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528<br />

21/2002<br />

• Österreichische Bundesforste AG<br />

Ansuchen um Umwidmung der Parzellen 414 (Streifen neben Sporthotel) und<br />

343/2 (Wiese neben Lasachsiedlung) in Bauland.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat vorgeschlagen<br />

dem Ansuchen nicht stattzugeben, da diese Erweiterungen nicht im<br />

ÖEK vorgesehen sind, die Gemeinde nach wie vor einen Baulandüberhang<br />

hat und keine finanziell vertretbare Ver- und Entsorgung (derzeit keine Anschlussmöglichkeiten<br />

an das Kanalnetz) möglich ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig zu, dass dem Ansuchen um Umwidmung von Grünland<br />

in Bauland der Parzellen 414 und 343/2 nicht stattgegeben wird.<br />

• Für die durch das Hochwasser nötige Aussiedlung des Tischlereibetriebes<br />

Priller ist der Grundsatzbeschluss für die Widmung „Betriebsbaugebiet“ des<br />

gemeindeeigenen Grundstückes 527/7 notwendig. Im ÖEK ist diese Parzelle<br />

als mögliche Erweiterung-Gewerbenutzung vorgesehen.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Widmung<br />

„Betriebsbaugebiet“ für das gemeindeeigene Grst. 527/7 vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig der Widmung des Grst. 527/7 in Betriebsbaugebiet zu.<br />

• Seitens der röm.-kath. Pfarre wurde im Zuge der Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge<br />

das mündliche Ersuchen gestellt, die Parzelle 205/1<br />

(Spielwiese beim Pfarrhof) entweder von Bauland in Grünland rückzuwidmen<br />

oder in eine entsprechende Grünlandwidmung „Sport- und Spielfläche“ umzuwidmen,<br />

da diese Wiese immer als Ballspiel-Wiese für die kath. Jugend verwendet<br />

wurde.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Rückwidmung<br />

des Grst. 205/1 in Grünland oder die Widmung in Sport- und Spielfläche<br />

vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig zu, das Grst. 205/1 von Bauland in Sport- und Spielfläche<br />

umzuwidmen.<br />

b) Jungunternehmerförderungen<br />

In der Ausschusssitzung wurde vom Obmann der Antrag gestellt, dass die<br />

Jungunternehmerförderung<br />

• auch bei Betriebsübernahmen durch Betriebsfremde oder durch Familienmitglieder<br />

gewährt werden soll und<br />

• das Startkapital auf € 700,-- erhöht werden soll.<br />

Weiters wird vorgeschlagen ein Merkblatt über die Jungunternehmerförderung<br />

zu erarbeiten und öffentlich aufzulegen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig der Änderung der Förderungsmodalitäten für Jungunternehmer<br />

zu, dass die Betriebsübernahme durch Betriebsfremde und<br />

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