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333 17/1999<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

über die 17. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Freitag, dem 19. November<br />

1999, um 19.00 Uhr beginnend und um 21.00 Uhr endend.<br />

Tagungsort: Im Sitzungssaal der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> (Rathaus)<br />

Anwesend:<br />

1. Herr GRE Robert Seidlmann für Bgm. Franz Hufnagl SPÖ<br />

2. Herr Vbgm. Heinrich Stangl SPÖ<br />

3. Herr GVM Franz Antensteiner SPÖ<br />

4. Herr GVM Schweiger Johann SPÖ<br />

5. Herr GVM Günter Fruhmann ÖVP<br />

6. Herr GVM Christian Habersack ÖVP<br />

7. Herr GVM Diether Beckel FPÖ<br />

8. Herr GR Karl Lanza SPÖ<br />

9. Herr GR Lackner Rudolf SPÖ<br />

10. Herr GR Helmut Brandstätter SPÖ<br />

11. Herr GR Rieser Bernhard SPÖ<br />

12. Frau GR Berta Gonsior SPÖ<br />

13. Herr GR Wolfgang Koblmüller SPÖ<br />

14. Herr GR Martin Thallinger SPÖ<br />

15. Herr GR Franz Fuxjäger SPÖ<br />

16. Herr GR Sieglinde Huber SPÖ<br />

17. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />

18. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />

19. Herr GRE Karl Stinglmayr für GR Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />

20. Herr GR Elfriede Löger ÖVP<br />

21. Herr GR Franz Haslinger ÖVP<br />

22. Herr GRE Ing. Karl Reisenbichler für GR Daniel Reiter ÖVP<br />

23. Herr GR Klaudia Berger ÖVP<br />

24. Herr GR Manfred Gansterer FPÖ<br />

25. Herr GRE Erwin Weißensteiner GR Wilhelm Aigner FPÖ<br />

Es fehlt entschuldigt:<br />

1. Herr Bgm. Franz Hufnagl dafür GRE Robert Seidlmann SPÖ<br />

2. Herr GR Helmut Brandstätter dafür GRE Günther Fehringer SPÖ<br />

3. Herr GR Ing. Norbert Vögerl dafür GRE Karl Stinglmayr ÖVP<br />

4. Herr GR Daniel Reiter dafür GRE Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />

5. Herr GR Wilhelm Aigner dafür GRE Erwin Weißensteiner FPÖ<br />

Vizebürgermeister Heinz Stangl als Vorsitzender begrüßt die erschienenen Mitglieder<br />

des Gemeinderates, eröffnet die 17. öffentliche Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode<br />

und stellt fest, dass:<br />

a) die Gemeinderatssitzung Nr. 17/1999 von ihm am 12. November 1999 ordentlich<br />

eingeladen wurde und<br />

b) die Gemeinderatssitzung Nr. 17/1999 an der hiesigen Amtstafel ordentlich kund-<br />

333


gemacht und auch als Kundmachung bezeichnet wurde.<br />

334 17/1999<br />

c) Die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder ist gemäß der vorliegenden Kurrende<br />

und soweit solche als entschuldigt gelten, an die Ersatzmitglieder – schriftlich,<br />

unter Angabe der Tagesordnung - am 15. November 1999, durch die Post erfolgt<br />

und<br />

d) die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

e) Er bestimmt Herrn Amtsleiter Arthur Rohregger zum Schriftführer dieser Gemeinderatssitzung<br />

Nr. 17/1999.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Nachtragsvoranschlag 1999<br />

2. Subvention Volkshochschule<br />

3. Straßengrundstück Werschitz<br />

4. Musikverein - Einkleidung<br />

5. Musikverein – laufender Betrieb<br />

6. Kindergarten – Abrechnung 1998 / 1999<br />

7. Kindergarten - Budget 1999 / 2000<br />

8. Heimatverein – Subvention für „Hauenschild-Jahr“<br />

9. Hinteregger Stubenmusik – CD-Subvention<br />

10. Steindl – Gehsteigablöse<br />

11. Nachnominierung in den Sanitätsgemeindeverbandsausschuss<br />

12. Perner Erich – Verpachtung Gemeindegrundstück<br />

13. Getränkesteuer – Zweckwidmung<br />

14. Ing. Burger – Gemeinde – Grenzbereinigung<br />

15. KSL (Konsum) Berufung gegen Getränkesteuerfestsetzung<br />

16. Kemmetmüller – Halte- und Parkverbot<br />

17. Sparkassen-Dividende (1,2 Mill)<br />

18. Darlehensaufnahmen für ao-Vorhaben<br />

19. Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

20. Finanzierungsplan für Straßensanierungs-Bedarfszuweisungsmittel<br />

21. Wohnungsvergaben<br />

22. Allfälliges<br />

Nachdem gegen die Tagesordnung keine weiteren Einwände erhoben wird, geht der<br />

Vorsitzende in die Tagesordnung über:<br />

334


335 17/1999<br />

1. Nachtragsvoranschlag 1999<br />

Herr GV Fruhmann schlägt vor, nur die Zusammenfassung, die von Frau Prentner<br />

vorbereitet wurde, vorzutragen.<br />

Der ordentliche Haushalt im Nachtragsvoranschlag 1999 stellt sich dar:<br />

Voranschlag Nachtrags-VA<br />

Einnahmen 47.039.000,-- 51.437.000,--<br />

Ausgaben 47.039.000,-- 55.261.000,--<br />

Fehlbetrag 0,-- - 3.824.000,--<br />

Der Abgang im ordentlichen Nachtragsvoranschlag ist großteils durch die Abwicklung<br />

des nicht gedeckten Fehlbetrages 1998 in der Höhe von S 3.444.707,11<br />

entstanden. Weiters wurden im Nachtragsvoranschlag entsprechend den Vorgaben<br />

in der Gemeindeordnung bzw. in der GemHKRO Rücklagen für den Wasserleitungs-<br />

und den Kanalbau mit einem Betrag von S 808.000,--, der im Voranschlag<br />

1999 nicht veranschlagt war, gebildet.<br />

Der Sollfehlbetrag des Nachtragsvoranschlages 1999 setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Abwicklung des Abganges 1998 S 3.445.000,00<br />

voraussichtlicher Abgang 1999 S 379.000,00<br />

Sollfehlbetrag 1999 S - 3.824.000,00<br />

Einnahmenerhöhungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 0<br />

Gruppe 2<br />

Gruppe 4<br />

Gruppe 5<br />

Geltendmachung des Vorsteuerabzuges 1995 – 1998 für<br />

den Anteil, wo die Gemeinde als Unternehmer tätig ist 108.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Gastschulbeiträgen der<br />

VS, der HS I und der Schi-HS 255.000,--<br />

Verkauf von Essen im Rahmen der Aktion „Essen<br />

auf Rädern“ 362.000,--<br />

Landesbeitrag für den Pkw-Ankauf für „Essen auf<br />

Rädern“ 76.000,--<br />

Rückersatz des Krankenanstaltenbeitrages für das<br />

Jahr 1997 lt. Zwischenabrechnung vom 6. 4. 1999 71.000,--<br />

Gruppe 6 Mehreinnahmen beim „Freiw. Schneeräumbeitr.“ 59.000,--<br />

Mehreinnahmen bei Strafen 84.000,--<br />

Lohnkostenzuschuss AMS – Neumann 67.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Wasseranschlussgebühren<br />

durch Vorschreibung der letzten Jahre 450.000,--<br />

Mehreinnahmen bei den Kanalanschlussgebühren<br />

durch Vorschreibung der letzten Jahre 550.000,--<br />

335


336 17/1999<br />

Gruppe 9 Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer 430.000,--<br />

Einnahmenverminderungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 8 Mindereinnahmen beim Holzeigenbedarf 100.000,--<br />

Gruppe 9 Getränke- und Speiseeisabgabe 260.000,--<br />

Ausgabenerhöhungen ergeben sich in der Gruppe<br />

Gruppe 0 Erhöhung der Bgm.-Bezüge - Jänner bis April doppelt 60.000,--<br />

Mehrausgaben für Strom – Dachrinnenheizung 91.000,--<br />

Gruppe 1<br />

notwendige Reparaturen beim FW-Depot durch<br />

Blitzschlag in die Sirenensteuerung 82.000,--<br />

Gruppe 2 Asphaltierung des Verbindungsweges VS – HS I 254.000,--<br />

Installation Gasheizung HS I - Teilbetrag 212.000,--<br />

Abfertigung Patzl, Neueinstellung Schulbegleiter 207.000,--<br />

Gruppe 3 Nachdruck Heimatbuch 167.000,--<br />

Gruppe 4 Pkw-Ankauf für „Essen auf Rädern“ 147.000,--<br />

Ankauf von Essen für „Essen auf Rädern“ 273.000,--<br />

höhere Sondernotstandshilfe 70.000,--<br />

Gruppe 6 Schneeräumung – extremer Winter 98/99 375.000,--<br />

VB II – Einstellung Neumann 100.000,--<br />

Mehrleistungsvergütung Bauhof – Überstunden<br />

sind auszuzahlen 346.000,--<br />

Gruppe 7 - Transferzahlung an das Biathlon-Zentrum – Anteil<br />

jährliche Betriebskosten und Darlehenstilgung 83.000,--<br />

Gruppe 8 - Speiseresteentsorgung Kerbl 75.000,--<br />

Entgelte für die Holzschlägerungen – Gunst,<br />

Sender, Kühberg, Garstnereck 324.000,--<br />

Rücklage für den Wasserleitungsbau 308.000,--<br />

Wasserleitung-Instandhaltung – mehr Rohrbrüche,<br />

Regiearbeiten Swietelsky 100.000,--<br />

Kanal – Errichtung einer Pumpstation 340.000,--<br />

Rücklage für Kanalerweiterung bei den WAG-Bauten 500.000,--<br />

Beitragserhöhung an den Reinhalteverband 68.000,--<br />

Haus Nr. 254 – Installation Gasheizung, Stiegengeländ. 98.000,--<br />

Haus Nr. 32 – Kaminsanierung, Dachreparatur 68.000,--<br />

Ausgabenverminderungen ergeben sich in der<br />

Gruppe 0 weniger Reisekosten 57.000,--<br />

336


337 17/1999<br />

Gruppe 2<br />

Einrichtungen für VS und HS I – Investitionen<br />

auf 2000 verschoben 200.000,--<br />

niedrigerer Stromverbrauch HS I 74.000,--<br />

Gruppe 5 Krankenanstaltenbeitrag 140.000,--<br />

Gruppe 6 Straßenbau – Investitionen auf 2000 verschoben 100.000,--<br />

Lagerplatz für den Bauhof wurde nicht realisiert 80.000,--<br />

Gruppe 8<br />

Instandhaltungsarbeiten im Freibad werden erst<br />

zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt 141.000,--<br />

Wasserleitungsverstärkung wird erst später realisiert 340.000,--<br />

Haus Nr. 41 – eigenes Projekt im ao. Haushalt 70.000,--<br />

Der außerordentlich Haushalt im Nachtragsvoranschlag 1999 stellt sich dar:<br />

Nachtrags-VA<br />

Voranschlag<br />

Einnahmen 5.600.000,-- 9.804.000,--<br />

Ausgaben 8.254.000,-- 23.738.000,--<br />

Fehlbetrag -2.654.000,-- -13.934.000,--<br />

Der Fehlbetrag setzt sich folgend zusammen:<br />

Abwicklung der Fehlbeträge des Vorjahres S 12.180.000,--<br />

Ausgaben Rathausumbau (3. Teilzahlung) S 7.278.000,--<br />

Ausgaben für Maßnahmen der Verkehrssicherheit (Kamera) S 14.000,--<br />

Ausgaben für Sanierung des Hauses Wdg. 41 (Bezirksgericht) S 550.000,--<br />

Einnahmen Büroeinrichtung (VSt-Abzug) S -26.000,--<br />

Einnahmen Arkadenhof (EU-Mittel) S -77.000,--<br />

Einnahmen Ortsgestaltung (Verkauf Adventmarkthütten) S -27.000,--<br />

Einnahmen Landesausstellung 1998 (diverse Förderungen) S -138.000,--<br />

Einnahmen Straßensanierung (Holzverkauf) S -570.000,--<br />

gewährte Bedarfszuweisungsmittel 1999 S -5.250.000,--<br />

S 13.934.000,--<br />

Folgende Vorhaben wurden bzw. werden im Jahr 1999 neu begonnen:<br />

Maßnahmen für die Verkehrssicherheit: Gehsteigverbreiterung Gleinkerseestraße,<br />

Sanierung der Pfarrerstiege, Ankauf von blinkenden Hinweistafeln für<br />

die Schutzwegsicherung bei der HS II, Ankauf eines mobilen Geschwindigkeitsmeßgerätes<br />

zur Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet vor Schulen, Geschäften und<br />

stark frequentierten Stellen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden ca. S<br />

264.000,-- betragen und durch einen Landeszuschuss finanziert.<br />

Sanierung des Gebäudes Wdg. 41: Auf Grund des gegebenen Gebäudezustandes<br />

ist eine Generalsanierung des Mauerwerkes und der Fassade notwendig<br />

geworden. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fenster und die Fassadenrenovierung<br />

werden ca. S 1.488.000,-- betragen und durch eine Kreditaufnahme<br />

finanziert. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren beträgt die monatliche Tilgungsrate S<br />

10.938,--. Mit dem Oberlandesgericht Linz, dem Hauptmieter des Gebäudes,<br />

337


338 17/1999<br />

wurde eine Vereinbarung über eine freiwillige monatliche Mietzinserhöhung von<br />

S 10.093,58 abgeschlossen, so dass die Annuitäten beinahe zur Gänze vom<br />

Oberlandesgericht bezahlt werden.<br />

Zum Vorhaben „Rathaussanierung“ ist anzumerken, dass die Kosten auf die<br />

Abschnitte 0100 und 8530 (vermietete Anteil) aufgeteilt werden mussten, um für<br />

das Fertigstellungsdarlehen bzw. ein eventuell noch aufzunehmendes Darlehen<br />

die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu bekommen. Hier handelt es sich jedoch<br />

nur um eine buchhalterische Notwendigkeit.<br />

Herr GV Habersack möchte wissen, was Vergütungen heißt worauf Frau Prentner<br />

antwortet, dass es sich hierbei um interne Verrechnungen handelt z. B. wenn<br />

der Bauhof in der Schule arbeitet, stellt der Bauhof intern eine Rechnung. Das<br />

hat auf das Ergebnis des Nachtragvoranschlages keinen Einfluss, weil es einnahmen-<br />

und ausgabenseitig veranschlagt wird.<br />

Weiters möchte Herr GV Habersack wissen, warum sich die Kosten für die Dachrinnenheizung<br />

um S 91.000,-- erhöht haben worauf Herr Rohregger antwortet,<br />

dass die Gemeinde erst bei der Vorlage der Stromrechnung darauf aufmerksam<br />

wurde, dass das ein kostenmäßiges Problem ist, da sich die Heizung unter + 3<br />

°C einschaltet, auch wenn kein Schnee liegt. Seit letzter Woche wird sie nur noch<br />

bei Bedarf eingeschaltet.<br />

Auf die Frage von Herrn GV Habersack, warum die Speiseresteentsorgung um S<br />

75.000,-- mehr geworden ist, antwortet Herr AL Rohregger, dass die Benutzer<br />

laufend mehr werden, sich die Kosten aber aus der Müllabfuhr decken. Weiters<br />

sagt Frau Prentner, dass die Firma Kerbl in der Anlaufphase die Entsorgung gratis<br />

erledigt hat und sie jetzt etwas verlangt.<br />

Herr Habersack möchte wissen, warum der Posten Wasser- und Kanalanschluss-Rücklage<br />

erst jetzt berücksichtigt werde, worauf Herr AL Rohregger antwortet,<br />

dass die Gemeinde weiß, dass sie nächstes Jahr einen Anschluss für die<br />

WAG-Eigentumswohnungen errichten muss, es sind nächstes Jahr aber nur geringe<br />

Anschlussgebühren zu erwarten.<br />

Positiv erwähnt Herr GV Habersack, dass die Blumenschmuckaktion heuer um S<br />

55.000,-- und die Geburtstagswünsche um S 35.000,-- weniger gekostet haben.<br />

Frau GR Löger stellt die Frage, ob der Rathausumbau vollständig abgerechnet<br />

wurde oder ob noch Rechnungen offen sind, worauf Frau Prentner antwortet,<br />

dass der Architekt noch nicht bezahlt aber schon eingerechnet wurde.<br />

Herr GV Fruhmann sagt, dass die Schneeräumkosten heuer explodiert sind und<br />

es eine Diskussion gegeben hat, warum die Gemeinde keine Zuschüsse erhält<br />

worauf Herr GR Ing. Reisenbichler hinzufügt, dass die Gemeinde in den letzten<br />

Jahren nicht angesucht hat.<br />

Dazu berichtigt Herr AL- Rohregger, dass es Zuschüsse für den Winterdienst auf<br />

Landesstraßen im Gemeindebereich für die Splittstreuung gibt und die Gemeinde<br />

nur rund 1,6 km Landesstraße zu betreuen hat und ihr dafür S 4.000,-- an Förde-<br />

338


339 17/1999<br />

rung zustünde, Beträge unter 5.000,-- aber laut Auskunft von Herrn TOAR Ing.<br />

Froschauer nicht ausbezahlt werden. Über diese Vorgangsweise gibt es einen<br />

Aktenvermerk.<br />

Auf die Frage von Herrn GR Rieser an Herrn GV Fruhmann, ob er beim Landesrat<br />

Hiesl war, wie er gesagt hat um einen größeren Zuschuss für die Schneeräumung<br />

zu bekommen, verneint Herr GV Fruhmann diese Frage.<br />

Herr GV Fruhmann sagt, dass die ÖVP dem Nachtragsvoranschlag zustimmen<br />

wird. Herr GV Fruhmann gibt aber zu Protokoll, dass die ÖVP nicht zugestimmt<br />

hätte wenn die Kosten für den Rathausumbau noch nicht abgeschlossen wären.<br />

Der Vorsitzende sagt, dass sich Herr AL Rohregger und Frau Prentner sehr bemüht<br />

haben, sodass bei der Vorsteuer ca. 2,9 Mio ATS vom Finanzamt zurückgefordert<br />

werden konnten.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird der Nachtragsvoranschlag 1999 in der<br />

vorliegenden Form einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen.<br />

Einwendungen:<br />

2. Subventionen Volkshochschule<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Erich Pernkopf um eine Subvention in der<br />

Höhe von S 30.000,-- angesucht hat, da die VHS seit Jänner 1999 Geräte um S<br />

34.227,--, die auch im Unterricht und bei der Turnvorführungen der HS 1 und HS<br />

3 verwendet werden, angekauft hat. Weiters werden heuer noch Geräte um S<br />

5.180,-- benötigt.<br />

Herr GR Gansterer sagt, dass die Arbeiterkammer anscheinend Vereine hat, die<br />

sie sich nicht leisten kann.<br />

Herr Haslinger sagt, dass erst Einsicht in die Bilanz der VHS Pyhrn-Priel genommen<br />

werden sollte, um die Notwendigkeit einer Subvention beurteilen zu<br />

können.<br />

Über Antrag von Vizebürgermeister Stangl wird der Tagesordnungspunkt<br />

einstimmig, durch ein Handzeichen, bis zur nächsten Sitzung, bei der die<br />

Bilanzen der Volkshochschule vorliegen sollen, vertagt.<br />

Einwendungen:<br />

3. Straßengrundstück Werschitz<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass sich das Grundstück 290/4 immer noch im Besitz<br />

der verstorbenen Frau Anna Werschitz befindet, es aber seit Jahren als Straße<br />

genutzt wird. Die Liegenschaften Schmid und Hetzer haben ihre Zufahrt über<br />

339


340 17/1999<br />

dieses Grundstück. Um Grundbuchsordnung herzustellen wäre es sinnvoll, dass<br />

dieses Grundstück in das öffentliche Gut aufgenommen wird.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird durch ein Handzeichen einstimmig beschlossen,<br />

der mit Aufsandungsurkunde vom Notar Dr. Obernberger, <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

AZ: 349/99/hh vorbereitete Zuschreibung der Parzelle 290/4,<br />

KG. <strong>Windischgarsten</strong>, zum Gutsbestand der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

Einlagezahl 173, zuzustimmen.<br />

Einwendungen:<br />

4. Musikverein – Einkleidung<br />

Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Musikvereins, in dem er um eine<br />

Subvention bittet, da im Jahr 2000 eine neue Tracht für 55 Musikerinnen und<br />

Musiker zum Preis von ca. S 450.000,-- angekauft werden soll<br />

Herr GV Beckel möchte wissen, ob dieser Betrag im nächsten Jahr ins Budget<br />

kommt, worauf der Vizebürgermeister diese Frage bejaht.<br />

Der Vizebürgermeister schlägt vor, dass der Aufteilungsschlüssel, der auch beim<br />

Ankauf der Panoramakameras genommen wurde, übernommen werden soll, so<br />

dass auf die Gemeinde <strong>Windischgarsten</strong> zwischen S 65.000,-- und S 70.000,--<br />

entfallen.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig<br />

durch ein Zeichen mit der Hand, dass für die Einkleidung des Musikvereines<br />

<strong>Windischgarsten</strong>, im Budget 2000, der Betrag von 70.000,-- ATS eingeplant<br />

wird. Die konkrete Höhe der Subvention wird sich nach den zu belegenden<br />

Kosten richten.<br />

Einwendungen:<br />

5. Musikverein – laufender Betrieb<br />

Der Musikverein kann seine laufenden Aufwendungen für den Spielbetrieb, das<br />

ist vor allem für Musikinstrumentereparaturen, Notenmaterial, Organisationsarbeiten<br />

usw. aus den Erlösen für seine Auftritte nicht decken und ersucht daher<br />

um eine Beihilfe für den laufenden Betrieb in Höhe von 18.000,-- ATS.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird nach Abschluss der Beratung, durch<br />

ein Handzeichen der einstimmige Beschluss gefasst, für die laufende Legislaturperiode<br />

für den Musikverein <strong>Windischgarsten</strong> eine zusätzliche Beihilfe,<br />

für die Deckung der Kosten des laufenden Betriebes, in Höhe von<br />

18.000,-- ATS jährlich, zu genehmigen.<br />

Einwendungen:<br />

340


341 17/1999<br />

6. Kindergarten Abrechnung<br />

Herr GV Antensteiner verließt die Abrechnung des Kindergartens 1999 und stellt<br />

fest, dass der Abgang für das Kindergartenhaushaltsjahr 1998/99 beträgt:<br />

199.549,36.<br />

Dafür wurde im laufenden Jahr geleistet 49.549,36,<br />

für das neue Kindergartenjahr 1999/2000 fallen zwei Raten<br />

ohne Investition á 87.500,-- ATS an, das sind 175.000,00<br />

somit Gesamtausgaben im Gemeinde-Rechnungsjahr 1999 von 225.000,00.<br />

Das Budget für das Kindergartenhaushaltsjahr 1999/2000 sieht einen Abgang in<br />

Höhe von 450.000,--, worin eine Investition in Höhe von 100.000,-- für Gebäudeadaptierung<br />

includiert ist, vor.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird der Rechnungsabschluss des Kindergartens<br />

für das Jahr 1998/99 einstimmig, durch ein Handzeichen zur<br />

Kenntnis genommen und festgestellt, dass sparsam gewirtschaftet wurde.<br />

Einwendungen:<br />

7. Kindergarten - Budget 1999/2000<br />

Das gleichzeitig vorgelegte Budget für das Kindergartenjahr 1999/2000 sieht einen<br />

Abgang in Höhe von 450.000,-- ATS vor. In dieser Summe ist auch die Ü-<br />

berdachung des Kindergarteneinganges und ein Sonnenrollo mit einem Gesamtaufwand<br />

von rund 100.000,-- ATS eingeplant.<br />

Aus der Beratung ergibt sich, dass man grundsätzlich für die Investition ist, allerdings<br />

nach entsprechender Ausschreibung und Verrechnung außerhalb des<br />

Budget’s, das heißt, dass das Budget 1999/2000 mit 350.000,-- ATS vorgeschlagen<br />

wird und die Investition über das Gemeindebudget, wiederum mit anteiliger<br />

Kostentragung, nach dem „Kinderschlüssel“, durch die beteiligten Gemeinden.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Kindergartenbudget 1999/2000<br />

einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand, mit einem Abgang von<br />

350.000,-- ATS für den laufenden Betrieb und einer möglichen Investition in<br />

Höhe von 100.000,-- ATS, zugestimmt.<br />

Einwendungen:<br />

8. Heimatverein – Subvention für „Hauenschild-Jahr<br />

Der Vorsitzende verliest das Ansuchen des Heimatvereins, worin um eine Subvention<br />

in der Höhe von S 100.000,-- gebeten wird, da im Jahre 2001 die 100.<br />

341


342 17/1999<br />

Wiederkehr des Todestages von Prof. DDr. Hans Hauenschild ist und er, ein<br />

großer Sohn der Gemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, schon ganz in Vergessenheit geraten<br />

ist.<br />

Geplant ist:<br />

1) Dokumentation des gesamten Lebens und Wirkens, Erhebung in Archiven,<br />

Museen, Besuche der Wirkungsstätten, Ankauf von Dokumenten, etc.<br />

2) Errichtung eines Denkmals unter Verwendung des vom Friedhof in Vouvry<br />

stammenden Grabsteines, Herstellen eines Sockels und Aufstellung im Ehrenhof<br />

der Gemeindeamt<br />

3) Erstellen einer Festschrift<br />

4) Vorbereitung einer Sonderausstellung<br />

5) Werbungsmaßnahmen, Pressekonferenz, Werbematerial, Aussendungen und<br />

womöglich Anwesenheit der Medien.<br />

Der Vorsitzende sagt, dass die Büste bereits in <strong>Windischgarsten</strong> ist und die<br />

Transportkosten die Schweizerische Zementindustrie getragen hat. Nur S 800,--<br />

sind für Zollformalitäten angefallen. Im Budget 2000 wären dafür S 100.000,--<br />

vorzusehen, was bei unserer momentanen finanziellen Situation fast unmöglich<br />

ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der<br />

Hand beschlossen, den Punkt zu vertagen und erst nach Vorlage eines Finanzierungsplanes,<br />

die Höhe der Subvention zu beschließen.<br />

Einwendungen:<br />

9. Hinteregger Stubenmusik – CD-Subvention<br />

Der Vorsitzende verliest das Ansuchen der Familie Hinterregger über eine Subvention<br />

in der Höhe von S 4.000,-- und das Recht zur Verwendung des Gemeindewappen<br />

für die Gestaltung des „CD-Covers“.<br />

Herr GR Koblmüller sagt, dass dieses Ansuchen abzulehnen ist, da es ein gewinnträchtiges<br />

Unternehmen und so etwas nicht zu unterstützen ist. Herr GV<br />

Fruhmann entgegnet, dass bereits Herrn Fischer für seine CD eine Subvention in<br />

der Höhe von S 2.000,-- gewährt wurde und dass sich aus Erfahrung ergeben<br />

hat, dass nur sehr wenige verkauft werden. Frau GR Löger sagt, dass die Familie<br />

Hinteregger vor allem in der Adventszeit auftritt und sie damit aber nicht so großartig<br />

verdient. Herr Antensteiner sagt, dass die Familie ja bei ihren Auftritten nicht<br />

unentgeltlich spielt und dadurch auch etwas hereinkommt.<br />

Der Vorsitzende sagt, dass er befürchtet, dass auch andere Musiker die Gemeinde<br />

um eine Subvention bitten werden und damit schwierig wird, Grenzen zu<br />

ziehen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird nach Abschluss der Beratung mehrheitlich<br />

mit 16 Ja-Stimmen, durch Heben der Hand beschlossen, eine Förde-<br />

342


343 17/1999<br />

rung in Höhe von 2000,-- ATS bzw. die Genehmigung zur Verwendung des<br />

Gemeindewappens für die Gestaltung des CD-Covers, zu genehmigen.<br />

Nein-Stimmen: Thallinger Martin SPÖ<br />

Jenkner Rudolf<br />

SPÖ<br />

Koblmüller Wolfgang SPÖ<br />

Stimmenthaltungen: 6 Stimmen<br />

Einwendungen:<br />

10. Steindl – Gehsteigablöse<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass vom Bezirksbauamt Steyr, ein Gutachten erstellt<br />

und ein Quadratmeterpreis von S 900,-- errechnet wurde.<br />

Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, ein zweites Gutachten einzuholen, da es<br />

hier auch immer wieder unterschiedliche Meinungen gibt worauf Herr Vizebürgermeister<br />

Stangl antwortet, dass Herr Kurz, als Sachverständiger des BBA.<br />

auch den Wert aller umliegenden Grundstücke erhoben hat und deswegen auf<br />

diesen Quadratmeterpreis gekommen ist. Die Gemeinde kann hier ja, nach seiner<br />

Ansicht, nicht nach freiem Ermessen zahlen, sondern hat sich nach entsprechend<br />

untermauerten Grundlagen zu halten.<br />

Der Vorsitzende stellt an den im Sitzungssaal anwesenden Herrn Steindl Josef<br />

die Frage, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist, worauf Herr<br />

Steindl antwortet, dass er von seinem Preis nicht heruntergeht. Weiters sagt er,<br />

dass bereits seit 5 Jahren herumdiskutiert wird und erst jetzt erst das Thema in<br />

die Gemeinderatssitzung gekommen ist.<br />

Als Ergebnis der Beratung wird auf Antrag des Vorsitzenden, durch Heben<br />

der Hand einstimmig beschlossen, dass Herrn Steindl Josef ein Angebot<br />

über ATS 900,-- pro m2 gemacht wird, das ergibt bei beanspruchten 42 m²<br />

die Ablösesumme von 37.800,-- ATS.<br />

Einwendungen:<br />

11. Nachnominierung in den Sanitätsgemeindeverbandsausschuss<br />

Gemäß § 6 des Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes setzt sich der Sanitätsgemeindeverband<br />

<strong>Windischgarsten</strong> (Edlbach und Rosenau) aus Vertretern der verbandsangehörigen<br />

Gemeinden zusammen, wobei für die Ermittlung der Anzahl<br />

der Gemeindevertreter die Einwohnerzahl zum Stichtag der letzten Volkszählung,<br />

das war der 15. Mai 1991, mit 2.104 Einwohner, maßgeblich ist. Im Zuge der<br />

konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurden für <strong>Windischgarsten</strong> nur 5<br />

Mitglieder, entsprechend der Volkszählung 1981 namhaft gemacht und auch die<br />

Bezirkshauptmannschaft hat das zur Kenntnis genommen, es müssen aber richtigerweise<br />

6 Mitglieder nominiert werden, daher diese Nachnominierung.<br />

343


344 17/1999<br />

Nach dem d’Hontschen Wahlverfahren, entsprechend der Zuteilung der Gemeinderatsmandate,<br />

entfällt das 6. Mandat auf die SPÖ.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird der von der SPÖ nominierte Gemeinderat,<br />

Herr Martin Thallinger, einstimmig durch ein Handzeichen vom gesamten<br />

Gemeinderat, zum 6. Mitglied des Sanitätsgemeindeverbandsausschusses<br />

gewählt.<br />

Einwendungen:<br />

12. Perner Erich – Verpachtung Gemeindegrundstück<br />

Der Vorsitzende verliest das Ansuchen von Herrn Erich Perner, Besitzer der Liegenschaft<br />

<strong>Windischgarsten</strong> 143 (ehemals Paulingenius), der um die Verpachtung<br />

eines Teiles des Gemeindgrundstückes Nr. 395/1 und 948 (westlich des Wohnhauses<br />

<strong>Windischgarsten</strong> 143), zwecks Abstellung von Fahrzeugen seiner Mietparteien<br />

ersucht.<br />

Nach kurzer Beratung wird der Tagesordnungspunkt, über Antrag des Vorsitzenden,<br />

einstimmig durch ein Handzeichen, zur Vorberatung an den<br />

Straßenausschuss delegiert.<br />

Einwendungen:<br />

13. Getränkesteuer – Zweckwidmung<br />

Der Vorsitzende verliest das Schreiben der BH Kirchdorf, Gem42-2-1999-SD/OK,<br />

vom 22. Okt. 1999, worin es um die Zweckwidmung der Getränkesteuer geht<br />

bzw. es sinngemäß lautet, dass der Beschluss des Gemeinderates über den<br />

Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag jedenfalls zum Ausdruck bringen soll,<br />

dass das Getränkesteueraufkommen aus dem Verkauf von alkoholischen Getränken<br />

für bestimmte Zwecke, wie z.B. Förderung Tourismus, Sport, Musik und<br />

Kultur, Umweltschutzmaßnahmen, Abgangsdeckung für Freizeiteinrichtungen,<br />

Rettungsbeitrag und Notarztwagen oder Krankenanstaltenbeitrag, verwendet<br />

wird.<br />

Frau GR Löger stellt den Antrag, dem Tourismus mehr zu gute kommen zu lassen,<br />

worauf Herr GV Beckel antwortet, dass diese Zweckbindung nur ein Formallakt<br />

ist, damit die Getränkesteuer EU-konform wird.<br />

Der Vorsitzende bringt den Verordnungsentwurf zur Kenntnis:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

344


345 17/1999<br />

19. Nov. 1999, mit welcher die Verordnung vom 15. April 1998, über die Einhebung<br />

der Getränkesteuer (§ 15 FAG; § 1 0ö. Gemeinde-Getränkesteuergesetz)<br />

wie folgt ergänzt wird:<br />

Artikel I<br />

Die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke hat besonderen Zielsetzungen der<br />

Gemeinde zu dienen. Die Verwendung des Aufkommens an Getränkesteuer der<br />

Gemeinde auf alkoholische Getränke wird daher auf folgende Zwecke beschränkt:<br />

1. Schutz der Umwelt<br />

2. Schutz und Förderung der Gesundheit<br />

3. Fremdenverkehr<br />

4. Sport<br />

5. Kultur<br />

6. Freizeiteinrichtungen<br />

In den Voranschlägen und Nachtragsvoranschlägen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

hat ein Zusammenhang zwischen den der Getränkesteuer auf alkoholische<br />

Getränke entsprechenden Einnahmen und der Verfolgung der genannten<br />

Zielsetzungen zu bestehen.<br />

Artikel II<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird nach Abschluss der Beratung der vorliegende<br />

Verordnungsentwurf für die Zweckwidmung der Getränkesteuer<br />

einstimmig, durch ein Handzeichen, beschlossen.<br />

Einwendungen:<br />

14. Ing. Burger – Gemeinde – Grenzbereinigung<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Ing. Burger ersucht, die Grenze zwischen<br />

seinem Haus, <strong>Windischgarsten</strong> Nr. 45 und dem Dreieck zwischen Bezirksgericht<br />

bzw. Haus <strong>Windischgarsten</strong> 32, nach dem Abbruch der alten Holzhütte, zu begradigen.<br />

Er hat bereits einen Plan für ein Projekt zur Erweiterung seines Bürohauses<br />

in Auftrag gegeben. Da dieser Plan noch nicht fertig ist, schlägt der Vorsitzende<br />

aber vor, diesen Punkt erst im Bau- und Wohnungsausschuss diskutieren<br />

zu lassen, um dort auch die Gestaltung der verbleibenden Grünfläche zu beraten.<br />

Herr Antensteiner sagt, dass die Gendarmerie bis jetzt immer geduldet hat, dass<br />

345


346 17/1999<br />

die Bewohner des Hauses Nr. 32 ihre Autos in der Kurzparkzone stehen lassen,<br />

da das aber nicht mehr geduldet wird, muss überlegt werden, ob auf diesem<br />

Grundstück 3 Parkplätze errichtet werden könnten.<br />

Herr GR Ing. Reisenbichler sagt, dass es sich hier um die Erweiterung des Betriebes<br />

handelt und man Wirtschaftsbetriebe im Ort fördern soll. Weiters schlägt<br />

er vor, den Bewohnern eine Ausnahmebewilligung nach der STVO auszuhändigen,<br />

mit der sie ständig in der Kurzparkzone parken können.<br />

Der Vorschlag des Vorsitzenden, den Punkt im Bauausschuss vorberaten<br />

zu lassen wird einstimmig, durch Heben der Hand angenommen.<br />

Einwendungen:<br />

15. KSL (Konsum) Berufung gegen Getränkesteuerfestsetzung.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund des Antrages, der in Liquidation befindlichen<br />

KSL WarenhandelsgesmbH auf „Devolution“ der Zuständigkeit vom Bürgermeister<br />

zum Gemeinderat (weil nicht innerhalb 6 Monaten in 1. Instanz entschieden<br />

worden ist), der Gemeinderat die Festsetzung der beeinspruchten Getränkesteuer<br />

bescheidmäßig zu erlassen hat.<br />

Der Bescheidentwurf, gerichtet an die Fa. KSL Warenhandels GmbH, in Liquidation,<br />

Döblinger Hauptstraße 54, 1190 Wien, wird vollinhaltlich verlesen:<br />

Gegenstand: Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung und Rückerstattung der<br />

Getränkesteuer für den Zeitraum vom 01.01. bis 04.04.1995 und<br />

vom 05.04. bis 30.11.1995<br />

K S L Warenhandels GmbH<br />

In Liquidation<br />

Döblinger Hauptstraße 54<br />

1 1 9 0 W i e n<br />

Bezug:<br />

Ihre Anträge vom 28.12.1998 (richtig wohl 18.12.1998 und vom<br />

03. August 1999) unterfertigt vom Konsumverband Wien<br />

B E S C H E I D<br />

Auf Grund Ihres Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 233<br />

Oö. LAO, LGBl 107/1996 vom 03. August 1999 hat sich der Gemeinderat der<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> in seiner Sitzung vom 19. Nov. 1999 mit Ihrem<br />

Antrag vom 18. Dezember 1998 beschäftigt und es ergeht auf Grund des hiebei<br />

gefassten Gemeinderatsbeschlusses im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde<br />

folgender<br />

S p r u c h :<br />

346


347 17/1999<br />

Gemäß § 233 (2) und § 150 (2) Oö. Landesabgabenordnung, LGBl 107/1996,<br />

iVm den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Getränkesteuergesetzes, LGBl<br />

15/1950 idgF, den Bestimmungen der §§ 14 und 15 des Finanzausgleichsgesetzes<br />

idgF und den Verordnungen des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

vom 15.01.92 und vom 15.04.99 betreffend die Erhebung der Getränkesteuer,<br />

wird die Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1.1.1995 bis<br />

30.11.1995 wie nachstehend angeführt festgesetzt.<br />

Zeitraum vom 01.01. bis 04.04.1995:<br />

Nettobemessungsgrundlage 10 %<br />

Nettobemessungsgrundlage 5 %<br />

Getränkesteuer<br />

Zeitraum vom 05.04.1995 bis 30.11.1995:<br />

Nettobemessungsgrundlage 10 %<br />

Nettobemessungsgrundlage 5 %<br />

Getränkesteuer<br />

127.010,00 S<br />

107.560,00 S<br />

18.079,00 S<br />

322.980,00 S<br />

239.840,00 S<br />

44.290,00 S<br />

Die Anträge auf Rückzahlung der Quotenzahlungen für den Getränkesteuerausgleichszeitraum<br />

01.01.-04.04.1995 und auf Rückzahlung der Getränkesteuer für<br />

den bevorrechteten Zeitraum ab dem 05.05.1995 sowie in eventu auf Rückzahlung<br />

der für alkoholische Getränke entrichteten Getränkesteuer werden gemäß §<br />

186 Oö. Landesabgabenordnung, LGBl 107/1996 abgewiesen.<br />

Die Anträge auf Nullfestsetzung der Getränkesteuer sowie in eventu auf Getränkesteuerfestsetzung<br />

nur für die Lieferung alkoholfreier Getränke einschließlich<br />

Aufgussgetränke und von Speiseeis werden abgewiesen.<br />

B e g r ü n d u n g :<br />

Mit Schreiben vom 18.12.1998 wurden Anträge auf Rückzahlungen von Getränkesteuern<br />

gestellt und damit begründet, dass eine zumindest teilweise Aufhebung<br />

der derzeitigen Getränkebesteuerung wegen Kollision mit EG-Richtlinien<br />

(Umsatzsteuer-bzw. Verbrauchssteuerrichtlinie) immer wahrscheinlicher würde.<br />

Mit Schreiben vom 03.08.1999 wurde dazu ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht<br />

gemäß § 233 LAO gestellt. In diesem Antrag wurde die Begründung<br />

aktualisiert und ergänzt. Hinsichtlich der behaupteten Kollision mit EG-<br />

Richtlinien wurde dabei insbesondere auf die Schlussanträge des EU-<br />

Generalanwaltes Antonio Saggio im Verfahren C-437/97 hingewiesen. Aufgrund<br />

dieser Schlussanträge erwartet der Einschreiter die Verdrängung der innerstaatlichen<br />

Bestimmungen der Getränkebesteuerung für Alkoholika und schließt daraus<br />

auf eine Verfassungswidrigkeit der verbleibenden Regelungen für die Besteuerung<br />

von alkoholfreien Getränken und von Speiseeis. Letztlich wurden im<br />

Schreiben vom 03.08.1999 Anträge auf Nullfestsetzung der Getränkesteuer – in<br />

eventu auf Festsetzung der Getränkesteuer nur für die Lieferung alkoholfreier<br />

Getränke einschließlich Aufgussgetränke und von Speiseeis – gestellt.<br />

Dazu hat der Gemeinderat als Abgabenbehörde zweiter Instanz folgendes erwogen.<br />

347


348 17/1999<br />

Zum Antrag vom 18.12.1998 wurde bisher tatsächlich keine Erledigung zugestellt.<br />

Damit ist in Verbindung mit dem Antrag vom 03.08.1999 Zuständigkeit des<br />

Gemeinderates gegeben.<br />

Bei den Beitrittsverhandlungen Österreichs zur EU wurde ausdrücklich die Konformität<br />

des Systems der österreichischen Getränkesteuer bestätigt und deren<br />

Weiterbestand vereinbart. Ein Widerspruch zur 6. Mehrwertsteuerrichtlinie ist<br />

nicht gegeben, da die Getränkesteuer nicht die wesentlichen Merkmale der Umsatzsteuer<br />

aufweist. Hinsichtlich Konformität mit Artikel 3 der Verbrauchssteuerrichtlinie<br />

ist auf Art. 99 EGV Bedacht zu nehmen. Dieser Artikel läßt die Harmonisierung<br />

von zu prüfenden Rechtsvorschriften nur für den Fall zu, dass die Harmonisierung<br />

für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes notwendig<br />

ist. Dies bedeutet, dass man den Wortlaut der Richtlinie nicht weiter verstehen<br />

darf, als deren Zweck. Dieser liegt aber wiederum allein darin, einen freien<br />

Warenverkehr ohne Grenzkontrollen sicherzustellen. Die Getränkesteuer<br />

macht keinerlei Grenzkontrollen oder Grenzformalitäten notwendig. Der freie Warenverkehr<br />

über die Grenze wird in keiner Weise beeinträchtigt. Das bedeutet in<br />

Konsequenz, dass die Getränkesteuer binnenmarktkonform ist. Auch bei Anwendung<br />

des Verbrauchssteuersystems ist in keiner Weise ein Berührungspunkt mit<br />

der Getränkesteuer zu sehen. Diese Widerspruchsfreiheit des österreichischen<br />

Systems der Getränkesteuer zu den Grundsätzen des Binnenmarktes hat aber<br />

als notwendige Konsequenz, dass im Richtlinien, die vom Rat – gestützt auf Art.<br />

99 EGV – erlassen wurden, nicht entgegen stehen können.<br />

Daraus ergibt sich die Meinung des Gemeinderates, dass die Getränkesteuer<br />

auch auf alkoholische Getränke mit den EG-Richtlinien – auch hinsichtlich der<br />

Verbrauchssteuerrichtlinie – vereinbar ist. Es erübrigt sich damit über die behauptete<br />

Verfassungswidrigkeit von eventuell verbleibenden Regelungen der Besteuerung<br />

von (nur mehr) alkoholfreien Getränken und von Speiseeis abzusprechen.<br />

Gemäß § 186 Oö. LAO besteht Anspruch auf Rückzahlung, wenn eine Abgabe<br />

zu Unrecht entrichtet wurde. Die Getränkesteuer wurde nicht zu Unrecht entrichtet<br />

und waren die Anträge auf Rückzahlung der Getränkesteuer für den bevorrechteten<br />

Zeitraum und auf Rückzahlung der Quotenzahlungen abzuweisen.<br />

Desgleichen die Anträge (ausdrücklich gestellt im Antrag vom 03.08.1999) auf<br />

Nullfestsetzung bzw. in eventu auf Getränkesteuerfestsetzung nur für die Lieferung<br />

alkoholfreier Getränke einschließlich Aufgussgetränke und von Speiseeis.<br />

Der Antrag vom 18.12.1998 auf Rückzahlung der Getränkesteuer stellt de facto<br />

ebenfalls einen Antrag auf Nullfestsetzung dar. Dadurch erscheint die Behandlung<br />

des Antrages vom 03.08.1999 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz<br />

möglich.<br />

V o r s t e l l u n g s b e l e h r u n g :<br />

Gemäß § 214 Oö. LAO, LGBl 107/1996 ist gegen diese Entscheidung ein<br />

Rechtsmittel im ordentlichen Instanzenzug nicht zulässig. Gemäß § 102 der Oö.<br />

GemO 1990, LGBl 91/1990 idgF kann jedoch innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch bei der Marktgemeinde<br />

<strong>Windischgarsten</strong> Vorstellung eingebracht werden. Eine Vorstellung hat den Be-<br />

348


349 17/1999<br />

scheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag<br />

zu enthalten.<br />

Z u s t e l l h i n w e i s :<br />

Mit der Zustellung an eine der im Bescheid genannten Personen gilt die Zustellung<br />

dieses Bescheides an alle als vollzogen (§ 77 Oö. LAO, LGBl 107/1996).<br />

Der Bürgermeister:<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen,<br />

dem vorgetragenen Bescheidentwurf über die Festsetzung der<br />

Getränkesteuer, vollinhaltlich die Zustimmung zu erteilen und entsprechend<br />

ausgefertigt der Firma KSL Warenhandels GmbH., 1190 Wien (Konsum),<br />

zuzustellen.<br />

Einwendungen:<br />

16. Kemmetmüller – Halte- und Parkverbot<br />

Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Mieter des Hauses 47a, in dem sie<br />

um die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes, ausgenommen Liefertätigkeiten<br />

und Zustelldienste) im Bereich des Haus- und Lieferanteneinganges beim<br />

Gasthof Kemmetmüller (das ist zwischen Alt- und Neubau) ersuchen.<br />

Herr Antensteiner versteht nicht, warum der Gemeinderat auf einem Privatgrundstück<br />

ein Halte- und Parkverbot beschließen muss und der Besitzer das nicht<br />

selber machen kann, dazu erklärt Herr AL Rohregger zur rechtlichen Situation:<br />

A) Im § 1 der StVO ist der Zuständigkeits- bzw. Geltungsbereich geregelt. Demnach<br />

ist die StVO überall dort anzuwenden, wo es sich um Verkehrsflächen<br />

handelt, die weder abgeschrankt noch als Privatgrund gekennzeichnet sind.<br />

Die Eigentumsverhältnisse haben für die Wertung einer „öffentlichen Verkehrsfläche“<br />

keine Bedeutung.<br />

B) Um haltende bzw. parkende Autos von solchen Flächen entfernen zu können<br />

gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

a) auf einer als Privatgrund gekennzeichneten Verkehrsfläche gilt die StVO<br />

nicht, die Gendarmerie kann daher nicht einschreiten, der Besitzer kann<br />

Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht einbringen bzw. kostenpflichtig<br />

abschleppen lassen oder<br />

b) wenn es nicht als Privatgrund gekennzeichnet ist, die Gemeinde ersuchen,<br />

eine entsprechende Verordnung zu erlassen.<br />

Herr GR Lanza meint, dass er mit der Bezirkshauptmannschaft, dem Gewerbereferenten<br />

Hofrat Mag. Sonntagbauer vorher noch darüber beraten möchte. Herr<br />

AL Rohregger versucht ihm zu erklären, dass das eine mit dem anderem nichts<br />

349


350 17/1999<br />

zu tun hat.<br />

Da die Beratung zu keinem Ergebnis führt, wird über Antrag des Vorsitzenden<br />

der Tagesordnungspunkt einstimmig durch ein Handzeichen, zur Vorberatung<br />

im Straßenausschuss, zurückgestellt.<br />

Einwendungen:<br />

17. Sparkassen-Dividende (1,2 Mill)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> eine Sparkassenspende<br />

von ATS 1,2 Mill. in Aussicht gestellt wird, für die eine Verwendung<br />

beschlossen werden muss. Im Vorigen Jahr wurde die Spende bereits als<br />

Rücklage für das Volksheim verwendet, daher schlägt der Vorsitzende vor, auch<br />

heuer wiederum diese Widmung bzw. Verwendung zu beschließen, um für eine<br />

mögliche Sanierung anzusparen.<br />

Auf die Frage von Frau GR Löger, ob es bereits einen Vertrag mit der Arbeiterkammer,<br />

betreffend die Übernahme des Volksheimes gibt, entgegnet der Vorsitzende,<br />

dass das nicht möglich ist, da der Finanzierungsplan noch nicht steht,<br />

ausserdem muss ein entsprechendes Vertragswerk im Gemeinderat beraten<br />

werden. Bisher gibt es, entsprechend dem Auftrag des Gemeinderates nur<br />

Gespräche mit dem Verein Volksheim bzw. der Arbeiterkammer.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch ein Handzeichen beschlossen,<br />

die Sparkassen-Dividende, in voraussichtlicher Höhe von 1,2<br />

Mill. ATS, als Rücklage für den Umbau des Volksheimes zu verwenden.<br />

Einwendungen:<br />

18. Darlehensaufnahmen für ao. Vorhaben<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Ausfinanzierung von Vorhaben im außerordentlichen<br />

Haushalt, für deren Finanzierung keine sogenannte § 86 Genehmigung<br />

nach der Oö. GemO 1990 vorgelegen ist, leider Darlehen aufzunehmen<br />

sind, weil es dafür keine Landesmittel bzw. Förderung gibt. Angebote wurden<br />

eingeholt, das Ergebnis stellt sich folgend dar:<br />

350


351 17/1999<br />

Zinssätze der vorliegenden Angebote für sieben Darlehen:<br />

1. Feuerwehr-Fahrzeugankauf 50.000<br />

2. Bürgerservice 70.000<br />

3. Errichtung Tourismusbüro - Ausfinanzierung 70.000<br />

4. Evang. Kirche - Vorplatz 250.000<br />

5. Sanierung Dambachufermauer 320.000<br />

6. Landesausstellung 1998 (Arkadenhof und Römergrabung) 710.000<br />

7. Ortsgestaltung 4.150.000<br />

Gesamtdarlehenssumme ....................................... 5.620.000<br />

Bank Kommunal<br />

Sparkasse<br />

PSK Raiba Wdg.<br />

Austria Kredit<br />

Wdg.<br />

SMR (Abschlag) 0,00 % - 0,375 % - 0,28 % ** 0,5 - 0,22 %<br />

derzeit 4,92 % 4,55 % 4,65 % 4,375 % 4,71 %<br />

EURIBOR (Aufschlag) + 0,25 % + 0,08 % * + 0,07 % ***+ 0,07 % + 0,07 %<br />

derzeit 3,717 % 3,54 % 3,53 % 3,25 % 3,526 %<br />

* 1. Tag der Verzinsung wird nicht mitgerechnet.<br />

** Vom ersten bis zum dritten Jahr erfolgt ein Abschlag von 0,5 %, vom vierten<br />

bis zum sechsten Jahr ohne Abschlag, vom siebten bis zum zehnten Jahr erfolgt<br />

ein Aufschlag von 0,25 %.<br />

*** Bis zum 30. 6. 2000 wird ein Fix-Zinssatz von 3,25 % p. a., dec. angeboten.<br />

Der Zinssatz wird erstmals mit 30. 6. 2000 an den „Sechs-Monats-Euribor“<br />

angepasst. Dies entspricht einer Zinsenersparnis von S 1.292,60 pro Monat<br />

gegenüber den anderen Angeboten für den Zeitraum von der Darlehensaufnahme<br />

bis zum 30. 6. 1999.<br />

Herr GR Lanza sagt, dass die Marktgemeinde die Haftungsgemeinde der Sparkasse<br />

<strong>Windischgarsten</strong> ist und sie heuer wieder eine Dividende von S 1,2 Mio<br />

erhält. Weiters sagt er, dass die Arbeitsplätze im Ort gesichert werden müssen.<br />

Herr GV Fruhmann schlägt vor, unter der Bedingung, dass die Sparkasse mit ihren<br />

Konditionen bis zum 30. 06. 2000 gleichziehen muss, den Betrag aufzuteilen.<br />

Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, sich mit einem Finanzexperten zusammenzusetzen,<br />

um die wirklich besten Konditionen zu bekommen.<br />

Auf den Vorschlag von Frau GR Löger, noch einmal ein ausführliches Gespräch<br />

mit Herrn Hofrat Dr. Putschögl, Leiter der Abt. Gemeinden beim Amt der Oö.<br />

Landesregierung zu führen, um eine Ausnahme genehmigt zu bekommen, entgegnet<br />

Herr AL Rohregger, dass es Richtlinien für die Ausschreibung von Leistungen<br />

gibt, die vorgeben, den Billigst- bzw. Bestbieter zu beauftragen. Für eine<br />

abweichende Vorgangsweise gibt es keine rechtliche Grundlage und auch keine<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung.<br />

351


352 17/1999<br />

Herr AL Rohregger sagt außerdem, dass das Darlehen erst nach aufsichtsbehördlicher<br />

Genehmigung wirksam werden kann, d.h. das es frühestens im Februar<br />

zur Darlehensaufnahme kommen wird, so dass der minimale Vorteil der<br />

RAIKA vielleicht gar nicht zum tragen kommt, da ab Juni die Institute die gleichen<br />

Konditionen haben.<br />

Herr GV Beckel gibt zu bedenken, dass aus dem Schreiben klar herauskommt,<br />

dass der Bestbieter, d.h. derjenige der für die Gemeinde die besten Konditionen<br />

bietet und nicht der Billigstbieter zu nehmen ist.<br />

Herr GR Lanza bittet Herrn GV Beckel ein Gespräch mit Herrn Landesrat Dr. A-<br />

chatz zu führen, um eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen.<br />

Als Ergebnis der Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Darlehen<br />

mit einer Gesamtsumme von 5,620.000,00 ATS, zur Ausfinanzierung der<br />

aufgelisteten Vorhaben an die Sparkasse des Marktes <strong>Windischgarsten</strong>, mit<br />

Fixzinssatz bis zum 30. 06. 2000, von 3,25 %, ab 01. 07. 2000, mit Bindung<br />

an den EURIBOR, + 0,07 %, das sind derzeit 3,25 %, unter der Voraussetzung<br />

zu geben, dass sie die gleiche Kondition wie die Raiba <strong>Windischgarsten</strong><br />

macht, da der Differenzbetrag zwischen den beiden Instituten monatlich<br />

1.292,60 ATS beträgt und ab 30. Juni 2000 beide Institute gleich liegen,<br />

somit kann der Differenzbetrag maximal 7.755,60 ATS betragen, der<br />

sich aber auch, wenn sich die aufsichtsbehördliche Genehmigung etwas<br />

verzögert, durchaus auch aufheben kann. An die Raiba <strong>Windischgarsten</strong><br />

sollen die Zwischenfinanzierungsdarlehen vergeben werden. Diesem Antrag<br />

wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand zugestimmt.<br />

Einwendungen:<br />

19. Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass bis zur Ausfinanzierung von Vorhaben im außerordentlichen<br />

Budget, Zwischenfinanzierungsdarlehen aufzunehmen sind. Angebote<br />

wurden eingeholt, das Ergebnis stellt sich folgend dar:<br />

352


353 17/1999<br />

Zinssätze der vorliegenden Angebote für drei Zwischenfinanzierungsdarlehen:<br />

Vorhaben<br />

Darlehenssumme<br />

EURIBOR-<br />

Entwicklung:<br />

SMR<br />

EURIBOR:<br />

6 -Monat<br />

Rathaus-Umbau A 0100 4.887.000 Aug 97 4,893 3,500<br />

Rathaus-Umbau A 8530 3.009.000 Okt 97 5,126 4,000<br />

Straßensanierung 780.000 Apr 98 4,607 3,790<br />

8.676.000 Nov 98 4,017 3,585<br />

Mrz 99 3,547 2,950<br />

Mai 99 3,642 2,596<br />

Jul 99 4,233 2,944<br />

Sep 99 4,617 3,301<br />

Okt 99 4,928 3,460<br />

Bank Austria<br />

Kommunal<br />

Sparkasse<br />

PSK Raiba Wdg.<br />

Kredit<br />

Wdg.<br />

SMR (Abschlag) 0,00 % - 0,375 % - 0,28 % - 0,5 % - 0,22 %<br />

derzeit 4,92 % 4,55 % 4,65 % 4,375 % 4,71 %<br />

EURIBOR (Aufschlag) + 0,10 % + 0,08 % * + 0,07 % ** + 0,07 % + 0,07 %<br />

derzeit 3,567 % 3,54 % 3,53 % 3,25 % 3,526 %<br />

* 1. Tag der Verzinsung wird nicht mitgerechnet.<br />

** Bis zum 30. 6. 2000 wird ein Fix-Zinssatz von 3,25 % p. a., dec. angeboten.<br />

Der Zinssatz wird erstmals mit 30. 6. 2000 an den Sechs-Monats-Euribor angepasst.<br />

Dies entspricht einer Zinsenersparnis von S 1.995,48/Monat gegenüber<br />

den anderen Angeboten für den Zeitraum von der Darlehensaufnahme<br />

bis zum 30. 6. 1999.<br />

Laut Aussage von Herrn Lang, Finanzierungsexperte, ist eine Zinsprognose sehr<br />

schwierig. Der Euribor (gebunden an die Europäische Zentralbank) ist etwas<br />

sprunghafter als die SMR (gebunden an die Bundesanleihen - Mittelwert).<br />

In Anbetracht der Werte der letzten zwei Jahre wäre auf jeden Fall dem Euribor<br />

der Vorzug zu geben.<br />

Herr GR Lanza sagt, dass die Marktgemeinde die Haftungsgemeinde der Sparkasse<br />

<strong>Windischgarsten</strong> ist und sie heuer wieder eine Dividende von S 1,2 Mio<br />

erhält. Weiters sagt er, dass die Arbeitsplätze im Ort gesichert werden müssen.<br />

Herr GV Fruhmann schlägt vor, unter der Bedingung, dass die Sparkasse mit ihren<br />

Konditionen bis zum 30. 06. 2000 gleichziehen muss, den Betrag aufzuteilen.<br />

Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, sich mit einem Finanzexperten zusammenzusetzen,<br />

um die wirklich besten Konditionen zu bekommen.<br />

Auf den Vorschlag von Frau GR Löger, noch einmal ein ausführliches Gespräch<br />

mit Herrn Hofrat Dr. Putschögl, Leiter der Abt. Gemeinden beim Amt der Oö.<br />

Landesregierung zu führen, um eine Ausnahme genehmigt zu bekommen, entgegnet<br />

Herr AL Rohregger, dass es Richtlinien für die Ausschreibung von Leis-<br />

353


354 17/1999<br />

tungen gibt, die vorgeben, den Billigst- bzw. Bestbieter zu beauftragen. Für eine<br />

abweichende Vorgangsweise gibt es keine rechtliche Grundlage und auch keine<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung.<br />

Herr AL Rohregger sagt außerdem, dass das Darlehen erst nach aufsichtsbehördlicher<br />

Genehmigung wirksam werden kann, d.h. das es frühestens im Februar<br />

zur Darlehensaufnahme kommen wird, so dass der minimale Vorteil der<br />

RAIBA vielleicht gar nicht zum tragen kommt, da ab Juni die Institute die gleichen<br />

Konditionen haben.<br />

Herr GV Beckel gibt zu bedenken, dass aus dem Schreiben klar herauskommt,<br />

dass der Bestbieter, d.h. derjenige der für die Gemeinde die besten Konditionen<br />

bietet und nicht der Billigstbieter zu nehmen ist.<br />

Als Ergebnis der Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

mit einer<br />

a) Gesamtsumme von 5,667.000,00 ATS, zur Ausfinanzierung des Rathauses<br />

und eines Straßensanierungsvorhaben, an die RAIBA <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

mit Fixzinssatz bis zum 30. 06. 2000, von 3,25 % und ab 01. 07.<br />

2000 mit Bindung an den EURIBOR, + 0,07 %, das sind derzeit 3,25 %,<br />

sowie<br />

b) den Betrag von 3,009.000,00 ATS an die Österr. Postsparkasse zur Finanzierung<br />

zu vergeben, wenn diese die gleiche Kondition wie die RAIBA<br />

<strong>Windischgarsten</strong> bietet. Sollte die PSK dazu nicht bereit sein, wird der<br />

gesamte Zwischenfinanzierungsbedarf, in Höhe von 8,676.000,-- ATS ü-<br />

ber die RAIBA <strong>Windischgarsten</strong> abgedeckt.<br />

Diesem Antrag wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand zugestimmt.<br />

Einwendungen:<br />

20. Finanzierungsplan für Straßensanierungs-Bedarfszuweisungsmittel<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass das Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Gemeinden<br />

mit Erlass Gem-311165/143-1999-Für/Wö, vom 15. Okt. 1999 die Gewährung<br />

einer Bedarfszuweisung genehmigt und die Genehmigung gem. § 86 der<br />

Oö. GemO. 1990 für die Straßensanierung erteilt hat. Der diesem Erlass zugrundeliegende<br />

Finanzierungsplan ist vom Gemeinderat zu beschließen.<br />

Bezeichnung der Finanzierungsmittel -1998 1999 Gesamt<br />

Erlöse aus Holzverkauf 1.531 1.531<br />

sonstige Mittel 243 243<br />

Bedarfszuweisung 1998 500 500<br />

Bedarfszuweisung 1998 500 500<br />

Summe 2.274 500 4.200<br />

354


355 17/1999<br />

Der Vorsitzende berichtet weiter, dass mit diesem Schreiben die Gemeinde auch<br />

aufgefordert wird, sich um weitere Landesmittel zu bemühen, eine weitere Förderung<br />

aus BZ-Mitteln ist nicht möglich.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen,<br />

die mit Erlass Gem-311165/143-1999-Für/Wö, vom 15. Okt. 1999,<br />

vorgeschlagene Finanzierungsdarstellung zu beschließen<br />

Einwendungen:<br />

21. Wohnungsvergaben<br />

Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses, Herrn GR<br />

Lanza, um seinen Bericht.<br />

Herr GR Lanza berichtet, dass der Wohnungsausschuss über die Vergabe der<br />

Wohnungen Müller und Jenkner beraten hat und folgenden Antrag an den Gemeinderat<br />

stellt:<br />

a) Die Wohnung von Familie Müller, im WAG-Wohnhaus <strong>Windischgarsten</strong> 360,<br />

an Frau Sonja Sulzbacher und<br />

b) die Wohnung von Frau Marion Jenkner, im WAG-Wohnhaus <strong>Windischgarsten</strong><br />

275, an Familie Fehringer zu vergeben.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Wohnungsausschussobmannes,<br />

GR Lanza einstimmig, durch ein Handzeichen zu.<br />

Einwendungen:<br />

22. Allfälliges<br />

Herr Antensteiner möchte wissen wann mit dem Projekt der Stromreduzierung<br />

bei der Straßenbeleuchtung am Kühberg begonnen wurde. Dazu berichtet der<br />

Vorsitzende, dass im März 1999 eine entsprechende elektronische Regelung<br />

eingebaut wurde. Zur Finanzierung wurde vereinbart, dass die Regelung nach<br />

einer Betriebszeit von einem Jahr auf ihr Einsparungspotentioal überprüft wird<br />

und wenn das Ergebnis positiv ist, muss bezahlt werden.<br />

Weiters stellt Herr GV Antensteiner die Frage, ob in der Friedhofsgasse das<br />

Blechdach repariert wird, worauf Herr Rohregger antwortet, dass das ein Versicherungsschaden<br />

der Firma Schmid ist und diese den Auftrag bereits an die Firma<br />

Hauser weitergegeben hat.<br />

Herr GR Lanza ersucht, die Brenndauer der Straßenbeleuchtung im Bereich Hödl<br />

verlängert wird.<br />

355


356 17/1999<br />

Herr Habersack ersucht, die Heimatbücher in der Gemeindezeitung zu bewerben.<br />

Frau GR Ofner berichtet, dass die Jungschar bereits im September ein Subventionsansuchen<br />

an die Gemeinde gerichtet hat und das bis jetzt noch nicht im Gemeinderat<br />

besprochen wurde, dazu sagt der Vorsitzende, dass die Subventionsansuchen<br />

mit dem Budget behandelt werden.<br />

Herr Haslinger bittet, dass der Eislaufplatz bei der Tennishalle wieder in Betrieb<br />

genommen wird worauf der Vorsitzende sagt, dass dafür mit dem Tourismusverband<br />

Kontakt aufgenommen werden muss.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Moserstiege neu gestaltet wird, die Finanzierung<br />

erfolgt durch die Abteilung des Herrn Landesrates DI Erich Haider.<br />

Der Vizebürgermeister stellt die Frage an den Gemeinderat, ob eine Weihnachtsfeier<br />

stattfinden soll, worauf dies einstimmig abgelehnt wird. Er sagt, dass aber<br />

für die Bediensteten sicher eine Weihnachtsfeier in kleinem Rahmen stattfinden<br />

wird.<br />

Der Vorsitzende berichtet abschließend, dass einige Windischgarstner, darunter<br />

auch Gemeinderäte, einen Drohbrief erhalten haben und alle Betroffenen den<br />

Vorfall angezeigt haben. Auch Familien werden da mit hineingezogen, es ist dies<br />

die tiefste Lade in die gegriffen werden konnte. Er, als politische Verantwortung<br />

Tragender, werde sich dafür einsetzen, dass diesem Treiben ein Ende gesetzt<br />

wird und der Ort und die Bevölkerung vor weiterem Schaden bewahrt werde.<br />

Der Vizebürgermeister Heinz Stangl bedankt sich bei den erschienenen Mitgliedern<br />

des Gemeinderates für die Zusammenarbeit und schließt die 17. Gemeinderatssitzung<br />

dieser Legislaturperiode um 21.00 Uhr.<br />

Schriftführer Arthur Rohregger<br />

Vizebürgermeister Heinz Stangl<br />

GVM Günther Fruhmann<br />

GR Rudolf Lackner<br />

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357 17/1999<br />

GR Manfred Gansterer<br />

Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am 1999 ohne / mit Einwendungen<br />

beim Tagesordnungspunkt _________________________ gemäß § 54 Abs. 5 OÖ.<br />

Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für<br />

Kollegialorgane vom 28. Feb. 1997.<br />

Der Bürgermeister als Vorsitzender:<br />

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