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333 17/1999<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die 17. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Freitag, dem 19. November<br />
1999, um 19.00 Uhr beginnend und um 21.00 Uhr endend.<br />
Tagungsort: Im Sitzungssaal der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> (Rathaus)<br />
Anwesend:<br />
1. Herr GRE Robert Seidlmann für Bgm. Franz Hufnagl SPÖ<br />
2. Herr Vbgm. Heinrich Stangl SPÖ<br />
3. Herr GVM Franz Antensteiner SPÖ<br />
4. Herr GVM Schweiger Johann SPÖ<br />
5. Herr GVM Günter Fruhmann ÖVP<br />
6. Herr GVM Christian Habersack ÖVP<br />
7. Herr GVM Diether Beckel FPÖ<br />
8. Herr GR Karl Lanza SPÖ<br />
9. Herr GR Lackner Rudolf SPÖ<br />
10. Herr GR Helmut Brandstätter SPÖ<br />
11. Herr GR Rieser Bernhard SPÖ<br />
12. Frau GR Berta Gonsior SPÖ<br />
13. Herr GR Wolfgang Koblmüller SPÖ<br />
14. Herr GR Martin Thallinger SPÖ<br />
15. Herr GR Franz Fuxjäger SPÖ<br />
16. Herr GR Sieglinde Huber SPÖ<br />
17. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />
18. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />
19. Herr GRE Karl Stinglmayr für GR Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />
20. Herr GR Elfriede Löger ÖVP<br />
21. Herr GR Franz Haslinger ÖVP<br />
22. Herr GRE Ing. Karl Reisenbichler für GR Daniel Reiter ÖVP<br />
23. Herr GR Klaudia Berger ÖVP<br />
24. Herr GR Manfred Gansterer FPÖ<br />
25. Herr GRE Erwin Weißensteiner GR Wilhelm Aigner FPÖ<br />
Es fehlt entschuldigt:<br />
1. Herr Bgm. Franz Hufnagl dafür GRE Robert Seidlmann SPÖ<br />
2. Herr GR Helmut Brandstätter dafür GRE Günther Fehringer SPÖ<br />
3. Herr GR Ing. Norbert Vögerl dafür GRE Karl Stinglmayr ÖVP<br />
4. Herr GR Daniel Reiter dafür GRE Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />
5. Herr GR Wilhelm Aigner dafür GRE Erwin Weißensteiner FPÖ<br />
Vizebürgermeister Heinz Stangl als Vorsitzender begrüßt die erschienenen Mitglieder<br />
des Gemeinderates, eröffnet die 17. öffentliche Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode<br />
und stellt fest, dass:<br />
a) die Gemeinderatssitzung Nr. 17/1999 von ihm am 12. November 1999 ordentlich<br />
eingeladen wurde und<br />
b) die Gemeinderatssitzung Nr. 17/1999 an der hiesigen Amtstafel ordentlich kund-<br />
333
gemacht und auch als Kundmachung bezeichnet wurde.<br />
334 17/1999<br />
c) Die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder ist gemäß der vorliegenden Kurrende<br />
und soweit solche als entschuldigt gelten, an die Ersatzmitglieder – schriftlich,<br />
unter Angabe der Tagesordnung - am 15. November 1999, durch die Post erfolgt<br />
und<br />
d) die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
e) Er bestimmt Herrn Amtsleiter Arthur Rohregger zum Schriftführer dieser Gemeinderatssitzung<br />
Nr. 17/1999.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Nachtragsvoranschlag 1999<br />
2. Subvention Volkshochschule<br />
3. Straßengrundstück Werschitz<br />
4. Musikverein - Einkleidung<br />
5. Musikverein – laufender Betrieb<br />
6. Kindergarten – Abrechnung 1998 / 1999<br />
7. Kindergarten - Budget 1999 / 2000<br />
8. Heimatverein – Subvention für „Hauenschild-Jahr“<br />
9. Hinteregger Stubenmusik – CD-Subvention<br />
10. Steindl – Gehsteigablöse<br />
11. Nachnominierung in den Sanitätsgemeindeverbandsausschuss<br />
12. Perner Erich – Verpachtung Gemeindegrundstück<br />
13. Getränkesteuer – Zweckwidmung<br />
14. Ing. Burger – Gemeinde – Grenzbereinigung<br />
15. KSL (Konsum) Berufung gegen Getränkesteuerfestsetzung<br />
16. Kemmetmüller – Halte- und Parkverbot<br />
17. Sparkassen-Dividende (1,2 Mill)<br />
18. Darlehensaufnahmen für ao-Vorhaben<br />
19. Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
20. Finanzierungsplan für Straßensanierungs-Bedarfszuweisungsmittel<br />
21. Wohnungsvergaben<br />
22. Allfälliges<br />
Nachdem gegen die Tagesordnung keine weiteren Einwände erhoben wird, geht der<br />
Vorsitzende in die Tagesordnung über:<br />
334
335 17/1999<br />
1. Nachtragsvoranschlag 1999<br />
Herr GV Fruhmann schlägt vor, nur die Zusammenfassung, die von Frau Prentner<br />
vorbereitet wurde, vorzutragen.<br />
Der ordentliche Haushalt im Nachtragsvoranschlag 1999 stellt sich dar:<br />
Voranschlag Nachtrags-VA<br />
Einnahmen 47.039.000,-- 51.437.000,--<br />
Ausgaben 47.039.000,-- 55.261.000,--<br />
Fehlbetrag 0,-- - 3.824.000,--<br />
Der Abgang im ordentlichen Nachtragsvoranschlag ist großteils durch die Abwicklung<br />
des nicht gedeckten Fehlbetrages 1998 in der Höhe von S 3.444.707,11<br />
entstanden. Weiters wurden im Nachtragsvoranschlag entsprechend den Vorgaben<br />
in der Gemeindeordnung bzw. in der GemHKRO Rücklagen für den Wasserleitungs-<br />
und den Kanalbau mit einem Betrag von S 808.000,--, der im Voranschlag<br />
1999 nicht veranschlagt war, gebildet.<br />
Der Sollfehlbetrag des Nachtragsvoranschlages 1999 setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Abwicklung des Abganges 1998 S 3.445.000,00<br />
voraussichtlicher Abgang 1999 S 379.000,00<br />
Sollfehlbetrag 1999 S - 3.824.000,00<br />
Einnahmenerhöhungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 0<br />
Gruppe 2<br />
Gruppe 4<br />
Gruppe 5<br />
Geltendmachung des Vorsteuerabzuges 1995 – 1998 für<br />
den Anteil, wo die Gemeinde als Unternehmer tätig ist 108.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Gastschulbeiträgen der<br />
VS, der HS I und der Schi-HS 255.000,--<br />
Verkauf von Essen im Rahmen der Aktion „Essen<br />
auf Rädern“ 362.000,--<br />
Landesbeitrag für den Pkw-Ankauf für „Essen auf<br />
Rädern“ 76.000,--<br />
Rückersatz des Krankenanstaltenbeitrages für das<br />
Jahr 1997 lt. Zwischenabrechnung vom 6. 4. 1999 71.000,--<br />
Gruppe 6 Mehreinnahmen beim „Freiw. Schneeräumbeitr.“ 59.000,--<br />
Mehreinnahmen bei Strafen 84.000,--<br />
Lohnkostenzuschuss AMS – Neumann 67.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Wasseranschlussgebühren<br />
durch Vorschreibung der letzten Jahre 450.000,--<br />
Mehreinnahmen bei den Kanalanschlussgebühren<br />
durch Vorschreibung der letzten Jahre 550.000,--<br />
335
336 17/1999<br />
Gruppe 9 Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer 430.000,--<br />
Einnahmenverminderungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 8 Mindereinnahmen beim Holzeigenbedarf 100.000,--<br />
Gruppe 9 Getränke- und Speiseeisabgabe 260.000,--<br />
Ausgabenerhöhungen ergeben sich in der Gruppe<br />
Gruppe 0 Erhöhung der Bgm.-Bezüge - Jänner bis April doppelt 60.000,--<br />
Mehrausgaben für Strom – Dachrinnenheizung 91.000,--<br />
Gruppe 1<br />
notwendige Reparaturen beim FW-Depot durch<br />
Blitzschlag in die Sirenensteuerung 82.000,--<br />
Gruppe 2 Asphaltierung des Verbindungsweges VS – HS I 254.000,--<br />
Installation Gasheizung HS I - Teilbetrag 212.000,--<br />
Abfertigung Patzl, Neueinstellung Schulbegleiter 207.000,--<br />
Gruppe 3 Nachdruck Heimatbuch 167.000,--<br />
Gruppe 4 Pkw-Ankauf für „Essen auf Rädern“ 147.000,--<br />
Ankauf von Essen für „Essen auf Rädern“ 273.000,--<br />
höhere Sondernotstandshilfe 70.000,--<br />
Gruppe 6 Schneeräumung – extremer Winter 98/99 375.000,--<br />
VB II – Einstellung Neumann 100.000,--<br />
Mehrleistungsvergütung Bauhof – Überstunden<br />
sind auszuzahlen 346.000,--<br />
Gruppe 7 - Transferzahlung an das Biathlon-Zentrum – Anteil<br />
jährliche Betriebskosten und Darlehenstilgung 83.000,--<br />
Gruppe 8 - Speiseresteentsorgung Kerbl 75.000,--<br />
Entgelte für die Holzschlägerungen – Gunst,<br />
Sender, Kühberg, Garstnereck 324.000,--<br />
Rücklage für den Wasserleitungsbau 308.000,--<br />
Wasserleitung-Instandhaltung – mehr Rohrbrüche,<br />
Regiearbeiten Swietelsky 100.000,--<br />
Kanal – Errichtung einer Pumpstation 340.000,--<br />
Rücklage für Kanalerweiterung bei den WAG-Bauten 500.000,--<br />
Beitragserhöhung an den Reinhalteverband 68.000,--<br />
Haus Nr. 254 – Installation Gasheizung, Stiegengeländ. 98.000,--<br />
Haus Nr. 32 – Kaminsanierung, Dachreparatur 68.000,--<br />
Ausgabenverminderungen ergeben sich in der<br />
Gruppe 0 weniger Reisekosten 57.000,--<br />
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337 17/1999<br />
Gruppe 2<br />
Einrichtungen für VS und HS I – Investitionen<br />
auf 2000 verschoben 200.000,--<br />
niedrigerer Stromverbrauch HS I 74.000,--<br />
Gruppe 5 Krankenanstaltenbeitrag 140.000,--<br />
Gruppe 6 Straßenbau – Investitionen auf 2000 verschoben 100.000,--<br />
Lagerplatz für den Bauhof wurde nicht realisiert 80.000,--<br />
Gruppe 8<br />
Instandhaltungsarbeiten im Freibad werden erst<br />
zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt 141.000,--<br />
Wasserleitungsverstärkung wird erst später realisiert 340.000,--<br />
Haus Nr. 41 – eigenes Projekt im ao. Haushalt 70.000,--<br />
Der außerordentlich Haushalt im Nachtragsvoranschlag 1999 stellt sich dar:<br />
Nachtrags-VA<br />
Voranschlag<br />
Einnahmen 5.600.000,-- 9.804.000,--<br />
Ausgaben 8.254.000,-- 23.738.000,--<br />
Fehlbetrag -2.654.000,-- -13.934.000,--<br />
Der Fehlbetrag setzt sich folgend zusammen:<br />
Abwicklung der Fehlbeträge des Vorjahres S 12.180.000,--<br />
Ausgaben Rathausumbau (3. Teilzahlung) S 7.278.000,--<br />
Ausgaben für Maßnahmen der Verkehrssicherheit (Kamera) S 14.000,--<br />
Ausgaben für Sanierung des Hauses Wdg. 41 (Bezirksgericht) S 550.000,--<br />
Einnahmen Büroeinrichtung (VSt-Abzug) S -26.000,--<br />
Einnahmen Arkadenhof (EU-Mittel) S -77.000,--<br />
Einnahmen Ortsgestaltung (Verkauf Adventmarkthütten) S -27.000,--<br />
Einnahmen Landesausstellung 1998 (diverse Förderungen) S -138.000,--<br />
Einnahmen Straßensanierung (Holzverkauf) S -570.000,--<br />
gewährte Bedarfszuweisungsmittel 1999 S -5.250.000,--<br />
S 13.934.000,--<br />
Folgende Vorhaben wurden bzw. werden im Jahr 1999 neu begonnen:<br />
Maßnahmen für die Verkehrssicherheit: Gehsteigverbreiterung Gleinkerseestraße,<br />
Sanierung der Pfarrerstiege, Ankauf von blinkenden Hinweistafeln für<br />
die Schutzwegsicherung bei der HS II, Ankauf eines mobilen Geschwindigkeitsmeßgerätes<br />
zur Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet vor Schulen, Geschäften und<br />
stark frequentierten Stellen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden ca. S<br />
264.000,-- betragen und durch einen Landeszuschuss finanziert.<br />
Sanierung des Gebäudes Wdg. 41: Auf Grund des gegebenen Gebäudezustandes<br />
ist eine Generalsanierung des Mauerwerkes und der Fassade notwendig<br />
geworden. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fenster und die Fassadenrenovierung<br />
werden ca. S 1.488.000,-- betragen und durch eine Kreditaufnahme<br />
finanziert. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren beträgt die monatliche Tilgungsrate S<br />
10.938,--. Mit dem Oberlandesgericht Linz, dem Hauptmieter des Gebäudes,<br />
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338 17/1999<br />
wurde eine Vereinbarung über eine freiwillige monatliche Mietzinserhöhung von<br />
S 10.093,58 abgeschlossen, so dass die Annuitäten beinahe zur Gänze vom<br />
Oberlandesgericht bezahlt werden.<br />
Zum Vorhaben „Rathaussanierung“ ist anzumerken, dass die Kosten auf die<br />
Abschnitte 0100 und 8530 (vermietete Anteil) aufgeteilt werden mussten, um für<br />
das Fertigstellungsdarlehen bzw. ein eventuell noch aufzunehmendes Darlehen<br />
die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu bekommen. Hier handelt es sich jedoch<br />
nur um eine buchhalterische Notwendigkeit.<br />
Herr GV Habersack möchte wissen, was Vergütungen heißt worauf Frau Prentner<br />
antwortet, dass es sich hierbei um interne Verrechnungen handelt z. B. wenn<br />
der Bauhof in der Schule arbeitet, stellt der Bauhof intern eine Rechnung. Das<br />
hat auf das Ergebnis des Nachtragvoranschlages keinen Einfluss, weil es einnahmen-<br />
und ausgabenseitig veranschlagt wird.<br />
Weiters möchte Herr GV Habersack wissen, warum sich die Kosten für die Dachrinnenheizung<br />
um S 91.000,-- erhöht haben worauf Herr Rohregger antwortet,<br />
dass die Gemeinde erst bei der Vorlage der Stromrechnung darauf aufmerksam<br />
wurde, dass das ein kostenmäßiges Problem ist, da sich die Heizung unter + 3<br />
°C einschaltet, auch wenn kein Schnee liegt. Seit letzter Woche wird sie nur noch<br />
bei Bedarf eingeschaltet.<br />
Auf die Frage von Herrn GV Habersack, warum die Speiseresteentsorgung um S<br />
75.000,-- mehr geworden ist, antwortet Herr AL Rohregger, dass die Benutzer<br />
laufend mehr werden, sich die Kosten aber aus der Müllabfuhr decken. Weiters<br />
sagt Frau Prentner, dass die Firma Kerbl in der Anlaufphase die Entsorgung gratis<br />
erledigt hat und sie jetzt etwas verlangt.<br />
Herr Habersack möchte wissen, warum der Posten Wasser- und Kanalanschluss-Rücklage<br />
erst jetzt berücksichtigt werde, worauf Herr AL Rohregger antwortet,<br />
dass die Gemeinde weiß, dass sie nächstes Jahr einen Anschluss für die<br />
WAG-Eigentumswohnungen errichten muss, es sind nächstes Jahr aber nur geringe<br />
Anschlussgebühren zu erwarten.<br />
Positiv erwähnt Herr GV Habersack, dass die Blumenschmuckaktion heuer um S<br />
55.000,-- und die Geburtstagswünsche um S 35.000,-- weniger gekostet haben.<br />
Frau GR Löger stellt die Frage, ob der Rathausumbau vollständig abgerechnet<br />
wurde oder ob noch Rechnungen offen sind, worauf Frau Prentner antwortet,<br />
dass der Architekt noch nicht bezahlt aber schon eingerechnet wurde.<br />
Herr GV Fruhmann sagt, dass die Schneeräumkosten heuer explodiert sind und<br />
es eine Diskussion gegeben hat, warum die Gemeinde keine Zuschüsse erhält<br />
worauf Herr GR Ing. Reisenbichler hinzufügt, dass die Gemeinde in den letzten<br />
Jahren nicht angesucht hat.<br />
Dazu berichtigt Herr AL- Rohregger, dass es Zuschüsse für den Winterdienst auf<br />
Landesstraßen im Gemeindebereich für die Splittstreuung gibt und die Gemeinde<br />
nur rund 1,6 km Landesstraße zu betreuen hat und ihr dafür S 4.000,-- an Förde-<br />
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339 17/1999<br />
rung zustünde, Beträge unter 5.000,-- aber laut Auskunft von Herrn TOAR Ing.<br />
Froschauer nicht ausbezahlt werden. Über diese Vorgangsweise gibt es einen<br />
Aktenvermerk.<br />
Auf die Frage von Herrn GR Rieser an Herrn GV Fruhmann, ob er beim Landesrat<br />
Hiesl war, wie er gesagt hat um einen größeren Zuschuss für die Schneeräumung<br />
zu bekommen, verneint Herr GV Fruhmann diese Frage.<br />
Herr GV Fruhmann sagt, dass die ÖVP dem Nachtragsvoranschlag zustimmen<br />
wird. Herr GV Fruhmann gibt aber zu Protokoll, dass die ÖVP nicht zugestimmt<br />
hätte wenn die Kosten für den Rathausumbau noch nicht abgeschlossen wären.<br />
Der Vorsitzende sagt, dass sich Herr AL Rohregger und Frau Prentner sehr bemüht<br />
haben, sodass bei der Vorsteuer ca. 2,9 Mio ATS vom Finanzamt zurückgefordert<br />
werden konnten.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird der Nachtragsvoranschlag 1999 in der<br />
vorliegenden Form einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen.<br />
Einwendungen:<br />
2. Subventionen Volkshochschule<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Erich Pernkopf um eine Subvention in der<br />
Höhe von S 30.000,-- angesucht hat, da die VHS seit Jänner 1999 Geräte um S<br />
34.227,--, die auch im Unterricht und bei der Turnvorführungen der HS 1 und HS<br />
3 verwendet werden, angekauft hat. Weiters werden heuer noch Geräte um S<br />
5.180,-- benötigt.<br />
Herr GR Gansterer sagt, dass die Arbeiterkammer anscheinend Vereine hat, die<br />
sie sich nicht leisten kann.<br />
Herr Haslinger sagt, dass erst Einsicht in die Bilanz der VHS Pyhrn-Priel genommen<br />
werden sollte, um die Notwendigkeit einer Subvention beurteilen zu<br />
können.<br />
Über Antrag von Vizebürgermeister Stangl wird der Tagesordnungspunkt<br />
einstimmig, durch ein Handzeichen, bis zur nächsten Sitzung, bei der die<br />
Bilanzen der Volkshochschule vorliegen sollen, vertagt.<br />
Einwendungen:<br />
3. Straßengrundstück Werschitz<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass sich das Grundstück 290/4 immer noch im Besitz<br />
der verstorbenen Frau Anna Werschitz befindet, es aber seit Jahren als Straße<br />
genutzt wird. Die Liegenschaften Schmid und Hetzer haben ihre Zufahrt über<br />
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340 17/1999<br />
dieses Grundstück. Um Grundbuchsordnung herzustellen wäre es sinnvoll, dass<br />
dieses Grundstück in das öffentliche Gut aufgenommen wird.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird durch ein Handzeichen einstimmig beschlossen,<br />
der mit Aufsandungsurkunde vom Notar Dr. Obernberger, <strong>Windischgarsten</strong>,<br />
AZ: 349/99/hh vorbereitete Zuschreibung der Parzelle 290/4,<br />
KG. <strong>Windischgarsten</strong>, zum Gutsbestand der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>,<br />
Einlagezahl 173, zuzustimmen.<br />
Einwendungen:<br />
4. Musikverein – Einkleidung<br />
Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Musikvereins, in dem er um eine<br />
Subvention bittet, da im Jahr 2000 eine neue Tracht für 55 Musikerinnen und<br />
Musiker zum Preis von ca. S 450.000,-- angekauft werden soll<br />
Herr GV Beckel möchte wissen, ob dieser Betrag im nächsten Jahr ins Budget<br />
kommt, worauf der Vizebürgermeister diese Frage bejaht.<br />
Der Vizebürgermeister schlägt vor, dass der Aufteilungsschlüssel, der auch beim<br />
Ankauf der Panoramakameras genommen wurde, übernommen werden soll, so<br />
dass auf die Gemeinde <strong>Windischgarsten</strong> zwischen S 65.000,-- und S 70.000,--<br />
entfallen.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig<br />
durch ein Zeichen mit der Hand, dass für die Einkleidung des Musikvereines<br />
<strong>Windischgarsten</strong>, im Budget 2000, der Betrag von 70.000,-- ATS eingeplant<br />
wird. Die konkrete Höhe der Subvention wird sich nach den zu belegenden<br />
Kosten richten.<br />
Einwendungen:<br />
5. Musikverein – laufender Betrieb<br />
Der Musikverein kann seine laufenden Aufwendungen für den Spielbetrieb, das<br />
ist vor allem für Musikinstrumentereparaturen, Notenmaterial, Organisationsarbeiten<br />
usw. aus den Erlösen für seine Auftritte nicht decken und ersucht daher<br />
um eine Beihilfe für den laufenden Betrieb in Höhe von 18.000,-- ATS.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird nach Abschluss der Beratung, durch<br />
ein Handzeichen der einstimmige Beschluss gefasst, für die laufende Legislaturperiode<br />
für den Musikverein <strong>Windischgarsten</strong> eine zusätzliche Beihilfe,<br />
für die Deckung der Kosten des laufenden Betriebes, in Höhe von<br />
18.000,-- ATS jährlich, zu genehmigen.<br />
Einwendungen:<br />
340
341 17/1999<br />
6. Kindergarten Abrechnung<br />
Herr GV Antensteiner verließt die Abrechnung des Kindergartens 1999 und stellt<br />
fest, dass der Abgang für das Kindergartenhaushaltsjahr 1998/99 beträgt:<br />
199.549,36.<br />
Dafür wurde im laufenden Jahr geleistet 49.549,36,<br />
für das neue Kindergartenjahr 1999/2000 fallen zwei Raten<br />
ohne Investition á 87.500,-- ATS an, das sind 175.000,00<br />
somit Gesamtausgaben im Gemeinde-Rechnungsjahr 1999 von 225.000,00.<br />
Das Budget für das Kindergartenhaushaltsjahr 1999/2000 sieht einen Abgang in<br />
Höhe von 450.000,--, worin eine Investition in Höhe von 100.000,-- für Gebäudeadaptierung<br />
includiert ist, vor.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird der Rechnungsabschluss des Kindergartens<br />
für das Jahr 1998/99 einstimmig, durch ein Handzeichen zur<br />
Kenntnis genommen und festgestellt, dass sparsam gewirtschaftet wurde.<br />
Einwendungen:<br />
7. Kindergarten - Budget 1999/2000<br />
Das gleichzeitig vorgelegte Budget für das Kindergartenjahr 1999/2000 sieht einen<br />
Abgang in Höhe von 450.000,-- ATS vor. In dieser Summe ist auch die Ü-<br />
berdachung des Kindergarteneinganges und ein Sonnenrollo mit einem Gesamtaufwand<br />
von rund 100.000,-- ATS eingeplant.<br />
Aus der Beratung ergibt sich, dass man grundsätzlich für die Investition ist, allerdings<br />
nach entsprechender Ausschreibung und Verrechnung außerhalb des<br />
Budget’s, das heißt, dass das Budget 1999/2000 mit 350.000,-- ATS vorgeschlagen<br />
wird und die Investition über das Gemeindebudget, wiederum mit anteiliger<br />
Kostentragung, nach dem „Kinderschlüssel“, durch die beteiligten Gemeinden.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Kindergartenbudget 1999/2000<br />
einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand, mit einem Abgang von<br />
350.000,-- ATS für den laufenden Betrieb und einer möglichen Investition in<br />
Höhe von 100.000,-- ATS, zugestimmt.<br />
Einwendungen:<br />
8. Heimatverein – Subvention für „Hauenschild-Jahr<br />
Der Vorsitzende verliest das Ansuchen des Heimatvereins, worin um eine Subvention<br />
in der Höhe von S 100.000,-- gebeten wird, da im Jahre 2001 die 100.<br />
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342 17/1999<br />
Wiederkehr des Todestages von Prof. DDr. Hans Hauenschild ist und er, ein<br />
großer Sohn der Gemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, schon ganz in Vergessenheit geraten<br />
ist.<br />
Geplant ist:<br />
1) Dokumentation des gesamten Lebens und Wirkens, Erhebung in Archiven,<br />
Museen, Besuche der Wirkungsstätten, Ankauf von Dokumenten, etc.<br />
2) Errichtung eines Denkmals unter Verwendung des vom Friedhof in Vouvry<br />
stammenden Grabsteines, Herstellen eines Sockels und Aufstellung im Ehrenhof<br />
der Gemeindeamt<br />
3) Erstellen einer Festschrift<br />
4) Vorbereitung einer Sonderausstellung<br />
5) Werbungsmaßnahmen, Pressekonferenz, Werbematerial, Aussendungen und<br />
womöglich Anwesenheit der Medien.<br />
Der Vorsitzende sagt, dass die Büste bereits in <strong>Windischgarsten</strong> ist und die<br />
Transportkosten die Schweizerische Zementindustrie getragen hat. Nur S 800,--<br />
sind für Zollformalitäten angefallen. Im Budget 2000 wären dafür S 100.000,--<br />
vorzusehen, was bei unserer momentanen finanziellen Situation fast unmöglich<br />
ist.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der<br />
Hand beschlossen, den Punkt zu vertagen und erst nach Vorlage eines Finanzierungsplanes,<br />
die Höhe der Subvention zu beschließen.<br />
Einwendungen:<br />
9. Hinteregger Stubenmusik – CD-Subvention<br />
Der Vorsitzende verliest das Ansuchen der Familie Hinterregger über eine Subvention<br />
in der Höhe von S 4.000,-- und das Recht zur Verwendung des Gemeindewappen<br />
für die Gestaltung des „CD-Covers“.<br />
Herr GR Koblmüller sagt, dass dieses Ansuchen abzulehnen ist, da es ein gewinnträchtiges<br />
Unternehmen und so etwas nicht zu unterstützen ist. Herr GV<br />
Fruhmann entgegnet, dass bereits Herrn Fischer für seine CD eine Subvention in<br />
der Höhe von S 2.000,-- gewährt wurde und dass sich aus Erfahrung ergeben<br />
hat, dass nur sehr wenige verkauft werden. Frau GR Löger sagt, dass die Familie<br />
Hinteregger vor allem in der Adventszeit auftritt und sie damit aber nicht so großartig<br />
verdient. Herr Antensteiner sagt, dass die Familie ja bei ihren Auftritten nicht<br />
unentgeltlich spielt und dadurch auch etwas hereinkommt.<br />
Der Vorsitzende sagt, dass er befürchtet, dass auch andere Musiker die Gemeinde<br />
um eine Subvention bitten werden und damit schwierig wird, Grenzen zu<br />
ziehen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird nach Abschluss der Beratung mehrheitlich<br />
mit 16 Ja-Stimmen, durch Heben der Hand beschlossen, eine Förde-<br />
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343 17/1999<br />
rung in Höhe von 2000,-- ATS bzw. die Genehmigung zur Verwendung des<br />
Gemeindewappens für die Gestaltung des CD-Covers, zu genehmigen.<br />
Nein-Stimmen: Thallinger Martin SPÖ<br />
Jenkner Rudolf<br />
SPÖ<br />
Koblmüller Wolfgang SPÖ<br />
Stimmenthaltungen: 6 Stimmen<br />
Einwendungen:<br />
10. Steindl – Gehsteigablöse<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass vom Bezirksbauamt Steyr, ein Gutachten erstellt<br />
und ein Quadratmeterpreis von S 900,-- errechnet wurde.<br />
Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, ein zweites Gutachten einzuholen, da es<br />
hier auch immer wieder unterschiedliche Meinungen gibt worauf Herr Vizebürgermeister<br />
Stangl antwortet, dass Herr Kurz, als Sachverständiger des BBA.<br />
auch den Wert aller umliegenden Grundstücke erhoben hat und deswegen auf<br />
diesen Quadratmeterpreis gekommen ist. Die Gemeinde kann hier ja, nach seiner<br />
Ansicht, nicht nach freiem Ermessen zahlen, sondern hat sich nach entsprechend<br />
untermauerten Grundlagen zu halten.<br />
Der Vorsitzende stellt an den im Sitzungssaal anwesenden Herrn Steindl Josef<br />
die Frage, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist, worauf Herr<br />
Steindl antwortet, dass er von seinem Preis nicht heruntergeht. Weiters sagt er,<br />
dass bereits seit 5 Jahren herumdiskutiert wird und erst jetzt erst das Thema in<br />
die Gemeinderatssitzung gekommen ist.<br />
Als Ergebnis der Beratung wird auf Antrag des Vorsitzenden, durch Heben<br />
der Hand einstimmig beschlossen, dass Herrn Steindl Josef ein Angebot<br />
über ATS 900,-- pro m2 gemacht wird, das ergibt bei beanspruchten 42 m²<br />
die Ablösesumme von 37.800,-- ATS.<br />
Einwendungen:<br />
11. Nachnominierung in den Sanitätsgemeindeverbandsausschuss<br />
Gemäß § 6 des Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes setzt sich der Sanitätsgemeindeverband<br />
<strong>Windischgarsten</strong> (Edlbach und Rosenau) aus Vertretern der verbandsangehörigen<br />
Gemeinden zusammen, wobei für die Ermittlung der Anzahl<br />
der Gemeindevertreter die Einwohnerzahl zum Stichtag der letzten Volkszählung,<br />
das war der 15. Mai 1991, mit 2.104 Einwohner, maßgeblich ist. Im Zuge der<br />
konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurden für <strong>Windischgarsten</strong> nur 5<br />
Mitglieder, entsprechend der Volkszählung 1981 namhaft gemacht und auch die<br />
Bezirkshauptmannschaft hat das zur Kenntnis genommen, es müssen aber richtigerweise<br />
6 Mitglieder nominiert werden, daher diese Nachnominierung.<br />
343
344 17/1999<br />
Nach dem d’Hontschen Wahlverfahren, entsprechend der Zuteilung der Gemeinderatsmandate,<br />
entfällt das 6. Mandat auf die SPÖ.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird der von der SPÖ nominierte Gemeinderat,<br />
Herr Martin Thallinger, einstimmig durch ein Handzeichen vom gesamten<br />
Gemeinderat, zum 6. Mitglied des Sanitätsgemeindeverbandsausschusses<br />
gewählt.<br />
Einwendungen:<br />
12. Perner Erich – Verpachtung Gemeindegrundstück<br />
Der Vorsitzende verliest das Ansuchen von Herrn Erich Perner, Besitzer der Liegenschaft<br />
<strong>Windischgarsten</strong> 143 (ehemals Paulingenius), der um die Verpachtung<br />
eines Teiles des Gemeindgrundstückes Nr. 395/1 und 948 (westlich des Wohnhauses<br />
<strong>Windischgarsten</strong> 143), zwecks Abstellung von Fahrzeugen seiner Mietparteien<br />
ersucht.<br />
Nach kurzer Beratung wird der Tagesordnungspunkt, über Antrag des Vorsitzenden,<br />
einstimmig durch ein Handzeichen, zur Vorberatung an den<br />
Straßenausschuss delegiert.<br />
Einwendungen:<br />
13. Getränkesteuer – Zweckwidmung<br />
Der Vorsitzende verliest das Schreiben der BH Kirchdorf, Gem42-2-1999-SD/OK,<br />
vom 22. Okt. 1999, worin es um die Zweckwidmung der Getränkesteuer geht<br />
bzw. es sinngemäß lautet, dass der Beschluss des Gemeinderates über den<br />
Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag jedenfalls zum Ausdruck bringen soll,<br />
dass das Getränkesteueraufkommen aus dem Verkauf von alkoholischen Getränken<br />
für bestimmte Zwecke, wie z.B. Förderung Tourismus, Sport, Musik und<br />
Kultur, Umweltschutzmaßnahmen, Abgangsdeckung für Freizeiteinrichtungen,<br />
Rettungsbeitrag und Notarztwagen oder Krankenanstaltenbeitrag, verwendet<br />
wird.<br />
Frau GR Löger stellt den Antrag, dem Tourismus mehr zu gute kommen zu lassen,<br />
worauf Herr GV Beckel antwortet, dass diese Zweckbindung nur ein Formallakt<br />
ist, damit die Getränkesteuer EU-konform wird.<br />
Der Vorsitzende bringt den Verordnungsentwurf zur Kenntnis:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
344
345 17/1999<br />
19. Nov. 1999, mit welcher die Verordnung vom 15. April 1998, über die Einhebung<br />
der Getränkesteuer (§ 15 FAG; § 1 0ö. Gemeinde-Getränkesteuergesetz)<br />
wie folgt ergänzt wird:<br />
Artikel I<br />
Die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke hat besonderen Zielsetzungen der<br />
Gemeinde zu dienen. Die Verwendung des Aufkommens an Getränkesteuer der<br />
Gemeinde auf alkoholische Getränke wird daher auf folgende Zwecke beschränkt:<br />
1. Schutz der Umwelt<br />
2. Schutz und Förderung der Gesundheit<br />
3. Fremdenverkehr<br />
4. Sport<br />
5. Kultur<br />
6. Freizeiteinrichtungen<br />
In den Voranschlägen und Nachtragsvoranschlägen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
hat ein Zusammenhang zwischen den der Getränkesteuer auf alkoholische<br />
Getränke entsprechenden Einnahmen und der Verfolgung der genannten<br />
Zielsetzungen zu bestehen.<br />
Artikel II<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird nach Abschluss der Beratung der vorliegende<br />
Verordnungsentwurf für die Zweckwidmung der Getränkesteuer<br />
einstimmig, durch ein Handzeichen, beschlossen.<br />
Einwendungen:<br />
14. Ing. Burger – Gemeinde – Grenzbereinigung<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Ing. Burger ersucht, die Grenze zwischen<br />
seinem Haus, <strong>Windischgarsten</strong> Nr. 45 und dem Dreieck zwischen Bezirksgericht<br />
bzw. Haus <strong>Windischgarsten</strong> 32, nach dem Abbruch der alten Holzhütte, zu begradigen.<br />
Er hat bereits einen Plan für ein Projekt zur Erweiterung seines Bürohauses<br />
in Auftrag gegeben. Da dieser Plan noch nicht fertig ist, schlägt der Vorsitzende<br />
aber vor, diesen Punkt erst im Bau- und Wohnungsausschuss diskutieren<br />
zu lassen, um dort auch die Gestaltung der verbleibenden Grünfläche zu beraten.<br />
Herr Antensteiner sagt, dass die Gendarmerie bis jetzt immer geduldet hat, dass<br />
345
346 17/1999<br />
die Bewohner des Hauses Nr. 32 ihre Autos in der Kurzparkzone stehen lassen,<br />
da das aber nicht mehr geduldet wird, muss überlegt werden, ob auf diesem<br />
Grundstück 3 Parkplätze errichtet werden könnten.<br />
Herr GR Ing. Reisenbichler sagt, dass es sich hier um die Erweiterung des Betriebes<br />
handelt und man Wirtschaftsbetriebe im Ort fördern soll. Weiters schlägt<br />
er vor, den Bewohnern eine Ausnahmebewilligung nach der STVO auszuhändigen,<br />
mit der sie ständig in der Kurzparkzone parken können.<br />
Der Vorschlag des Vorsitzenden, den Punkt im Bauausschuss vorberaten<br />
zu lassen wird einstimmig, durch Heben der Hand angenommen.<br />
Einwendungen:<br />
15. KSL (Konsum) Berufung gegen Getränkesteuerfestsetzung.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund des Antrages, der in Liquidation befindlichen<br />
KSL WarenhandelsgesmbH auf „Devolution“ der Zuständigkeit vom Bürgermeister<br />
zum Gemeinderat (weil nicht innerhalb 6 Monaten in 1. Instanz entschieden<br />
worden ist), der Gemeinderat die Festsetzung der beeinspruchten Getränkesteuer<br />
bescheidmäßig zu erlassen hat.<br />
Der Bescheidentwurf, gerichtet an die Fa. KSL Warenhandels GmbH, in Liquidation,<br />
Döblinger Hauptstraße 54, 1190 Wien, wird vollinhaltlich verlesen:<br />
Gegenstand: Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung und Rückerstattung der<br />
Getränkesteuer für den Zeitraum vom 01.01. bis 04.04.1995 und<br />
vom 05.04. bis 30.11.1995<br />
K S L Warenhandels GmbH<br />
In Liquidation<br />
Döblinger Hauptstraße 54<br />
1 1 9 0 W i e n<br />
Bezug:<br />
Ihre Anträge vom 28.12.1998 (richtig wohl 18.12.1998 und vom<br />
03. August 1999) unterfertigt vom Konsumverband Wien<br />
B E S C H E I D<br />
Auf Grund Ihres Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 233<br />
Oö. LAO, LGBl 107/1996 vom 03. August 1999 hat sich der Gemeinderat der<br />
Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> in seiner Sitzung vom 19. Nov. 1999 mit Ihrem<br />
Antrag vom 18. Dezember 1998 beschäftigt und es ergeht auf Grund des hiebei<br />
gefassten Gemeinderatsbeschlusses im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde<br />
folgender<br />
S p r u c h :<br />
346
347 17/1999<br />
Gemäß § 233 (2) und § 150 (2) Oö. Landesabgabenordnung, LGBl 107/1996,<br />
iVm den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Getränkesteuergesetzes, LGBl<br />
15/1950 idgF, den Bestimmungen der §§ 14 und 15 des Finanzausgleichsgesetzes<br />
idgF und den Verordnungen des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
vom 15.01.92 und vom 15.04.99 betreffend die Erhebung der Getränkesteuer,<br />
wird die Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1.1.1995 bis<br />
30.11.1995 wie nachstehend angeführt festgesetzt.<br />
Zeitraum vom 01.01. bis 04.04.1995:<br />
Nettobemessungsgrundlage 10 %<br />
Nettobemessungsgrundlage 5 %<br />
Getränkesteuer<br />
Zeitraum vom 05.04.1995 bis 30.11.1995:<br />
Nettobemessungsgrundlage 10 %<br />
Nettobemessungsgrundlage 5 %<br />
Getränkesteuer<br />
127.010,00 S<br />
107.560,00 S<br />
18.079,00 S<br />
322.980,00 S<br />
239.840,00 S<br />
44.290,00 S<br />
Die Anträge auf Rückzahlung der Quotenzahlungen für den Getränkesteuerausgleichszeitraum<br />
01.01.-04.04.1995 und auf Rückzahlung der Getränkesteuer für<br />
den bevorrechteten Zeitraum ab dem 05.05.1995 sowie in eventu auf Rückzahlung<br />
der für alkoholische Getränke entrichteten Getränkesteuer werden gemäß §<br />
186 Oö. Landesabgabenordnung, LGBl 107/1996 abgewiesen.<br />
Die Anträge auf Nullfestsetzung der Getränkesteuer sowie in eventu auf Getränkesteuerfestsetzung<br />
nur für die Lieferung alkoholfreier Getränke einschließlich<br />
Aufgussgetränke und von Speiseeis werden abgewiesen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Mit Schreiben vom 18.12.1998 wurden Anträge auf Rückzahlungen von Getränkesteuern<br />
gestellt und damit begründet, dass eine zumindest teilweise Aufhebung<br />
der derzeitigen Getränkebesteuerung wegen Kollision mit EG-Richtlinien<br />
(Umsatzsteuer-bzw. Verbrauchssteuerrichtlinie) immer wahrscheinlicher würde.<br />
Mit Schreiben vom 03.08.1999 wurde dazu ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht<br />
gemäß § 233 LAO gestellt. In diesem Antrag wurde die Begründung<br />
aktualisiert und ergänzt. Hinsichtlich der behaupteten Kollision mit EG-<br />
Richtlinien wurde dabei insbesondere auf die Schlussanträge des EU-<br />
Generalanwaltes Antonio Saggio im Verfahren C-437/97 hingewiesen. Aufgrund<br />
dieser Schlussanträge erwartet der Einschreiter die Verdrängung der innerstaatlichen<br />
Bestimmungen der Getränkebesteuerung für Alkoholika und schließt daraus<br />
auf eine Verfassungswidrigkeit der verbleibenden Regelungen für die Besteuerung<br />
von alkoholfreien Getränken und von Speiseeis. Letztlich wurden im<br />
Schreiben vom 03.08.1999 Anträge auf Nullfestsetzung der Getränkesteuer – in<br />
eventu auf Festsetzung der Getränkesteuer nur für die Lieferung alkoholfreier<br />
Getränke einschließlich Aufgussgetränke und von Speiseeis – gestellt.<br />
Dazu hat der Gemeinderat als Abgabenbehörde zweiter Instanz folgendes erwogen.<br />
347
348 17/1999<br />
Zum Antrag vom 18.12.1998 wurde bisher tatsächlich keine Erledigung zugestellt.<br />
Damit ist in Verbindung mit dem Antrag vom 03.08.1999 Zuständigkeit des<br />
Gemeinderates gegeben.<br />
Bei den Beitrittsverhandlungen Österreichs zur EU wurde ausdrücklich die Konformität<br />
des Systems der österreichischen Getränkesteuer bestätigt und deren<br />
Weiterbestand vereinbart. Ein Widerspruch zur 6. Mehrwertsteuerrichtlinie ist<br />
nicht gegeben, da die Getränkesteuer nicht die wesentlichen Merkmale der Umsatzsteuer<br />
aufweist. Hinsichtlich Konformität mit Artikel 3 der Verbrauchssteuerrichtlinie<br />
ist auf Art. 99 EGV Bedacht zu nehmen. Dieser Artikel läßt die Harmonisierung<br />
von zu prüfenden Rechtsvorschriften nur für den Fall zu, dass die Harmonisierung<br />
für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes notwendig<br />
ist. Dies bedeutet, dass man den Wortlaut der Richtlinie nicht weiter verstehen<br />
darf, als deren Zweck. Dieser liegt aber wiederum allein darin, einen freien<br />
Warenverkehr ohne Grenzkontrollen sicherzustellen. Die Getränkesteuer<br />
macht keinerlei Grenzkontrollen oder Grenzformalitäten notwendig. Der freie Warenverkehr<br />
über die Grenze wird in keiner Weise beeinträchtigt. Das bedeutet in<br />
Konsequenz, dass die Getränkesteuer binnenmarktkonform ist. Auch bei Anwendung<br />
des Verbrauchssteuersystems ist in keiner Weise ein Berührungspunkt mit<br />
der Getränkesteuer zu sehen. Diese Widerspruchsfreiheit des österreichischen<br />
Systems der Getränkesteuer zu den Grundsätzen des Binnenmarktes hat aber<br />
als notwendige Konsequenz, dass im Richtlinien, die vom Rat – gestützt auf Art.<br />
99 EGV – erlassen wurden, nicht entgegen stehen können.<br />
Daraus ergibt sich die Meinung des Gemeinderates, dass die Getränkesteuer<br />
auch auf alkoholische Getränke mit den EG-Richtlinien – auch hinsichtlich der<br />
Verbrauchssteuerrichtlinie – vereinbar ist. Es erübrigt sich damit über die behauptete<br />
Verfassungswidrigkeit von eventuell verbleibenden Regelungen der Besteuerung<br />
von (nur mehr) alkoholfreien Getränken und von Speiseeis abzusprechen.<br />
Gemäß § 186 Oö. LAO besteht Anspruch auf Rückzahlung, wenn eine Abgabe<br />
zu Unrecht entrichtet wurde. Die Getränkesteuer wurde nicht zu Unrecht entrichtet<br />
und waren die Anträge auf Rückzahlung der Getränkesteuer für den bevorrechteten<br />
Zeitraum und auf Rückzahlung der Quotenzahlungen abzuweisen.<br />
Desgleichen die Anträge (ausdrücklich gestellt im Antrag vom 03.08.1999) auf<br />
Nullfestsetzung bzw. in eventu auf Getränkesteuerfestsetzung nur für die Lieferung<br />
alkoholfreier Getränke einschließlich Aufgussgetränke und von Speiseeis.<br />
Der Antrag vom 18.12.1998 auf Rückzahlung der Getränkesteuer stellt de facto<br />
ebenfalls einen Antrag auf Nullfestsetzung dar. Dadurch erscheint die Behandlung<br />
des Antrages vom 03.08.1999 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz<br />
möglich.<br />
V o r s t e l l u n g s b e l e h r u n g :<br />
Gemäß § 214 Oö. LAO, LGBl 107/1996 ist gegen diese Entscheidung ein<br />
Rechtsmittel im ordentlichen Instanzenzug nicht zulässig. Gemäß § 102 der Oö.<br />
GemO 1990, LGBl 91/1990 idgF kann jedoch innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch bei der Marktgemeinde<br />
<strong>Windischgarsten</strong> Vorstellung eingebracht werden. Eine Vorstellung hat den Be-<br />
348
349 17/1999<br />
scheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag<br />
zu enthalten.<br />
Z u s t e l l h i n w e i s :<br />
Mit der Zustellung an eine der im Bescheid genannten Personen gilt die Zustellung<br />
dieses Bescheides an alle als vollzogen (§ 77 Oö. LAO, LGBl 107/1996).<br />
Der Bürgermeister:<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen,<br />
dem vorgetragenen Bescheidentwurf über die Festsetzung der<br />
Getränkesteuer, vollinhaltlich die Zustimmung zu erteilen und entsprechend<br />
ausgefertigt der Firma KSL Warenhandels GmbH., 1190 Wien (Konsum),<br />
zuzustellen.<br />
Einwendungen:<br />
16. Kemmetmüller – Halte- und Parkverbot<br />
Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Mieter des Hauses 47a, in dem sie<br />
um die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes, ausgenommen Liefertätigkeiten<br />
und Zustelldienste) im Bereich des Haus- und Lieferanteneinganges beim<br />
Gasthof Kemmetmüller (das ist zwischen Alt- und Neubau) ersuchen.<br />
Herr Antensteiner versteht nicht, warum der Gemeinderat auf einem Privatgrundstück<br />
ein Halte- und Parkverbot beschließen muss und der Besitzer das nicht<br />
selber machen kann, dazu erklärt Herr AL Rohregger zur rechtlichen Situation:<br />
A) Im § 1 der StVO ist der Zuständigkeits- bzw. Geltungsbereich geregelt. Demnach<br />
ist die StVO überall dort anzuwenden, wo es sich um Verkehrsflächen<br />
handelt, die weder abgeschrankt noch als Privatgrund gekennzeichnet sind.<br />
Die Eigentumsverhältnisse haben für die Wertung einer „öffentlichen Verkehrsfläche“<br />
keine Bedeutung.<br />
B) Um haltende bzw. parkende Autos von solchen Flächen entfernen zu können<br />
gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
a) auf einer als Privatgrund gekennzeichneten Verkehrsfläche gilt die StVO<br />
nicht, die Gendarmerie kann daher nicht einschreiten, der Besitzer kann<br />
Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht einbringen bzw. kostenpflichtig<br />
abschleppen lassen oder<br />
b) wenn es nicht als Privatgrund gekennzeichnet ist, die Gemeinde ersuchen,<br />
eine entsprechende Verordnung zu erlassen.<br />
Herr GR Lanza meint, dass er mit der Bezirkshauptmannschaft, dem Gewerbereferenten<br />
Hofrat Mag. Sonntagbauer vorher noch darüber beraten möchte. Herr<br />
AL Rohregger versucht ihm zu erklären, dass das eine mit dem anderem nichts<br />
349
350 17/1999<br />
zu tun hat.<br />
Da die Beratung zu keinem Ergebnis führt, wird über Antrag des Vorsitzenden<br />
der Tagesordnungspunkt einstimmig durch ein Handzeichen, zur Vorberatung<br />
im Straßenausschuss, zurückgestellt.<br />
Einwendungen:<br />
17. Sparkassen-Dividende (1,2 Mill)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> eine Sparkassenspende<br />
von ATS 1,2 Mill. in Aussicht gestellt wird, für die eine Verwendung<br />
beschlossen werden muss. Im Vorigen Jahr wurde die Spende bereits als<br />
Rücklage für das Volksheim verwendet, daher schlägt der Vorsitzende vor, auch<br />
heuer wiederum diese Widmung bzw. Verwendung zu beschließen, um für eine<br />
mögliche Sanierung anzusparen.<br />
Auf die Frage von Frau GR Löger, ob es bereits einen Vertrag mit der Arbeiterkammer,<br />
betreffend die Übernahme des Volksheimes gibt, entgegnet der Vorsitzende,<br />
dass das nicht möglich ist, da der Finanzierungsplan noch nicht steht,<br />
ausserdem muss ein entsprechendes Vertragswerk im Gemeinderat beraten<br />
werden. Bisher gibt es, entsprechend dem Auftrag des Gemeinderates nur<br />
Gespräche mit dem Verein Volksheim bzw. der Arbeiterkammer.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch ein Handzeichen beschlossen,<br />
die Sparkassen-Dividende, in voraussichtlicher Höhe von 1,2<br />
Mill. ATS, als Rücklage für den Umbau des Volksheimes zu verwenden.<br />
Einwendungen:<br />
18. Darlehensaufnahmen für ao. Vorhaben<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass zur Ausfinanzierung von Vorhaben im außerordentlichen<br />
Haushalt, für deren Finanzierung keine sogenannte § 86 Genehmigung<br />
nach der Oö. GemO 1990 vorgelegen ist, leider Darlehen aufzunehmen<br />
sind, weil es dafür keine Landesmittel bzw. Förderung gibt. Angebote wurden<br />
eingeholt, das Ergebnis stellt sich folgend dar:<br />
350
351 17/1999<br />
Zinssätze der vorliegenden Angebote für sieben Darlehen:<br />
1. Feuerwehr-Fahrzeugankauf 50.000<br />
2. Bürgerservice 70.000<br />
3. Errichtung Tourismusbüro - Ausfinanzierung 70.000<br />
4. Evang. Kirche - Vorplatz 250.000<br />
5. Sanierung Dambachufermauer 320.000<br />
6. Landesausstellung 1998 (Arkadenhof und Römergrabung) 710.000<br />
7. Ortsgestaltung 4.150.000<br />
Gesamtdarlehenssumme ....................................... 5.620.000<br />
Bank Kommunal<br />
Sparkasse<br />
PSK Raiba Wdg.<br />
Austria Kredit<br />
Wdg.<br />
SMR (Abschlag) 0,00 % - 0,375 % - 0,28 % ** 0,5 - 0,22 %<br />
derzeit 4,92 % 4,55 % 4,65 % 4,375 % 4,71 %<br />
EURIBOR (Aufschlag) + 0,25 % + 0,08 % * + 0,07 % ***+ 0,07 % + 0,07 %<br />
derzeit 3,717 % 3,54 % 3,53 % 3,25 % 3,526 %<br />
* 1. Tag der Verzinsung wird nicht mitgerechnet.<br />
** Vom ersten bis zum dritten Jahr erfolgt ein Abschlag von 0,5 %, vom vierten<br />
bis zum sechsten Jahr ohne Abschlag, vom siebten bis zum zehnten Jahr erfolgt<br />
ein Aufschlag von 0,25 %.<br />
*** Bis zum 30. 6. 2000 wird ein Fix-Zinssatz von 3,25 % p. a., dec. angeboten.<br />
Der Zinssatz wird erstmals mit 30. 6. 2000 an den „Sechs-Monats-Euribor“<br />
angepasst. Dies entspricht einer Zinsenersparnis von S 1.292,60 pro Monat<br />
gegenüber den anderen Angeboten für den Zeitraum von der Darlehensaufnahme<br />
bis zum 30. 6. 1999.<br />
Herr GR Lanza sagt, dass die Marktgemeinde die Haftungsgemeinde der Sparkasse<br />
<strong>Windischgarsten</strong> ist und sie heuer wieder eine Dividende von S 1,2 Mio<br />
erhält. Weiters sagt er, dass die Arbeitsplätze im Ort gesichert werden müssen.<br />
Herr GV Fruhmann schlägt vor, unter der Bedingung, dass die Sparkasse mit ihren<br />
Konditionen bis zum 30. 06. 2000 gleichziehen muss, den Betrag aufzuteilen.<br />
Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, sich mit einem Finanzexperten zusammenzusetzen,<br />
um die wirklich besten Konditionen zu bekommen.<br />
Auf den Vorschlag von Frau GR Löger, noch einmal ein ausführliches Gespräch<br />
mit Herrn Hofrat Dr. Putschögl, Leiter der Abt. Gemeinden beim Amt der Oö.<br />
Landesregierung zu führen, um eine Ausnahme genehmigt zu bekommen, entgegnet<br />
Herr AL Rohregger, dass es Richtlinien für die Ausschreibung von Leistungen<br />
gibt, die vorgeben, den Billigst- bzw. Bestbieter zu beauftragen. Für eine<br />
abweichende Vorgangsweise gibt es keine rechtliche Grundlage und auch keine<br />
aufsichtsbehördliche Genehmigung.<br />
351
352 17/1999<br />
Herr AL Rohregger sagt außerdem, dass das Darlehen erst nach aufsichtsbehördlicher<br />
Genehmigung wirksam werden kann, d.h. das es frühestens im Februar<br />
zur Darlehensaufnahme kommen wird, so dass der minimale Vorteil der<br />
RAIKA vielleicht gar nicht zum tragen kommt, da ab Juni die Institute die gleichen<br />
Konditionen haben.<br />
Herr GV Beckel gibt zu bedenken, dass aus dem Schreiben klar herauskommt,<br />
dass der Bestbieter, d.h. derjenige der für die Gemeinde die besten Konditionen<br />
bietet und nicht der Billigstbieter zu nehmen ist.<br />
Herr GR Lanza bittet Herrn GV Beckel ein Gespräch mit Herrn Landesrat Dr. A-<br />
chatz zu führen, um eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen.<br />
Als Ergebnis der Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Darlehen<br />
mit einer Gesamtsumme von 5,620.000,00 ATS, zur Ausfinanzierung der<br />
aufgelisteten Vorhaben an die Sparkasse des Marktes <strong>Windischgarsten</strong>, mit<br />
Fixzinssatz bis zum 30. 06. 2000, von 3,25 %, ab 01. 07. 2000, mit Bindung<br />
an den EURIBOR, + 0,07 %, das sind derzeit 3,25 %, unter der Voraussetzung<br />
zu geben, dass sie die gleiche Kondition wie die Raiba <strong>Windischgarsten</strong><br />
macht, da der Differenzbetrag zwischen den beiden Instituten monatlich<br />
1.292,60 ATS beträgt und ab 30. Juni 2000 beide Institute gleich liegen,<br />
somit kann der Differenzbetrag maximal 7.755,60 ATS betragen, der<br />
sich aber auch, wenn sich die aufsichtsbehördliche Genehmigung etwas<br />
verzögert, durchaus auch aufheben kann. An die Raiba <strong>Windischgarsten</strong><br />
sollen die Zwischenfinanzierungsdarlehen vergeben werden. Diesem Antrag<br />
wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand zugestimmt.<br />
Einwendungen:<br />
19. Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass bis zur Ausfinanzierung von Vorhaben im außerordentlichen<br />
Budget, Zwischenfinanzierungsdarlehen aufzunehmen sind. Angebote<br />
wurden eingeholt, das Ergebnis stellt sich folgend dar:<br />
352
353 17/1999<br />
Zinssätze der vorliegenden Angebote für drei Zwischenfinanzierungsdarlehen:<br />
Vorhaben<br />
Darlehenssumme<br />
EURIBOR-<br />
Entwicklung:<br />
SMR<br />
EURIBOR:<br />
6 -Monat<br />
Rathaus-Umbau A 0100 4.887.000 Aug 97 4,893 3,500<br />
Rathaus-Umbau A 8530 3.009.000 Okt 97 5,126 4,000<br />
Straßensanierung 780.000 Apr 98 4,607 3,790<br />
8.676.000 Nov 98 4,017 3,585<br />
Mrz 99 3,547 2,950<br />
Mai 99 3,642 2,596<br />
Jul 99 4,233 2,944<br />
Sep 99 4,617 3,301<br />
Okt 99 4,928 3,460<br />
Bank Austria<br />
Kommunal<br />
Sparkasse<br />
PSK Raiba Wdg.<br />
Kredit<br />
Wdg.<br />
SMR (Abschlag) 0,00 % - 0,375 % - 0,28 % - 0,5 % - 0,22 %<br />
derzeit 4,92 % 4,55 % 4,65 % 4,375 % 4,71 %<br />
EURIBOR (Aufschlag) + 0,10 % + 0,08 % * + 0,07 % ** + 0,07 % + 0,07 %<br />
derzeit 3,567 % 3,54 % 3,53 % 3,25 % 3,526 %<br />
* 1. Tag der Verzinsung wird nicht mitgerechnet.<br />
** Bis zum 30. 6. 2000 wird ein Fix-Zinssatz von 3,25 % p. a., dec. angeboten.<br />
Der Zinssatz wird erstmals mit 30. 6. 2000 an den Sechs-Monats-Euribor angepasst.<br />
Dies entspricht einer Zinsenersparnis von S 1.995,48/Monat gegenüber<br />
den anderen Angeboten für den Zeitraum von der Darlehensaufnahme<br />
bis zum 30. 6. 1999.<br />
Laut Aussage von Herrn Lang, Finanzierungsexperte, ist eine Zinsprognose sehr<br />
schwierig. Der Euribor (gebunden an die Europäische Zentralbank) ist etwas<br />
sprunghafter als die SMR (gebunden an die Bundesanleihen - Mittelwert).<br />
In Anbetracht der Werte der letzten zwei Jahre wäre auf jeden Fall dem Euribor<br />
der Vorzug zu geben.<br />
Herr GR Lanza sagt, dass die Marktgemeinde die Haftungsgemeinde der Sparkasse<br />
<strong>Windischgarsten</strong> ist und sie heuer wieder eine Dividende von S 1,2 Mio<br />
erhält. Weiters sagt er, dass die Arbeitsplätze im Ort gesichert werden müssen.<br />
Herr GV Fruhmann schlägt vor, unter der Bedingung, dass die Sparkasse mit ihren<br />
Konditionen bis zum 30. 06. 2000 gleichziehen muss, den Betrag aufzuteilen.<br />
Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, sich mit einem Finanzexperten zusammenzusetzen,<br />
um die wirklich besten Konditionen zu bekommen.<br />
Auf den Vorschlag von Frau GR Löger, noch einmal ein ausführliches Gespräch<br />
mit Herrn Hofrat Dr. Putschögl, Leiter der Abt. Gemeinden beim Amt der Oö.<br />
Landesregierung zu führen, um eine Ausnahme genehmigt zu bekommen, entgegnet<br />
Herr AL Rohregger, dass es Richtlinien für die Ausschreibung von Leis-<br />
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354 17/1999<br />
tungen gibt, die vorgeben, den Billigst- bzw. Bestbieter zu beauftragen. Für eine<br />
abweichende Vorgangsweise gibt es keine rechtliche Grundlage und auch keine<br />
aufsichtsbehördliche Genehmigung.<br />
Herr AL Rohregger sagt außerdem, dass das Darlehen erst nach aufsichtsbehördlicher<br />
Genehmigung wirksam werden kann, d.h. das es frühestens im Februar<br />
zur Darlehensaufnahme kommen wird, so dass der minimale Vorteil der<br />
RAIBA vielleicht gar nicht zum tragen kommt, da ab Juni die Institute die gleichen<br />
Konditionen haben.<br />
Herr GV Beckel gibt zu bedenken, dass aus dem Schreiben klar herauskommt,<br />
dass der Bestbieter, d.h. derjenige der für die Gemeinde die besten Konditionen<br />
bietet und nicht der Billigstbieter zu nehmen ist.<br />
Als Ergebnis der Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
mit einer<br />
a) Gesamtsumme von 5,667.000,00 ATS, zur Ausfinanzierung des Rathauses<br />
und eines Straßensanierungsvorhaben, an die RAIBA <strong>Windischgarsten</strong>,<br />
mit Fixzinssatz bis zum 30. 06. 2000, von 3,25 % und ab 01. 07.<br />
2000 mit Bindung an den EURIBOR, + 0,07 %, das sind derzeit 3,25 %,<br />
sowie<br />
b) den Betrag von 3,009.000,00 ATS an die Österr. Postsparkasse zur Finanzierung<br />
zu vergeben, wenn diese die gleiche Kondition wie die RAIBA<br />
<strong>Windischgarsten</strong> bietet. Sollte die PSK dazu nicht bereit sein, wird der<br />
gesamte Zwischenfinanzierungsbedarf, in Höhe von 8,676.000,-- ATS ü-<br />
ber die RAIBA <strong>Windischgarsten</strong> abgedeckt.<br />
Diesem Antrag wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand zugestimmt.<br />
Einwendungen:<br />
20. Finanzierungsplan für Straßensanierungs-Bedarfszuweisungsmittel<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass das Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Gemeinden<br />
mit Erlass Gem-311165/143-1999-Für/Wö, vom 15. Okt. 1999 die Gewährung<br />
einer Bedarfszuweisung genehmigt und die Genehmigung gem. § 86 der<br />
Oö. GemO. 1990 für die Straßensanierung erteilt hat. Der diesem Erlass zugrundeliegende<br />
Finanzierungsplan ist vom Gemeinderat zu beschließen.<br />
Bezeichnung der Finanzierungsmittel -1998 1999 Gesamt<br />
Erlöse aus Holzverkauf 1.531 1.531<br />
sonstige Mittel 243 243<br />
Bedarfszuweisung 1998 500 500<br />
Bedarfszuweisung 1998 500 500<br />
Summe 2.274 500 4.200<br />
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355 17/1999<br />
Der Vorsitzende berichtet weiter, dass mit diesem Schreiben die Gemeinde auch<br />
aufgefordert wird, sich um weitere Landesmittel zu bemühen, eine weitere Förderung<br />
aus BZ-Mitteln ist nicht möglich.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen,<br />
die mit Erlass Gem-311165/143-1999-Für/Wö, vom 15. Okt. 1999,<br />
vorgeschlagene Finanzierungsdarstellung zu beschließen<br />
Einwendungen:<br />
21. Wohnungsvergaben<br />
Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses, Herrn GR<br />
Lanza, um seinen Bericht.<br />
Herr GR Lanza berichtet, dass der Wohnungsausschuss über die Vergabe der<br />
Wohnungen Müller und Jenkner beraten hat und folgenden Antrag an den Gemeinderat<br />
stellt:<br />
a) Die Wohnung von Familie Müller, im WAG-Wohnhaus <strong>Windischgarsten</strong> 360,<br />
an Frau Sonja Sulzbacher und<br />
b) die Wohnung von Frau Marion Jenkner, im WAG-Wohnhaus <strong>Windischgarsten</strong><br />
275, an Familie Fehringer zu vergeben.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Wohnungsausschussobmannes,<br />
GR Lanza einstimmig, durch ein Handzeichen zu.<br />
Einwendungen:<br />
22. Allfälliges<br />
Herr Antensteiner möchte wissen wann mit dem Projekt der Stromreduzierung<br />
bei der Straßenbeleuchtung am Kühberg begonnen wurde. Dazu berichtet der<br />
Vorsitzende, dass im März 1999 eine entsprechende elektronische Regelung<br />
eingebaut wurde. Zur Finanzierung wurde vereinbart, dass die Regelung nach<br />
einer Betriebszeit von einem Jahr auf ihr Einsparungspotentioal überprüft wird<br />
und wenn das Ergebnis positiv ist, muss bezahlt werden.<br />
Weiters stellt Herr GV Antensteiner die Frage, ob in der Friedhofsgasse das<br />
Blechdach repariert wird, worauf Herr Rohregger antwortet, dass das ein Versicherungsschaden<br />
der Firma Schmid ist und diese den Auftrag bereits an die Firma<br />
Hauser weitergegeben hat.<br />
Herr GR Lanza ersucht, die Brenndauer der Straßenbeleuchtung im Bereich Hödl<br />
verlängert wird.<br />
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356 17/1999<br />
Herr Habersack ersucht, die Heimatbücher in der Gemeindezeitung zu bewerben.<br />
Frau GR Ofner berichtet, dass die Jungschar bereits im September ein Subventionsansuchen<br />
an die Gemeinde gerichtet hat und das bis jetzt noch nicht im Gemeinderat<br />
besprochen wurde, dazu sagt der Vorsitzende, dass die Subventionsansuchen<br />
mit dem Budget behandelt werden.<br />
Herr Haslinger bittet, dass der Eislaufplatz bei der Tennishalle wieder in Betrieb<br />
genommen wird worauf der Vorsitzende sagt, dass dafür mit dem Tourismusverband<br />
Kontakt aufgenommen werden muss.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Moserstiege neu gestaltet wird, die Finanzierung<br />
erfolgt durch die Abteilung des Herrn Landesrates DI Erich Haider.<br />
Der Vizebürgermeister stellt die Frage an den Gemeinderat, ob eine Weihnachtsfeier<br />
stattfinden soll, worauf dies einstimmig abgelehnt wird. Er sagt, dass aber<br />
für die Bediensteten sicher eine Weihnachtsfeier in kleinem Rahmen stattfinden<br />
wird.<br />
Der Vorsitzende berichtet abschließend, dass einige Windischgarstner, darunter<br />
auch Gemeinderäte, einen Drohbrief erhalten haben und alle Betroffenen den<br />
Vorfall angezeigt haben. Auch Familien werden da mit hineingezogen, es ist dies<br />
die tiefste Lade in die gegriffen werden konnte. Er, als politische Verantwortung<br />
Tragender, werde sich dafür einsetzen, dass diesem Treiben ein Ende gesetzt<br />
wird und der Ort und die Bevölkerung vor weiterem Schaden bewahrt werde.<br />
Der Vizebürgermeister Heinz Stangl bedankt sich bei den erschienenen Mitgliedern<br />
des Gemeinderates für die Zusammenarbeit und schließt die 17. Gemeinderatssitzung<br />
dieser Legislaturperiode um 21.00 Uhr.<br />
Schriftführer Arthur Rohregger<br />
Vizebürgermeister Heinz Stangl<br />
GVM Günther Fruhmann<br />
GR Rudolf Lackner<br />
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GR Manfred Gansterer<br />
Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am 1999 ohne / mit Einwendungen<br />
beim Tagesordnungspunkt _________________________ gemäß § 54 Abs. 5 OÖ.<br />
Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für<br />
Kollegialorgane vom 28. Feb. 1997.<br />
Der Bürgermeister als Vorsitzender:<br />
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