Anschluss von unbebauten Grundstücken ist die<br />

Mindestanschlussgebühr nach Abs. 1 zu entrichten.<br />

(7) Bei nachträglichen Abänderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine<br />

ergänzende Kanalanschlussgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen<br />

Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:<br />

a) wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, ist von der<br />

ermittelten Kanalanschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung für<br />

das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende<br />

Kanalanschlussgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluss des<br />

betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit <strong>vom</strong><br />

Grundstückseigentümer oder dessen Vorgänger bereits eine<br />

Kanalanschlussgebühr entrichtet wurde;<br />

b) bei Änderung eines angeschlossenen Gebäudes durch Zu-, Ein- und<br />

Umbau sowie bei Neubau nach Abbruch und bei Änderungen des<br />

Widmungszweckes ist die Kanalanschlussgebühr in dem Umfang zu<br />

entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der<br />

Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 4 gegeben ist;<br />

c) eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlussgebühren aufgrund<br />

einer Neuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.<br />

(8) Für alle rein landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Gebäude und<br />

Gebäudeteilen (einschließlich der Einstellplätze für landwirtschaftliche<br />

Kraftfahrzeuge und Maschinen), soweit von diesen keine anderen als<br />

Dachabwässer anfallen, wird die einfache, verbaute Grundfläche (nicht<br />

geschossweise) als Berechnungsgrundlage herangezogen und als<br />

Kanalanschlussgebühr den 150. Teil der Mindestanschlussgebühr je<br />

280


281<br />

07/2010<br />

Quadratmeter bebauter Fläche, berechnet. Für Garagen und Nebengebäude,<br />

die für private oder sonstige nicht landwirtschaftliche Zwecke dienen und nur<br />

Dachabwässer abgeleitet werden, beträgt die Kanalanschlussgebühr per<br />

Quadratmeter den 150. Teil der Mindestanschlussgebühr gemäß § 2 Abs. 1<br />

bis 7.<br />

§ 2 b<br />

Ausmaß der Anschlussgebühr für Niederschlagswasserkanal<br />

(1) Die Bemessungsgrundlage für die Anschlussgebühr errechnet sich aus der<br />

Summe der bebauten Fläche einer Liegenschaft.<br />

(2) Die Anschlussgebühr beträgt den 150. Teil der Mindestanschlussgebühr gem.<br />

§ 2a Abs. 1 multipliziert mit der Bemessungsgrundlage gem. § 2b Abs. 1, exkl.<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

(3) Bei Änderung eines angeschlossenen Gebäudes durch Zu- oder Umbau,<br />

sowie bei Neubau bei Abbruch ist die Kanalanschlussgebühr in dem Umfang<br />

zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der<br />

Bemessungsgrundlage gem. § 2b Abs. 1 gegeben ist.<br />

§ 3<br />

Kanalbenützungsgebühren für Kanalanlagen gem. § 2a<br />

(1) Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche<br />

Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese setzt sich aus einer<br />

Mindestgebühr als Sockelbetrag und einer Gebrauchsgebühr zusammen.<br />

(2) Die Mindestgebühr beträgt ab 01.01.2011 jährlich € das 50-fache der<br />

Gebrauchsgebühr in Höhe von 3,42 € exkl. Umsatzsteuer (3,76 € inkl. 10 %<br />

Ust), das sind 171,00 € exkl. Ust. bzw. 188,10 € inkl. Ust.<br />

(3) Darüber hinaus ist eine Gebrauchsgebühr je m³ des aus der<br />

gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bezogenen Wassers von € 3,42<br />

exkl. Umsatzsteuer (3,76 € inkl. 10 % Ust) zu entrichten.<br />

(4) Die Gebührenschuld für die Kanalbenützung entsteht mit dem Ersten des<br />

Monates, in dem der öffentliche Kanal in Benützung genommen wird.<br />

§ 4<br />

Bereitstellungsgebühr für Kanalanlagen gem. § 2a<br />

Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wird für angeschlossene aber unbebaute<br />

Grundstücke eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben.<br />

Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Kanalisation angeschlossenen,<br />

jedoch unbebauten Grundstückes.<br />

§ 5<br />

Ausmaß der Bereitstellungsgebühr<br />

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282<br />

07/2010<br />

Die Bereitstellungsgebühr beträgt einheitlich für alle Grundstücke € 171,00<br />

(Mindestgebühr gem. § 3 Abs. 1 lit. a).<br />

§ 6<br />

Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr entsteht mit dem Anschluss eines Grundstückes<br />

an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz; geleistete Vorauszahlungen<br />

(z.B. Aufschließungsbeitrag, privatrechtliche Vereinbarungen) sind<br />

anzurechnen. Die Herstellung des Anschlusses ist <strong>vom</strong><br />

Grundstückseigentümer bzw. <strong>vom</strong> Bauberechtigten binnen 2 Wochen nach<br />

Fertigstellung dem Marktgemeindeamt schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr<br />

nach § 2 a) Abs. 7 lit. a) oder b) bzw. § 2 b) Abs. 3 dieser<br />

Kanalgebührenordnung entsteht mit der Vollendung der Rohbauarbeiten.<br />

(3) Die Kanalbenützungsgebühr und die Bereitstellungsgebühr sind vierteljährlich,<br />

und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November<br />

eines Jahres im Nachhinein zu entrichten.<br />

§ 7<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den in dieser Verordnung geregelten Gebühren wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer (derzeit 10 v.H.) hinzugerechnet.<br />

§ 8<br />

Privatrechtliche Vereinbarungen<br />

Durch diese Gebührenordnung wird der Abschluss privatrechtlicher<br />

Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit Ablauf des der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tages. Gleichzeitig treten alle bisherigen<br />

Kanalgebührenordnungen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> außer Kraft.<br />

Einwendungen:<br />

Der Bürgermeister:<br />

6. Abfallgebühren- und Abfallordnung 2011<br />

Amtsleiter Rohregger erläutert, dass die Abfallordnung an das neue<br />

Abfallwirtschaftsgesetz anzupassen ist. Besonderes Augenmerk ist auf das<br />

forcieren der Biotonne zu legen. Wenn es die Entsorgungsschiene über die<br />

282


283<br />

07/2010<br />

Biotonne nicht gibt, dann landet der Biomüll im Hausmüll oder im Abwasser und<br />

da kann man sich aussuchen, ob man mit sehr hohem Kostenaufwand eine<br />

größere Kläranlage baut bzw. den Biomüll in die Verbrennungsanlage<br />

transportiert. Wir haben eine Speiseresteentsorgung über die Firma Steinmaßl.<br />

Für den Grün- und Strauchschnitt gibt es derzeit eine Zwischenlagerstätte<br />

zwischen den Gemeinden Roßleithen und Spital/Pyhrn. Neu geplant ist in der<br />

Gemeinde Spital/Pyhrn eine Kompostierungsanlage, welche dann Bestandteil der<br />

Abfallwirtschaftsordnung sein wird. Die Leute sind dann verpflichtet, ihren Strauchund<br />

Grünschnitt hinbringen. Es ist genau aufgelistet, welche Abfallbehälter zu<br />

verwenden sind und welche Einfamilienhäuser nicht an die Abfallentsorgung<br />

angeschlossen sind, weil sie die Entsorgung über Müllsäcke geregelt haben.<br />

GR Virag möchte wissen, ob die Kunststoffsäcke für die gelbe Tonne aufrecht<br />

bleiben oder nicht.<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass diese mit der Abfallordnung nichts zu tun<br />

haben. Über die gelben Säcke sollte sich der zuständige Ausschuss einmal<br />

beraten, weil das eigentlich eine „Konkurrenz“ zu unseren Abfallsammelinseln<br />

bzw. zum Altstoffsammelzentrum ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig durch<br />

Heben der Hand die an das Abfallwirtschaftsgesetz angepasste<br />

Abfallordnung:<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

<strong>vom</strong> 03. Dezember 2010,<br />

mit der eine Abfallordnung erlassen wird<br />

Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr.<br />

71/2009 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten<br />

üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer<br />

getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />

anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle<br />

bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />

(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen,<br />

biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung<br />

besonders geeignet sind und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit.<br />

b).<br />

283


284<br />

07/2010<br />

a. Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und<br />

Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt,<br />

Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst;<br />

b. Biotonnenabfälle:<br />

• feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung<br />

von Nahrungsmitteln;<br />

• andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von<br />

Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten<br />

aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können;<br />

• Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit<br />

Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung<br />

von biogenen Abfällen geeignet ist.<br />

(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Landund<br />

Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen<br />

Bereich, die in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen<br />

ähnlich sind.<br />

(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann<br />

als ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö.<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden, insbesondere keine<br />

schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine<br />

unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und<br />

ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt<br />

werden.<br />

§ 2<br />

Abholbereich<br />

(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte<br />

Gemeindegebiet, mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Grundstücke.<br />

(2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im<br />

Altstoffsammelzentrum <strong>Windischgarsten</strong> (ASZ). Überdies erfolgt eine<br />

Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.<br />

(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das<br />

gesamte Gemeindegebiet.<br />

(4) Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet, wenn nicht zum<br />

Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung ein gültiger privatrechtlicher<br />

Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen besteht.<br />

§ 3<br />

Pflichten der Abfallbesitzer<br />

(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung<br />

bereitzustellen.<br />

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285<br />

07/2010<br />

Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum<br />

Altstoffsammelzentrum (ASZ.) zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am<br />

vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen<br />

(2) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen.<br />

Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer<br />

ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

Grünabfälle sind zur Grün- und Strauchschnittübernahmestelle des RHV-<br />

Großraum <strong>Windischgarsten</strong> in der Gleinkerseestraße (Gemeindegrenze zw.<br />

Spital u. Roßleithen) zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die<br />

Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

(3) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie<br />

anfallen, für die Sammlung bereitzustellen.<br />

§ 4<br />

Abfallbehälter<br />

(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und<br />

haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind ausreichend große,<br />

flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige Abfallbehälter zu<br />

verwenden. Für Biotonnenabfälle sind jedenfalls eigene Abfallbehälter zu<br />

verwenden.<br />

Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />

Kunststoffsäcke 60 Liter .......................................... EN 13592<br />

Kunststofftonne 60 Liter .......................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 90 Liter .......................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 120 Liter .......................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 240 Liter .......................................... EN 840-1<br />

Kunststoffcontainer 770 Liter .......................................... EN 840-3<br />

Kunststoffcontainer 1100 Liter .......................................... EN 840-3<br />

(2) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und<br />

haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und<br />

an die Liegenschaftseigentümer verkauft.<br />

(3) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass<br />

1. sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der<br />

Entleerung der darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht<br />

zugänglich sind und<br />

2. durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den<br />

ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter niemand gefährdet oder<br />

unzumutbar belästigt wird.<br />

§ 5<br />

Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />

285


286<br />

07/2010<br />

Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich<br />

nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter<br />

benützenden Personen, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der<br />

Abfuhrintervalle.<br />

Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle ist so<br />

festzulegen, dass jedem Haushalt unter Berücksichtigung der Behältergröße und<br />

des Abfuhrintervalls nachstehendes Behältervolumen zur Verfügung steht:<br />

Haushaltsgröße:<br />

Mindestbehältervolumen pro Woche<br />

1-4 Personen-Haushalt.......................... 15,0 Liter<br />

5-Personen-Haushalt.......................... 22,5 Liter<br />

Im Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke (gegen Entgelt) beim Gemeindeamt<br />

abgeholt werden.<br />

§ 6<br />

Abfuhrtermine<br />

(1) Die Sammlung der Hausabfälle durch die Fa. Josef Kähls, 4575 Rossleithen,<br />

Rading 165, erfolgt 2- und 4-wöchentlich<br />

(2) Die sperrigen Abfälle können beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) am Montag<br />

von 08 – 12:00 und 15:00 – 18:00 Uhr bzw. Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr<br />

abgegeben werden.<br />

(3) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt wöchentlich.<br />

(4) Die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt wöchentlich.<br />

(5) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle werden in der Gemeindezeitung bekannt gemacht.<br />

§ 7<br />

Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />

Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines vertraglich<br />

gebundenen Dritten, Bioentsorgung Franz Steinmaßl KG, Natzberg 33, 4542<br />

Nussbach, zur Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle<br />

betreibt.<br />

§ 8<br />

Anzeigepflicht<br />

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer<br />

Liegenschaft abzuführenden Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne<br />

unnötigen Aufschub der Gemeinde anzuzeigen.<br />

§ 9<br />

Bauwerke auf fremdem Grund<br />

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287<br />

07/2010<br />

Bei Bauwerken auf fremdem Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines<br />

Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen<br />

dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />

§ 10<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 Oö. AWG<br />

2009 vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte<br />

Abfallgebührenordnung.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990<br />

durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung <strong>vom</strong> 15. Dezember 2005 außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Angeschlagen am:<br />

Abgenommen am:<br />

Anhang 1:<br />

11/1 Tursky Robert Angerhofweg 7<br />

877/30 Siebke Martha Am Hang 9<br />

14/6 Krakowizer-Hölzl Doris Waldweg 1<br />

878/19 Krakowizer-Hölzl Doris Waldweg 3<br />

913/2 Rubchich Ingrid Angerhofweg 9<br />

.302 Gschaider Werner Salzastraße 30<br />

.303 Gschaider Emmerich Salzastraße 31<br />

.570 Schoiswohl Grete Salzastraße 28<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass die Abfallgebührenordnung ebenfalls an das<br />

neue Gesetz angepasst wird. Die Gebühr wurde um 4 ½ % bei den 14-tägigen<br />

und den 4-wöchentlichen Tarifen angehoben und die § wurden entsprechend dem<br />

Finanzausgleichsgesetz und dem Abfallwirtschaftsgesetz geändert.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig durch<br />

Heben der Hand die neu angepasste Abfallgebührenordnung in folgender<br />

Form:<br />

287


288<br />

07/2010<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> <strong>vom</strong> 03. Dezember<br />

2010, mit der eine Abfallgebührenordnung für das gesamte Gemeindegebiet<br />

erlassen wird.<br />

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr.<br />

103/2007 i.d.g.F. und des § 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr.<br />

71/2009 i.d.g.F. wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Gegenstand der Gebühr<br />

Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu<br />

entrichten.<br />

§ 2<br />

Höhe der Gebühren (excl. 10% Umsatzsteuer)<br />

Für die laut Abfallordnung vorgesehene Abholung der Hausabfälle bzw. für die<br />

Abholung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle ist folgende Jahres-Gebühr zu<br />

entrichten:<br />

Gebinde 14-tägig 4-wöchentl.<br />

a) 60 lt 87,50 56,23<br />

b) 90 lt 130,99 84,00<br />

c) 120 lt 174,99 111,99<br />

d) 240 lt 348,48 223,99<br />

e) 770 lt 1.119,91 721,55<br />

f) 1100 lt 1.594,88 1.024,93<br />

g) 60 lt Müllsack 3,78<br />

§ 3<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist der Liegenschaftseigentümer, im Fall des Bestehens von<br />

Baurechten der Bauberechtigte.<br />

§ 4<br />

Beginn der Gebührenpflicht<br />

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr nach § 2 beginnt mit Anfang des<br />

Monats, in dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften<br />

erstmals stattfindet.<br />

§ 5<br />

Fälligkeit<br />

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07/2010<br />

Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar am 15.2., 15.5., 15.8. und<br />

15.11. eines jeden Jahres fällig.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Abfallgebührenordnung beginnt mit dem auf den<br />

Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag; gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung<br />

<strong>vom</strong> 15. Dezember 2005 außer Kraft.<br />

Einwendungen:<br />

Der Bürgermeister<br />

7. Anschaffung eines Loipenspurgerätes<br />

In der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am 7. Sep. 2010, TOP 2/6/2010, wurde der<br />

Finanzierungsrahmen bzw. die Bedarfszuweisungsmittelgenehmigung für den<br />

Ankauf eine Loipenspurgerätes mit einer Summe von 148.000 € beschlossen.<br />

Daraufhin wurde die Ausführung des Gerätes ausverhandelt. Die<br />

Auftragsbestätigung wurde durch die BürgermeisterIn der Gemeinden Roßleithen,<br />

Edlbach und <strong>Windischgarsten</strong> (in Absprache mit den Fraktionsobleuten Virag und<br />

Koblmüller) anschließend unterfertigt.<br />

Die Auftragsbestätigung der Fa. Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Kuchl, <strong>vom</strong> 28.<br />

Sep. 2010, lautend auf 159.981,60 €, abzüglich Gutschrift für das Altfahrzeug in<br />

Höhe von 10.800,-- €, somit Nettokaufsumme 149.181,60 € inkl. Ust., mit einem<br />

Zahlungsziel bis 30. März 2011, muss durch den Gemeinderat noch bestätigt<br />

werden.<br />

Amtsleiter Rohregger ergänzt, dass es zwischen dem Finanzierungsplan der<br />

Direktion Inneres und Kommunales, ausgehend von einer Gesamtfinanzierung im<br />

Jahr 2011 und der Finanzierungszusage der Tourismus- und Wirtschaftsabteilung<br />

eine kleine Differenz gibt, weil die Tourismusförderung je zur Hälfte im Jahr 2011<br />

und 2012 zugesagt ist. Eine Rückfrage bei der Förderstelle stellte jedoch in<br />

Aussicht, dass bei Einreichung der Abrechnungsunterlagen anfangs April 2011 mit<br />

einer Gesamtförderung – wenn die wirtschaftliche Situation gleich bleibt – im Jahr<br />

2011 gerechnet werden kann. Hier ist es ein Nachteil, dass wir in der<br />

Auftragsbestätigung als Zahlungsziel erst 30. März 2011 vereinbart haben, denn<br />

erst mit Vorlage der Rechnung kommen wir in die Reihung für die Ausschüttung<br />

der Fördergelder.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig durch<br />

ein Handzeichen die Auftragsvergabe über den Ankauf des<br />

Loipenspurgerätes bei der Fa. Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Kuchl,<br />

gemäß Angebot <strong>vom</strong> 28. Sep. 2010, lautend auf 159.981,60 €, abzüglich<br />

Gutschrift für das Altfahrzeug in Höhe von 10.800,-- €, somit einer<br />

Nettokaufsumme 149.181,60 € inkl. Ust.<br />

289


290<br />

07/2010<br />

Einwendungen:<br />

8. Absichtserklärung der Kofinanzierung der Klima- und Energie Modellregionen<br />

Am Projekt „Klima- und Energie Modellregionen“ sind die 9 Gemeinden des<br />

Gerichtsbezirkes beteiligt. Die Kosten dafür betragen pro Jahr 66.000 €. Der Anteil<br />

<strong>Windischgarsten</strong>s ist mit 7.280 € festgelegt, davon werden bis 65 % (das sind<br />

4.732 €) aus dem Klimarettungsfonds gefördert. Der Offene Restbetrag, das sind<br />

mind. 2.548 € können entweder nach den Richtlinien des 15-Euro-Erlasses oder<br />

über Sponsoren finanziert werden. Die Laufzeit des Projektes ist mit 2 Jahre<br />

festgelegt.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> sollte folgende Erklärung beschließen:<br />

Absichtserklärung der Kofinanzierungspartner in der Region Pyhrn-Priel für die<br />

Einreichung zur Ausschreibung "Klima- und Energie Modellregionen" 2010<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, vertreten durch Bürgermeister Ing. Norbert<br />

Vögerl erklärt sich hiermit grundsätzlich bereit, an der Umsetzung der<br />

Maßnahmen der Klima- und Energiemodellregion Energieautarke Region Pyhrn-<br />

Priel bestmöglich mitzuwirken und die erforderlichen Eigenmittel von EUR 7.280,--<br />

pro Jahr (vorläufig begrenzt auf die Jahre 2011 und 2012) als beteiligter<br />

Kofinanzierungspartner aufzubringen.<br />

Diese Absichtserklärung gilt vorbehaltlich der Bewilligung durch den Klima- und<br />

Energiefonds.<br />

Ergänzend berichtet Dr. Burger dass im Vorjahr diesem Projekt grundsätzlich<br />

zugestimmt wurde. Dann hat der Verein den Zuschlag Klimabündnis Pyhrn-Priel<br />

erhalten. Deshalb wurde heuer wieder der Antrag gestellt. Es wird vorgeschlagen<br />

der Kofinanzierung zuzustimmen, da es sich nur um 2.548,-- € handelt, wobei<br />

versucht wird, diesen Betrag über Sponsoren aufzutreiben.<br />

GR Hofstätter möchte wissen, ob es sich bei der Förderung „bis“ 65 % handelt<br />

oder ob diese tatsächlich 65 % ausmacht.<br />

AL Rohregger erklärt, dass um eine Förderung durch den Klima- und Energiefond<br />

angesucht wurde. Vorbehaltlich dieser Bewilligung ist der Beschluss gefasst.<br />

Sollte der Klima- und Energiefond das nicht genehmigen, dann wird aus dem<br />

ganzen nichts.<br />

GR Gschaider möchte wissen, wie die anderen Gemeinden über diesen Punkt<br />

abgestimmt haben.<br />

AL Rohregger sagt, dass wir angeblich die letzte Gemeinde sind, deren<br />

Erledigung noch ausständig ist.<br />

290


291<br />

07/2010<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels<br />

Heben der Hand der Absichtserklärung zur Konfinanzierung der Klima- und<br />

Energie Modellregion, vorbehaltlich der Genehmigung der Fördermittel<br />

durch den Klima- und Energiefond, zuzustimmen.<br />

Einwendungen:<br />

9. Ausschuss für Bauen und Forst<br />

Der Ausschuss für Bauen und Forst hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2010<br />

folgende Themen beraten:<br />

1. Wasserversorgung der Marktgemeinde (kl. Exkursion)<br />

• UV-Anlage<br />

• Kraftwerk<br />

• Hochbehälter – Wasserreservoire<br />

• Maßnahmenplan – regelmäßige Überprüfungen<br />

2. Leistungskatalog zur Unterstützung für Veranstaltungen<br />

Vizebürgermeister und Ausschussobmann M. Thallinger berichtet, dass der<br />

Ausschuss den Auftrag erhalten hat, den Leistungskatalog für Veranstaltungen zu<br />

beraten. Als zweiten Tagesordnungspunkt hat man sich mit der<br />

Wasserversorgung beschäftigt. Die Quellfassungen, die UV-Anlage ( diese wurde<br />

<strong>vom</strong> Baumschlager Michael, der die Anlage betreut, erklärt), die Hochbehälter und<br />

das Kraftwerk wurden besichtigt. Anschließend wurden die Maßnahmen welche<br />

für die regelmäßigen Überprüfungen gemacht werden von AL Rohregger erörtert.<br />

Dabei wurde festegestellt, dass alles ordnungsgemäß gemacht wird und die<br />

Trinkwasserüberprüfungen durch die Fa. AGES zur vollsten Zufriedenheit erledigt<br />

wurden.<br />

Beim zweiten Tagesordnungspunkt – „Leistungskatalog zur Unterstützung für<br />

Veranstaltungen“ wurde besprochen, welche Veranstaltungen es im Ort überhaupt<br />

betrifft. Großteils geht es um sportliche bzw. kulturelle Veranstaltungen. Als<br />

Grundlage wurde der bestehende Leistungskatalog verwendet. Im Ausschuss hat<br />

man festegestellt, dass ortsansässige Vereine natürlich unterstützt werden. Es<br />

wird unterschieden, ob es sich um eine Veranstaltung im Ort handelt, oder ob<br />

diese auswärts statt findet. Für alle Vereine, die im Ort etwas veranstalten sollen<br />

die Absperrgitter und die Bühne kostenlos sein. Leistungen wo für die Gemeinde<br />

Kosten anfallen, sind <strong>vom</strong> Verein zu tragen wie z.B. abschließende Reinigung<br />

durch die einen Bauhofmitarbeiter mit der Kehrmaschine und die Müllentsorgung.<br />

Dies wird in Rechnung gestellt. Somit werden die Vereine angehalten, nach einer<br />

Veranstaltung alles möglichst sauber zurückzulassen, damit für sie weniger<br />

Kosten für Arbeiten durch den Gemeindebauhof anfallen. Für die Hütten hat man<br />

beschlossen, zu unterschieden, ob sie für den Ausschank verwendet wird, dann<br />

werden € 50,-- in Rechnung gestellt. Wird die Hütte nur für einen Sprecher, oder<br />

wie beim Kindergarten für den Adventkranzverkauf, also für einen wohltätigen<br />

Zweck verwendet, dann fallen keine Kosten an. Weiters wurde festgelegt, dass für<br />

den Turnsaal bei größeren Veranstaltungen (Hallenturniere, Schauturnen etc.) für<br />

die Endreinigung <strong>vom</strong> Verein zu leisten ist. Weiters soll für sämtliche Kurse (VHS,<br />

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292<br />

07/2010<br />

Seniorenbund etc.) wo Schulungen etc. angeboten werden, für die der Teilnehmer<br />

etwas zahlen muss, <strong>vom</strong> Veranstalter für die Benützung der Räumlichkeiten<br />

(Turnsaal, Küche, Leerzimmer, Computerraum) ein kleiner Anerkennungsbeitrag<br />

von € 1,00 / Kursteilnehmer / gesamten Kurs bezahlt werden. Diese Kosten sollen<br />

halbjährlich abgerechnet werden. Beim Punschstand, der eine Unterstützung der<br />

Vereine ist und wo auch viel verdient wird, soll ebenso ein Beitrag von € 100,-- pro<br />

Woche (also gesamt € 400,--) eingehoben werden.<br />

Weiters enthält der Leistungskatalog noch zahlreiche Gegenstände (Kopien,<br />

Stehtisch, Beamer, Sprechanlage etc.) die gegen Gebühr bei der Gemeinde<br />

entlehnt werden können. Dieser Leistungskatalog ist den Fraktionen bekannt und<br />

soll heute beschlossen werden.<br />

Unter dem Punkt „Allfälliges“ wurde die Zusammenlegung des Bauhofes mit<br />

Edlbach diskutiert. Man hat sich betreffend der künftigen Personaleinheiten beim<br />

Land Oö. erkundigt und die Auskunft erhalten, dass vorerst die Personalausrichtung<br />

<strong>vom</strong> Altbestand übernommen wird und eine Optimierung sich aus dem<br />

Betrieb ergeben soll.<br />

Im nächsten Jahr wird es wieder eine Forstbegehung im Bereich Garstnereck und<br />

Gunst geben. Der Gemeindevorstand hat das Forstoperat bereits grundsätzlich<br />

beschlossen, wenn der Preis durch Vergleichs-Angebote überprüft ist.<br />

Beim Kulturhaus hat man über die Heizung gesprochen, dass eine Kulanzlösung<br />

mit der Fa. Adenbeck angestrebt wird.<br />

Text<br />

Hütten-Verleih Verein und Gewerbe mit Ausschank bzw.<br />

Verkauf<br />

Hütten-Verleih Verein und Gewerbe<br />

Hütten-Verleih Kindergarten<br />

Absperrgitter<br />

Arbeiter pro Stunde<br />

KFZ pro Stunde<br />

Kehrmaschine+Mann<br />

Turnsaal/Gymnastikraum/Schulausspeisungssaal<br />

Klassenraum, Schulküche, EDV-Raum,<br />

Schulausspeisung<br />

Tarif<br />

€ 50 pro Hütte pro Veranstaltungen (im<br />

Ort inkl. Zustellung/Abholung)<br />

länger andauernd wie z.B. Punschstand<br />

€ 50,-- pro Hütte pro Woche<br />

gratis<br />

€ 1,00 pro Gitter pro Veranstaltung (im<br />

Ort inkl. Zustellung/Abholung)<br />

€ 24,00 netto = € 28,80 brutto<br />

€ 30,00 netto = € 36,00 brutto<br />

€ 54,00 netto = € 64,80 brutto<br />

bei außertourlichen Veranstaltungen, die <strong>vom</strong><br />

BGM genehmigt werden, muss die Endreinigung<br />

durch die Reinigungskräfte gewährleistet sein,<br />

egal ob Ausschank oder nicht<br />

wenn Kurs kostenpflichtig ist, € 1,-- pro<br />

Person und Kurs (auch VHS)<br />

Sprechanlage groß inkl. Funkmikro € 30,--<br />

Rednerpult € 5,--<br />

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293<br />

07/2010<br />

Stehtisch € 3,--<br />

HS - Bühne Indoor (TÜV)<br />

große Bühne (TÜV)<br />

gr. Leinwand (5x3 m - Gemeinde)<br />

Teil der großen Bühne<br />

€ 50,-- f. Bühne (im Ort inkl.<br />

Zustellung/Abholung) excl. Aufbau<br />

€ 50,-- f. Bühne (im Ort inkl.<br />

Zustellung/Abholung) excl. Aufbau<br />

€ 50,-- f. Leinwand (im Ort inkl.<br />

Zustellung/Abholung) excl. Aufbau<br />

€ 25,-- f. Bühne (im Ort inkl.<br />

Zustellung/Abholung) excl. Aufbau<br />

Kopie A4 schwarz/weiß<br />

Kopie A4 färbig<br />

Kopie A3 schwarz/weiß<br />

Kopie A3 färbig<br />

€ 0,10 ab 10 Stück<br />

€ 0,20 ab 10 Stück maximal 50 Stück<br />

€ 0,20 pro Stück<br />

€ 0,40 pro Stück max. 30 Stk.<br />

Abziehgerät inkl. Papier bis 500 Stk. € 10,--<br />

Abziehgerät inkl. Papier bis 1.000 Stk. € 20,--<br />

Abziehgerät ohne Papier bis 500 Stk. € 7,50<br />

Abziehgerät ohne Papier bis 1.000 Stk. € 15,--<br />

Müllentsorgung<br />

lt. Müllgebührenordnung<br />

Kulturforum - Verleihgegenstände: zur Info<br />

Zelt € 10,--<br />

Scheinwerfer € 10,--<br />

Stehtisch € 3,00<br />

Videobeamer € 30,--<br />

Kinoleinwand € 100,--<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig durch<br />

Heben der Hand den vorgeschlagenen, angepassten Leistungskatalog über<br />

diverse Gegenstände der Gemeinde, mit 1. Jänner 2011 anzupassen.<br />

Die Gebühr für die Volkshochschulkurse (€ 1,-- pro Teilnehmer und pro<br />

Kurs) wird ab dem 2. Halbjahr 2011 eingehoben, da Kurse zurzeit bereits<br />

laufen. Für Veranstaltungen, die außerhalb von <strong>Windischgarsten</strong> stattfinden,<br />

müssen die Materialien selbst abgeholt werden und der Tarif wird von uns<br />

normal verrechnet.<br />

Einwendungen:<br />

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294<br />

07/2010<br />

10. Ausschuss für Kultur<br />

Der Ausschuss für Kultur hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2010 folgende<br />

Themen beraten:<br />

1. Veranstaltungen bis Jahresende bzw. Beginn 2011<br />

2. Budgetsituation Kulturforum – Maßnahmen 2011<br />

3. Standortverlegung des Kulturbüros ins Gemeindeamt<br />

4. Ortsplan <strong>Windischgarsten</strong> – Neuauflage (Sponsorenmangel)<br />

5. Sanierung Arkadenhof (Dach, Markise, Innenhof)<br />

Obmann Salzinger Ernst berichtet über die Sitzung <strong>vom</strong> 19. Oktober 2010. Erster<br />

Tagesordnungspunkt waren die Veranstaltungen bis Jahresende bzw. Beginn<br />

2011. Speziell ging es um den Adventmarkt mit dem Nikolausumzug, welcher<br />

mehr auf die Kinder und die Familien ausgerichtet sein soll. Beim zweiten Punkt<br />

ging es um die Budgetsituation beim Kulturforum und die Maßnahmen 2011. Hier<br />

erfolgte heuer bereits die erste Kürzung um € 20.000,--. Betreffend diese Kürzung<br />

hat man eine Personalreduktion angedacht. Herr Salzinger hat sich aber für sein<br />

Personal eingesetzt und sagt, dass er lieber € 20.000,-- woanders reinholen<br />

möchte. Als dritter Punkt behandelte man die Standortverlegung des Kulturbüros<br />

ins Gemeindeamt. Hier könnte man wesentliche Kosten einsparen und die<br />

Infrastruktur auf der Gemeinde mit benutzen. Wenn man die halbtags Arbeitskraft<br />

halten möchte, dann muss sich das Kulturforum was überlegen, um ev. weitere<br />

Tätigkeiten zu übernehmen. Dazu hat man einen Businessplan erstellt, welcher in<br />

der nächsten Ausschusssitzung besprochen wird. Als vierten Punkt hat man die<br />

„Neuauflage des Ortsplanes (Sponsorenmangel)“ besprochen. Seitens des<br />

Kulturbüros war man der Meinung, dass das nicht Aufgabe der Gemeinde sein<br />

kann sondern des Tourismus, einen solchen Ortsplan zu machen. Man ist der<br />

Meinung, dass der Ortsplan gemeindeübergreifend sein müsste und auch die<br />

umliegenden Gemeinden beinhaltet. Man hat Kontakt mit der Fa. Gisdat<br />

aufgenommen und muss jetzt noch Sponsoren suchen. Der Tourismus wurde<br />

ebenso mit eingebunden. Beim 5. Punkt ging es um die Sanierung des<br />

Arkadenhofes. Das Dach ist vor ein paar Jahren kaputt gegangen. Der<br />

Arkadenhof ist ein idealer Rahmen für kleinere Kulturveranstaltungen. Es gab<br />

Gespräche mit der Familie Baldrian. Man hat sich geeinigt, wenn die Gemeinde<br />

die Sanierung durchführen kann, dann möchte man so eine Art „Rücklagen-Topf“<br />

einführen. In diesen soll bei Veranstaltungen einbezahlt werden, damit<br />

auftretende Schäden beglichen werden können. Es wurde mit Herrn<br />

Landeshauptmann Kontakt aufgenommen. Er ist bereit eine Förderung in Höhe<br />

von ca. € 15.000,-- zu gewähren. Weiters gibt es die Versicherungssumme von<br />

ca. € 10.000,--. Weiters wird versucht durch Sponsoren Geld auf zu treiben. Somit<br />

wird erhofft, die Kosten von € 40.000,-- finanzierbar sind. Herr Salzinger wird <strong>vom</strong><br />

Land Oberösterreich informiert, wenn die Finanzierung genehmigt ist.<br />

Der Bericht wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Einwendungen:<br />

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07/2010<br />

11. Ausschuss für Schule, Bildung und Sport<br />

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 4.<br />

November 2010 folgende Themen beraten:<br />

1. Bericht und Diskussion über Sanierungskosten der Sportanlage<br />

2. Protokoll der letzten Langlaufbesprechung<br />

3. Allfälliges<br />

Obmann Stangl berichtet über die Ausschusssitzung <strong>vom</strong> 4. November 2010, die<br />

anberaumt wurde, weil in der vorangegangenen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am 7. Sep.<br />

2010 im TOP 9/6/2010 einstimmig beschlossen wurde, dass der Ausschuss über<br />

die Sanierungs- und Erhaltungskosten der Sportanlage Aufklärung und<br />

Information für den Gemeinderat vorbereiten soll. Obmann Stangl hat versucht<br />

den Sanierungs- bzw. Erhaltungsvorgang chronologisch vorzutragen. Es wurde<br />

alles verständlich erklärt und es konnten alle offenen Fragen geklärt werden. Es<br />

kam während der Diskussion auch die Frage, ob man an die Fa. Stärk, welche es<br />

leider nicht mehr gibt, irgendwelche Ansprühe stellen könnte. Daraufhin wurde ein<br />

Gutachten vorgelegt, das der Sportverein hat machen lassen, aus dem auch nicht<br />

eindeutig hervorgeht, ob man Haftungsansprüche geltend machen kann. Es gibt<br />

andere Schritte, die aber für die Gemeinde wieder Kosten verursachen würde, da<br />

der Sportverein nur Mieter dieses Objektes ist.<br />

Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Protokolle der letzten<br />

Langlaufbesprechungen. Es gibt einen neuen Loipenchef – Herrn Hermann<br />

Gösweiner. Herr Streicher und Herr Thallinger haben sich nach langjähriger<br />

Bereitschaft zurückgezogen, wofür wir uns recht herzlich bedanken. Es wurde<br />

beschlossen, dass es eine Saisonkarte (<strong>Windischgarsten</strong>, Roßleithen und<br />

Edlbach) geben wird, die € 30,-- kostet. Die Karte schaut wie eine Checkkarte mit<br />

Foto aus. Weiters gibt es eine Regionskarte (zusätzlich Biathlonzentrum<br />

Innerrosenau und Hinterstoder), welche € 40,-- kostet. Die Automaten werden<br />

nächste Woche aufgestellt.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei Obmann Stangl für seinen Bericht und merkt<br />

zum Dringlichkeitsantrag aus der letzten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> betreffend der<br />

„Information und Aufklärung des Gemeinderates über die bisherigen<br />

Schadensbilder und Sanierungsmaßnahmen des neuen Sportplatzes“ an, dass<br />

hier die Fragen beantwortet wurden. Er stellt nochmals die Frage, ob das den<br />

Fraktionen so genügt.<br />

GR Stangl sagt, dass von allen Fraktionen Vertreter anwesend waren wie zB<br />

Franz Haslinger (ÖVP) und Franz Hofstätter (FÜRWI) und die im damaligen<br />

Antrag enthaltenen vier Fragen ausführlich abgehandelt wurden.<br />

GR Koblmüller erklärt, dass die FÜRWI-Fraktion diesen Punkt als eigenen<br />

Tagesordnungspunkt einer <strong>Gemeinderatssitzung</strong> haben wollte, weil mittlerweile<br />

jeder weiß, dass für eine Gemeinde wie <strong>Windischgarsten</strong> diese Sportanlage viel<br />

zu groß ist. Es wurden Bedarfszuweisungsmittel für Kosten unter 1 Mio €<br />

beantragt. Gekostet hat der Sportplatz letzten Endes über 2 Mio €. Da fragt er<br />

sich, hätte eine Einreichung dieses Projektes mit einer realistischen Summe eine<br />

295


296<br />

07/2010<br />

Ablehnung des Projektes <strong>vom</strong> Land bedeutet. Es wurde bewusst die Einreichung<br />

so niedrig gehalten, um den Zuschlag <strong>vom</strong> Land zu bekommen, obwohl die<br />

beteiligten Personen (Sportverein und Gemeinde) wussten, dass eine gewaltige<br />

Überschreitung kommen wird. Obmann Schmid Rudolf wurde damals gefragt, wie<br />

der Sportverein in der Lage ist diese Großanlage zu erhalten. Seine Antwort war,<br />

dass er sich bemühen wird Mannschaften zu finden, welche hier Trainingslager<br />

machen und dafür bezahlen. Anfangs hat das wirklich gut funktioniert. Jetzt aber<br />

kassiert der Sportverein keine Beiträge von diesen Mannschaften mehr. Die<br />

Gemeinde zahlt die nächsten 3 Jahre immer noch bis zu 10.000,-- € an den<br />

Sportverein und die Sanierung übernimmt Herr Dilly. Wie stellt sich der<br />

Sportverein die Erhaltung in den nächsten Jahren vor.<br />

GR Stangl erklärt, dass hier ein paar Argumente gefallen sind, die überhaupt nicht<br />

wahrheitsgetreu sind. Erstens waren die Errichtungskosten nicht über 2 Mio €,<br />

sondern ca. 1,7 Mio €. Wenn der Sportverein die Anlage den Sommer über an das<br />

Hotel Dilly weitervermietet, dann hat es dafür immer Geld gegeben, welches für<br />

die Sanierung bzw. Erhaltung verwendet wurde. Heuer ist das Ganze anders<br />

gelaufen, da Herr Dilly den Sommer über drei bis vier Plätze benötigte. Herr Dilly<br />

war auch bereit, dafür Geld aus zu geben. Der Gemeinde hat das gar nichts<br />

gekostet. In den nächsten drei Jahren hofft man, dass mit dem Beitrag der<br />

Gemeinde diese Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten so weit fortgeschritten sein<br />

müssten, dass der Sportverein diese Kosten in Zukunft nicht mehr aufwenden<br />

muss.<br />

GR Koblmüller sagt, dass voraussichtlich in drei Jahren das Clubheim einer<br />

Sanierung bedürfe. Er möchte wissen, ob der Sportverein in Zukunft in der Lage<br />

ist, ohne Gelder der Gemeinde dies zu finanzieren.<br />

GR Stangl sagt, dass beim Gebäude nicht bereits in ein paar Jahren eine<br />

Sanierung notwendig sein wird. Alle Vereine, die den Turnsaal benützen brauchen<br />

auch an die Gemeinde nichts bezahlen und es fallen trotzdem immer wieder<br />

Kosten für die Gemeinde an.<br />

GR Haslinger bemerkt zu GR Koblmüller´s Aussage, dass für einen 2.600<br />

Einwohner-Ort die Sportanlage viel zu groß dimensioniert wurde, ob in einem Ort<br />

dieser Größenordnung auch drei Ärzte, drei Zahnärzte, fünf Supermärkte etc.<br />

notwendig sind. In <strong>Windischgarsten</strong> spielen Leute von allen umliegenden Orten,<br />

von Rosenau bis Klaus.<br />

Vizebürgermeister Thallinger sagt, dass er zur Ausschusssitzung eingeladen war.<br />

Es war sehr aussagenkräftig. <strong>Windischgarsten</strong> hat einen gewissen<br />

„Zentralcharakter“ und deshalb sind wir für die umliegenden Gemeinden der<br />

Mittelpunkt. Gutes Beispiel ist auch die Musikschule, welche auch von vielen<br />

auswärtigen Kindern besucht wird.<br />

GR Koblmüller bemerkt, dass einstimmig der Beschluss gefasst wurde 800.000 €<br />

um Bedarfszuweisungen ein zu reichen. Es hätte sicher keinen einstimmigen<br />

Beschluss gegeben, wenn man gewusst hätte, dass die Kosten 1,7 Mio €<br />

ausmachen. Er ist der Meinung, dass nur 800.000,-- € eingereicht wurde, obwohl<br />

alle wussten, dass die Kosten wesentlich höher sein werden.<br />

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297<br />

07/2010<br />

GR Hofstätter sagt, dass im Jahr 2002 ein Finanzierungsplan erstellte, welcher<br />

der Aufsichtsbehörde vorgelegt wurde, mit Baukosten von ca. 726.000,--. Im Jahr<br />

2005 wurde von der Aufsichtsbehörde ein Finanzierungsplan über die Höhe von<br />

1,231.000 Mio. € erstellt. Zwei Jahre später geht aus dem Rechnungsabschluss<br />

2007 hervor, dass das Vorhaben Bruttokosten von 2,093.700 Mio. € verursacht<br />

hat. Hier stellt sich die Frage wo die Haftung des Architekten ist, wenn man<br />

derartige Kostensteigerungen hat.<br />

GR Virag stellt fest, dass jede Idee willkommen ist, wie man das Problem mit dem<br />

Architekten bei einer etwaigen Kostenüberschreitung löst, sodass man bei einem<br />

Projekt eine seriöse Kostenschätzung erhält.<br />

Der Vorsitzende sagt aber auch, dass das Projekt im Zuge der Bautätigkeit<br />

gewachsen ist, dass für das Loipenspurgerät – der Gemeinden <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

Edlbach und Roßleithen – ein Einstellplatz benötigt wurde, dass für den<br />

Wintersportverein (der Gemeinden <strong>Windischgarsten</strong>, Rosenau, Edlbach und<br />

Roßleithen) ein Büro (das Büro wird während der Fußballsaison als<br />

Schiedsrichterkabine benutzt) und eine Garage gebraucht wurde und dass in<br />

diesem Jugendzentrum rd. 500 Kinder aus der Region betreut werden.<br />

Abschließende stellt der Vorsitzende noch fest, dass es ihm wichtig ist, dass<br />

für die Kinder und Jugend eine entsprechende Freizeitgestaltung geschaffen<br />

wurde und schließt damit den Tagesordnungspunkt.<br />

Einwendungen:<br />

12. Ausschuss für Energie, Landesausstellung und Ortsgestaltung<br />

Der Ausschuss für Energie, Landesausstellung und Ortsgestaltung hat in seiner<br />

Sitzung am 24. November 2010 folgende Themen beraten:<br />

• Nachbesprechung der Workshoptage „Landesausstellung“<br />

• Weitere Arbeiten zur Bewerbung „Landesausstellung“<br />

• Diverse Themen und Anträge<br />

Ausschussobmann Dr. Hannes Burger berichtet über die Sitzung am 24.<br />

November 2010. Es ging um die Nachbesprechung der Workshoptage<br />

„Landesausstellung“. Es waren abwechselnd ca. 30 Studenten in<br />

<strong>Windischgarsten</strong>, welche sich in der Region ein Bild verschafft haben. Über diese<br />

Ergebnisse gab es eine Präsentation bzw. Vorträge von Professoren der Sport-<br />

Universität Salzburg und der Kunst-Universität Linz. Weiters gab es noch zwei<br />

weitere Impulstage an der Kunst-Universität Linz, wo sehr interessante<br />

Vortragende waren.<br />

Mit den BürgermeisterInnen der umliegenden Gemeinde wurden Gespräche, um<br />

über den aktuellen Stand zu informieren und die weiteren Arbeiten zur Bewerbung<br />

der „Landesausstellung“ geführt. Dr. Burger bedankt sich bei den Fraktionen für<br />

die Bereitschaft Vereine zu übernehmen, mit denen direkt Kontakt aufgenommen<br />

werden soll, um die Themenwochen zu planen.<br />

297


298<br />

07/2010<br />

Eine Stellungnahme des Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz<br />

Hr. HR Mag. Kurt Russmann lag zum Ansuchen, betreffend die Entfernung der<br />

Aigner-Linde auf. Die Aussage von Hr. HR Russmann war, dass der Baum<br />

erhalten bleiben soll. Nach eingehender Beratung der Ausschussmitglieder wird<br />

deshalb auch vorgeschlagen diesen Baum zu erhalten.<br />

Unter dem Punkt Allfälliges wurde berichtet, dass die Energieanalysen aus<br />

Güssing fertig gestellt wurden. Es gibt drei Vorstellungstermine im Jänner und<br />

Februar 2011, wozu die Mitglieder des Gemeinderates die Einladungen bereits<br />

erhalten haben müssten.<br />

Der Bericht des Ausschusses für Energie, Landesausstellung und<br />

Ortsgestaltung wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Einwendungen:<br />

13. Ausschuss für örtl. Raumplanung, Flächenwidmung und Umwelt<br />

Ausschussobmann Koblmüller berichtet, dass der Ausschuss für örtl.<br />

Raumplanung, Flächenwidmung und Umwelt in seiner Sitzung am 11. November<br />

2010 folgende Themen beraten hat:<br />

1. Baulandanalyse<br />

2. Baulandwünsche<br />

3. Entwicklungsmöglichkeiten (Kontakt mit Grundeigentümern)<br />

4. ÖEK<br />

5. Widmungskonflikte (Leerstehende Gebäude, alte Betriebsbaugebiete)<br />

6. Gemeinsame Besprechung mit Edlbach – Abstimmung<br />

7. Grundvereinigung Schoiswohl-Berufung<br />

8. Allfälliges<br />

Die Sitzung wurde ordnungsgemäß am 28. Oktober eingeladen, wobei aufgrund<br />

der zahlreichen fehlenden Mitglieder die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.<br />

Beratend bei der Sitzung war Frau DI Mautner Markhof anwesend. Obmann<br />

Koblmüller ersucht sie um Ausführung der Bauanalyse. Im Ausschuss ist man<br />

soweit verblieben, dass eine Liste erstellt wird, wo und wie viele Grundstücke<br />

(Bauplätze) in den letzten 10 Jahren bebaut wurden. Ebenso sollen die<br />

Baulandwünsche erhoben werden. Die Entwicklungsmöglichkeiten sollen<br />

festgestellt werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden persönlich durch<br />

Obmann Koblmüller, Mitglied Helmut Brandstätter sowie Eduard Wag kontaktiert.<br />

Änderungswünsche im örtlichen Entwicklungskonzept sollen ebenfalls in einer<br />

Excel-Liste erfasst werden. Hier liegt bereits ein Wunsch von Herrn Johannes<br />

Schöngruber vor. Dieser wird in die Liste als Änderungs-Nr. 1 aufgenommen.<br />

Widmungskonflikte wurden die meisten bereinigt. Ein Tagesordnungspunkt war<br />

die „gemeinsame Besprechung mit Edlbach“. Dazu hat Obmann Koblmüller auf<br />

die Ebene der Bürgermeister verwiesen, dass sich diese hinsichtlich gemeinsamer<br />

Planungen (Aufschließungen bzw. Infrastruktur) besprechen sollten.<br />

Im letzten Punkt der Tagesordnung ging es um die Grundzusammenlegung der<br />

Familie Schoißwohl Johann und Christine. Familie Schoißwohl hat einen Antrag<br />

auf Grundstücksvereinigung der Parz. 398/1 mit der Parz. 398/3 (Wohnhaus)<br />

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299<br />

07/2010<br />

gestellt. Dieser Antrag wurde im Jahre 2007 mit Bescheid abgewiesen. Es wurde<br />

das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Über die Berufung soll nun<br />

entschieden werden. Da bei der Ausschusssitzung nur drei Mitglieder anwesend<br />

waren hat man sich geeinigt, dass man mit der Familie Schoißwohl vor der<br />

nächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> noch ein Gespräch führen soll, um alle<br />

Hintergründe bzw. Möglichkeiten zu beraten. Da wurde Obmann Koblmüller von<br />

Hrn. Brandstätter und Herr Wag begleitet.<br />

Herr Wag erklärt den Tatbestand. Zur Vorgeschichte gibt es zu sagen, dass Frau<br />

Schoißwohl das Grundstück 398/1 vererbt bekommen hat. Ihr Vater hat die<br />

Aufschließungsbeiträge noch zu Gänze bezahlt. Als es dann zur Vorschreibung<br />

der Erhaltungsbeiträge kam, hat Frau Schoißwohl gegen diesen Bescheid<br />

Berufung eingelegt und gleichzeitig den Antrag auf Vereinigung der beiden<br />

Grundstücke gestellt. Der erste Antrag wurde mit Bescheid der Baubehörde 1.<br />

Instanz abgewiesen im wesentlichen mit der Begründung, dass es vorher dort<br />

einen Bebauungsplan gab und diese Bauplätze geschaffen worden sind. Der<br />

Hintergrund war der, dass wenn man dieser Vereinigung statt gibt, dann sind<br />

diese geleisteten Aufschließungsbeiträge zurück zu zahlen. Damals war man der<br />

Meinung, dass man dies nicht möchte. Es wurden auch zwei Stellungsnahmen<br />

eingeholt. Eine von einem Bausachverständigen, welcher aus baurechtlicher Sicht<br />

seine Stellung abgegeben hat, dass einer Vereinigung nichts im Wege steht. Und<br />

eine Stellungnahme von der Raumplanerin, welche dem Antrag eher ablehnend<br />

gegenüber stand, mit der Begründung im Sinne auf Nutzung der gegebenen<br />

Infrastruktur. Diese Beschlussfassung über die eingelangte Berufung wäre auf der<br />

GR-Sitzung <strong>vom</strong> 22.6.2007 auf der Tagesordnung gestanden, wo sie aber vor<br />

Behandlung abgesetzt wurde, weil man noch Gespräche führen wollte. Herr Wag<br />

sagt, dass trotzdem einmal eine Entscheidung erfolgen muss.<br />

GR Koblmüller erklärt, dass im Ausschuss besprochen wurde, dass mit der<br />

Familie Schoißwohl die Gespräche geführt werden. Die Ortsplanerin ist auch eher<br />

bereit dem Wunsch bzw. dieser Berufung nachzugeben. Bei dem Gespräch kam<br />

der Vorschlag, die Kosten von ca. 4.000,-- € (Grundsteuer, Kanal, Wasser etc.)<br />

auf zu rechnen. Man hat als vereinbart, dass Obmann Koblmüller im Gemeinderat<br />

den Antrag stellt, der Berufung von Familie Schoißwohl statt zu geben und somit<br />

die Grundstücke zusammen legt.<br />

GR Gschaider stellt die Frage, ob die Anschlüsse für Wasser und Kanal auf einen<br />

der beiden Grundstücke bestehen.<br />

Herr Wag erklärt, dass es am Grundstück selbst keine Anschlüsse gibt. Es gibt<br />

lediglich die Möglichkeit zum Aufschließen, weil sonst dürfte die Gemeinde ja gar<br />

keine Aufschließungsbeiträge vorschreiben.<br />

GV Koblmüller erklärt ergänzend, dass die Problematik bei den Grundstücken<br />

diese ist, dass es eine Privat-Straße bis zum Haus gibt, jedoch das hintere<br />

Grundstück sonst keine eigene Zufahrt hat. So gesehen ist das Grundstück nicht<br />

zu verkaufen. Es gibt nur einen Privatweg zu dem Grundstück.<br />

Herr Wag führt ergänzend aus, dass bei der Begründung der Berufung angeführt<br />

wurde, dass das gegenständliche Grundstück im Erbschaftswege übertragen<br />

wurde und wird nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 ROG bebaut werden oder für<br />

Spekulationszwecke gehortet, sondern soll nur als Hausgarten genutzt werden.<br />

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07/2010<br />

Der Vorsitzende stellt an den Ausschussobmann Koblmüller die Frage, ob er bzw.<br />

der Ausschuss sich Gedanken darüber gemacht hat, ob es nicht eine mögliche<br />

steuerliche Situation damit auslöst. Wenn die Gemeinde eine Bauplatzbewilligung<br />

zurück holt, damit ist es möglicherweise eine Entwertung, und dann könnte der<br />

Grundstückseigentümer einen Schadenersatz geltend machen.<br />

Herr Wag sagt, dass dies nicht entwertet werden wird, da es Bauland bleibt. Das<br />

Grundstück wird dadurch nur größer.<br />

GR Koblmüller sieht kein Problem darin, sich genauestens über die rechtliche<br />

Situation zu informieren, und diesen Beschluss bei der nächsten<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> zu fassen.<br />

Obmann Koblmüller ist damit einverstanden, dass dieser Punkt heute vertragt und<br />

nach einholen der nötigen Informationen bei der nächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

beraten bzw. beschlossen wird.<br />

GR Ing. Burger erklärt, dass mit den Bediensteten der Gemeinde vereinbart<br />

wurde, dass sämtliche Einladungen zu diversen Sitzungen nicht auf seine<br />

Privatadresse, sondern ins Büro geschickt werden, da er doch sehr viel im<br />

Ausland ist und sich deshalb die unentschuldigte Abwesenheit bei der Sitzung<br />

ergab. GR Ing. Burger regt an, dass die rechtliche Grundlage geprüft werden<br />

muss, ob das so einfach geht, dass irgend welche Gebühren weiterverrechnet<br />

werden können, damit es abgedeckt ist. Dies soll ebenfalls genauestens geprüft<br />

werden. <strong>Windischgarsten</strong> ist eine Abgangsgemeinde. Wir müssen auf einmal<br />

Anschlussgebühren zurück zahlen. Brauchen wir dafür von der<br />

Bezirkshauptmannschaft nicht eine Bewilligung.<br />

GR Koblmüller wird sämtliche ausstehende Fragen bis zur nächsten<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> klären.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass er ebenfalls mit Herrn Schoißwohl Johann ein<br />

Gespräch über eine Lösung geführt hat. Dieser Lösungsansatz wäre so gewesen,<br />

dass die bereits bezahlten Aufschließungsbeiträge gut geschrieben bleiben für<br />

etwaige zukünftige Baumaßnahmen, wo keine Aufschließungsbeiträge mehr<br />

bezahlt werden müssten. Den Erhaltungsbeitrag möchte Herr Schoißwohl nicht<br />

mehr zahlen. Dies gehört vermerkt dass dies auf diesem Grundstück bereits<br />

bezahlt ist. Der Vorsitzende ist daher überrascht, dass jetzt wieder was anderes<br />

besprochen wurde.<br />

Herr Wag sagt, dass die Aufschließungsbeiträge für das Grundstück 398/1<br />

dezitiert geleistet worden sind. Wenn es dieses Grundstück jedoch nicht mehr<br />

gibt, kann man die geleisteten Kosten nicht dort „parken“. Daher kam man auf den<br />

anderen Lösungsvorschlag.<br />

Ausschussobmann Koblmüller berichtet, dass unter dem Punkt „Allfälliges“ von<br />

Herrn Wilfried Aigner, Edlbach eine Planstudie zur Errichtung eines Wohnhauses<br />

auf Grst. 621/6 (Nähe Kalvarienberg) zur Begutachtung bzw. Stellungnahme<br />

vorgelegt wurde. Der vorgelegte Entwurf wird seitens des Ausschusses und auch<br />

der Ortsplanerin auf Grund der exponierten Lage und der Höhe (dreigeschossig<br />

mit Flachdach) abgelehnt. Einer zweigeschossigen Ausführung wird die<br />

Zustimmung erteilt.<br />

300


301<br />

07/2010<br />

Weiters wurde vereinbart, dass die Bevölkerung von der Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes samt örtlichen Entwicklungskonzeptes zu informieren<br />

bzw. einzubinden ist. Bekanntgabe eventuell in der Gemeindezeitung. Die<br />

nächste Sitzung ist Ende Jänner 2011 geplant.<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt zur Vertagung des Punktes 7. „Familie Schoißwohl<br />

Grundzusammenlegung“ dass es sich nicht um eine „klassische“ Vertagung<br />

handelt und schlägt deshalb vor, in der nächsten Ausschusssitzung diesen Punkt<br />

vorzubereiten und neuerlich zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Der Bericht wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mit Handzeichen<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Einwendungen:<br />

14. Ausschuss für Straßen- und Verkehrsbelange<br />

Der Ausschuss für Straßen- und Verkehrsbelange hat in seiner Sitzung am 16.<br />

November 2010 folgende Themen beraten, berichtet Obmann Reinhard Virag:<br />

1. Pernköpfl – Parkplatz<br />

Herr Mayr möchte einen Teil des öffentlichen Gutes kaufen um sein Wohnmobil<br />

dort abstellen zu können. Es handelt sich dort um eine Sackgasse und Herr Mayr<br />

dürfte sein Fahrzeug am Umkehrplatz nicht abstellen. Der Gemeinde wurde durch<br />

sein Ansuchen bewusst, dass dort ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt<br />

wird. Im Ausschuss wurde vereinbart, dass dieses öffentliche Gut nicht verkauft<br />

werden kann. Herr Mayr wird ein Schreiben mit entsprechender Begründung und<br />

dem Hinweis auf das nicht rechtmäßige Abstellen seines Fahrzeuges erhalten.<br />

Sollte eine Feuerwehr, Rettung etc. aufgrund dort abgestellter Fahrzeuge nicht<br />

ordnungsgemäß zufahren können, dann trägt Herr Mayr die Verantwortung.<br />

2. Parkgebühr – Änderung<br />

Der Ausschuss hat sich mit der Parkgebührenverordnung befasst und man ist der<br />

Meinung, dass die derzeitige Gebühr von € 33,40 für acht Monate zu günstig ist.<br />

Es wird deshalb eine Änderung in der Form vorgeschlagen, dass die Gültigkeit der<br />

Parkkarten von acht Monaten auf 6 Monate verkürzt wird. Ebenso erfolgt bei der<br />

Zone 2 eine Abänderung. Hier wird vorgeschlagen, den Hauptplatz von<br />

Parkkartenbenützer frei zu halten und überwiegend für die Konsumenten zu<br />

reservieren. Keine Parkerlaubnis mit Dauerkarten gibt es somit für den Hauptplatz,<br />

vorm Schlecker sowie in der Gerichtsgasse.<br />

3. Rechtsregel im Ortsgebiet<br />

Es wurde vorerst überlegt, ob im Ort eine Rechtsregel sinnvoll wäre, da sehr viele<br />

Verkehrsschilder aufgestellt sind, die möglicherweise nicht mehr den Vorschriften<br />

entsprechen. Nach einer Erhebung konnte man feststellen, dass dies gar nicht so<br />

viele Verkehrsschilder sind. Im Ausschuss ist man der Meinung, dass man mitten<br />

im Ort keine Rechtsregelung einführen kann, weil die Staubelastung sicher<br />

ansteigen würde.<br />

301


302<br />

07/2010<br />

4. Kostenlose Verkehrsanalyse<br />

Es liegen zwei Angebote für kostenlose Verkehrssicherheitsanalysen vor. Zum<br />

Einen von Firma Gerhard Wiederschitz (Kommunal-Beratung in Wien) und zum<br />

Anderen <strong>vom</strong> Kuratorium für Verkehrssicherheitstechnik in Linz. Das Kuratorium<br />

für Verkehrssicherheit ist ein Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit einigen<br />

Ministerien. Dieses Unternehmen soll eine Analyse über mehr Sicherheit auf<br />

Schutzwegen, mehr Sicherheit auf Gemeindestraßen, mehr Sicherheit für<br />

Radfahrer sowie mehr Sicherheit durch eine Verkehrszeichenüberprüfung<br />

erstellen. Dies ist kostenlos und es entstehen für die Gemeinde keinerlei<br />

Verpflichtungen.<br />

5. ÖBB 2. Gleis für Lastverkehr<br />

Der Ausschuss will ein Schreiben verfassen, dass wenn einmal die Strecke Linz-<br />

Graz 2-gleisig ausgebaut wird, die Lastverkehrsstrecke entlang der<br />

Autobahntrasse geführt werden soll. Es gibt anscheinend aus früheren Zeiten die<br />

Idee, neben der Autobahn eine Trasse zu führen. Der Lärm des Güterverkehrs soll<br />

damit aus den Siedlungsgebieten hinaus kommen. Gleichzeitig soll das Schreiben<br />

enthalten, dass der Bahnhof in <strong>Windischgarsten</strong> behindertentauglich ausgestattet<br />

wird.<br />

6. Grundverkauf Aigner Rudolf<br />

Herr Aigner möchte einen Teil des Grundstückes Nr. 942/5 kaufen. Man kam<br />

anfänglich zur Meinung, wenn ihm das Grundstück verkauft wird, dann nur mit der<br />

Option, dass Herr Aigner dort eine Wegerecht offen lässt. Dann wurde festgestellt,<br />

dass ein Teil seiner Gartenmauer auf öffentlichen Grund steht, was auch bereinigt<br />

werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt war eines nicht bekannt, dass ein Teil <strong>vom</strong><br />

Gehsteig auf Herrn Aigners Privatgrundstück verläuft. Daraufhin gab es ein<br />

Gespräch mit Herrn Wag, ob es darüber ein Schreiben gibt, warum das so<br />

geschehen ist und wie die Rechtslage dazu ist. Gefunden wurde nichts<br />

Schriftliches. Herr Wag wurde ersucht, die rechtliche Situation abzuklären, ob die<br />

Gemeinde das zurückkaufen muss, oder welche Auswirkungen das Ganze hat.<br />

Daher gehört dieser Punkt im Straßenausschuss noch einmal neu beraten.<br />

7. Ansuchen Fr. Kieweg – Salzastraße<br />

Die Straße unmittelbar vor dem Hauseingang von Frau Kieweg Richtung<br />

Altenheim ist sehr schmal. Frau Kieweg hat das Problem, wenn sie bei der<br />

Haustüre heraus steigt, dann befindet sie sich bereits auf öffentlichen Grund. Im<br />

Sommer wird es von der Gemeinde gedultet, wenn Frau Kieweg ihre<br />

Blumenkisterl etc. aufstellt. Der Ausschuss sieht sich momentan außer Stande<br />

eine vernünftige Lösung zu finden bzw. vorzuschlagen. Frau Kieweg soll deshalb<br />

ein Schreiben von der Gemeinde erhalten um sie über den aktuellen Stand zu<br />

informieren.<br />

8. Ansuchen Aigner Opitk – Parkplatz vor dem Geschäft<br />

Herr Aigner hat dazu ein Foto an die Gemeinde geschickt. Vor dem Geschäft sind<br />

drei Parkplätze. Da die Parkplätze eher klein gehalten sind, parken die Autos oft<br />

so weit in den Gehsteig hinein, dass man weder mit einem Kinderwagen noch mit<br />

einem Rollstuhl vorbei fahren kann. Im Ausschuss wurde vereinbart, dass die<br />

Parkplätze momentan so bestehen bleiben, jedoch wird versucht eine andere<br />

Lösung zu finden. Idee wäre neben der Brücke über dem Dambach eine<br />

Parkbrücke zu schaffen. Dies wäre eventuell mit Eisentraversen möglich. Dazu<br />

302


303<br />

07/2010<br />

muss die Abklärung mit der Wildbach eingeholt werden, ob so ein Projekt<br />

überhaupt genehmigt wird. Preise sind einzuholen, um die Kosten schätzen zu<br />

können und die Finanzierung soll durch die Betriebe in diesem Bereich abgedeckt<br />

werden, welche keine eignen Parkflächen haben. Sollte diese Umsetzung möglich<br />

sein, dann soll vor dem Optikergeschäft Aigner ein Querparkplatz installiert<br />

werden, der als Behindertenparkplatz definiert wird. Herr Aigner soll ebenfalls<br />

schriftlich darüber informiert werden.<br />

9. Allfälliges<br />

• GR Virag hat ein Schreiben erhalten, dass der Verkehrsspiegel beim<br />

Sportstadl teilweise blind ist. Hier wird ersucht diesen zu tauschen. Die<br />

Gemeinde soll prüfen, ob dies erforderlich ist.<br />

AL Rohregger sagt, dass Herr Koll. Kaltseis bereits beauftragt wurde eine<br />

Preisauskunft für einen solchen Spiegel ein zu holen.<br />

• Parkende Autos in der Spenglergasse – hier gilt ein allgemeines<br />

Fahrverbot. Hier gab es eine Anfrage <strong>vom</strong> ÖWD, ob dort geparkte Autos<br />

gestraft werden dürfen oder nicht. Die Anrainer dürfen dort hineinfahren<br />

und parken. Es ist rechtlich abzuklären, ob die Beschäftigten der<br />

Versicherungsagentur ebenso als Anrainer gelten und dort parken dürfen<br />

oder nicht.<br />

• Das Leitsystem ist bereits 2007 aufgestellt worden. Dies wurde nur als<br />

Erinnerung angesprochen, dass für 2012 neue Verträge zu machen sind.<br />

• Zum Stand Artweger – Grundablöse gibt es zu berichten, dass die<br />

Grundgrenzen vermessen wurde. Angebote, wie viel die Mauer definitiv<br />

kosten wurde sind einzuholen um weitere Gespräche führen zu können.<br />

Frau Artweger sagt dazu, dass sie diesen Auftrag widerrufen möchte, denn<br />

wenn die Wehranlage umgebaut wird, dann wäre die Mauer wieder zu<br />

entfernen. Familie Artweger genügt vorerst die Feststellung und Festlegung<br />

der Grundgrenzen.<br />

• Auf Ansuchen von Großauer Alexander wurde im Rosenauerweg ein<br />

mobiles Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt.<br />

• Der Winterdienst soll heuer auch versuchen die Auffahrt von der<br />

Garstnereckstraße zur B 138 zu räumen, damit der Ort von diesem Verkehr,<br />

der dort entsteht, auch entlastet wird. Mit der Straßenmeisterei ist das<br />

besprochen, dass diese Ausfahrt nicht mit Schnee zuschieben.<br />

GR Wägner bemerkt, dass die Straße im Bereich der Auffahrt auf die B 138<br />

(wo immer Wasser herunter geflossen ist) super hergerichtet. GR Virag<br />

stimmt dem zu und bedankt sich dafür bei AL Rohregger und den<br />

Bauhofmitarbeitern für die gute Arbeit.<br />

• Weiters wurde über die Schneeräumung 2010/2011 gesprochen. Mit Ende<br />

des Jahres geht Bauhofmitarbeiter Walter Antensteiner Walter in Pension.<br />

Deshalb hat sich die Aufteilung der Straßenräumung etwas geändert, was<br />

auch sehr sinnvoll ist.<br />

303


304<br />

07/2010<br />

• Frau Zöls ersucht um Aufstellung eines Straßenspiegels. Dem wurde nichts<br />

entgegnet. Frau Zöls zahlt sich den Spiegel selbst.<br />

• Abschließend fragt GR Virag, ob sich der Straßenausschuss damit befassen<br />

darf, wo man die Tafeln „familienfreundliche Gemeinde“ situieren könnte.<br />

Dem stimmt der Vorsitzende natürlich zu.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig mit<br />

einem Handzeichen die Gültigkeit der Dauerparkkarten von derzeit 8 Monaten<br />

auf 6 Monate zum gleichen Preis von € 33,40 € ab 1. Jänner 2011 abzuändern<br />

und den Hauptplatz von den Dauerparkkartenbenützern frei zu halten.<br />

Der Gemeinderat fasst auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels<br />

Heben der Hand einen Grundsatzbeschluss, dass an die Österr. Bundesbahn<br />

eine Resolution mit dem Inhalt, das mögliche 2. Gleis der ÖBB für den<br />

Lastenverkehr entlang der Autobahn zu führen, gerichtet werden soll.<br />

Einwendungen:<br />

15. Caritas-Haus in <strong>Windischgarsten</strong><br />

Das Caritas Haus (Kindergarten) soll langfristig über eine Landesfinanzierung ins<br />

Gemeindeeigentum übertragen werden. Dafür gibt es Gespräche zwischen der<br />

Caritas Linz und dem Land Oberösterreich.<br />

Jetzt steht die Sanierung der Balkone und eines Dachflächenfensters an und die<br />

Caritas Linz ersucht um Zustimmung zur Sanierung bzw. um nachträgliche,<br />

anteilige Übernahme der Finanzierungskosten im Falle der Eigentumsübertragung<br />

an die Gemeinde.<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, dass das Land die Genehmigung auch für die<br />

Übernahme dieser Kosten aussprechen muss, dann ist die Gemeinde<br />

selbstverständlich dazu bereit. Selbst werden wir keinen Beitrag leisten können.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mit<br />

Handzeichen, dass im Falle einer Übergabe des Caritas-Hauses ins<br />

Eigentum der Gemeinde die anteilige Finanzierung der jetzt anstehenden<br />

Balkon- und Dachflächenfenstersanierung, vorbehaltlich der Zustimmung<br />

des Landes Oberösterreich, übernommen wird.<br />

Einwendungen:<br />

304


305<br />

07/2010<br />

16. Haftungsübernahme Gewerbegebiet St. Pankraz<br />

Für den Grundkauf für das Gewerbegebiet St. Pankraz laufen Darlehen, die in<br />

Absprache mit dem Land Oberösterreich umgeschuldet werden müssen um<br />

günstigere Konditionen zu erreichen.<br />

Ein Zwischenfinanzierungsdarlehen läuft für die mit dem Erwerb<br />

der Liegenschaft EZ 227, Parz. 106/5, 106/6 und 107/1<br />

zusammenhängende Kosten in Höhe von ................... 500.000 €<br />

Sowie ein Darlehen für den Ankauf der Liegenschaft EZ 227,<br />

Parz. 106/5, 106/6 und 107/1 in Höhe von .................... 1.450.000 €<br />

Die angebotenen Darlehenskonditionen der BWAG-PSK lauten<br />

auf 0,44 % Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor.<br />

Für diese beiden Darlehen soll die Marktgemeinde<br />

<strong>Windischgarsten</strong> mit 19,5 % in Absprache mit der Direktion<br />

Inneres und Kommunales des Landes Oberösterreich eine<br />

Haftungserklärung für das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

(500.000 €) in Höhe von 97.500 €<br />

bis 31. 12. 2015 bzw. für das Darlehen (1.450.000 €) 282.750 €<br />

ebenfalls bis 31. 12. 2015 abgeben.<br />

Durch die Übernahme der Haftung seitens der Gemeinden kommt das Darlehen in<br />

eine andere „Risikoklasse“ wodurch die Gewährung günstigerer Konditionen<br />

möglich ist.<br />

Die vorlegenden Garantiererklärungen der BAWAG PSK, Wien lauten:<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße 5, 4580 <strong>Windischgarsten</strong><br />

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse<br />

Aktiengesellschaft, Abwicklung Kommerzkunden, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien<br />

Verband interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-Priel Anschrift: 4582 St. Pankraz<br />

Nr. 1, GARANTIEERKLÄRUNG, Konto Nummer: 00540-037-159<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat Kenntnis davon, dass der Verband<br />

interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn" Priel beabsichtigt, ein Darlehen in der<br />

Höhe von EUR 500.000,00 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei Ihnen<br />

aufzunehmen.<br />

In Anbetracht Ihrer Position als Gesellschafterin (Kommanditistin) des Verbandes<br />

interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-Priel gibt die Marktgemeinde<br />

<strong>Windischgarsten</strong> nachstehende<br />

ab:<br />

Garantieerklärung<br />

305


306<br />

07/2010<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> übernimmt hiermit Ihnen gegenüber die<br />

unwiderrufliche, unkündbare Garantie für die ordnungsgemäße und vollständige<br />

Rückzahlung des aufgenommenen Darlehensbetrags bis zum Höchstbetrag von<br />

EUR 97.500,00<br />

(i.W. Euro siebenundneunzigtausendfünfhundert)<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> verpflichtet sich daher, auf erste, mittels<br />

eingeschriebenen Briefes zu erfolgende Anforderung unter Verzicht auf alle<br />

Einwendungen und Einreden aus dem Grundgeschäft den Höchstbetrag bzw.<br />

Teile davon innerhalb von 8 Tagen, gerechnet <strong>vom</strong> Tage der Postaufgabe, an die<br />

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse<br />

Aktiengesellschaft abzugs- und spesenfrei auf ein von der BAWAG P.S.K. Bank<br />

für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft<br />

bekannt zu gebendes Konto zu überweisen. Im Falle der Anforderung von<br />

Teilbeträgen vermindert sich der Höchstbetrag im selben Ausmaß.<br />

Die Garantie erlischt, sobald der Verband interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-<br />

Priel seine vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber zur Gänze erfüllt hat,<br />

spätestens aber am 31.10.2015, unabhängig davon, ob diese Erklärung<br />

zurückgegeben wird oder nicht.<br />

Nebenabrede, Änderungen und Ergänzungen dieser Garantieerklärung<br />

(einschließlich dieser Klausel) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der<br />

Schriftform.<br />

Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle aus<br />

dieser Garantieerklärung allenfalls entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für<br />

die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> örtlich zuständige Gericht.<br />

Diese Erklärung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 85 Abs<br />

3 OÖ Gemeindeordnung 1990 und wird erst mit der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung rechtswirksam (falls erforderlich).<br />

Für die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> (Gemeindesiegel)<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße 5, 4580 <strong>Windischgarsten</strong><br />

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse<br />

Aktiengesellschaft, Abwicklung Kommerzkunden, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien<br />

Verband interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-Priel Anschrift: 4582 St. Pankraz<br />

Nr. 1, GARANTIEERKLÄRUNG, Konto Nummer: 00540-037-167<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat Kenntnis davon, dass der Verband<br />

interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-Priel beabsichtigt, ein Darlehen in der<br />

Höhe von EUR 1,450.000,00 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei Ihnen<br />

aufzunehmen.<br />

306


307<br />

07/2010<br />

In Anbetracht Ihrer Position als Gesellschafterin (Kommanditistin) des Verbandes<br />

interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-Priel gibt die Marktgemeinde<br />

<strong>Windischgarsten</strong> nachstehende<br />

ab:<br />

Garantieerklärung<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> übernimmt hiermit Ihnen gegenüber die<br />

unwiderrufliche, unkündbare Garantie für die ordnungsgemäße und vollständige<br />

Rückzahlung des aufgenommenen Darlehensbetrags bis zum Höchstbetrag von<br />

EUR 282.750,00<br />

(i. W. Euro zweihundertzweiundachtzigtausendsiebenhundertfünfzig)<br />

zuzüglich aller anfallenden Zinsen, Provisionen, Spesen und Nebenkosten.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> verpflichtet sich daher, auf erste, mittels<br />

eingeschriebenen Briefes zu erfolgende Anforderung unter Verzicht auf alle<br />

Einwendungen und Einreden aus dem Grundgeschäft den Höchstbetrag bzw.<br />

Teile davon innerhalb von 8 Tagen, gerechnet <strong>vom</strong> Tage der Postaufgabe, an die<br />

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse<br />

Aktiengesellschaft abzugs- und spesenfrei auf ein von der BAWAG P.S.K. Bank<br />

für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft<br />

bekannt zu gebendes Konto zu überweisen. Im Falle der Anforderung von<br />

Teilbeträgen vermindert sich der Höchstbetrag im selben Ausmaß.<br />

Die Garantie erlischt, sobald der Verband interkommunales Gewerbegebiet Pyhrn-<br />

Priel seine vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber zur Gänze erfüllt hat,<br />

spätestens aber am 31.10.2015, unabhängig davon, ob diese Erklärung<br />

zurückgegeben wird oder nicht.<br />

Nebenabrede, Änderungen und Ergänzungen dieser Garantieerklärung<br />

(einschließlich dieser Klausel) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der<br />

Schriftform.<br />

Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle aus<br />

dieser Garantieerklärung allenfalls entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für<br />

die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> örtlich zuständige Gericht.<br />

Diese Erklärung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 85 Abs<br />

3 OÖ Gemeindeordnung 1990 und wird erst mit der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung rechtswirksam (falls erforderlich).<br />

Für die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> (Gemeindesiegel)<br />

Beschlossen in der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am 3. Dez. 2010<br />

307


308<br />

07/2010<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden werden die vorliegenden und vollinhaltlich<br />

verlesenen Garantieerklärungen der BAWAG P.S.K., Wien, Konto-Nr. 00540-<br />

037-159 über 97.500 € und Konto-Nr. 00540-037-167 282.750 € einstimmig<br />

durch Heben der Hand beschlossen.<br />

Einwendungen:<br />

17. Prüfberichte<br />

Der Prüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 27. Oktober 2010 und am 19.<br />

November 2010 folgende Themen beraten berichtet Obmannstellvertreter Bernd<br />

Krifter:<br />

• Belegprüfung<br />

Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Buchhaltung sauber und ordentlich<br />

geführt ist.<br />

• Prüfung der Barkasse<br />

Die Barkasse wurde mit einem Überschuss von € 2,-- festegestellt. Dieses<br />

Ergebnis konnte vor Ort nicht geklärt werden.<br />

• Abrechnungsmodus Verfügungsmittel und Repräsentationsausgaben<br />

Bei manchen Belegen fehlt die Abzeichnung auf „sachliche Richtigkeit“. Auf die<br />

Vollständigkeit der vorgesehenen Prüfungsvermerke ist unbedingt zu achten<br />

bevor der Beleg zur Anweisung bzw. Auszahlung gebracht wird. Weiters wurde<br />

festgestellt, dass aus den auf den Belegen angebrachten Vermerken die<br />

Verwendung nachvollzogen werden kann.<br />

• Vorstandprotokolle<br />

Die Vorstandsprotokolle werden in der nächsten Sitzung geprüft.<br />

• Allfälliges<br />

Die Rechnungsprüfer des Kulturforums werden ersucht baldmöglichst die<br />

Abrechnung des Lederhosenfestes zu prüfen.<br />

Der Prüfungsausschuss stellt den Antrag auf Kenntnisnahme durch den<br />

Gemeinderat.<br />

Der Bericht des Prüfungsausschusses wird <strong>vom</strong> Gemeinderat durch Heben<br />

der Hand einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

GR Hofstätter stellt fest, dass laut Gemeindeordnung der Prüfbericht sowie die<br />

Verhandlungsschrift den Fraktionen spätestens mit der Einladung für die<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> zuzustellen. Da dies nicht erfolgte wird das der<br />

Aufsichtsbehörde gemeldet. (§ 91/4 der oö. GemO.)<br />

Einwendungen:<br />

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309<br />

07/2010<br />

18. Landesrechnungshofbericht<br />

Der Vorsitzende sagt, dass zum Thema Landesrechnungshofbericht ein<br />

Schreiben von der SPÖ- und der FÜRWI-Fraktion an den Gemeinderat der<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, betreffend Einberufung einer Sitzung des<br />

Gemeinderates gem. § 45/2 der oö. GemO 1990 vorliegt, in dem die beiden<br />

Fraktionen die Einberufung einer Sitzung des Gemeinderates zu folgendem<br />

Gegenstand verlangen: Landesrechnungshofprüfbericht. Begründung: Aufgrund<br />

der Brisanz und des Umfanges des Landesrechnungshofberichtes ist eine eigene<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> notwendig.<br />

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass der Landesrechnungshof doch noch heute,<br />

und zwar vollinhaltlich verlesen werden sollte, um die Information erst einmal am<br />

Tisch zu haben.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mit<br />

einem Handzeichen die vollinhaltliche Verlesung des Landesrechnungshofberichtes.<br />

Amtsleiter Rohregger verliest (rd. 3 Stunden) den vollinhaltlichen<br />

Landesrechnungshofbericht.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei AL Rohregger für das vorlesen des gesamten<br />

Berichtes. Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen und anschließend soll die<br />

weitere Vorgangsweise besprochen werden.<br />

Der Vorsitzende nimmt die Sitzung wieder auf und verliest ein Schreiben, welches<br />

mit der Zustellung des Landesrechnungshofberichtes am 5.11.2010 betreffend<br />

Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend der Gebarung der<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> an die Gemeinde ergangen ist.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Der Oö. Landesrechnungshof hat in der Zeit von 12. April bis 10. Juni 2010 das<br />

Gutachten <strong>vom</strong> 16. September 2010 im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 8 des Oö. LRHG,<br />

über die Gebarung der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> erstellt. Dieses<br />

Gutachten wird der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> beiliegend übermittelt. Die<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat zu den Ausführungen im Gutachten den LRH<br />

innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung dieses Schreibens Stellung zu nehmen<br />

und einen Auszug aus der Verhandlungsschrift über jene <strong>Gemeinderatssitzung</strong> in<br />

der das Gutachten des LRH behandelt wurde vor zu legen und gleichzeitig eine<br />

Kopie der Stellungnahme und der Verhandlungsschrift der<br />

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems zu übermitteln. Die Stellungnahme der<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> in der alle Feststellungen bzw. Empfehlungen<br />

des LRH einzugehen ist, ist entsprechend der Gliederung des Gutachtens ab zu<br />

fassen. Es wird erwartet, dass die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> die <strong>vom</strong> LRH<br />

aufgezeigten Anregungen und Empfehlungen grundsätzlich umsetzt. Sollte eine<br />

Umsetzung gewisser Vorhaben nicht oder nur schwer möglich sein, so hat die<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> in ihrer Stellungnahme eine ausreichende<br />

309


310<br />

07/2010<br />

konkrete Begründung ab zu geben, warum die im Gutachten des LRH<br />

aufgezeigten Maßnahmen nicht umgesetzt werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Landesregierung<br />

Peter Pramberger<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass also die Stellungnahme und der Auszug aus der<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> bis 15. Februar 2011 dem Land Oö. zugestellt werden<br />

muss. Grundsätzlich ist dem Gemeinderat bei Vorlesung dieses Berichtes bereits<br />

ein Teil aus Sicht der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> schon mitgeteilt worden,<br />

wo auf einzelne Feststellungen eingegangen wurde, wie z.B. die<br />

Finanzierungslücken im a.o. HH, die mit einem heute beschlossenen und <strong>vom</strong><br />

Land OÖ. vorab genehmigten Darlehen, einer geregelten Finanzierung zugeführt<br />

worden sind.<br />

Der Vorsitzende ersucht die Mitglieder des Gemeinderates um Beratung der<br />

weiteren Vorgangsweise. Es gehören für die Zukunft Maßnahmen überlegt, wie<br />

man in manchen Bereichen vorgehen sollte. Dazu ist es notwendig ein<br />

gemeinsames Ergebnis zu erzielen.<br />

Die Kenntnisnahme des LRH-Berichtes war dem Vorsitzenden heute deshalb<br />

auch wichtig, weil er es unfair findet, wenn Zeitungen bereits diesen Bericht<br />

aufliegen haben und darüber berichtet wird, und der Gemeinderat fristgerecht<br />

darauf warten muss, bis er in Kenntnis gesetzt wird.<br />

GR Dreier erklärt, dass sie nach dem Gespräch der Fraktionsobleute mit dem<br />

Vorsitzenden mit den Gemeinderäten in der SPÖ-Fraktion über die weitere<br />

Vorgangsweise gesprochen hat. Die SPÖ-Fraktion möchte gerne den Prüfbericht<br />

im Einzelnen abhandeln und anschließend sind sie gerne bereit gemeinsam über<br />

Lösungen in Arbeitskreissitzungen nach zu denken. Sie wollen zu einzelnen<br />

Punkten ihre persönlichen Stellungnahmen abgeben. Es wird Anfang Jänner<br />

vorgeschlagen.<br />

GR Hofstätter sagt, dass sich die FÜRWI-Fraktion dem Antrag des SPÖ-Fraktion<br />

anschließt. Er ist zwar über diese Vorgangsweise sehr verwundert, da vor ca.<br />

einer Woche etwas anderes ausgemacht wurde. Außerdem wurden genau diese<br />

Dinge in die Medien transportiert, wo ausgemacht wurde, dass dies noch diskret<br />

zu handhaben ist.<br />

Der Vorsitzende weist dies von sich, denn seinerseits wurde nichts in die Medien<br />

gegeben. Er wurde angerufen und da wussten die Zeitungen schon Bescheid. Es<br />

gibt anscheinend keine Diskretion und man kann sich auf gemachte<br />

Vereinbarungen nicht verlassen.<br />

Der Vorsitzende schlägt den 15. Dezember 2010 für die <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

zur Abhandlung des Landesrechnungshofberichtes vor. Die anwesenden<br />

Mitglieder aller Fraktionen stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.<br />

Einwendungen:<br />

310


311<br />

07/2010<br />

19. Allfälliges<br />

• GR Hofstätter hat der Zeitung entnommen, dass in der Gemeinde eine Firma<br />

beauftragt wurde, welche die Verwaltungsabläufe durchleuchten soll. Worum<br />

handelt es sich da Wie viel kostet das und wer hat das angeordnet<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass dies bereits ca. zwei Jahre her ist und nicht<br />

mehr aktuell ist.<br />

• GR Hofstätter stellt die Frage, da in der Sitzung im Februar 2010 ein<br />

Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, dass das Land ersucht wird, für das<br />

Wasserschutzegebiet eine „Wasserschongebebiets-Verordnung zu erlassen.<br />

Dazu sagt AL Rohregger, dass ein entsprechendes Ansuchen ans Land<br />

Oberösterreich gestellt wurde, die Erledigung aber noch offen ist.<br />

Der Vorsitzende beauftragt AL Rohregger hier ehestens zu urgieren.<br />

Nachdem unter dem Punkt Allfälliges nichts mehr vorgebracht wird, schließt der<br />

Vorsitzende die 07. Sitzung des Gemeinderates am 4. Dezember 2010 um 0:50 Uhr.<br />

Schriftführer Arthur Rohregger<br />

Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl<br />

Genehmigt in der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am ................... ohne / mit Einwendungen<br />

beim Tagesordnungspunkt _________________________ gemäß § 54 Abs. 5 OÖ.<br />

Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für<br />

Kollegialorgane <strong>vom</strong> 28. Feb. 1997.<br />

Ing. Norbert Vögerl, Bürgermeister<br />

GV. Reinhard Virag<br />

GR. Wolfgang Koblmüller<br />

GR. Ernst Salzinger<br />

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RiS-Kommunal - Redaktion - Editor<br />

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