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21/2002<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> am<br />

Freitag, dem 18. Oktober 2002, um 19.00 Uhr beginnend und um 21.00 Uhr endend.<br />

Tagungsort: Im Sitzungssaal der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>.<br />

Anwesend:<br />

1. Herr Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl ÖVP<br />

2. Herr GRE Mag. Peter Großauer für Vizebgm. Franz Haslinger ÖVP<br />

3. Herr GV Christian Habersack ÖVP<br />

4. Frau GR Ernfriede Ofner ÖVP<br />

5. Herr GRE Othmar Degeneve für GR Dr. Ofner Clemens ÖVP<br />

6. Herr GR Markus Thallinger ÖVP<br />

7. Herr GR Ing. Anton Burger ÖVP<br />

8. Herr GR Michaela Fischer ÖVP<br />

9. Frau GR Elfriede Löger ÖVP<br />

10. Herr GR Franz Antensteiner ÖVP<br />

11. Herr GV Heinrich Stangl SPÖ<br />

12. Herr GV Helmut Brunner SPÖ<br />

13. Herr GRE Günther Fehringer für GV Johann Schweiger SPÖ<br />

14. Herr GRE Fritz Aigner für GR Karin Dreier SPÖ<br />

15. Herr GRE Franz Immitzer für GR Franz Antensteiner SPÖ<br />

16. Herr GRE Thomas Tiefenbacher für GR Rudolf Lackner SPÖ<br />

17. Herr GR Helmut Brandstätter SPÖ<br />

18. Herr GR Rudolf Jenkner SPÖ<br />

19. Herr GR Ing. Werner Kreiter SPÖ<br />

20. Herr GR Reinhard Virag SPÖ<br />

21. Herr GR Diether Beckel FPÖ<br />

22. Herr GRE Werner Fuchs für GR Manfred Gansterer FPÖ<br />

23. Frau GRE Marianne Wiesinger für GV Wolfgang Koblmüller FORUM<br />

24. Frau GR Sieglinde Huber FORUM<br />

25. Frau GRE Berta Gonsior für GR Karl Lanza FORUM<br />

Es fehlen entschuldigt:<br />

1. Herr GV Franz Haslinger dafür GRE Mag. Peter Großauer ÖVP<br />

2. Herr GR Dr. Clemens Ofner dafür GRE Othmar Degeneve ÖVP<br />

3. Herr GV Johann Schweiger dafür GRE Günther Fehringer SPÖ<br />

4. Frau GR Karin Dreier dafür GRE Fritz Aigner SPÖ<br />

5. Herr GR Franz Antensteiner dafür GRE Franz Immitzer SPÖ<br />

6. Herr GR Rudolf Lackner dafür GRE Thomas Tiefenbacher SPÖ<br />

7. Herr GR Manfred Gansterer dafür GRE Werner Fuchs FPÖ<br />

8. Herr GV Wolfgang Koblmüller dafür GRE Marianne Wiesinger FORUM<br />

9. Herr GR Karl Lanza dafür GRE Berta Gonsior FORUM<br />

Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl begrüßt als Vorsitzender die erschienenen Mitglieder<br />

des Gemeinderates, eröffnet die 21. öffentliche Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode<br />

und stellt fest dass:<br />

a) die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder gemäß der vorliegenden Kurrende<br />

und soweit solche als entschuldigt gelten, an die Ersatzmitglieder – schriftlich, un-<br />

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21/2002<br />

ter Angabe der Tagesordnung – am 10. Oktober 2002, durch Post erfolgte.<br />

b) die Gemeinderatssitzung an der hiesigen Amtstafel kundgemacht und auch als<br />

Kundmachung bezeichnet wurde und<br />

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist.<br />

d) Die Gemeinederatsersatzmitglieder,<br />

Herr Thomas Tiefenbacher, SPÖ und<br />

Herr Werner Fuchs,<br />

FPÖ<br />

werden im Sinne des § 20 Abs. 4 Oö. GemO 1990 idgF angelobt.<br />

e) Vor Beginn der Sitzung wurden vom Vorsitzenden folgende Dringlichkeitsanträge<br />

im Sinne des § 46 Abs. 3 Oö GemO1990 eingebracht:<br />

• Berufung Baubewilligung Dilly<br />

• Veranstaltungssaal - Gastronomieplanung<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Dringlichkeitsanträge durch Heben<br />

der Hand einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. Der Punkt „Berufung<br />

Baubewilligung Dilly“ wird an die 1. Stelle und der Punkt „Veranstaltungssaal<br />

– Gastronomieplanung“ wird an die 13. Stelle vor Allfälliges gereiht.<br />

f) Die Protokolle der Sitzungen 17, 18 und 19 liegen auf und sind am Schluss der<br />

Sitzung, wenn dagegen kein Einwand erhoben wird, genehmigt.<br />

g) Er bestellt Herrn Amtsleiter Arthur Rohregger zum Schriftführer dieser Gemeinderatssitzung<br />

Nr. 21/2002.<br />

Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 18. Okt. 2002<br />

1. Berufung Baubewilligung Dilly<br />

2. Grundsatzbeschluss – Mitglied der Errichtungs-GesmbH - Wurbauerprojekt<br />

3. Sonderplaner für die Hauptschule-1 / Hallenbad-Sanierung<br />

4. Ausschuss für Tourismus, Kultur und Ortsgestaltung<br />

5. OMV – Nachtragsvertrag<br />

6. Priller – Vertrag<br />

7. Hauptschule-2 – Kauf- und Auflösungsvertrag<br />

8. Grundarrondierung Hunger/Virag/Antensteiner/Aigner – Grundsatzbeschluss<br />

9. Prüfungsausschuss<br />

10. Ausschuss für örtl. Raumplanung, Flächenwidmung und Wirtschaft mit Beschluss<br />

11. Nutzungsvereinbarung Parkplatz Nahversorger-Drehscheibe<br />

12. Baulandsicherungsfonds-AG – Grundsatzbeschluss<br />

13. Höhenweg – Vertrag mit der RK-Pfarre<br />

14. Veranstaltungssaal - Gastronomieplanung<br />

15. Allfälliges<br />

1. Berufung Baubewilligung Dilly<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass von Frau Ammerer Maria, Leonfeldnerstraße<br />

114b, 4040 Linz, wurde eine Berufung mit Datum 14.10.2002, gegen den Bescheid<br />

des Bürgermeisters vom 01.10.2002, Zl. Bau-131.9/1761/2002, Dilly`s<br />

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Wellness-Hotel GesmbH, Zubau zur Hotelanlage auf Grst. 177/1, 288/9, KG<br />

<strong>Windischgarsten</strong>, eingebracht wurde.<br />

Die Berufung ist vollinhaltlich zu verlesen und vom Gemeinderat als Berufungsbehörde<br />

zu behandeln. Der Vorsitzende erklärt weiter, dass er in dieser Angelegenheit<br />

befangen ist, da er in I. Instanz den Bescheid erlassen hat. Da sein Vertreter,<br />

Herr Vizebürgermeister Haslinger heute nicht anwesend ist, hat im Sinne<br />

des § 36 Abs. 2 das an Jahren älteste Mitglied der Partei, die den Bürgermeister<br />

stellt, den Vorsitz zu übernehmen, das ist im heutigen Fall Frau GR. Ernfriede<br />

Ofner, der er hiermit den Vorsitz überträgt.<br />

Frau GR Ernfriede Ofner übernimmt den Vorsitz und ersucht Herrn Ed. Wag, als<br />

zuständigen Sachbearbeiter um Verlesung des Einspruches von Frau Maria<br />

Ammerer:<br />

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Die Berufung wurde vorberaten, eingehend diskutiert und könnte mit folgender<br />

Begründung abgelehnt werden:<br />

B e g r ü n d u n g :<br />

„Mit Baubewilligungsbescheid vom 01.10.2002, Zl. Bau-131.9/1761/2002 wurde der<br />

Bauwerberin Dilly`s Wellness-Hotel GmbH die Baubewilligung gem. § 35 Abs. 1 der<br />

O.ö.BauO 1994 idgF für das Bauvorhaben - Zubau zur Hotelanlage, Grst. Nr. 177/1,<br />

288/9 (neu - vorher 288/1), 289/1, alle KG <strong>Windischgarsten</strong>, gemäß dem Ansuchen der<br />

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Bauwerberin vom 29.07.2002 unter Vorschreibung verschiedener Auflagen und Bedingungen<br />

bewilligt.<br />

Gleichzeitig wurde mit Bescheid vom 01.10.2002, Zl. Bau-031.6/1773/2002, die entsprechende<br />

Bauplatzbewilligung bei gleichzeitiger Bewilligung einer Grundteilung gemäß § 9<br />

O.ö.BauO erteilt.<br />

Gegen die Baubewilligung richtet sich die rechtzeitige Berufung der Rechtsmittelwerberin<br />

vom 14.10.2002, die im wesentlichen damit begründet wird, dass der maßgebliche<br />

Bebauungsplan Nr. 27 „Dilly“ im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung noch nicht<br />

in Rechtskraft erwachsen wäre, weiters dass im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung<br />

erster Instanz keine entsprechende Bauplatzbewilligung vorgelegen wäre, sowie<br />

weiters, dass ein Verfahrensfehler dadurch entstanden wäre, dass kein Sachverständiger<br />

zur Prüfung des Bauvorhabens auf die Übereinstimmung mit dem Orts- und Landschaftsbild<br />

im Besonderen zur mündlichen Bauverhandlung sowie im Vorprüfungsverfahren<br />

beigezogen wäre.<br />

Darüber hinaus macht die Berufungswerberin geltend, dass insofern eine Fehlerhaftigkeit<br />

des Bescheides vorliegen würde, als die Zitierung der O.ö.BauO 1994 nicht in der<br />

letztgültigen Fassung erfolgt wäre und aus dem Verteiler im erstinstanzlichen Bescheid<br />

nicht ersichtlich wäre, wem der Bescheid als Partei und wem lediglich zur Kenntnis zugestellt<br />

wird.<br />

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Baubehörde die Einwendungen hinsichtlich<br />

der beim Altbestand ergänzten Laube zu unrecht nicht berücksichtigt worden wären, da<br />

diese Baumaßnahmen projektgegenständlich seien. Diesbezüglich bringt die Rechtsmittelwerberin<br />

vor, dass hier Einwendungen gemäß § 31 Abs. 4 der O.ö.BauO 1994 gegeben<br />

wären, die zu berücksichtigen gewesen wären.<br />

Im zweiten Teil des Rechtsmittels wird die Gesetzeswidrigkeit des Bebauungsplanes Nr.<br />

27 „Dilly“ behauptet.<br />

Dazu hat der Gemeinderat als Berufungsbehörde nachfolgendes erwogen:<br />

Vorerst ist festzuhalten, dass ein explizites Absprechen über nachbarrechtliche Einwendungen<br />

in der Baubewilligung auf Grund der diesbezüglichen höchstgerichtlichen Judikatur<br />

nicht erforderlich ist, da davon ausgegangen werden kann, dass Einwendungen<br />

der Nachbarn mit der Erteilung der Baubewilligung implizit zurückgewiesen werden.<br />

Zu den einzelnen Berufungsgründen ist nachfolgendes auszuführen:<br />

zu 1. Mangelnde Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 27 „Dilly“:<br />

Dazu ist auszuführen, dass die Überprüfung durch den Gemeinderat ergeben hat, dass<br />

tatsächlich im Zeitpunkt der Erteilung der erstinstanzlichen Baubewilligung die Rechtskraft<br />

des gegenständlichen Bebauungsplanes noch nicht gegeben war.<br />

Wie die Berufungswerberin selbst richtig ausführt, hat die Behörde – und selbstverständlich<br />

auch der Gemeinderat als Berufungsbehörde – allerdings von der Sach- und<br />

Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Zwischenzeitig ist zweifelsfrei<br />

die Rechtskraft gegenständlichen Bebauungsplans eingetreten (Schreiben des Amtes<br />

der Oö. Landesregierung vom 11.10.2002 nach durchgeführter Verordnungsprüfung,<br />

Rechtswirksamkeit des Planes ab 05.10.2002), so das dieser Bebauungsplan der Bewilligung<br />

bzw. dem Projekt durch den Gemeinderat im Rahmen seiner Berufungsentscheidung<br />

zugrunde gelegt werden muss. Das das gegenständliche Projekt nicht mit dem<br />

Bebauungsplan Nr. 27 „Dilly“ übereinstimmen würde, wird aber nicht einmal von der<br />

Berufungswerberin selbst behauptet.<br />

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zu 2. Behauptetes Fehlen der entsprechenden Bauplatzbewilligung:<br />

Wie von der Berufungswerberin richtig dargestellt, darf eine Baubewilligung grundsätzlich<br />

nur auf Grund einer zumindest gleichzeitig erteilten Bauplatzbewilligung erteilt werden.<br />

Tatsächlich wurde – wie eingangs dargestellt – mit Bescheid vom 01.10.2002, Zl.<br />

Bau-031.6/1773/2002, die entsprechende Bauplatzbewilligung gleichzeitig mit der Baubewilligung<br />

erteilt.<br />

Die diesbezügliche Einwendung der Rechtsmittelwerberin geht daher ins Leere.<br />

zu 3. Verfahrensmängel wegen Nichtbeachtung des Orts- und Landschaftsbildes:<br />

Abgesehen davon, dass im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Dilly“<br />

sehr wohl Fragen des Orts- und Landschaftsbildes in die Beurteilung gegenständlichen<br />

Projektes von vornherein eingeflossen sind ist darauf hinzuweisen, dass nach der einhelligen<br />

Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aus der Verpflichtung zur Wahrung des<br />

Orts- und Landschaftsbildes keine subjektiven Nachbarrechte begründet werden (vergleiche<br />

VwGH, vom 27.02.1986, Zl. 85/06/0176 u.a.).<br />

Es ist der Berufungsbehörde daher von vornherein verwehrt, auf diese Einwendungen,<br />

die keine subjektiven Nachbarrechte begründen, weiter einzugehen.<br />

zu 4. Unrichtige Zitierung der O.ö.BauO 1994 :<br />

Abgesehen, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine konkrete Bestimmung - also ein<br />

konkreter Paragraph - tatsächlich in der jeweiligen Novelle verändert worden ist oder<br />

nicht (nur in diesem Fall kann zum jeweiligen Paragraphen die entsprechende Novelle<br />

mit Recht zitiert werden), ergibt sich aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes<br />

eindeutig, dass sogar eine Falschzitierung – die ja nicht einmal behauptet wird – solange<br />

keine Verfahrensfehler darstellt, als die jeweilige Rechtsgrundlage für den Bescheidadressaten<br />

zweifelsfrei erkennbar ist. Dies ist im vorliegendem Fall sicherlich gegeben.<br />

Die unter diesem Punkt weiters geltendgemachte Verfahrensrüge, dass im Zustellhinweis<br />

nicht zwischen Parteien, die zur Erhebung einer Berufung berechtigt sind und sonstigen<br />

Beteiligten vorgenommen wird, entbehrt jeder Grundlage. Zum einen ergibt sich<br />

aus dem Bescheid selbst und der dort enthaltenen Rechtsmittelbelehrung, dass eine<br />

Berufung eingebracht werden kann. Zum anderen ergibt sich seit der AVG-Novelle 1998<br />

aus § 42 AVG das Parteien, die zu einer mündlichen Verhandlung geladen werden, und<br />

bis zu deren Schluss keine tauglichen Einwendungen erheben, von vornherein ihre Parteistellung<br />

verlieren, also in diesem Fall keinen Bescheid zugestellt erhalten. Auf Grund<br />

dieser Rechtslage ergibt sich eindeutig schon aus der Zustellung des erstinstanzlichen<br />

Bescheides, dass die Berechtigung zur Einbringung einer Berufung gegeben ist.<br />

zu 5. Behauptete Rechtswidrigkeit auf Grund Verweisung der Einwendung Beseitigung<br />

der Einfriedungsmauer:<br />

Dazu ist auszuführen, dass hier das Vorbringen der Berufungswerberin insofern nicht<br />

zur Gänze nachvollziehbar erscheint, als zum einen vorgebracht wird, dass im Bereich<br />

der Grundstücksgrenzen eine angeblich konsenslos errichtete Einfriedungsmauer bestehen<br />

soll. Auf der anderen Seite jedoch eindeutig zugestanden wird, das Projektsgegenstand<br />

lediglich ein – nicht im Bereich der Grundgrenzen zwischen Berufungswerberin<br />

und Antragstellerin – befindlicher Teil des Altbestandes ist, der (durch Schließung der<br />

bestehenden Laube) ergänzt werden soll. Damit betrifft jedoch der Teil des Projektes auf<br />

den sich – zumindest teilweise – die Einwendung im Rechtsmittel zu beziehen scheint,<br />

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auf einer von der Liegenschaft der Rechtsmittelwerberin abgewandten Seite, sodass<br />

nicht einmal Sichtkontakt zu diesem Bereich besteht.<br />

Da es sich beim Baubewilligungsverfahren um ein reines Projektsverfahren handelt, ist<br />

dem Baubewilligungsverfahren ausschließlich das im bei der mündlichen Bauverhandlung<br />

aufliegenden Bauplan dargestellte Projekt zugrunde zu legen.<br />

Es besteht wohl kein Zweifel, dass die angeblich konsenslos errichtete Einfriedungsmauer<br />

nicht Gegenstand dieses Projektes ist, sodass sich die Entscheidung der Baubehörde<br />

keinesfalls auf diese Einfriedungsmauer beziehen kann.<br />

Ob im Zusammenhang mit der gegenständlichen Einfriedungsmauer Handlungsbedarf<br />

für die Baubehörde als Baupolizei gegeben ist – diesbezüglich besteht kein subjektiver<br />

Rechtsanspruch von Nachbarn – ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bewilligungsverfahrens.<br />

zu II. Anfechtung des Bebauungsplanes Nr. 27 „ Dilly“:<br />

Im zweiten Teil ihrer Rechtsmittelschrift bringt die Berufungswerberin vor, dass – aus<br />

von ihr näher dargestellten Gründen – der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 27 „Dilly“<br />

gesetzeswidrig wäre.<br />

Diesbezüglich ist auszuführen, das der Gemeinderat als Berufungsbehörde bei seiner<br />

Entscheidung die maßgeblichen rechtskräftigen Flächenwidmungs- und Bebauungspläne<br />

zugrunde zu legen hat. Gegenständlicher Bebauungsplan – wie weiter oben dargestellt<br />

– ist zwischenzeitig in Rechtskraft erwachsen und wurde mit Schreiben des Amtes<br />

der Oö. Landesregierung, Baurechtsabteilung als Aufsichtsbehörde, vom 11.10.2002, im<br />

Rahmen der Verordnungsprüfung gem. § 101 Oö.Gemeindeordnung genehmigt. In diesem<br />

Schreiben wird weiters festgestellt, dass der gegenständliche Bebauungsplan Nr.<br />

27 „Dilly“ mit 05.10.2002 rechtswirksam ist.<br />

In seiner Eigenschaft als Berufungsbehörde ist es dem Gemeinderat verwehrt, von<br />

rechtskräftigen und rechtswirksamen Verordnungen – wie dem vorliegendem Bebauungsplan<br />

– in irgendeiner Form abzuweichen. Dies wäre allenfalls im Rahmen eines<br />

Verordnungsprüfungsverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof zu beurteilen.<br />

Da somit die in der Berufung geltend gemachten Gründe in ihrer Gesamtheit nicht geeignet<br />

sind ein vom erstinstanzlichen Bescheid abweichendes Ergebnis herbeizuführen,<br />

war spruchgemäß zu entscheiden.“<br />

Die Vorsitzende vertritt die Ansicht, dass sich der Gemeinderat der im Bauverfahren<br />

ermittelten Erkenntnisse, die zur Erlassung des Bescheides in I. Instanz geführt<br />

haben anschließen sollte, weil ihr keine neuen Erkenntnisse für eine andere<br />

Entscheidung erkenntlich sind. Die ausgearbeitete und vollinhaltlich verlesene<br />

Begründung zur Berufungsentscheidung – so ihr Vorschlag – sollte beschlossen<br />

werden. Der Berfungswerberin steht dagegen das Rechtsmittel der Vorstellung<br />

an das Land Oberösterreich zu.<br />

Die Sprecher der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen schließen sich dieser<br />

Ansicht an.<br />

Über Antrag der Vorsitzenden wird durch Heben der Hand der einstimmige<br />

Beschluss gefasst, die Berufung von Frau Maria Ammerer, zu Zl.: Bau-<br />

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131.9/1761/2002, betreffend das Bauvorhaben Dilly`s Wellnesshotel GmbH,<br />

Zubau zur Hotelanlage auf Grst. 177/1, 288/9, KG <strong>Windischgarsten</strong> mit der<br />

im Bericht vorgetragenen Begründung abzulehnen und den Bescheid des<br />

Bürgermeisters in I. Instanz zu bestätigen.<br />

Einwendungen:<br />

Die Vorsitzende, Frau Ernfriede Ofner, übergibt den Vorsitz an den Bürgermeister.<br />

2. Grundsatzbeschluss – Mitglied der Errichtungs-GesmbH – Wurbauerprojekt<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Kohl & Partner im Auftrag des Regionalen<br />

Planungsbeirates ein Konzept für die Revitaliserung des Wurbauerkogels<br />

ausgearbeitet hat. Zur Umsetzung wurden mit den Grundbesitzern Gespräche<br />

geführt und sollte jetzt die Errichtungsgesellschaft mbH gegründet werden. Gesellschafter<br />

sind neben den Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen-AG und dem<br />

Nationalpark auch die Gemeinden. Die Finanzierung erfolgt über das Facingout-<br />

Programm (EU-Programm) und ist vom Budget fix terminisiert worden. Wir erhalten<br />

für dieses Projekt 50 % Förderung unter der Voraussetzung, dass die Errichtungs-GesmbH<br />

einen öffentlichen Charakter hat. Das heißt, dass z. B. die Berbahnen<br />

AG nicht dabeisein könnte, denn dies ist eine privatrechtliche Institution.<br />

Die Errichtungs-GesmbH setzt sich aus der Gemeinde Rosenau, der DMC und<br />

der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> zusammen. Diese drei Institutionen sind<br />

Antragsteller dieses Projektes.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mittels Heben der<br />

Hand einstimmig, dass die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> als Gesellschafter<br />

in der Errichtungs-GesmbH zum Wurbauerprojekt auftritt.<br />

Einwendungen:<br />

3. Sonderplaner für die Hauptschule-1 / Hallenbad-Sanierung<br />

Für die Sanierung der Hauptschule-1 – Hallenbad, ist es notwendig, Sonderplaner<br />

für die Statik und für die Haustechnik (Heizung, Sanitär und Elektro) zu beschäftigen.<br />

Diese Projekte laufen bereits seit 1994. Die Planung hat das Architekturbüro<br />

DI Kaun & Mautner Markhof übernommen. Die Beratung in der Sonderplanung<br />

wurde seit 1994 vom Büro Sommerfeld, jetzt Wagner & Partner bzw. die<br />

Statik vom Büro Kirsch-Muchitsch und Partner ausgeführt.<br />

Grundsätzlich ist laut Rückfrage mit der Prüfungsabteilung des Landes Oberösterreich<br />

zu Architekten und Sonderplaneraufträgen festzuhalten, dass diese Ar-<br />

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21/2002<br />

beiten nicht ausgeschrieben werden müssen, weil es dafür von der jeweiligen<br />

Kammer mit der Oö. Landesregierung ausgehandelte Gebührenordnungen gibt.<br />

Der Trend geht allerdings auch bei den Planern dahin, dass zunehmend mehrere<br />

Angebote eingeholt werden.<br />

Zur Absicherung kann die Gemeinde die Honorarangebote der Sonderplaner der<br />

Landesbaudirektion, Abteilung Umwelt und Anlagentechnik, zur Prüfung vorlegen.<br />

Die beiden Sonderplaner, Büro Wagner als Nachfolger des Büros Sommerfeld<br />

und Kirsch-Muchitsch und Partner wurden eingeladen, Angebote zu legen, die<br />

folgend lauten:<br />

Kirsch Muchitsch und Partner, Linz 55.343,36 €<br />

Wagner & Parnter, Linz 194.930,40 €<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, da bisher mit beiden Büros gute Erfahrungen in der<br />

Zusammenarbeit gemacht wurde, die Aufträge an sie zu vergeben.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mittels Heben der<br />

Hand einstimmig folgende Sonderplaner für die Sanierungsarbeiten in der<br />

Hauptschule-I (Hallenbad, Sauna und Turnsaal) zu beauftragen:<br />

a) Statisch-konstruktive Beabeitung:<br />

Kirsch Muchitsch und Partner, Linz zum<br />

Preis von ........................................................ 55.343,36 €, incl. Ust. u.<br />

b) Örtliche Bauaufsicht und technische Gebäudeausrüstung:<br />

Wagner & Partner, Linz, zum Preis von ...... 194.930,40 € incl. Ust.<br />

Einwendungen:<br />

4. Ausschuss für Tourismus, Kultur und Ortsgestaltung<br />

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Ortsgestaltung hat am 26. Sep. d.J. beraten<br />

und sich mit folgenden Themen befasst:<br />

a) Bauvorhaben 2002 – 2003<br />

b) Ortsgestaltung Unterer Markt<br />

c) Ortseinfahrt – Gestaltung<br />

d) Wegweiser und Parkleitsystem<br />

e) Straßennamen<br />

f) Plakattafeln<br />

Die Obfrau des Ortsgestaltungsausschusses Frau Löger berichtet über die letzte<br />

Ausschusssitzung vom 26. September 2002. Sie erwähnt, dass in der Sitzung im<br />

März d.J. 25 Punkte niedergeschrieben wurden, was im Ort alles gemacht werden<br />

soll. Frau Löger bedankt sich nun beim Ausschuss und bei der Gemeinde,<br />

dass von diesen 25 Punkten bereits 21 erledigt wurden. Noch offen ist der Be-<br />

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21/2002<br />

reich „unterer Markt“. Geplant ist die Ortsgestaltung von der alten Apotheke bis<br />

zum Thallinger. Frau Löger schlägt vor, dies gleich bis zum Gasthaus Schwarzes<br />

Rössl zu machen. Es wurde auch der Wunsch geäußert die Gasse vom Thallinger<br />

zur Tenne miteinzubeziehen. Die Holztafeln bei den Ortseinfahrten sollen<br />

wegkommen. Nachdem die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> eine Nationalparkgemeinde<br />

ist könnte an den vier Ortseinfahrten jeweils ein schöner Stein platziert<br />

werden. Ein Parkleitsystem sollte geplant werden, damit die vielen Wegweiser,<br />

die überall herumstehen, wegkommen bzw. zumindest vereinheitlicht werden.<br />

Frau Löger ersucht die verschiedensten Ausschüsse (Forst-, Ortsgestaltungsund<br />

Flächenwidmungs-ausschuss) sich in der nächsten Zeit einmal zusammenzusetzen,<br />

um eine ordentliche Lösung dafür zu finden. Weiters bittet Frau Löger<br />

Herrn Habersack, diese Aktionen in grafischer Form zu unterstützen. Ein großes<br />

Problem sind auch die Werbetafeln für Veranstaltungen. Vielleicht sollten wir irgendwo<br />

eine große Plakattafel aufstellen. Eventuell gegenüber vom Schwaninger<br />

oder beim Purgleitner.<br />

Ein Straßenname für die neue Umfahrungsstraße beim neuen Sport- und Freizeitzentrum<br />

ist noch zu überlegen. Die Mayrbichlstraße sollte umbenannt werden.<br />

Ein großes Problem berichtet Frau Löger, sind die Kastanienbäume. Wir würden<br />

ca. 100 Stk. benötigen. Man sollte die Bevölkerung informieren, dass dieses Vorhaben<br />

in Angriff genommen und auf ca. 2 – 3 Etappen erledigt wird. Man sollte<br />

im Frühjahr die bereits gesetzen Kirschenbäume besichtigen, wie das mit dem<br />

Laub und den Blüten aussieht.<br />

Der Vorsitzende sagt dazu, dass wir vorerst eine Kostenerhebung machen müssen<br />

und dann können die nächsten Schritte überlegt werden. Die Bevölkerung<br />

muss in jedem Fall informiert werden, dass ein neues Projekt in Planung ist, damit<br />

von deren Seite auch Verständnis aufgebracht wird.<br />

Frau Löger spricht das alte Problem der Plakattafeln am Marktplatz an, welche<br />

oft kreuz und quer herumstehen. Die Aufsteller solcher Tafeln gehören darüber<br />

informiert, dass bei Nichtentfernen solcher Reklamen nach der jeweiligen Veranstaltung<br />

das Wegräumen der Tafeln von der Gemeinde gegen Verrechnung ü-<br />

bernommen wird. Allerdings sollte die Gemeinde vorher große Plakatwände anbieten<br />

können, wo Jedermann was veröffentlichen kann.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich beim Ortsgestaltungsausschuss für die aktive Arbeit<br />

und die Vielzahl der Umsetzungen, denn das Ortsbild wird immer schöner.<br />

Der Bericht des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Ortsgestaltung<br />

wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, durch Heben der Hand, zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Einwendungen:<br />

5. OMV – Nachtragsvertrag<br />

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21/2002<br />

Nach Vertragsabschluss mit der OMV wurde eine Differenz zwischen Vermessungsurkunde<br />

und Vertrag festgestellt die mit nachstehendem Nachtrag bereinigt<br />

wird und für die Gemeinde die Erhöhung der Verrechnungsfläche um 9 m² ergibt:<br />

Nachtrag<br />

zum Bestandvertrag vom 22.4. bzw. 8.5.2002, angezeigt beim Finanzamt für<br />

Gebühren und Verkehrsteuern in Wien am 17.5.2002 und unter BRP 320521<br />

verbucht,<br />

1. Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße 27, in<br />

der Folge " Bestandgeberin" genannt, und<br />

2. Firma OMV Aktiengesellschaft, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, in der Folge<br />

"Bestandnehmerin" oder "OMV" genannt.<br />

I.<br />

Mit Bestandvertrag vom 22.4. bzw. 8.5.2002 hat die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

der OMV Aktiengesellschaft die im Lageplan zum vorerwähnten Bestand-<br />

vertrag rot umrandet dargestellte Fläche im Ausmaß von 3.339 m2 des<br />

Grundstückes 527/3, EZ. 13 des Grundbuches der KG. 49412 <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

Gerichtsbezirk <strong>Windischgarsten</strong>, als gewerblich zu nutzende, unbebaute Grundfläche<br />

samt allfälligem Zubehör zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes<br />

einer Tankstelle samt den mit einer solchen üblicherweise verbundenen Nebenanlagen<br />

(wie z.B. Waschhalle, Freiwasch- und Pflegeplätze) und Ergänzungsbetrieben<br />

(wie z.B. Shop, Gastrobetrieb, Post- und Bankdienste) auf unbestimmte<br />

Zeit in Bestand gegeben, wobei der Bestandvertrag beiderseits jeweils zum Jahresende<br />

unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten kündbar ist. Die Bestandgeberin<br />

hat für die Zeit bis 31.12.2032 auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes<br />

verzichtet.<br />

Weiters hat die Bestandgeberin der OMV Aktiengesellschaft an der Bestandfläche<br />

unentgeltlich die persönliche Dienstbarkeit der Duldung des Betriebes und<br />

der allfällige Erweiterung (beschränkt auf die Bestandfläche) von Tankstellenund<br />

Nebenbetriebsanlagen und der hiezu erforderlichen Zu- und Abfahrt auf die<br />

Dauer des Bestandvertrages sowie das Vorkaufsrecht auf die Dauer des Bestehens<br />

der Tankstelle eingeräumt.<br />

Schließlich hat die Bestandnehmerin sich verpflichtet, den Bestandzins gerechnet<br />

ab dem der Vertragsabschluß folgenden Monatsersten teilweise mit dem Betrag<br />

von Euro O,15/m2 und Monat, d.s. insgesamt Euro 184.813,65 zuzüglich 20<br />

% MWSt. vorauszuzahlen. Diese Teilbestandzinsvorauszahlung ist binnen 14<br />

Tagen nach rechtswirksamer Verbücherung der unter Punkt IX. des Bestandvertrages<br />

näher beschriebenen Grundbuchseintragungen zur Zahlung fällig. Sie ist<br />

im Grundbuch anzumerken.<br />

II.<br />

Die Bestandfläche wird um die in dem diesem Nachtrag angeschlossenen Lageplan<br />

blau umrandet eingezeichnete Teilfläche im Ausmaß von rund 9 m2 erweitert,<br />

sodass die gesamte Bestandfläche nunmehr 3.348 m2 beträgt.<br />

Dementsprechend erhöht sich auch die im Bestandvertrag vereinbarte Teilbestandzinsvorauszahlung<br />

um Euro 498,15 auf Euro 185.311,80 zuzüglich 20 %<br />

MWSt.<br />

522


523<br />

21/2002<br />

III.<br />

Sämtliche Bestimmungen des Bestandvertrages vom 22.4. bzw. 8.5.2002<br />

bleiben, soweit in diesem Nachtrag nicht anderes festgelegt wurde, unverändert<br />

aufrecht und sind auch auf die zusätzliche Bestandfläche anzuwenden.<br />

IV.<br />

Dementsprechend erteilt die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> auch mit Wirkung<br />

für diese erweiterte Bestandfläche ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung,<br />

dass im Lastenblatt ob der Liegenschaft EZ. 13, Grundbuch 49412 <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

Gerichtsbezirk <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

1. das Bestandrecht für die Zeit bis 31.12.2032 zugunsten der OMV Aktiengesellschaft,<br />

2. die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, des Betriebes und der allfälligen<br />

Erweiterung einer Tankstelle samt Nebenanlagen und Ergänzungsbetrieben<br />

und der hierzu erforderlichen Zu- und Abfahrt zugunsten der OMV Aktiengesellschaft<br />

auf der vorangeführten Einlage hinsichtlich des Grundstückes 527/3<br />

als dienendem Gut,<br />

3. das Vorkaufsrecht hinsichtlich des Grundstückes 527/3 zugunsten der OMV<br />

Aktiengesellschaft einverleibt und<br />

4. die teilweise Bestandzinsvorauszahlung für die Zeit vom 1.4.2002 bis<br />

31.12.2032 im Betrag von Euro 185.311,80 zuzüglich 20 % MWSt. angemerkt<br />

werde.<br />

V.<br />

Die Organe der OMV Aktiengesellschaft erklären an Eides Statt, dass diese Gesellschaft<br />

Deviseninländerin im Sinne der diesbezüglichen österreichischen Gesetze<br />

ist; weiters, dass diese Gesellschaft ihren Sitz in Wien hat und deren geschäftsführendem<br />

Organ überwiegend Inländer angehören.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Hand<br />

einstimmig mit dem vollinhaltlich verlesenen Nachtragsvertrag zum Bestandsvertrag<br />

zwischen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> und der OMV<br />

(betreffend die Berichtigung der Verrechnungsfläche um + 9 m²) einverstanden.<br />

Der Nachtragsvertrag liegt dem Protokoll als Anlage bei.<br />

Einwendungen:<br />

6. Priller – Vertrag<br />

Im Gemeinderat wurde grundsätzlich beschlossen, Herrn Priller für die Absiedelung<br />

seiner Tischlereiwerkstätte aus dem hochwassergefährdetem Gebiet ein<br />

Grundstück westlich der OMV-Tankstelle zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende<br />

berichtet, dass der Vertrag in Schriftform mit dem Inhalt vorliegt, dass dieses<br />

Grundstück der Firma Priller aufgrund der Hochwassersituation am alten<br />

Standort in <strong>Windischgarsten</strong> 106 in Form eines Schenkungsvertrages zur Verfü-<br />

523


524<br />

21/2002<br />

gung gestellt wird. Allerdings wird bei nicht widmungsgemäßer Verwendung aus<br />

dem Schenkungsvertrag ein Kaufvertrag zum Preis von € 40,--/m². Herrn Priller<br />

soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.<br />

GR Virag stellt zum Punkt 10 - 3. Absatz des Vertrages die Frage ob das bedeutet,<br />

wenn die Firma Priller z.B. in Konkurs geht, dass die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

kein Zugriffsrecht hat. Der Vorsitzende erklärt, dass in diesem Fall,<br />

gleich einem Pfand- oder Nutzungsrecht, ein Vorrag eingeräumt ist.<br />

GR Virag fragt weiters zu Punkt 11 „Vorkaufsrecht“, ob das richtig ist, dass die<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> das Vorkaufsrecht hat, dass wir somit den<br />

Grund mit einem Abschlag von 20 % des Bauobjektes wieder zurückkaufen können.<br />

Dazu berichtet der Vorsitzende, wenn es zu einem Konkurs kommt wird das<br />

Pfandrecht schlagend und es muss alles bewertet werden. Das Objekt muss<br />

auch bewertet und abgelöst werden. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat<br />

das Vorkaufsrecht.<br />

GR Beckel ist damit nicht einverstanden dass es bei diesem Geschäft mit der<br />

Firma Priller um eine Schenkung geht. Der Vorsitzende sagt dazu dass diese<br />

Bezeichnung vom Herrn Notar kommt und dieses Geschäft anscheinend nicht<br />

anders zu bezeichnen ist. GR Beckel bemerkt, dass man der Firma Priller das<br />

Grundstück zum Pachtpreis auf 10 Jahre zur Verfügung stellen könnte und Herr<br />

Priller es nach Ablauf dieser Frist weiterpachten oder kaufen kann. Der Vorsitzende<br />

bemerkt, das man immer davon gesprochen hat, dass der Firma Priller<br />

das Grundstück bis auf weiteres unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Somit<br />

ist der Vertrag als Schenkungsvertrag mit dem Modus, dass „bei nicht widmungsgemäßer<br />

Verwendung“ ein Kaufvertrag ausgelöst wird, zu formulieren.<br />

GR Fehringer möchte wissen ob das Grundstück überhaupt belastet werden<br />

kann wenn ein Pfandrecht drauf ist. Der Vorsitzende erklärt, dass das schon<br />

geht. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> ist allerdings erstzugriffsberechtigt vor<br />

jeder Bank.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich mittels<br />

Heben der Hand den in Schriftform vorliegenden und vollinhaltlich verlesenen<br />

Schenkungsvertrag zwischen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

und Herrn Gerhard Priller, betreffend das Grundstück 527/7, KG <strong>Windischgarsten</strong><br />

zu genehmigen. Der Vertrag liegt dem Protokoll bei.<br />

Gegenstimmen: Beckel Diether FPÖ<br />

Fuchs Werner FPÖ<br />

7. Hauptschule-2 – Kauf- und Auflösungsvertrag<br />

Für die Übernahme der Hauptschule-2 von der Oö. Gemeindegebäude-Leasing<br />

GesmbH, Raiffeisenplatz 1, 4020 Linz sind zwei Vertragswerke notwendig.<br />

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525<br />

21/2002<br />

a) die Auflösung des Immobilien-Mietvertrages über die Baurechtsliegenschaft<br />

EZ 814, KG <strong>Windischgarsten</strong>, bezüglich der Liegenschaft EZ 767, bestehend<br />

aus Grundstück 123/3 (Baufläche) und<br />

b) der Kaufvertrag über den Erwerb der Liegenschaft EZ 814, KG <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

bezüglich der Liegenschaft EZ 767, bestehend aus Grundstück 123/3<br />

(Baufläche) im Ausmaß von 4.841 m² zum Kaufpreis von 1,528.361,32 €.<br />

Der Kaufpreis wird aus der bei der Oö. Gemeindegebäude-Leasing GesmbH,<br />

Raiffeisenplatz 1, 4020 Linz, hinterlegten Kaution aus dem Immobilien-<br />

Mietvertrag finanziert.<br />

Zusätzliche Kosten fallen an für die Vertragserrichtung in Höhe von 2.180,40 €<br />

incl. Ust. sowie den Gebühren, Steuern und Barauslagen.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels<br />

Heben der Hand, dass folgende zwei Vertragswerke, die beide vollinhaltlich<br />

verlesen wurden und in Kopie dem Protokoll beiliegen, mit der Oö.<br />

Gemeindegebäude-Leasing GesmbH, Raiffeisenplatz 1, 4020 Linz, abgeschlossen<br />

werden:<br />

a) die Auflösung des Immobilien-Mietvertrages über die Baurechtsliegenschaft<br />

EZ 814, KG <strong>Windischgarsten</strong>, bezüglich der Liegenschaft EZ 767,<br />

bestehend aus Grundstück 123/3 (Baufläche) und<br />

b) der Kaufvertrag über den Erwerb der Liegenschaft EZ 814, KG <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

bezüglich der Liegenschaft EZ 767, bestehend aus<br />

Grundstück 123/3 (Baufläche) im Ausmaß von 4.841 m² zum Kaufpreis<br />

von 1,528.361,32 €.<br />

Einwendungen:<br />

8. Grundarrondierung Hunger/Virag/Antensteiner/Aigner – Grundsatzbeschluss<br />

Im „Unteren Markt“ gibt es eine Grundfläche rund um den „Thuma“-Stadel, welche<br />

sich im öffentlichen Gut befindet. Zur Zeit wird diese Grundfläche von Anrainern<br />

für Zufahrt und als Lagerplatz genutzt. Auf Ansuchen der Nachbarn führte<br />

die Gemeinde ein Gespräch mit dem Ergebnis, dass diese Grundfläche aufgeteilt<br />

wird und nur mehr eine Zufahrtsstraße überbleibt. Die zu verkaufenden Flächen<br />

werden zum Preis von 29,-- €/m² veräußert. Die Grundarrondierung soll nach<br />

dem Liegenschaftsteilungsgesetz abgewickelt werden. Sollte der Gemeinderat<br />

dem zustimmen wird der Geometer beauftragt diese Arrondierung durchzuführen.<br />

GR Reinhard Virag bemerkt, dass er sich für diesen Beratungspunkt für befangen<br />

erklärt.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat mittels Heben der Hand<br />

einstimmig mit 24 JA-Stimmen den Grundsatzbeschluss, die Arrondierung<br />

der Grundfläche um den „Thuma-Stadel“, welche derzeit öffentliches Gut<br />

525


526<br />

21/2002<br />

darstellt, einzuleiten. Der Verkaufspreis beträgt 29,-- €, zuzüglich allfälliger<br />

Kosten, wobei aber getrachtet wird, dass das Verfahren nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

abgewickelt wird.<br />

Einwendungen:<br />

9. Prüfungsausschuss<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Virag berichtet über die Ausschusssitzung<br />

vom 12. September 2002, in der es um die Belegprüfung ging. Es gibt<br />

mehr als 8.000 Belege und deshalb wurde nur eine stichprobenweise Belegprüfung<br />

durchgeführt.. Bei manchen Belegen ist aufgefallen, dass die Unterschrift für<br />

die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit gefehlt hat, welche mittlerweile bereits<br />

nachgeholt wurde. Weiters wurde bemerkt, dass die Beleg-Nr. 3833 nicht gebucht<br />

bzw. ausgelassen wurde. Dies lässt sich so erklären, dass mit dem Stempel,<br />

der automatisch weiterspringt, wahrscheinlich zwischengestempelt wurde<br />

und deshalb diese eine Nummer fehlt.<br />

Besonders aufgefallen ist, dass die Speiseresteentsorgung der Gemeinde im<br />

Jahr ca. € 5.700,-- kostet. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit dabei etwas einzusparen.<br />

Weiters wird seit März 2002 für den Grund des Veranstaltungszentrums<br />

ein monatlicher Bauzins von € 1.305,-- bezahlt. Der Bürgermeister wird ersucht,<br />

sich um den Kauf dieses Grundstückes zu bemühen.<br />

Aufgefallen ist auch, dass die Weihnachtsgutscheine für die Bediensteten nur bei<br />

einer Firma eingelöst werden konnten. Der Prüfungsausschuss findet die Geschenkidee<br />

grundsätzlich gut, jedoch wird ersucht auf eine andere Variante von<br />

Gutscheinen umzusteigen, welche in ganz <strong>Windischgarsten</strong> eingelöst werden<br />

können.<br />

Lobenswert wird erwähnt, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wird<br />

und man jederzeit und über alles eine kompetene Auskunft bekommt.<br />

Unter dem Punkt Allfälliges gab es noch eine Anfrage über den Benützungsvertrag<br />

mit Frau Baldrian Rafaela für den Lechner-Arkadenhof. Es war nicht ganz<br />

klar was zu bezahlen ist und wer welche Rechte hat. Es wurde der Vertrag angeschaut<br />

und darin steht, dass 15 Veranstaltungen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

kostenlos sind. Für jede weitere Veranstaltung sind vom Benützer € 70,--<br />

zu bezahlen.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei Obmann Virag für den Bericht und die rege Tätigkeit<br />

des Prüfungsausschusses. Dies ist eine sehr wichtige Aufgabe und es ist<br />

gut, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird, welche auch für in Ordnung befunden<br />

wird.<br />

Der Vorsitzende berichtet zum Punkt „monatlicher Bauzins für den Grund des<br />

Veranstaltungszentrums“, dass es mit der Österr. Bundesforste AG ein Abkommen<br />

gibt, wo ein Eigentumserwerb in Aussicht gestellt ist. Allerdings die Bauum-<br />

526


527<br />

21/2002<br />

setzung erst begonnen werden muss, damit die mögliche Bebauung eindeutig<br />

nachvollziehbar ist.<br />

Weiters erklärt der Vorsitzende zum angesprochenen Punkt „Weihnachtsgutscheine“,<br />

dass diese tatsächlich nur bei der Firma ADEG eingelöst werden konnten.<br />

Der Bürgermeister steht dieser Anregung die Gutscheine in ganz <strong>Windischgarsten</strong><br />

einlösen zu können offen gegenüber und versichert dies für heuer zu berücksichtigen.<br />

Die Einkäufe sollten allgemein vielleicht näher angeschaut werden.<br />

Der Vorsitzende denkt dabei an die Lebensmitteleinkäufe für die Schulausspeisung.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Bericht des Prüfungsausschusses<br />

einstimmig mit einem Handzeichen zur Kenntnis genommen.<br />

Einwendungen:<br />

10. Der Ausschuss für örtl. Raumplanung, Flächenwidmung und Wirtschaft mit Beschluss<br />

hat am 3. Okt. beraten: (ist die Überschrift richtig)<br />

Der Vorsitzende berichtet anstelle des Obmannes des Flächenwidmungsausschusses<br />

GV Koblmüller, welcher aus Gesundheitsgründen nicht anwesend ist<br />

von der Ausschusssitzung vom 3. Oktober 2002.<br />

Zum Flächenwidmungsplan 5/2002 sind noch verschiedene Änderungsanträge,<br />

zu denen noch ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist, eingegangen.<br />

Nach Verlesung des Protokolls der Ausschussitzung werden nach eingehender<br />

Beratung zu den einzelnen Punkten nachstehende Beschlüsse gefasst:<br />

a) Flächenwidmungen<br />

• ÖR Pernkopf Johann, Rosenauerweg 10<br />

Ansuchen um Rückwidmung der landwirtschaftlich genutzten Parzelle 180/3 in<br />

Grünland (Wiese zwischen ehem. landwirtschaftl. Anwesen und Parkplätze<br />

Hotel Dilly).<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Rückwidmung<br />

des Grst. 180/3 in Grünland vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig der Rückwidmung der Parzelle 180/3 in Grünland zu.<br />

• Antensteiner Walter, Dambachstraße 97<br />

Ansuchen um Rückwidmung der Parzelle 113 (Obstgarten neben Gollner).<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Rückwidmung<br />

eines Teiles des Grst. 113 (außer den bestehenden Garagen) in<br />

Grünland vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig der Rückwidmung eines Teiles der Parzelle 113 (außer<br />

den bestehenden Garagen) in Grünland zu.<br />

527


528<br />

21/2002<br />

• Österreichische Bundesforste AG<br />

Ansuchen um Umwidmung der Parzellen 414 (Streifen neben Sporthotel) und<br />

343/2 (Wiese neben Lasachsiedlung) in Bauland.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat vorgeschlagen<br />

dem Ansuchen nicht stattzugeben, da diese Erweiterungen nicht im<br />

ÖEK vorgesehen sind, die Gemeinde nach wie vor einen Baulandüberhang<br />

hat und keine finanziell vertretbare Ver- und Entsorgung (derzeit keine Anschlussmöglichkeiten<br />

an das Kanalnetz) möglich ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig zu, dass dem Ansuchen um Umwidmung von Grünland<br />

in Bauland der Parzellen 414 und 343/2 nicht stattgegeben wird.<br />

• Für die durch das Hochwasser nötige Aussiedlung des Tischlereibetriebes<br />

Priller ist der Grundsatzbeschluss für die Widmung „Betriebsbaugebiet“ des<br />

gemeindeeigenen Grundstückes 527/7 notwendig. Im ÖEK ist diese Parzelle<br />

als mögliche Erweiterung-Gewerbenutzung vorgesehen.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Widmung<br />

„Betriebsbaugebiet“ für das gemeindeeigene Grst. 527/7 vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig der Widmung des Grst. 527/7 in Betriebsbaugebiet zu.<br />

• Seitens der röm.-kath. Pfarre wurde im Zuge der Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge<br />

das mündliche Ersuchen gestellt, die Parzelle 205/1<br />

(Spielwiese beim Pfarrhof) entweder von Bauland in Grünland rückzuwidmen<br />

oder in eine entsprechende Grünlandwidmung „Sport- und Spielfläche“ umzuwidmen,<br />

da diese Wiese immer als Ballspiel-Wiese für die kath. Jugend verwendet<br />

wurde.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Rückwidmung<br />

des Grst. 205/1 in Grünland oder die Widmung in Sport- und Spielfläche<br />

vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig zu, das Grst. 205/1 von Bauland in Sport- und Spielfläche<br />

umzuwidmen.<br />

b) Jungunternehmerförderungen<br />

In der Ausschusssitzung wurde vom Obmann der Antrag gestellt, dass die<br />

Jungunternehmerförderung<br />

• auch bei Betriebsübernahmen durch Betriebsfremde oder durch Familienmitglieder<br />

gewährt werden soll und<br />

• das Startkapital auf € 700,-- erhöht werden soll.<br />

Weiters wird vorgeschlagen ein Merkblatt über die Jungunternehmerförderung<br />

zu erarbeiten und öffentlich aufzulegen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig der Änderung der Förderungsmodalitäten für Jungunternehmer<br />

zu, dass die Betriebsübernahme durch Betriebsfremde und<br />

528


529<br />

21/2002<br />

Familienangehörige rückwirkend ab 2001 lt. Gewerbeanmeldung gilt und<br />

dass die Förderung ab 1.1.2003 auf € 700,-- erhöht wird.<br />

Es liegen Ansuchen um Jungunternehmerförderung von Frau Hopf Ursula<br />

(Massageinstitut), Ing. Thomas Haunschmidt (Dienstleistungen in der automatischen<br />

Datenverarbeitung und Informationstechnik) und Werner Dilly (Gastronomie)<br />

vor.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mittels Heben<br />

der Hand einstimmig, die Jungunternehmerförderung für Frau Ursula<br />

Hopf, Herrn Ing. Thomas Haunschmidt und Herrn Werner Dilly in der Höhe<br />

von € 400,-- zu gewähren.<br />

c) Betriebsförderung<br />

Der Vorsitzende verliest, dass die Real-Treuhand Regional Immobilien GmbH<br />

Linz um Wirtschaftsförderung zur Errichtung des Fachmarktzentrums (ADEG-<br />

Markt ...) angesucht hat. In Vorgesprächen wurde vereinbart, dass die ca. 48<br />

Parkplätze nach den Geschäfts-Öffnungszeiten für Besucher von Veranstaltungen<br />

der neuen Musikschule und des Veranstaltungszentrums benutzt werden<br />

können. Die Wirtschaftsförderung soll € 21.801,85 (ATS 300.000,--) betragen<br />

und in Form der Ermässigungen um diesen Betrag bei den Wasser-,<br />

Kanalanschlussgebühren sowie dem Verkehrsflächenbeitrag gewährt werden.<br />

Die Schneeräumung der Parkplätze soll durch die Gemeinde erfolgen.<br />

Der Vorsitzende erklärt noch ergänzend, dass die Parkplatzbenutzung entsprechend<br />

den Öffnungszeiten noch überdacht werden muss und eine Lösung<br />

gleich wie beim SPAR-Markt herbeigeführt gehört, um den Gleichheitsgrundsatz<br />

zu wahren.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mittels Heben<br />

der Hand einstimmig die Genehmigung der Wirtschaftsförderung in der<br />

Höhe von € 21.801,85 für die Parkplatzbenutzung.<br />

d) Gewerbegebiet Baulandsicherungsvertrag RIG<br />

In der Ausschussitzung hat Herr Bürgermeister Ing. Vögerl über das geplante<br />

Gewerbegebiet beim Bahnhof berichtet. Es betrifft Grundflächen im Ausmaß<br />

von ca. 12.900 m². Auf Grund der vermehrten Anfragen über Betriebsansiedelung<br />

für mittelständische Betriebe sollen diese Grundstücke sinnvoll verwertet<br />

werden. Dazu wird das Modell des Baulandsicherungsfonds vorgestellt, über<br />

welchen schon sehr viele Gemeinden ihre Grundstücke verwerten. Die Finanzierung<br />

des Grundstückskaufes erfolgt durch diesen Fonds, die Zinsen hat die<br />

Gemeinde zu zahlen. Ebenso ist die infrastrukturelle Erschließung durch die<br />

Gemeinde durchzuführen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt im Einvernehmen<br />

mit der Gemeinde.<br />

Dem Gemeinderat wird nach eingehender Beratung und Diskussion vorgeschlagen<br />

die Grundstücke durch den Baulandsicherungsfonds anzukaufen<br />

und durch die Gemeinde bis 2007 (Option) zu vergeben. Weiters soll das geplante<br />

Gewerbegebiet im ÖEK beidseitig durch mögliche Erweiterungspfeile<br />

ergänzt werden.<br />

529


530<br />

21/2002<br />

e.) Allfälliges<br />

Unter diesem Punkt wurde vorgebracht, dass sich die Mitglieder des Ausschusses<br />

mit der Thematik Kinderspielplatz beim Hotel Dilly auseinadersetzen<br />

sollen, um für alle eine vernüftige Lösung herbeizuführen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Bericht des Ausschusses für Raumplanung,<br />

Flächenwidmung und Wirtschaft einstimmig mit einem Handzeichen<br />

zur Kenntnis genommen. Der Vertrag mit der Baulandsicherungsfonds<br />

AG wird im TOP 12 der heutigen Sitzung beraten.<br />

Einwendungen:<br />

11. Nutzungsvereinbarung Parkplatz Nahversorger-Drehscheibe<br />

Für die Nahversorger-Drehscheibe soll eine Nutzungsvereinbarung für den Parkplatz,<br />

ähnlich der Vereinbarung mit dem Spar-Markt, abgeschlossen werden.<br />

In einigen Punkten, insbesondere der Nutzungsdauer und Nutzungsberechtigten<br />

herrscht Uneinigkeit. Der Vorsitzende schlägt daher vor, dass der Vertrag heute<br />

abgesetzt wird und nochmals nachverhandelt wird.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig die Absetzung dieses Punktes da einige Modifikationen<br />

im Hinblick auf die Öffnungszeiten bzw. die Verfügbarkeit im öffentlichen<br />

Interesse noch überdacht bzw. ausverhandelt werden müssen.<br />

Einwendung:<br />

12. Baulandsicherungsfonds-AG – Grundsatzbeschluss<br />

Zur Sicherung eines Gewerbebaugrundes kann die Gemeinde einen Vertrag mit<br />

der Baulandsicherungsfonds-AG abschließen, die dann Grundstücke, in Zusammenarbeit<br />

mit der Gemeinde ankauft , vorfinanziert und die Veräußerung betreibt,<br />

erklärt der Vorsitzende nochmals. Dieser Punkt wurde in der heutigen Sitzung<br />

im TOP 10 d) eingehendst beraten und daher schlägt er vor, den ausgearbeiteten<br />

Vertrag auch zu beschließen.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass bereits mehrere Anfragen betreffend Gewerbeansiedelung<br />

im mittelständischen Bereich in <strong>Windischgarsten</strong> bekannt sind. Indem<br />

wir im Entwicklungskonzept die Planung eines Gewerbegebietes beim<br />

Bahnhof bereits beschlossen haben hat er in Linz mit dem Baulandsicherungsfonds<br />

über diese Modifikation des Ankaufes gesprochen. Es gibt bereits mehr als<br />

200 Gemeinden wie z.B. Edlbach, Hintestoder etc., die sich dieser Modifikation<br />

mit dem Baulandsicherungsfonds bedienen. Dieser Fonds bietet das Gewerbegebiet<br />

zum Verkauf an und im Einvernehmen mit der Gemeinde nach ihrem Willen<br />

die Gründe zu verkaufen. Dieser Fonds kauft das Gebiet pauschal an und<br />

verkauft entsprechend den kalkulierten Preisen, die sich der stufenweisen Entwicklung<br />

der Jahre ergeben. Mit ATS 450,-- ist das ein absolut günstiger Grund<br />

530


531<br />

21/2002<br />

für eine Betriebsansiedelung, wobei die Aufschließungskosten noch nicht enthalten<br />

sind. Viele Gemeinden handhaben das so, dass die Aufschließung mit der<br />

neuen Gewerbeansiedelung in einer entsprechend günstigen Form zur Verfügung<br />

gestellt wird (z.B. Ratenzahlung ....). Damit hätten wir die Sicherstellung eines<br />

Gewerbegebietes im Interesse der Gemeinde. In den nächsten fünf Jahren<br />

könnten sich dort zukünftig neue Betriebe ansiedeln. Die Aufgabe der Gemeinde<br />

wird es sein, ein Konzept für die Aufschließung zu erstellen.<br />

GRE Fuchs stellt die Frage, ob diese Gesellschaft den Grund von den Besitzern<br />

kauft und die Gemeinde bis zur Veräußerung der Gründe die Zinsen zahlen<br />

muss. Der Vorsitzende erklärt dass die Gesellschaft zu einer Pauschalsumme<br />

den Grund von den Besitzern kauft und die Gesellschaft verkauft den Grund im<br />

Einvernehmen mit der Gemeinde je nach Bedarf. Jedoch wird der Grund nicht<br />

zum Einkaufspreis von z.B. ATS 300,-- sondern zu einem kalkulierten Preis von<br />

ATS 450,-- verkauft und damit werden wir in der Zinszahlung gar nicht mehr belastet.<br />

Sollte aber ein Grundstück von ca. 1.200 m² übrig bleiben, steht es der<br />

Gemeinde frei, ob dieses Grundstück in das Eigentum der Gemeinde zum kalkulierten<br />

Preis erworben wird, oder ob eine Option gemacht wird, den Baulandsicherungsfonds<br />

für 2-3 weitere Jahre agieren zu lassen.<br />

GRE Fuchs sagt, dass wir die Zinsen zahlen müssen für das Kapital beim Ankauf.<br />

Der Vorsitzende stimmt zu und erklärt noch kurz, dass uns die Zinsen insofern<br />

refundiert werden, da ein höherer Verkaufspreis vom Käufer verlangt wird<br />

und dann kommt der Zinsbereich gar nicht mehr zum tragen.<br />

GR Ofner Ernfriede fragt welchen Vorteil die Gemeinde dabei hat. Der Vorsitzende<br />

erklärt, dass zum Einen die Gemeinde nach den Maastrichtkriterien diesen<br />

Grund nicht kaufen könnte und zum Anderen ist die Gemeinde nicht in der Lage<br />

ist, ATS 4 Mio in ein solches Betriebsansiedelungsgebiet zu investieren, weil wir<br />

uns das nicht leisten können.<br />

GR Beckel sagt, dass in der FPÖ-Fraktion heftig über den Begriff „vorfinanziert“<br />

diskutiert wurde, denn vorfinanziert bedeutet, dass wir etwas vorstrecken und wir<br />

müssen es nachher zahlen.<br />

Der Vorsitzende führt weiter aus, dass er einen Vertragsentwurf vorliegen habe,<br />

den er verlesen werde und ersucht anschließend um die Abstimmung darüber.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mittels Heben der<br />

Hand einstimmig, den vollinhaltlich verlesenen Vertrag mit der Baulandsicherungsfonds<br />

AG & Co, 4020 Linz, Raiffeisenplatz 1, für die Grundstücksverwertung<br />

des geplanten Gewerbegebietes (Parz. 324/1 u. 324/2) südlich<br />

des Bahnhofes, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, abzuschließen.<br />

Der Vertrag liegt dem Protokoll bei.<br />

Einwendungen:<br />

13. Höhenweg – Vertrag mit der RK-Pfarre<br />

531


532<br />

21/2002<br />

Für die Erschließung des Naturparkes soll, ausgehend vom Rosenauerweg –<br />

Kreuzung beim Anwesen Pernkopf, vulgo „Lamperl“, ein Höhenweg entlang des<br />

Nordrandes zum Abhang Richtung Bad bzw. Bauhof und anschließend Naturpark,<br />

angelegt werden. Dieser Weg führt über „Pfarrgrund“ und muss darüber eine<br />

Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden.<br />

Der Vorsitzende bemerkt, dass er heute den Auftrag erteilt hat, den Pachtvertrag<br />

schriftlich aufzusetzen. Herr Pfarrer, Herr Antensteiner, Frau Löger und Herr<br />

Bürgermeister haben den Vertrag in der Form ausgehandelt, dass bis auf Widerruf<br />

der Grundstreifen (Breite von 40cm von der Geländekante + eine Traktorspurbreite<br />

von 1,80 m) im Pachtverhältnis als Höhenweg betrieben werden darf.<br />

Somit ist auch die Errichtung des Höhenweges genehmigt. Da es sich um ein<br />

Entgegenkommen der Pfarre handelt, wurde kein Pachtzins vereinbart.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig, mit der Pfarre für die Anlegung des Höhenweges eine<br />

Nutzungsvereinbarung für die nächste Sitzung vorzubereiten.<br />

Einwendung:<br />

14. Veranstaltungssaal – Gastronomieplanung<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass es einen eigenen Ausschuss für den geplanten<br />

Veranstaltungssaal gibt und da er bei dieser Sitzungen nicht dabei war ersucht er<br />

GR Virag um den Bericht über die Sitzung und über diesen Auftrag.<br />

GR Virag berichtet dass man sich im Ausschuss einig war, im Veranstaltungszentrum<br />

eine ordentliche Küche zu berücksichtigen. Herr Zachhuber von der Fa.<br />

Wögerer war vor kurzem bei uns in <strong>Windischgarsten</strong> und dieser hat eine Planung<br />

von der Gastronomie und von der Eingangshalle gemacht. Es wurde ein Gesamtkonzept<br />

vorgelegt, welches vom Ausschuss geprüft wurde und für die gewerberechtliche<br />

Verhandlung wichtig ist. Einige kleine Abänderungen wurden<br />

gewünscht, welche von Herrn Zachhuber in den nächsten zwei Wochen im Konzept<br />

noch berücksichtigt werden und dann wird man nochmal alles anschauen.<br />

Anschließend wird die weitere Vorgangsweise festgelegt. Die Kosten für die zusätzliche<br />

Planung für die gewerberechtliche Einreichung belaufen sich auf €<br />

2.000,--, plus MwSt.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mittels Heben der<br />

Hand einstimmig für die Erstellung der gewerberechtlichen Einreichunterlagen<br />

des Gastronomiebereiches im Veranstaltungszentrum an die Firma<br />

Wögerer den Auftrag zur Detailplanung, zum Preis von € 2.000,-- (exkl.), zu<br />

erteilen.<br />

Einwendungen:<br />

532


533<br />

21/2002<br />

15. Allfälliges<br />

a) Der Vorsitzende berichtet dass es am 2. Oktober 2002 eine Kindergartenkuratoriumssitzung<br />

gegeben hat. Mit Herrn Schwingenschuh wurde das Budget betrachtet.<br />

Herr Schwingenschuh berichtete, dass das Kindergartenbudget aufgrund<br />

der Anzahl der Kinder und eine „Nichtausnützung des Budgetrahmen“<br />

gut aussieht. Aufgrund der sinkenden Kinderzahl für das kommende Jahr ist<br />

damit zu rechnen, dass der Abgang höher sein wird als er derzeit im Budget<br />

angesetzt ist. Daraufhin hat der Vorsitzende vorgeschlagen den nicht benötigten<br />

Teil des Budget aus dem vergangenen Jahr (2002) in eine Rückstellung<br />

(nicht in eine Investitionsrückstellung) zu geben und dies im nächsten Jahr<br />

wieder flüssig zu machen. Eine zukünftige Investiton für den gewünschten<br />

Wintergarten wurde so ausgesprochen, dass eine Investiton ein Sonderfinanzierung<br />

sein sollte.<br />

GV Stangl sagt, dass über dieses Thema gesprochen wurde und im Laufe der<br />

Kuratoriumssitzung hat sich herausgestellt, dass die angefallenen Rücklagen<br />

aufgelöst werden sollen.<br />

GR Fischer berichtet, dass in der Sitzung gesagt wurde, dass diese Rücklagen<br />

nicht aus dem Budgetrest vom letzten Jahr stammen, sondern es handelt sich<br />

um eine Rücklage die für größere Reparaturen verwendet werden soll.<br />

b) Weiters berichtet der Vorsitzende, dass es diese Woche eine Sitzung des Sozialhilfeverbandes<br />

gab. Es war im Altenheim die Nachbesetzung der Heimleiterin<br />

ausgeschrieben. Es hat sich auch GR Markus Thallinger beworben. Mit 1.<br />

Februar 2003 wird Herr Thallinger diese neue Herausforderung antreten. Der<br />

Vorsitzende wünscht ihm viel Glück, Erfolg und Freude für die neue Tätigkeit.<br />

c) GR Beckel sagt, dass er von der Pfarre einen Brief bekommen hat. Es gibt Anfang<br />

November ein Treffen zwischen Gemeinde und Pfarre. Herrn Beckel hat<br />

das Schreiben etwas verwundert, denn anscheinend wurde er zum vorbereitenden<br />

Gespräch nominiert.<br />

Der Vorsitzende sagt dazu, dass die Sitzung schon länger zurückliegt, wo dieser<br />

Antrag behandelt wurde. Von jeder Fraktion soll eine Person dieses Gespräch<br />

mit der Pfarre wahrnehmen. Es ist anzunehmen, dass Herr Beckel bei<br />

dieser Sitzung nicht anwesend war aber von den Fraktionskollegen namhaft<br />

gemacht wurde.<br />

Nachdem unter dem Punkt Allfälliges nichts mehr vorgebracht wird, bedankt sich der<br />

Vorsitzende bei den Anwesenden für die konstruktive Zusammenarbeit und schließt<br />

die 21. Sitzung des Gemeinderates um 21.00 Uhr.<br />

Schriftführer Arthur Rohregger<br />

Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl<br />

533


534<br />

21/2002<br />

GV. Johann Schweiger<br />

GV. Wolfgang Koblmüller<br />

GR. Diether Beckel<br />

Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am ....................ohne / mit Einwendungen<br />

beim Tagesordnungspunkt _________________________ gemäß § 54 Abs. 5 OÖ.<br />

Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für<br />

Kollegialorgane vom 28. Feb. 1997.<br />

Ing. Norbert Vögerl, Bürgermeister<br />

534

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