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21/2002<br />

gung gestellt wird. Allerdings wird bei nicht widmungsgemäßer Verwendung aus<br />

dem Schenkungsvertrag ein Kaufvertrag zum Preis von € 40,--/m². Herrn Priller<br />

soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.<br />

GR Virag stellt zum Punkt 10 - 3. Absatz des Vertrages die Frage ob das bedeutet,<br />

wenn die Firma Priller z.B. in Konkurs geht, dass die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

kein Zugriffsrecht hat. Der Vorsitzende erklärt, dass in diesem Fall,<br />

gleich einem Pfand- oder Nutzungsrecht, ein Vorrag eingeräumt ist.<br />

GR Virag fragt weiters zu Punkt 11 „Vorkaufsrecht“, ob das richtig ist, dass die<br />

Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> das Vorkaufsrecht hat, dass wir somit den<br />

Grund mit einem Abschlag von 20 % des Bauobjektes wieder zurückkaufen können.<br />

Dazu berichtet der Vorsitzende, wenn es zu einem Konkurs kommt wird das<br />

Pfandrecht schlagend und es muss alles bewertet werden. Das Objekt muss<br />

auch bewertet und abgelöst werden. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat<br />

das Vorkaufsrecht.<br />

GR Beckel ist damit nicht einverstanden dass es bei diesem Geschäft mit der<br />

Firma Priller um eine Schenkung geht. Der Vorsitzende sagt dazu dass diese<br />

Bezeichnung vom Herrn Notar kommt und dieses Geschäft anscheinend nicht<br />

anders zu bezeichnen ist. GR Beckel bemerkt, dass man der Firma Priller das<br />

Grundstück zum Pachtpreis auf 10 Jahre zur Verfügung stellen könnte und Herr<br />

Priller es nach Ablauf dieser Frist weiterpachten oder kaufen kann. Der Vorsitzende<br />

bemerkt, das man immer davon gesprochen hat, dass der Firma Priller<br />

das Grundstück bis auf weiteres unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Somit<br />

ist der Vertrag als Schenkungsvertrag mit dem Modus, dass „bei nicht widmungsgemäßer<br />

Verwendung“ ein Kaufvertrag ausgelöst wird, zu formulieren.<br />

GR Fehringer möchte wissen ob das Grundstück überhaupt belastet werden<br />

kann wenn ein Pfandrecht drauf ist. Der Vorsitzende erklärt, dass das schon<br />

geht. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> ist allerdings erstzugriffsberechtigt vor<br />

jeder Bank.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich mittels<br />

Heben der Hand den in Schriftform vorliegenden und vollinhaltlich verlesenen<br />

Schenkungsvertrag zwischen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

und Herrn Gerhard Priller, betreffend das Grundstück 527/7, KG <strong>Windischgarsten</strong><br />

zu genehmigen. Der Vertrag liegt dem Protokoll bei.<br />

Gegenstimmen: Beckel Diether FPÖ<br />

Fuchs Werner FPÖ<br />

7. Hauptschule-2 – Kauf- und Auflösungsvertrag<br />

Für die Übernahme der Hauptschule-2 von der Oö. Gemeindegebäude-Leasing<br />

GesmbH, Raiffeisenplatz 1, 4020 Linz sind zwei Vertragswerke notwendig.<br />

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