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522<br />

21/2002<br />

Nach Vertragsabschluss mit der OMV wurde eine Differenz zwischen Vermessungsurkunde<br />

und Vertrag festgestellt die mit nachstehendem Nachtrag bereinigt<br />

wird und für die Gemeinde die Erhöhung der Verrechnungsfläche um 9 m² ergibt:<br />

Nachtrag<br />

zum Bestandvertrag vom 22.4. bzw. 8.5.2002, angezeigt beim Finanzamt für<br />

Gebühren und Verkehrsteuern in Wien am 17.5.2002 und unter BRP 320521<br />

verbucht,<br />

1. Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, 4580 <strong>Windischgarsten</strong>, Hauptstraße 27, in<br />

der Folge " Bestandgeberin" genannt, und<br />

2. Firma OMV Aktiengesellschaft, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, in der Folge<br />

"Bestandnehmerin" oder "OMV" genannt.<br />

I.<br />

Mit Bestandvertrag vom 22.4. bzw. 8.5.2002 hat die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

der OMV Aktiengesellschaft die im Lageplan zum vorerwähnten Bestand-<br />

vertrag rot umrandet dargestellte Fläche im Ausmaß von 3.339 m2 des<br />

Grundstückes 527/3, EZ. 13 des Grundbuches der KG. 49412 <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

Gerichtsbezirk <strong>Windischgarsten</strong>, als gewerblich zu nutzende, unbebaute Grundfläche<br />

samt allfälligem Zubehör zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes<br />

einer Tankstelle samt den mit einer solchen üblicherweise verbundenen Nebenanlagen<br />

(wie z.B. Waschhalle, Freiwasch- und Pflegeplätze) und Ergänzungsbetrieben<br />

(wie z.B. Shop, Gastrobetrieb, Post- und Bankdienste) auf unbestimmte<br />

Zeit in Bestand gegeben, wobei der Bestandvertrag beiderseits jeweils zum Jahresende<br />

unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten kündbar ist. Die Bestandgeberin<br />

hat für die Zeit bis 31.12.2032 auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes<br />

verzichtet.<br />

Weiters hat die Bestandgeberin der OMV Aktiengesellschaft an der Bestandfläche<br />

unentgeltlich die persönliche Dienstbarkeit der Duldung des Betriebes und<br />

der allfällige Erweiterung (beschränkt auf die Bestandfläche) von Tankstellenund<br />

Nebenbetriebsanlagen und der hiezu erforderlichen Zu- und Abfahrt auf die<br />

Dauer des Bestandvertrages sowie das Vorkaufsrecht auf die Dauer des Bestehens<br />

der Tankstelle eingeräumt.<br />

Schließlich hat die Bestandnehmerin sich verpflichtet, den Bestandzins gerechnet<br />

ab dem der Vertragsabschluß folgenden Monatsersten teilweise mit dem Betrag<br />

von Euro O,15/m2 und Monat, d.s. insgesamt Euro 184.813,65 zuzüglich 20<br />

% MWSt. vorauszuzahlen. Diese Teilbestandzinsvorauszahlung ist binnen 14<br />

Tagen nach rechtswirksamer Verbücherung der unter Punkt IX. des Bestandvertrages<br />

näher beschriebenen Grundbuchseintragungen zur Zahlung fällig. Sie ist<br />

im Grundbuch anzumerken.<br />

II.<br />

Die Bestandfläche wird um die in dem diesem Nachtrag angeschlossenen Lageplan<br />

blau umrandet eingezeichnete Teilfläche im Ausmaß von rund 9 m2 erweitert,<br />

sodass die gesamte Bestandfläche nunmehr 3.348 m2 beträgt.<br />

Dementsprechend erhöht sich auch die im Bestandvertrag vereinbarte Teilbestandzinsvorauszahlung<br />

um Euro 498,15 auf Euro 185.311,80 zuzüglich 20 %<br />

MWSt.<br />

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