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21/2002<br />
gung gestellt wird. Allerdings wird bei nicht widmungsgemäßer Verwendung aus<br />
dem Schenkungsvertrag ein Kaufvertrag zum Preis von € 40,--/m². Herrn Priller<br />
soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.<br />
GR Virag stellt zum Punkt 10 - 3. Absatz des Vertrages die Frage ob das bedeutet,<br />
wenn die Firma Priller z.B. in Konkurs geht, dass die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
kein Zugriffsrecht hat. Der Vorsitzende erklärt, dass in diesem Fall,<br />
gleich einem Pfand- oder Nutzungsrecht, ein Vorrag eingeräumt ist.<br />
GR Virag fragt weiters zu Punkt 11 „Vorkaufsrecht“, ob das richtig ist, dass die<br />
Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> das Vorkaufsrecht hat, dass wir somit den<br />
Grund mit einem Abschlag von 20 % des Bauobjektes wieder zurückkaufen können.<br />
Dazu berichtet der Vorsitzende, wenn es zu einem Konkurs kommt wird das<br />
Pfandrecht schlagend und es muss alles bewertet werden. Das Objekt muss<br />
auch bewertet und abgelöst werden. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat<br />
das Vorkaufsrecht.<br />
GR Beckel ist damit nicht einverstanden dass es bei diesem Geschäft mit der<br />
Firma Priller um eine Schenkung geht. Der Vorsitzende sagt dazu dass diese<br />
Bezeichnung vom Herrn Notar kommt und dieses Geschäft anscheinend nicht<br />
anders zu bezeichnen ist. GR Beckel bemerkt, dass man der Firma Priller das<br />
Grundstück zum Pachtpreis auf 10 Jahre zur Verfügung stellen könnte und Herr<br />
Priller es nach Ablauf dieser Frist weiterpachten oder kaufen kann. Der Vorsitzende<br />
bemerkt, das man immer davon gesprochen hat, dass der Firma Priller<br />
das Grundstück bis auf weiteres unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Somit<br />
ist der Vertrag als Schenkungsvertrag mit dem Modus, dass „bei nicht widmungsgemäßer<br />
Verwendung“ ein Kaufvertrag ausgelöst wird, zu formulieren.<br />
GR Fehringer möchte wissen ob das Grundstück überhaupt belastet werden<br />
kann wenn ein Pfandrecht drauf ist. Der Vorsitzende erklärt, dass das schon<br />
geht. Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> ist allerdings erstzugriffsberechtigt vor<br />
jeder Bank.<br />
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich mittels<br />
Heben der Hand den in Schriftform vorliegenden und vollinhaltlich verlesenen<br />
Schenkungsvertrag zwischen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
und Herrn Gerhard Priller, betreffend das Grundstück 527/7, KG <strong>Windischgarsten</strong><br />
zu genehmigen. Der Vertrag liegt dem Protokoll bei.<br />
Gegenstimmen: Beckel Diether FPÖ<br />
Fuchs Werner FPÖ<br />
7. Hauptschule-2 – Kauf- und Auflösungsvertrag<br />
Für die Übernahme der Hauptschule-2 von der Oö. Gemeindegebäude-Leasing<br />
GesmbH, Raiffeisenplatz 1, 4020 Linz sind zwei Vertragswerke notwendig.<br />
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