Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten
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21/2002<br />
Nach Vertragsabschluss mit der OMV wurde eine Differenz zwischen Vermessungsurkunde<br />
und Vertrag festgestellt die mit nachstehendem Nachtrag bereinigt<br />
wird und für die Gemeinde die Erhöhung der Verrechnungsfläche um 9 m² ergibt:<br />
Nachtrag<br />
zum Bestandvertrag vom 22.4. bzw. 8.5.2002, angezeigt beim Finanzamt für<br />
Gebühren und Verkehrsteuern in Wien am 17.5.2002 und unter BRP 320521<br />
verbucht,<br />
1. Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße 27, in<br />
der Folge " Bestandgeberin" genannt, und<br />
2. Firma OMV Aktiengesellschaft, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, in der Folge<br />
"Bestandnehmerin" oder "OMV" genannt.<br />
I.<br />
Mit Bestandvertrag vom 22.4. bzw. 8.5.2002 hat die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
der OMV Aktiengesellschaft die im Lageplan zum vorerwähnten Bestand-<br />
vertrag rot umrandet dargestellte Fläche im Ausmaß von 3.339 m2 des<br />
Grundstückes 527/3, EZ. 13 des Grundbuches der KG. 49412 <strong>Windischgarsten</strong>,<br />
Gerichtsbezirk <strong>Windischgarsten</strong>, als gewerblich zu nutzende, unbebaute Grundfläche<br />
samt allfälligem Zubehör zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes<br />
einer Tankstelle samt den mit einer solchen üblicherweise verbundenen Nebenanlagen<br />
(wie z.B. Waschhalle, Freiwasch- und Pflegeplätze) und Ergänzungsbetrieben<br />
(wie z.B. Shop, Gastrobetrieb, Post- und Bankdienste) auf unbestimmte<br />
Zeit in Bestand gegeben, wobei der Bestandvertrag beiderseits jeweils zum Jahresende<br />
unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten kündbar ist. Die Bestandgeberin<br />
hat für die Zeit bis 31.12.2032 auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes<br />
verzichtet.<br />
Weiters hat die Bestandgeberin der OMV Aktiengesellschaft an der Bestandfläche<br />
unentgeltlich die persönliche Dienstbarkeit der Duldung des Betriebes und<br />
der allfällige Erweiterung (beschränkt auf die Bestandfläche) von Tankstellenund<br />
Nebenbetriebsanlagen und der hiezu erforderlichen Zu- und Abfahrt auf die<br />
Dauer des Bestandvertrages sowie das Vorkaufsrecht auf die Dauer des Bestehens<br />
der Tankstelle eingeräumt.<br />
Schließlich hat die Bestandnehmerin sich verpflichtet, den Bestandzins gerechnet<br />
ab dem der Vertragsabschluß folgenden Monatsersten teilweise mit dem Betrag<br />
von Euro O,15/m2 und Monat, d.s. insgesamt Euro 184.813,65 zuzüglich 20<br />
% MWSt. vorauszuzahlen. Diese Teilbestandzinsvorauszahlung ist binnen 14<br />
Tagen nach rechtswirksamer Verbücherung der unter Punkt IX. des Bestandvertrages<br />
näher beschriebenen Grundbuchseintragungen zur Zahlung fällig. Sie ist<br />
im Grundbuch anzumerken.<br />
II.<br />
Die Bestandfläche wird um die in dem diesem Nachtrag angeschlossenen Lageplan<br />
blau umrandet eingezeichnete Teilfläche im Ausmaß von rund 9 m2 erweitert,<br />
sodass die gesamte Bestandfläche nunmehr 3.348 m2 beträgt.<br />
Dementsprechend erhöht sich auch die im Bestandvertrag vereinbarte Teilbestandzinsvorauszahlung<br />
um Euro 498,15 auf Euro 185.311,80 zuzüglich 20 %<br />
MWSt.<br />
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