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354 17/1999<br />

tungen gibt, die vorgeben, den Billigst- bzw. Bestbieter zu beauftragen. Für eine<br />

abweichende Vorgangsweise gibt es keine rechtliche Grundlage und auch keine<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung.<br />

Herr AL Rohregger sagt außerdem, dass das Darlehen erst nach aufsichtsbehördlicher<br />

Genehmigung wirksam werden kann, d.h. das es frühestens im Februar<br />

zur Darlehensaufnahme kommen wird, so dass der minimale Vorteil der<br />

RAIBA vielleicht gar nicht zum tragen kommt, da ab Juni die Institute die gleichen<br />

Konditionen haben.<br />

Herr GV Beckel gibt zu bedenken, dass aus dem Schreiben klar herauskommt,<br />

dass der Bestbieter, d.h. derjenige der für die Gemeinde die besten Konditionen<br />

bietet und nicht der Billigstbieter zu nehmen ist.<br />

Als Ergebnis der Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

mit einer<br />

a) Gesamtsumme von 5,667.000,00 ATS, zur Ausfinanzierung des Rathauses<br />

und eines Straßensanierungsvorhaben, an die RAIBA <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

mit Fixzinssatz bis zum 30. 06. 2000, von 3,25 % und ab 01. 07.<br />

2000 mit Bindung an den EURIBOR, + 0,07 %, das sind derzeit 3,25 %,<br />

sowie<br />

b) den Betrag von 3,009.000,00 ATS an die Österr. Postsparkasse zur Finanzierung<br />

zu vergeben, wenn diese die gleiche Kondition wie die RAIBA<br />

<strong>Windischgarsten</strong> bietet. Sollte die PSK dazu nicht bereit sein, wird der<br />

gesamte Zwischenfinanzierungsbedarf, in Höhe von 8,676.000,-- ATS ü-<br />

ber die RAIBA <strong>Windischgarsten</strong> abgedeckt.<br />

Diesem Antrag wird einstimmig, durch ein Zeichen mit der Hand zugestimmt.<br />

Einwendungen:<br />

20. Finanzierungsplan für Straßensanierungs-Bedarfszuweisungsmittel<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass das Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Gemeinden<br />

mit Erlass Gem-311165/143-1999-Für/Wö, vom 15. Okt. 1999 die Gewährung<br />

einer Bedarfszuweisung genehmigt und die Genehmigung gem. § 86 der<br />

Oö. GemO. 1990 für die Straßensanierung erteilt hat. Der diesem Erlass zugrundeliegende<br />

Finanzierungsplan ist vom Gemeinderat zu beschließen.<br />

Bezeichnung der Finanzierungsmittel -1998 1999 Gesamt<br />

Erlöse aus Holzverkauf 1.531 1.531<br />

sonstige Mittel 243 243<br />

Bedarfszuweisung 1998 500 500<br />

Bedarfszuweisung 1998 500 500<br />

Summe 2.274 500 4.200<br />

354

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