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21/2002<br />
• Österreichische Bundesforste AG<br />
Ansuchen um Umwidmung der Parzellen 414 (Streifen neben Sporthotel) und<br />
343/2 (Wiese neben Lasachsiedlung) in Bauland.<br />
Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat vorgeschlagen<br />
dem Ansuchen nicht stattzugeben, da diese Erweiterungen nicht im<br />
ÖEK vorgesehen sind, die Gemeinde nach wie vor einen Baulandüberhang<br />
hat und keine finanziell vertretbare Ver- und Entsorgung (derzeit keine Anschlussmöglichkeiten<br />
an das Kanalnetz) möglich ist.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />
Hand einstimmig zu, dass dem Ansuchen um Umwidmung von Grünland<br />
in Bauland der Parzellen 414 und 343/2 nicht stattgegeben wird.<br />
• Für die durch das Hochwasser nötige Aussiedlung des Tischlereibetriebes<br />
Priller ist der Grundsatzbeschluss für die Widmung „Betriebsbaugebiet“ des<br />
gemeindeeigenen Grundstückes 527/7 notwendig. Im ÖEK ist diese Parzelle<br />
als mögliche Erweiterung-Gewerbenutzung vorgesehen.<br />
Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Widmung<br />
„Betriebsbaugebiet“ für das gemeindeeigene Grst. 527/7 vorgeschlagen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />
Hand einstimmig der Widmung des Grst. 527/7 in Betriebsbaugebiet zu.<br />
• Seitens der röm.-kath. Pfarre wurde im Zuge der Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge<br />
das mündliche Ersuchen gestellt, die Parzelle 205/1<br />
(Spielwiese beim Pfarrhof) entweder von Bauland in Grünland rückzuwidmen<br />
oder in eine entsprechende Grünlandwidmung „Sport- und Spielfläche“ umzuwidmen,<br />
da diese Wiese immer als Ballspiel-Wiese für die kath. Jugend verwendet<br />
wurde.<br />
Nach eingehender Beratung und Diskussion wird dem Gemeinderat die Rückwidmung<br />
des Grst. 205/1 in Grünland oder die Widmung in Sport- und Spielfläche<br />
vorgeschlagen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />
Hand einstimmig zu, das Grst. 205/1 von Bauland in Sport- und Spielfläche<br />
umzuwidmen.<br />
b) Jungunternehmerförderungen<br />
In der Ausschusssitzung wurde vom Obmann der Antrag gestellt, dass die<br />
Jungunternehmerförderung<br />
• auch bei Betriebsübernahmen durch Betriebsfremde oder durch Familienmitglieder<br />
gewährt werden soll und<br />
• das Startkapital auf € 700,-- erhöht werden soll.<br />
Weiters wird vorgeschlagen ein Merkblatt über die Jungunternehmerförderung<br />
zu erarbeiten und öffentlich aufzulegen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat mittels Heben der<br />
Hand einstimmig der Änderung der Förderungsmodalitäten für Jungunternehmer<br />
zu, dass die Betriebsübernahme durch Betriebsfremde und<br />
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