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349 17/1999<br />
scheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag<br />
zu enthalten.<br />
Z u s t e l l h i n w e i s :<br />
Mit der Zustellung an eine der im Bescheid genannten Personen gilt die Zustellung<br />
dieses Bescheides an alle als vollzogen (§ 77 Oö. LAO, LGBl 107/1996).<br />
Der Bürgermeister:<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig, durch Heben der Hand beschlossen,<br />
dem vorgetragenen Bescheidentwurf über die Festsetzung der<br />
Getränkesteuer, vollinhaltlich die Zustimmung zu erteilen und entsprechend<br />
ausgefertigt der Firma KSL Warenhandels GmbH., 1190 Wien (Konsum),<br />
zuzustellen.<br />
Einwendungen:<br />
16. Kemmetmüller – Halte- und Parkverbot<br />
Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Mieter des Hauses 47a, in dem sie<br />
um die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes, ausgenommen Liefertätigkeiten<br />
und Zustelldienste) im Bereich des Haus- und Lieferanteneinganges beim<br />
Gasthof Kemmetmüller (das ist zwischen Alt- und Neubau) ersuchen.<br />
Herr Antensteiner versteht nicht, warum der Gemeinderat auf einem Privatgrundstück<br />
ein Halte- und Parkverbot beschließen muss und der Besitzer das nicht<br />
selber machen kann, dazu erklärt Herr AL Rohregger zur rechtlichen Situation:<br />
A) Im § 1 der StVO ist der Zuständigkeits- bzw. Geltungsbereich geregelt. Demnach<br />
ist die StVO überall dort anzuwenden, wo es sich um Verkehrsflächen<br />
handelt, die weder abgeschrankt noch als Privatgrund gekennzeichnet sind.<br />
Die Eigentumsverhältnisse haben für die Wertung einer „öffentlichen Verkehrsfläche“<br />
keine Bedeutung.<br />
B) Um haltende bzw. parkende Autos von solchen Flächen entfernen zu können<br />
gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
a) auf einer als Privatgrund gekennzeichneten Verkehrsfläche gilt die StVO<br />
nicht, die Gendarmerie kann daher nicht einschreiten, der Besitzer kann<br />
Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht einbringen bzw. kostenpflichtig<br />
abschleppen lassen oder<br />
b) wenn es nicht als Privatgrund gekennzeichnet ist, die Gemeinde ersuchen,<br />
eine entsprechende Verordnung zu erlassen.<br />
Herr GR Lanza meint, dass er mit der Bezirkshauptmannschaft, dem Gewerbereferenten<br />
Hofrat Mag. Sonntagbauer vorher noch darüber beraten möchte. Herr<br />
AL Rohregger versucht ihm zu erklären, dass das eine mit dem anderem nichts<br />
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