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21/2002<br />
für eine Betriebsansiedelung, wobei die Aufschließungskosten noch nicht enthalten<br />
sind. Viele Gemeinden handhaben das so, dass die Aufschließung mit der<br />
neuen Gewerbeansiedelung in einer entsprechend günstigen Form zur Verfügung<br />
gestellt wird (z.B. Ratenzahlung ....). Damit hätten wir die Sicherstellung eines<br />
Gewerbegebietes im Interesse der Gemeinde. In den nächsten fünf Jahren<br />
könnten sich dort zukünftig neue Betriebe ansiedeln. Die Aufgabe der Gemeinde<br />
wird es sein, ein Konzept für die Aufschließung zu erstellen.<br />
GRE Fuchs stellt die Frage, ob diese Gesellschaft den Grund von den Besitzern<br />
kauft und die Gemeinde bis zur Veräußerung der Gründe die Zinsen zahlen<br />
muss. Der Vorsitzende erklärt dass die Gesellschaft zu einer Pauschalsumme<br />
den Grund von den Besitzern kauft und die Gesellschaft verkauft den Grund im<br />
Einvernehmen mit der Gemeinde je nach Bedarf. Jedoch wird der Grund nicht<br />
zum Einkaufspreis von z.B. ATS 300,-- sondern zu einem kalkulierten Preis von<br />
ATS 450,-- verkauft und damit werden wir in der Zinszahlung gar nicht mehr belastet.<br />
Sollte aber ein Grundstück von ca. 1.200 m² übrig bleiben, steht es der<br />
Gemeinde frei, ob dieses Grundstück in das Eigentum der Gemeinde zum kalkulierten<br />
Preis erworben wird, oder ob eine Option gemacht wird, den Baulandsicherungsfonds<br />
für 2-3 weitere Jahre agieren zu lassen.<br />
GRE Fuchs sagt, dass wir die Zinsen zahlen müssen für das Kapital beim Ankauf.<br />
Der Vorsitzende stimmt zu und erklärt noch kurz, dass uns die Zinsen insofern<br />
refundiert werden, da ein höherer Verkaufspreis vom Käufer verlangt wird<br />
und dann kommt der Zinsbereich gar nicht mehr zum tragen.<br />
GR Ofner Ernfriede fragt welchen Vorteil die Gemeinde dabei hat. Der Vorsitzende<br />
erklärt, dass zum Einen die Gemeinde nach den Maastrichtkriterien diesen<br />
Grund nicht kaufen könnte und zum Anderen ist die Gemeinde nicht in der Lage<br />
ist, ATS 4 Mio in ein solches Betriebsansiedelungsgebiet zu investieren, weil wir<br />
uns das nicht leisten können.<br />
GR Beckel sagt, dass in der FPÖ-Fraktion heftig über den Begriff „vorfinanziert“<br />
diskutiert wurde, denn vorfinanziert bedeutet, dass wir etwas vorstrecken und wir<br />
müssen es nachher zahlen.<br />
Der Vorsitzende führt weiter aus, dass er einen Vertragsentwurf vorliegen habe,<br />
den er verlesen werde und ersucht anschließend um die Abstimmung darüber.<br />
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mittels Heben der<br />
Hand einstimmig, den vollinhaltlich verlesenen Vertrag mit der Baulandsicherungsfonds<br />
AG & Co, 4020 Linz, Raiffeisenplatz 1, für die Grundstücksverwertung<br />
des geplanten Gewerbegebietes (Parz. 324/1 u. 324/2) südlich<br />
des Bahnhofes, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, abzuschließen.<br />
Der Vertrag liegt dem Protokoll bei.<br />
Einwendungen:<br />
13. Höhenweg – Vertrag mit der RK-Pfarre<br />
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