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21/2002<br />

für eine Betriebsansiedelung, wobei die Aufschließungskosten noch nicht enthalten<br />

sind. Viele Gemeinden handhaben das so, dass die Aufschließung mit der<br />

neuen Gewerbeansiedelung in einer entsprechend günstigen Form zur Verfügung<br />

gestellt wird (z.B. Ratenzahlung ....). Damit hätten wir die Sicherstellung eines<br />

Gewerbegebietes im Interesse der Gemeinde. In den nächsten fünf Jahren<br />

könnten sich dort zukünftig neue Betriebe ansiedeln. Die Aufgabe der Gemeinde<br />

wird es sein, ein Konzept für die Aufschließung zu erstellen.<br />

GRE Fuchs stellt die Frage, ob diese Gesellschaft den Grund von den Besitzern<br />

kauft und die Gemeinde bis zur Veräußerung der Gründe die Zinsen zahlen<br />

muss. Der Vorsitzende erklärt dass die Gesellschaft zu einer Pauschalsumme<br />

den Grund von den Besitzern kauft und die Gesellschaft verkauft den Grund im<br />

Einvernehmen mit der Gemeinde je nach Bedarf. Jedoch wird der Grund nicht<br />

zum Einkaufspreis von z.B. ATS 300,-- sondern zu einem kalkulierten Preis von<br />

ATS 450,-- verkauft und damit werden wir in der Zinszahlung gar nicht mehr belastet.<br />

Sollte aber ein Grundstück von ca. 1.200 m² übrig bleiben, steht es der<br />

Gemeinde frei, ob dieses Grundstück in das Eigentum der Gemeinde zum kalkulierten<br />

Preis erworben wird, oder ob eine Option gemacht wird, den Baulandsicherungsfonds<br />

für 2-3 weitere Jahre agieren zu lassen.<br />

GRE Fuchs sagt, dass wir die Zinsen zahlen müssen für das Kapital beim Ankauf.<br />

Der Vorsitzende stimmt zu und erklärt noch kurz, dass uns die Zinsen insofern<br />

refundiert werden, da ein höherer Verkaufspreis vom Käufer verlangt wird<br />

und dann kommt der Zinsbereich gar nicht mehr zum tragen.<br />

GR Ofner Ernfriede fragt welchen Vorteil die Gemeinde dabei hat. Der Vorsitzende<br />

erklärt, dass zum Einen die Gemeinde nach den Maastrichtkriterien diesen<br />

Grund nicht kaufen könnte und zum Anderen ist die Gemeinde nicht in der Lage<br />

ist, ATS 4 Mio in ein solches Betriebsansiedelungsgebiet zu investieren, weil wir<br />

uns das nicht leisten können.<br />

GR Beckel sagt, dass in der FPÖ-Fraktion heftig über den Begriff „vorfinanziert“<br />

diskutiert wurde, denn vorfinanziert bedeutet, dass wir etwas vorstrecken und wir<br />

müssen es nachher zahlen.<br />

Der Vorsitzende führt weiter aus, dass er einen Vertragsentwurf vorliegen habe,<br />

den er verlesen werde und ersucht anschließend um die Abstimmung darüber.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mittels Heben der<br />

Hand einstimmig, den vollinhaltlich verlesenen Vertrag mit der Baulandsicherungsfonds<br />

AG & Co, 4020 Linz, Raiffeisenplatz 1, für die Grundstücksverwertung<br />

des geplanten Gewerbegebietes (Parz. 324/1 u. 324/2) südlich<br />

des Bahnhofes, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, abzuschließen.<br />

Der Vertrag liegt dem Protokoll bei.<br />

Einwendungen:<br />

13. Höhenweg – Vertrag mit der RK-Pfarre<br />

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