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351 17/1999<br />

Zinssätze der vorliegenden Angebote für sieben Darlehen:<br />

1. Feuerwehr-Fahrzeugankauf 50.000<br />

2. Bürgerservice 70.000<br />

3. Errichtung Tourismusbüro - Ausfinanzierung 70.000<br />

4. Evang. Kirche - Vorplatz 250.000<br />

5. Sanierung Dambachufermauer 320.000<br />

6. Landesausstellung 1998 (Arkadenhof und Römergrabung) 710.000<br />

7. Ortsgestaltung 4.150.000<br />

Gesamtdarlehenssumme ....................................... 5.620.000<br />

Bank Kommunal<br />

Sparkasse<br />

PSK Raiba Wdg.<br />

Austria Kredit<br />

Wdg.<br />

SMR (Abschlag) 0,00 % - 0,375 % - 0,28 % ** 0,5 - 0,22 %<br />

derzeit 4,92 % 4,55 % 4,65 % 4,375 % 4,71 %<br />

EURIBOR (Aufschlag) + 0,25 % + 0,08 % * + 0,07 % ***+ 0,07 % + 0,07 %<br />

derzeit 3,717 % 3,54 % 3,53 % 3,25 % 3,526 %<br />

* 1. Tag der Verzinsung wird nicht mitgerechnet.<br />

** Vom ersten bis zum dritten Jahr erfolgt ein Abschlag von 0,5 %, vom vierten<br />

bis zum sechsten Jahr ohne Abschlag, vom siebten bis zum zehnten Jahr erfolgt<br />

ein Aufschlag von 0,25 %.<br />

*** Bis zum 30. 6. 2000 wird ein Fix-Zinssatz von 3,25 % p. a., dec. angeboten.<br />

Der Zinssatz wird erstmals mit 30. 6. 2000 an den „Sechs-Monats-Euribor“<br />

angepasst. Dies entspricht einer Zinsenersparnis von S 1.292,60 pro Monat<br />

gegenüber den anderen Angeboten für den Zeitraum von der Darlehensaufnahme<br />

bis zum 30. 6. 1999.<br />

Herr GR Lanza sagt, dass die Marktgemeinde die Haftungsgemeinde der Sparkasse<br />

<strong>Windischgarsten</strong> ist und sie heuer wieder eine Dividende von S 1,2 Mio<br />

erhält. Weiters sagt er, dass die Arbeitsplätze im Ort gesichert werden müssen.<br />

Herr GV Fruhmann schlägt vor, unter der Bedingung, dass die Sparkasse mit ihren<br />

Konditionen bis zum 30. 06. 2000 gleichziehen muss, den Betrag aufzuteilen.<br />

Herr GR Ing. Reisenbichler schlägt vor, sich mit einem Finanzexperten zusammenzusetzen,<br />

um die wirklich besten Konditionen zu bekommen.<br />

Auf den Vorschlag von Frau GR Löger, noch einmal ein ausführliches Gespräch<br />

mit Herrn Hofrat Dr. Putschögl, Leiter der Abt. Gemeinden beim Amt der Oö.<br />

Landesregierung zu führen, um eine Ausnahme genehmigt zu bekommen, entgegnet<br />

Herr AL Rohregger, dass es Richtlinien für die Ausschreibung von Leistungen<br />

gibt, die vorgeben, den Billigst- bzw. Bestbieter zu beauftragen. Für eine<br />

abweichende Vorgangsweise gibt es keine rechtliche Grundlage und auch keine<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung.<br />

351

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